Jobcenter terrorisiert potenziellen Arbeitgeber wegen Einfühlungsverhältnis

Begonnen von ichmochtedomian12, 14. September 2026, 17:27:51

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Frechdachs

ZitatIch wurde von der SA jetzt erneut zum Termin "eingeladen". Da ich tatsächlich vor habe einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X zu stellen habe ich kein Interesse, mit dieser Person herum zu diskutieren und mir da noch ihre Tiraden anzuhören. Kann ich das Erscheinen aus diesem Grund ablehnen?
Ich komme ja gerne zum Termin mit wem anders vom JC, aber nicht zu so einer voreingenommenen Person.

Befangenheitsantrag geht nur nach einem Verwaltungsakt. Es kommt also kein Kooperationsvertrag zustande dann wird ein Verwaltungsakt verschickt. Wenn du die Tante loswerden wirst, kannst du sie bei jedem Gespräch anschreien, ohne strafrechtlich relevantes zu sagen. Das ist die freche Art. Die nette Art ist, mitten im Gespräch aufzustehen und zu gehen und eine Beschwerde einzureichen (es findet sich erfahrungsgemäß immer was). Der Vorgesetzte ist der Meinung, es sei alles in Ordnung. Dann Beschwerde gegen den Vorgesetzten einreichen. Dass dann mehrere Male wiederholen. Meist geht es sehr schnell, dass du dann einen neuen Mitarbeiter bekommst.

ichmochtedomian12

Der Wahnsinn geht leider weiter.

Ich musste doch einen WBA stellen. Derzeit empfange ich keine Leistungen und zahle meine Miete etc. indem ich mir Geld bei Verwandten leihe. Da ich wie gesagt bereits einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt habe, habe ich auch den Termin zur Arbeitsvermittlung abgesagt (da lief der Bewilligungszeitraum ja auch noch aus), da ich nicht bereit bin mich vor Ort beschuldigen zu lassen und sonstigen Tiraden auszusetzen. Insbesondere mit Hinblick auf meine durch die Situation schon angeschlagene Gesundheit.

Mir hat nun ein anderer Mitarbeiter, der für die Bewilligung zuständig ist, geschrieben, er werde nur dann bewilligen, wenn ich bei der MA die für die Arbeitsvermittlung zuständig ist, erscheine. Scheinbar will man mich unbedingt zwingen mich von dieser Irren drangsalieren zu lassen (der AG den sie bedroht hat,  hat inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet).
Ist das überhaupt rechtens? Solange ich keine Leistungen beziehe, kann doch ein Erscheinen bei der Mitarbeiterin die nur für die Vermittlung in Arbeit zuständig ist nicht Pflicht sein?

Und dann auch noch bei dieser speziellen Dame. Ich gehe gerne zur für die Bewilligung zuständigen Person, aber nicht zu jemandem, der mit Drohungen und Schuldzuweisungen um sich wirft und offenkundig voreingenommen ist.

Über die Google-Suche findet man zu dieser speziellen Konstellation leider nichts. Hat hier jemand eine Einschätzung?
Vielleicht kann @Ottokar ja nochmal was dazu sagen  :help:

Kopfbahnhof

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 16:26:53Ist das überhaupt rechtens?

Da es einen laufenden WBA gibt, kann das JC auch verlangen, dass du dort zum Termin erscheinst.
Die Meldepflicht besteht allein schon durch den laufenden Antrag.

Solange dann keine Termine wahrgenommen werden, wird es auch kein Geld geben.

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 16:26:53Und dann auch noch bei dieser speziellen Dame.

Wenn die nachweislich solchen Mist veranstaltet, muss man sich das nicht gefallen lassen.

Antwort 9 ist da genau der richtige Weg.
Das hätte ich in dem Fall schon längst gemacht.

ichmochtedomian12

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:24:13Da es einen laufenden WBA gibt, kann das JC auch verlangen, dass du dort zum Termin erscheinst.
Die Meldepflicht besteht allein schon durch den laufenden Antrag.

Solange dann keine Termine wahrgenommen werden, wird es auch kein Geld geben.

Wie gesagt, ich habe gar kein Problem dort hin zu gehen. Nur eben nicht zum Termin mit einer Person, gegen die ich aus guten Gründen einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt habe.

Ich verstehe auch nicht, warum ich, damit mein WBA bewilligt wird zur MA muss die nur für Arbeitsvermittlung zuständig ist. Dass ich zu Meldeterminen grundsätzlich zu erscheinen habe steht ja außer Frage, aber müsste ich nicht viel eher zum MA der für die Bewilligung zuständig ist. So wie es jetzt sein soll geht es doch nur darum dass die Dame mich vor Ort in die Mangel nehmen kann. Das kann doch so nicht richtig sein.

Was ist, wenn ich mich darauf berufe dass mir auf gesundheitlichen Gründen ein Erscheinen dort unmöglich ist, da meine psychische Verfassung das nicht zulässt, sich potenziell dadurch noch erheblich verschlechtern würde und mit Blick auf meine Gesundheit unzumutbar ist?

Habe ich noch andere Möglichkeiten mich dieser Misanthropin zu entziehen?  :wand:

Kopfbahnhof

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 18:23:22aber müsste ich nicht viel eher zum MA der für die Bewilligung zuständig ist

Hier gibt es das nicht, wenn dann muss man gleich zur Vermittlung.

Die Leistung vergibt eher nur Termine, wenn dort etwas geklärt werden muss.

Fettnäpfchen

ichmochtedomian12

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 16:26:53(der AG den sie bedroht hat,  hat inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet).
:sehrgut:

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 16:26:53Vielleicht kann @Ottokar ja nochmal was dazu sagen  :help:
In der Regel macht er das sowieso wenn er in einem Beitrag geantwortet hat.
Wenn er bis morgen o. übermorgen nichts geschrieben hat dann kannst du ihn über den Button unten rechts um Mithilfe bitten.

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:24:13Antwort 9 ist da genau der richtige Weg.
Ich fand Ottokar seine Antwort (#13) ausführlicher und besser.

MfG FN
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ichmochtedomian12

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 18:46:28Hier gibt es das nicht, wenn dann muss man gleich zur Vermittlung.

Möchte nochmal klar stellen dass es mir nicht darum geht bockig nicht zu den Terminen zu gehen. Ich bin ja vorher auch dorthin. Und ich gehe wie gesagt auch gerne zum Termin mit jemand anderes. In diesem Fall geht es aber ziemlich offensichtlich nicht um Arbeitsvermittlung, sondern darum mich vor Ort mal so richtig grillen zu können und am besten unter massiven Drohungen noch zum Unterzeichnen aller möglichen Dinge zu nötigen. Und ja: Ich gönne dieser Mitarbeiterin auch den persönlichen Triumph nicht, mich herbei zitieren zu können wie sie will. Wenn ein MA des JC einen einlädt, hat das an sich ja nichts mit Schikane zu tun, sondern es ist einfach Teil des Leistungsbezugs und eben auch die Pflicht des jeweiligen MA. Da ist nichts persönlich dran. Dieser Frau geht es aber nur um eine Machtdemonstration. Und da will ich nicht mitspielen. Weshalb ich nach Auswegen suche.

Ich verstehe immer noch nicht wie das rechtens sein kann. Ich meine, was wenn ich z.B. jetzt einen Unfall habe und ins Krankenhaus müsste. Dann kann ich nicht zu einem Termin gehen. Muss ich dann verhungern weil ich nicht vorstellig werden konnte? (Überspitzte Darstellun, ja, aber ihr versteht sicherlich worauf ich hinaus will).

Ich störe mich auch an der Formulierung, ich würde meine Termine nicht wahrnehmen. Das ist pauschalisierend. Ich habe einen Termin nicht wahrgenommen, weil ich bei einem potenziellen AG war und den danach nicht, weil ich gegen die Person die mich eingeladen hat einen Befangenheitsantrag gestellt habe und fürchte auch von ihr bedroht und beschuldigt zu werden. Das zur Vorraussetzung für die Bearbeitung des WBA zu machen sollte widerrechtlich sein.

Eichhörnchen

Zitat von: ichmochtedomian12 am 13. Oktober 2026, 18:24:13Dieser Frau geht es aber nur um eine Machtdemonstration. Und da will ich nicht mitspielen. Weshalb ich nach Auswegen suche.

Ich verstehe immer noch nicht wie das rechtens sein kann.

Mir hat mal eine Integrationsfachkraft erklärt, dass man bei denen als "Kunde" grundsätzlich keine freie Fachkraftwahl hat.
Man kann sich bei der Agentur beschweren und um eine andere Fachkraft bitten. Es gibt aber kein Recht darauf. Und dem wird i. d. R. kaum stattgegeben.
Man ist denen also schon tatsächlich einigermaßen ausgesetzt !

Meine Empfehlung für Dich wäre da also rhetorisches Judo mit der Fachkraft da zu betreiben.
Ich meine, Du hast da doch schon einen ordentlichen Trumpf in der Hinterhand - die Firma, bei der Du in einem Bewerbungsverfahren bist, die ihrerseits gegen das Jobcenter vorgeht - wenn ich das richtig verstanden habe !
Du könntest zudem Deinerseits ihr androhen sie zu verklagen, weil sie Deine Integrationsbemühungen torpediert.
Oder ich würde ihr gegenüber laut denken ,,Was würde Friedrich Merz z. B. zu solch einer Story wie dieser hier in diesem Jobcenteramt nur sagen, wenn ich ihn damit mal behelligen würde ?".
Dann sage ihr, Du hast dich da in einschlägigen Foren schlau gemacht.
Hier das Kontaktformular zu Friedrich Merz (Bundeskanzleramt): https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt/kontaktformular
Ruhig mal einfach machen. Da können überraschende Reaktionen kommen.

Vielleicht will sie ja aber auch nur schlichten und klein beigeben.
Du weist ja nicht, was die Intervention von Deinem Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren da schon bewirkt hat.

Zitat von: ichmochtedomian12 am 12. Oktober 2026, 18:23:22Ich verstehe auch nicht, warum ich, damit mein WBA bewilligt wird zur MA muss die nur für Arbeitsvermittlung zuständig ist.

Diese Integratinsfachkräfte für Vermittlung sind - soweit ich das verstanden habe - die ersten Ansprechpartner für die "Kunden". Und zwar grundsätzlich und ausschließlich.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !