EU Rente rückwirkend bewilligt, Erstattung?

Begonnen von Maunzi, Heute um 11:10:56

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Maunzi

Beantragung der Rente auf Aufforderung des JC Nr 1
Umzug - anderes Bundesland - JC Nr 2
Wechsel zum Sozialamt am selben Wohnort
WBA musste zum 1.11. gestellt werden, da Leistungen zum 31.10. enden, noch KEIN Bescheid erlassen!

Nun Bescheid durch Anwalt erhalten, dass die nun rückwirkend zahlen werden und laufend ab 1.11.26

Sozialamt, da laufender Bezug, (fällt ab 1.11. wegen Bezug der Rente weg, das steht schon fest, daher wird es wohl gar nicht erst zur Bewilligung des WBA kommen laut SB - ja bei über 1k mehr als Regelbedarf+Miete+KV+GEZ logisch nachvollziehbar) wird sich seinen Part zurück holen den sie monatlich geleistet haben.
Sie werden konkret folgendes holen: 1. KV Beiträge von der KV zurück, da diese nun rückwirkend per Rente bezahlt wird 2. den ausbezahlten Betrag an Grundsicherung und Miete von der Leistungsbezieherin sobald diese die Rückzahlung erhalten hat.

Soweit alles klar und okay.

Jetzt aber das Problem: Sind die beiden Jobcenter (gab keine vorläufigen Bescheide) hier auch am Drücker und dürfen sich von der Nachzahlung etwas zurück holen? Oder selbst schuld da keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden und kein laufender Bezug mehr plus die Tatsache, dass dadurch doch kein Zuflussprinzip vorliegen kann..?

Denken wir hier richtig oder ist das doch anders gelagert und alle fordern alles zurück (da die gewährten Leistungen weit unter dem liegen was nun an Rente rückwirkend bezahlt wird).

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)