Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis

Begonnen von ichmochtedomian12, 14. September 2026, 17:27:51

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Frechdachs

ZitatIch wurde von der SA jetzt erneut zum Termin "eingeladen". Da ich tatsächlich vor habe einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X zu stellen habe ich kein Interesse, mit dieser Person herum zu diskutieren und mir da noch ihre Tiraden anzuhören. Kann ich das Erscheinen aus diesem Grund ablehnen?
Ich komme ja gerne zum Termin mit wem anders vom JC, aber nicht zu so einer voreingenommenen Person.

Befangenheitsantrag geht nur nach einem Verwaltungsakt. Es kommt also kein Kooperationsvertrag zustande dann wird ein Verwaltungsakt verschickt. Wenn du die Tante loswerden wirst, kannst du sie bei jedem Gespräch anschreien, ohne strafrechtlich relevantes zu sagen. Das ist die freche Art. Die nette Art ist, mitten im Gespräch aufzustehen und zu gehen und eine Beschwerde einzureichen (es findet sich erfahrungsgemäß immer was). Der Vorgesetzte ist der Meinung, es sei alles in Ordnung. Dann Beschwerde gegen den Vorgesetzten einreichen. Dass dann mehrere Male wiederholen. Meist geht es sehr schnell, dass du dann einen neuen Mitarbeiter bekommst.