Falschangabe Steuererklärung

Begonnen von Katrin, 28. August 2026, 08:17:01

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Katrin

Hallo liebe Leute,

in der Einkommensteuererklärung habe ich angegeben, dass ich 97 Tage die Arbeit aufgesucht habe. Das Finanzamt wollte darüber einen Beleg vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stellte mir diesen aus, aber nur mit 90 Tagen. Soll ich den Beleg jetzt noch beim Finanzamt einreichen? Könnte mir das Finanzamt das als Falschangabe auslegen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Danke für Rat!

Sheherazade

Reich das Ding ein und gut ist es. Bei einer Differenz von nur 7 Tagen passiert nichts, ausser das man den vom AG bestätigten Wert zur Berechnung nimmt. Da hast du dich eben verrechnet.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.