Vorher Kontoauszüge alle 6 Monate,jetzt alle 3 Monate.Zulässig?

Begonnen von Begleiter21, 12. September 2026, 18:17:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Begleiter21

Aufgrund meiner aufstockenden Selbstständigkeit habe ich die Kontoauszüge immer für den letzten Bewilligungszeitraum mit der abschließenden EKS eingereicht.Alles war lückenlos und beim WBA wurde eh erst mal vorläufig bewilligt.
 Jetzt will man bevor der WBA überhaupt bearbeitet wird, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.

-Hat sich da jetzt irgendwas geändert?

-Wäre das, wenn ich die Kontoauszüge für die 6 Monate Bewilligungszeitraum mit der EKS einreiche nicht eine doppelte Datenerhebung?

Kopfbahnhof

Zitat von: Begleiter21 am 12. September 2026, 18:17:26Jetzt will man bevor der WBA überhaupt bearbeitet wird, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.

Eigentlich völlig üblich.
Auch bei Nichtselbstständigen werden oft diese 3 Monate beim WBA gefordert.

Zitat von: Begleiter21 am 12. September 2026, 18:17:26wenn ich die Kontoauszüge für die 6 Monate Bewilligungszeitraum mit der EKS einreiche nicht eine doppelte Datenerhebung?

Dann kannst du das JC darauf hinweisen, dass diese Auszüge bereits vorgelegt wurden.