Jobcenter erfindet Konten und verlangt Auskünfte darüber

Begonnen von Maxh, 23. September 2026, 23:12:01

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Maxh

Hallo Forum,

Leider muss ich noch mal um eure Hilfe bitten.

Bei meinem Weiterbewilligungsantrag hatte ich noch die Nebenkostenabrechnung des vorherigen Jahres eingereicht, da ich noch keine neue Nebenkostenabrechnung erhalten hatte.

Als ich dann vor etwas mehr als einem Monat die neue Nebenkostenabrechnung erhalten habe, hatte ich eine E-Mail an das Jobcenter geschrieben und gefragt, ob sie diese Nebenkostenabrechnung haben möchten.
Ich kenne mich halt mit den üblichen Vorgehensweisen noch nicht aus. Deshalb habe ich gefragt.

Ich erhielt dann im Abstand von wenigen Tagen zwei Briefe wo ich jeweils zur Mitwirkung aufgefordert wurde und die Nebenkostenabrechnung verlangt wurde.
Eigentlich hatte ich die aktuelle Nebenkostenabrechnung abgegeben.
Die abgegebene war zu dem Zeitpunkt der Abgabe noch aktuell.

Ich habe dann fristgerecht die neu erhaltene Nebenkostenabrechnung eingereicht.
Daraufhin erhielt ich zunächst eine neue Abrechnung wo mir ein paar Euro Heizkosten erstattet worden sind. Ich habe nicht viele Heizkosten.


Nun komme ich aber zum eigentlichen Problem:
Gestern erhielt ich schon wieder ein Schreiben von Jobcenter, wo man mich erneut zur Mitwirkung aufgefordert.

Man erfindet zwei Bankkonten, die ich überhaupt nicht kenne und verlangt das sich rückwirkend dazu bis heute fortlaufend Kontoauszüge nachzureichen hätte.

Weiterhin werde ich aufgefordert zu einem Sparkonto das mir gehört fortlaufende Auszüge zu liefern, obwohl es bei diesem Konto nur einmal im Jahr einen Auszug gibt.
Diesen Auszug hatte ich bereits bei meinem Weiterbewilligungsantrag eingereicht.
Schon beim Erstantrag hatte ich darauf verwiesen dass es hier nur einmal im Jahr einen Kontoauszug gibt.
Ich kann keine fortlaufenden Kontoauszüge liefern und auch technisch ist es für die Bank nicht möglich mehr als einmal im Jahr einen Auszug zur Verfügung zu stellen.

Zu den ersten beiden Konten stelle ich mir nun die Frage, ob es darum geht, mich zu terrorisieren. Vielleicht hat das ja was mit meinem Widerspruch zu tun, denn dieses Schreiben zur Mitwirkungspflicht kommt von den Vorgesetzten der Leistungsabteilung.

Zu einem vorherigen Thema hatte ich bereits versucht, die Leistungsabteilung während ihrer telefonischen Öffnungszeiten sicher 70-100 Mal zu erreichen.
Nie ist jemand ans Telefon gegangen.
Drei eingetragene Rückrufersuche wurden nicht durchgeführt.

Wie würdet ihr hier vorgehen?
Müsste ich mir dafür einen Anwalt nehmen?
Da mir mit dem Entzug der Leistung gedroht wird, empfinde ich es schon fast als kriminell wenn man Konten erfindet die derjenige gar nicht hat.

Ich danke euch noch mal im Voraus!

LG


P.S.: Meint ihr, dass da vielleicht überhaupt keine Menschen mehr sitzen und  solche Briefe von Maschinen rausgeschickt werden?

Dwight Manfredi

Scheib denen. Die von Ihnen genannten Konten Kontonummern einfügen existieren nicht und haben nie existiert. Ich bin nicht Inhaber dieser Konten und habe keinen Zugriff darauf. Da diese Konten nicht existieren, ist es mir rechtlich und technisch unmöglich, hierzu Kontoauszüge vorzulegen. Bitte teilen Sie mir mit, worauf sich Ihre Annahme stützt, dass diese Konten mir gehören z. B. Datenabgleich nach § 52 SGB II.

Für das Sparkonto Kontonummer wird von der Bank vertragsgemäß nur ein einziger Kontoauszug pro Kalenderjahr zum Stichtag X erstellt. Ein fortlaufender Abruf ist technisch ausgeschlossen. Der aktuelle Auszug liegt Ihnen bereits seit dem Weiterbewilligungsantrag vor. Ich habe meine Mitwirkungspflicht somit im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig erfüllt.


Rotti


bestimmt frühere Kontoleichen die nie gekündigt wurden und beim Abgleich Bundesamt der Finanzen aufgetaucht sind so was erfindet niemand und wenn doch, dann wäre das ein Skandal.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Kopfbahnhof

Eine BK-Abrechnung gibt man nur einmal beim JC ab, dann, wenn man sie bekommen hat.

Kein zweites Mal, nur weil es noch die aktuelle ist.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 23:12:01Man erfindet zwei Bankkonten, die ich überhaupt nicht kenne

Klare, knackige Antwort an das JC: Diese Konten sind mir nicht bekannt.
Es kann auch nicht um eine Bankvollmacht gehen, oder?

Beim Sparbuch müsste auch ein JC wissen, dass Zinsen nur einmal für das abgelaufene Jahr eingetragen werden.
Da halt den Hinweis geben, bereits mit dem WBA eingereicht.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 23:12:01Müsste ich mir dafür einen Anwalt nehmen?

Momentan sehe ich da keine Notwendigkeit dafür.

Maxh

Hallo zusammen,

danke für alle Antworten!
Ich bin heute wegen Pflegeerledigungen in der Stadt gewesen wo auch die beiden Banken eine Filiale haben.
In der ersten Bank habe ich nach Vorlage meines Ausweises gefragt, ob ich dort ein Konto habe.
Man teilte mir nach Recherche im PC mit, dass ich zwar kein Girokonto habe, jedoch ein uraltes Sparbuch.
Da wären unter zehn Euro drauf.

In der zweiten Bank teilte man mir das Gleiche mit.
Auf diesem Sparbuch befinden sich jedoch mehrere hundert Euro.

Bei der ersten Bank war mir bekannt, dass sich da vor mehr als 30 Jahren mal ein Girokonto hatte, das ich geschlossen habe.
Warum dort noch ein Sparbuch existiert ist mir nicht bekannt.
Von der zweiten Bank wo mehrere 100 € liegen habe ich überhaupt nichts gewusst.

Bei dieser Bank habe ich gefragt ob man den PC zurück recherchieren kann wann die letzte Transaktion stattgefunden hat. Das konnte man nicht, jedoch war wohl die ursprüngliche Einzahlung in D-Mark. Man ist wohl mehr als 20 Jahre zurückgegangen und hat keine Bewegung auf dem Sparbuch gesehen..


Es tut mir leid eure Zeit in Anspruch genommen zu haben.
Allerdings war sie nicht umsonst, denn nun weiß ich, dass Sie mir nicht vertrauen und das scheinbar aus gutem Grund, oder ist es üblich, dass solche Auskünfte angefordert werden?

Ich bin mit absoluter Sicherheit nicht betroffen, aber falls sich jemand auskennt habe ich mal eine Frage.
Wie ist das eigentlich mit den vielen Menschen die Kryptogeld haben?
Werden die auf diesem Weg auch gefunden?

Zitat von: Rotti am 24. September 2026, 16:22:09bestimmt frühere Kontoleichen die nie gekündigt wurden und beim Abgleich Bundesamt der Finanzen aufgetaucht sind so was erfindet niemand und wenn doch, dann wäre das ein Skandal.
So ist es also gewesen.
Was ich, die beiden Banken betreffend, absolut nicht nachvollziehen kann ist, wieso man sich bei einem Kunden, mit dem man mehr als zehn Jahre, in diesem Fall 30 Jahre, keinen Kontakt hatte, nicht mal meldet.
Mit gesundem Menschenverstand müsste man doch in einem gewissen, großen Zeitabstand mal nachfragen, ob derjenige überhaupt noch existiert.
Deshalb bin ich dem Jobcenter dankbar, dass sie es gefunden haben.

Nun habe ich aber noch eine ganz wichtige Frage, das Thema von mir betreffend:
Was soll ich denn jetzt tun?
Schließlich habe ich zwei Sparbücher nicht gemeldet.
Das war nicht beabsichtigt, aber dennoch ist es so, dass man verständlicherweise alles melden muss.
Wie könnte ich da formulieren, wenn ich die geforderten Unterlagen nachreiche?
Natürlich kann ich nur einen einmaligen Auszug und nicht wie gefordert laufende Auszüge nachreichen, da es kein Konto ist, wie mir vom Jobcenter mitgeteilt wurde, sondern nur ein Sparbuch.


Was das bereits bekannte Sparkonto betrifft, werde ich es so machen wie hier empfohlen. Allerdings werde ich wohl den zuletzt eingereichten und auch den davor eingereichten Kontoauszug noch mal mitschicken, damit sie nicht danach suchen müssen.


Zitat von: Kopfbahnhof am 24. September 2026, 17:14:41Eine BK-Abrechnung gibt man nur einmal beim JC ab, dann, wenn man sie bekommen hat.

Kein zweites Mal, nur weil es noch die aktuelle ist.
Gut zu wissen.
Allerdings hatte ich beim zweiten Einreichen extra mitgeteilt, warum ich sie noch mal einreiche.
Dann hätte ich das gar nicht schreiben und auch nichts einreichen sollen sondern erst mit Erhalt der neuen Nebenkostenabrechnung diese nachreichen, oder besser die neue Nebenkostenabrechnung erst verwenden falls es noch mal zu einem Weiterbewilligungsantrag kommt?

Danke jedenfalls noch mal!

Sheherazade

Zitat von: Maxh am 25. September 2026, 01:59:23Allerdings war sie nicht umsonst, denn nun weiß ich, dass Sie mir nicht vertrauen und das scheinbar aus gutem Grund, oder ist es üblich, dass solche Auskünfte angefordert werden?

Ja, regelmäßige und stichpunktartige Datenabgleiche sind üblich und ein gesetzlich verankertes Kontrollinstrument.
Die Jobcenter nutzen dabei zwei wesentliche, automatisierte Verfahren nach § 52 SGB II und § 93 AO: Beim vierteljährlichen automatisierten Datenabgleich gleicht das Jobcenter standardmäßig viermal im Jahr (zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) die Daten von Leistungsempfängern ab. Besteht ein konkreter Verdacht oder müssen Angaben bei der Antragsstellung überprüft werden, kann das Jobcenter ein Kontenabrufersuchen beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) stellen.



40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

Kopfbahnhof

Zitat von: Maxh am 25. September 2026, 01:59:23Was soll ich denn jetzt tun?

Das dem JC so mitteilen, wie es sich zugetragen hat.
Man kann ja sehen, dass auf den beiden Konten schon Jahrzehnte nichts mehr passiert ist.

Da sollten sie auch kein großes Ding draus machen, noch dazu, wo die Beträge sicher locker unter dem Freibetrag liegen.

Zitat von: Maxh am 25. September 2026, 01:59:23besser die neue Nebenkostenabrechnung erst verwenden falls es noch mal zu einem Weiterbewilligungsantrag kommt?

Ist klar geregelt. BK Abrechnung muss nach Erhalt zeitnah beim JC eingereicht werden.
Nicht erst, wenn der neue WBA fällig ist, außer es passt zeitlich halt gerade.

Maxh

Zitat von: Sheherazade am 25. September 2026, 09:38:55
Zitat von: Maxh am 25. September 2026, 01:59:23Allerdings war sie nicht umsonst, denn nun weiß ich, dass Sie mir nicht vertrauen und das scheinbar aus gutem Grund, oder ist es üblich, dass solche Auskünfte angefordert werden?

Ja, regelmäßige und stichpunktartige Datenabgleiche sind üblich und ein gesetzlich verankertes Kontrollinstrument.
Danke für die Information!
Das hatte ich nicht gewusst.
Bestimmt bin ich nicht der einzige, dem das unabsichtlich passiert, dass noch ein uraltes Sparbuch gefunden wird.


Zitat von: Kopfbahnhof am 25. September 2026, 17:57:06
ZitatWas soll ich denn jetzt tun?
Das dem JC so mitteilen, wie es sich zugetragen hat.
Man kann ja sehen, dass auf den beiden Konten schon Jahrzehnte nichts mehr passiert ist.

Da sollten sie auch kein großes Ding draus machen, noch dazu, wo die Beträge sicher locker unter dem Freibetrag liegen.
Okay, ich werde es dann einfach mitteilen und die beiden Auszüge der Sparbücher mitschicken.
Dass es seit Jahrzehnten keine Transaktionen mehr gab, kann man darauf allerdings nicht erkennen.
Es wird nur der aktuelle Stand aufgeführt und die anderen Informationen, die dazu gehören.

Bei der ersten Bank hatte ich nicht gefragt, aber die zweite Bank hat versucht soweit zurückzugehen um die letzte Transaktion zu finden, doch war es ihr nicht möglich.
Ich glaube, dass sie 25 Jahre zurückgegangen sind.


Zitat von: Kopfbahnhof am 25. September 2026, 17:57:06
Zitatbesser die neue Nebenkostenabrechnung erst verwenden falls es noch mal zu einem Weiterbewilligungsantrag kommt?

Ist klar geregelt. BK Abrechnung muss nach Erhalt zeitnah beim JC eingereicht werden.
Nicht erst, wenn der neue WBA fällig ist, außer es passt zeitlich halt gerade.
Besten Dank für die Angabe!
Dann hatte ich dem Jobcenter somit zusätzlich Arbeit gemacht, als ich per E-Mail gefragt hatte, ob Sie die neue Nebenkostenabrechnung benötigen.

Gibt es noch andere Regelungen an die man sich halten sollte was das einreichen von Unterlagen betrifft?
Sind diese Regelungen irgendwo aufgeführt?

VG