Falschangabe Steuererklärung

Begonnen von Katrin, 28. August 2026, 08:17:01

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katrin

Hallo liebe Leute,

in der Einkommensteuererklärung habe ich angegeben, dass ich 97 Tage die Arbeit aufgesucht habe. Das Finanzamt wollte darüber einen Beleg vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stellte mir diesen aus, aber nur mit 90 Tagen. Soll ich den Beleg jetzt noch beim Finanzamt einreichen? Könnte mir das Finanzamt das als Falschangabe auslegen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Danke für Rat!

Sheherazade

Reich das Ding ein und gut ist es. Bei einer Differenz von nur 7 Tagen passiert nichts, ausser das man den vom AG bestätigten Wert zur Berechnung nimmt. Da hast du dich eben verrechnet.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger