EU Rente rückwirkend bewilligt, Erstattung?

Begonnen von Maunzi, Heute um 11:10:56

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Maunzi und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Maunzi

Beantragung der Rente auf Aufforderung des JC Nr 1
Umzug - anderes Bundesland - JC Nr 2
Wechsel zum Sozialamt am selben Wohnort
WBA musste zum 1.11. gestellt werden, da Leistungen zum 31.10. enden, noch KEIN Bescheid erlassen!

Nun Bescheid durch Anwalt erhalten, dass die nun rückwirkend zahlen werden und laufend ab 1.11.26

Sozialamt, da laufender Bezug, (fällt ab 1.11. wegen Bezug der Rente weg, das steht schon fest, daher wird es wohl gar nicht erst zur Bewilligung des WBA kommen laut SB - ja bei über 1k mehr als Regelbedarf+Miete+KV+GEZ logisch nachvollziehbar) wird sich seinen Part zurück holen den sie monatlich geleistet haben.
Sie werden konkret folgendes holen: 1. KV Beiträge von der KV zurück, da diese nun rückwirkend per Rente bezahlt wird 2. den ausbezahlten Betrag an Grundsicherung und Miete von der Leistungsbezieherin sobald diese die Rückzahlung erhalten hat.

Soweit alles klar und okay.

Jetzt aber das Problem: Sind die beiden Jobcenter (gab keine vorläufigen Bescheide) hier auch am Drücker und dürfen sich von der Nachzahlung etwas zurück holen? Oder selbst schuld da keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden und kein laufender Bezug mehr plus die Tatsache, dass dadurch doch kein Zuflussprinzip vorliegen kann..?

Denken wir hier richtig oder ist das doch anders gelagert und alle fordern alles zurück (da die gewährten Leistungen weit unter dem liegen was nun an Rente rückwirkend bezahlt wird).

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am Heute um 11:10:56Oder selbst schuld da keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden

Wegen des Antrags auf EM-Rente werden doch keine vorläufigen Bescheide erlassen.
Oder geht es um die normale Altersrente?

Zitat von: Maunzi am Heute um 11:10:56da die gewährten Leistungen weit unter dem liegen was nun an Rente rückwirkend bezahlt wird).

Das sollte alles vom jetzigen JC bearbeitet werden, das Alte hat ja damit nichts mehr zu tun.

Eben nur darauf achten, dass auch alles korrekt verrechnet wird.
Auch die Versicherungspauschale von 30 Euro im Monat vergessen die manchmal.
Die muss einem gewährt werden, wenn sie nicht schon anderweitig genutzt wurde.

Aber vermutlich zahlt die RV die Rente eh direkt an das JC und die verrechnen das untereinander.
Zurückzahlen muss man da eigentlich gar nichts.

Maunzi

Die Frage ist, da aktuell eben KEIN Leistungsbezug stattfindet beim Jobcenter, sondern vom Sozialamt (SGB12) alles bezahlt wird, ob das bezüglich Zuflussprinzip überhaupt angerechnet werden dürfte beim JC rückwirkend? Ich hoffe das macht es präziser.

Und nur EU-Rente, keine Altersrente.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am Heute um 17:01:41überhaupt angerechnet werden dürfte beim JC rückwirkend?

Ja, hat das JC seinen Anspruch darauf nicht schon mal geltend gemacht?
Was eine mögliche Zahlung der EM-Rente angeht.

Wenn damals beim JC, darf auch rückwirkend verrechnet werden.

Allerdings eben nur zwischen den Behörden, selbst muss man da nichts zurückzahlen.