EU Rente rückwirkend bewilligt, Erstattung?

Begonnen von Maunzi, 24. September 2026, 11:10:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maunzi

Beantragung der Rente auf Aufforderung des JC Nr 1
Umzug - anderes Bundesland - JC Nr 2
Wechsel zum Sozialamt am selben Wohnort
WBA musste zum 1.11. gestellt werden, da Leistungen zum 31.10. enden, noch KEIN Bescheid erlassen!

Nun Bescheid durch Anwalt erhalten, dass die nun rückwirkend zahlen werden und laufend ab 1.11.26

Sozialamt, da laufender Bezug, (fällt ab 1.11. wegen Bezug der Rente weg, das steht schon fest, daher wird es wohl gar nicht erst zur Bewilligung des WBA kommen laut SB - ja bei über 1k mehr als Regelbedarf+Miete+KV+GEZ logisch nachvollziehbar) wird sich seinen Part zurück holen den sie monatlich geleistet haben.
Sie werden konkret folgendes holen: 1. KV Beiträge von der KV zurück, da diese nun rückwirkend per Rente bezahlt wird 2. den ausbezahlten Betrag an Grundsicherung und Miete von der Leistungsbezieherin sobald diese die Rückzahlung erhalten hat.

Soweit alles klar und okay.

Jetzt aber das Problem: Sind die beiden Jobcenter (gab keine vorläufigen Bescheide) hier auch am Drücker und dürfen sich von der Nachzahlung etwas zurück holen? Oder selbst schuld da keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden und kein laufender Bezug mehr plus die Tatsache, dass dadurch doch kein Zuflussprinzip vorliegen kann..?

Denken wir hier richtig oder ist das doch anders gelagert und alle fordern alles zurück (da die gewährten Leistungen weit unter dem liegen was nun an Rente rückwirkend bezahlt wird).

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 24. September 2026, 11:10:56Oder selbst schuld da keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden

Wegen des Antrags auf EM-Rente werden doch keine vorläufigen Bescheide erlassen.
Oder geht es um die normale Altersrente?

Zitat von: Maunzi am 24. September 2026, 11:10:56da die gewährten Leistungen weit unter dem liegen was nun an Rente rückwirkend bezahlt wird).

Das sollte alles vom jetzigen JC bearbeitet werden, das Alte hat ja damit nichts mehr zu tun.

Eben nur darauf achten, dass auch alles korrekt verrechnet wird.
Auch die Versicherungspauschale von 30 Euro im Monat vergessen die manchmal.
Die muss einem gewährt werden, wenn sie nicht schon anderweitig genutzt wurde.

Aber vermutlich zahlt die RV die Rente eh direkt an das JC und die verrechnen das untereinander.
Zurückzahlen muss man da eigentlich gar nichts.

Maunzi

Die Frage ist, da aktuell eben KEIN Leistungsbezug stattfindet beim Jobcenter, sondern vom Sozialamt (SGB12) alles bezahlt wird, ob das bezüglich Zuflussprinzip überhaupt angerechnet werden dürfte beim JC rückwirkend? Ich hoffe das macht es präziser.

Und nur EU-Rente, keine Altersrente.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 24. September 2026, 17:01:41überhaupt angerechnet werden dürfte beim JC rückwirkend?

Ja, hat das JC seinen Anspruch darauf nicht schon mal geltend gemacht?
Was eine mögliche Zahlung der EM-Rente angeht.

Wenn damals beim JC, darf auch rückwirkend verrechnet werden.

Allerdings eben nur zwischen den Behörden, selbst muss man da nichts zurückzahlen.

Maunzi

Das Sozialamt hat Ansprüche geltend gemacht, das Jobcenter wohl bisher nicht. Da sie aber von der Antragstellung wussten: muss man sie nun proaktiv drauf hinweisen oder gibt es da keine Mitwirkungspflichten mehr nachdem der Leistungsbezug nicht vorläufig war und zuletzt die Leistungen vom Wohngeld und Sozialamt kamen?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am Heute um 07:24:03Da sie aber von der Antragstellung wussten: muss man sie nun proaktiv drauf hinweisen

Nein.

Zitat von: Maunzi am Heute um 07:24:03oder gibt es da keine Mitwirkungspflichten mehr nachdem der Leistungsbezug nicht vorläufig war

Ja.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am Heute um 07:24:03und zuletzt die Leistungen vom Wohngeld

Wenn Wohngeld bezogen wurde, muss man es der Wohngeldstelle melden.
Allerdings dürfen sie dann nur sehr eingeschränkt eine Rückerstattung von dir fordern.
Falls es eine Nachzahlungslücke geben sollte.

Aber auch da sollte das bei der RV direkt verrechnet werden, wie auch beim JC.
Das JC sollte von allein darauf kommen, da sie von dem Antrag wussten.

Aktuell bei mir so: Die haben schon mal Ansprüche schriftlich angemeldet.
Obwohl noch gar keine Entscheidung zur EM-Rente gefallen ist.

Selbst zahlen sollte man erst einmal gar nichts.

Zudem ganz genau prüfen, ob auch alles korrekt berechnet worden ist.