Krankenmeldung.

Begonnen von Andre, 08. September 2026, 16:10:43

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andre

Hallo, ich habe wieder einen Termin beim JC Bekommen.
Mit Begleitung werde ich dorthin gehen.

Da steht, wenn ich eine Krankenmeldung Hinschicke soll, ich am Nächsten Tag, an dem ich wieder Arbeitsfähig bin, dort erscheinen, also beim FM.

Ist das Überhaupt nocht zulässig, im web habe ich dazu nichts gefunden, bzw es gibt ja keine Garantie, das der FM überhaupt da ist.

MFG:Andre
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Sheherazade

Zitat von: Andre am 08. September 2026, 16:10:43Ist das Überhaupt nocht zulässig, im web habe ich dazu nichts gefunden, bzw es gibt ja keine Garantie, das der FM überhaupt da ist.

Ja, ist noch zulässig. Wenn der FM nicht anwesend sein sollte, meldest du dich bei seiner Vertretung oder an der Zentrale oder wie immer der Empfang bei euch da heißt.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

Harald53

Zitat von: Andre am 08. September 2026, 16:10:43Da steht, wenn ich eine Krankenmeldung Hinschicke soll, ich am Nächsten Tag, an dem ich wieder Arbeitsfähig bin, dort erscheinen, also beim FM.

Welcher Meldezweck gemäß § 59 SGB II / § 309 SGB III soll denn damit erreicht werden?
Was steht dazu im Schreiben vom Jobcenter?

Kopfbahnhof

Zitat von: Harald53 am 08. September 2026, 17:47:15Was steht dazu im Schreiben vom Jobcenter?

Das steht wohl auf jeder Einladung drauf.

Es ist auch so rechtens, da braucht es keinen extra Meldezweck, da der schon auf der Einladung stehen sollte.

Andre

Ok danke ich habe mich diesen Monat bei 5 Stellen Beworben per E-Mail.
Geld für Bewerbungen habe ich nicht wegen der Illegalen Sanktionierung vom JC.
Ich soll den Nachweis für die Bewerbung mitbringen.

Ich Habe das Datum die E-Mail Adresse und als was ich mich Bewerbe Notiert ich denke das reicht.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Harald53

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. September 2026, 17:58:19Es ist auch so rechtens, da braucht es keinen extra Meldezweck
Einladung ins Jobcenter ohne Meldezweck?
Hab ich ja noch nie gehört, gibts dazu ein Urteil?

Zitat von: Andre am 08. September 2026, 18:23:43Ich soll den Nachweis für die Bewerbung mitbringen.
Der Meldezweck ist also das vorlegen von Bewerbungsbemühungen.
Scheint ja viel Zeit zu haben dein SB wenn man da ohne Termin aufschlagen kann.
Denk dran immer schön die Reisekosten erstatten lassen.


Kopfbahnhof

Zitat von: Harald53 am 08. September 2026, 20:53:14Einladung ins Jobcenter ohne Meldezweck?

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. September 2026, 17:58:19Es ist auch so rechtens, da braucht es keinen extra Meldezweck, da der schon auf der Einladung stehen sollte.


Andre

Mein FM Möchte mit mir über meine Aktuelle Berufliche Situation Reden.
5 Bewerbungen sollten eigentlich reichen also habe ich geschrieben.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

superMeier

Zitat von: Andre am 08. September 2026, 18:23:43Ok danke ich habe mich diesen Monat bei 5 Stellen Beworben per E-Mail.
Geld für Bewerbungen habe ich nicht wegen der Illegalen Sanktionierung vom JC.
Ich soll den Nachweis für die Bewerbung mitbringen.

Ich Habe das Datum die E-Mail Adresse und als was ich mich Bewerbe Notiert ich denke das reicht.

Bewerbungs-Emails verschicken kostet doch kein Geld? Oder musst du bei deinem Anbieter was zahlen? Die Angaben könnten etwas knapp sein, weil behaupten kann man sowas natürlich leicht. Der FM will sicher die Bewerbung selbst sehen, könnte also sein, dass er die bei den Firmen anfragt.

Harald53

Zitat von: superMeier am 14. September 2026, 10:28:58Bewerbungs-Emails verschicken kostet doch kein Geld? Oder musst du bei deinem Anbieter was zahlen?

Na Logo kosten auch (Bewerbungs-)E-Mails etwas oder schenkt dir das Jobcenter den Computer/Laptop den du zum verschicken von E-Mails benötigst?
Der muss auch erstmal vom Leistungsempfänger (vor)finanziert werden.
Dazu kommen auch Stromkosten zum betreiben dieses Gerätes und der Strom muss dann aus dem frei verwendbaren Regelsatz finanziert werden.