Jobcenter besteht drauf das ich Anlage HG ausfülle.

Begonnen von Bürgergeldbezieher2026, Heute um 14:59:33

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FalunDong und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Bürgergeldbezieher2026

Hey ihr

Ich bin am 24.8.2026 zu meinem Kumpel in die WG gezogen.

Nun will das Jobcenter das ich auf biegen und brechen Anlage HG ausfülle.

Die ist aber für Verwandte und Verschwägerte, wir sind weder verwandt noch verschwägert.

Liege ich da im Irrtum oder das Jobcenter?

Dwight Manfredi

Die Anlage HG Haushaltsgemeinschaft ist laut den gesetzlichen Vorgaben des SGB II sowie den offiziellen Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich für verwandte oder verschwägerte Personen bestimmt.
Eine reine WG mit einem Kumpel stellt weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft dar. Da ihr getrennt wirtschaften und nicht verwandt seid, ist das Ausfüllen dieser Anlage rechtlich nicht vorgesehen.

Manche Antragsteller wählen den bürokratisch einfacheren Weg, um das Verfahren zu beschleunigen. Fülle nur deine Kopfdaten in der Anlage HG aus, kreuze bei allen Fragen zu Verwandtschaft oder Unterstützung konsequent Nein an oder streiche die Felder durch, schreibe groß REINE WG / KEINE VERWANDTSCHAFT auf das Blatt und unterschreibe es.

Bürgergeldbezieher2026

Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 15:12:21Die Anlage HG Haushaltsgemeinschaft ist laut den gesetzlichen Vorgaben des SGB II sowie den offiziellen Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich für verwandte oder verschwägerte Personen bestimmt.
Eine reine WG mit einem Kumpel stellt weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft dar. Da ihr getrennt wirtschaften und nicht verwandt seid, ist das Ausfüllen dieser Anlage rechtlich nicht vorgesehen.

Manche Antragsteller wählen den bürokratisch einfacheren Weg, um das Verfahren zu beschleunigen. Fülle nur deine Kopfdaten in der Anlage HG aus, kreuze bei allen Fragen zu Verwandtschaft oder Unterstützung konsequent Nein an oder streiche die Felder durch, schreibe groß REINE WG / KEINE VERWANDTSCHAFT auf das Blatt und unterschreibe es.

Dann werd ich das wohl so machen müssen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am Heute um 15:17:14Dann werd ich das wohl so machen müssen.

Wenn es eine reine WG ist, dann diese Anlage nicht ausfüllen.
Könnte sich als Fallstrick erweisen.

Es reicht im Hauptantrag anzugeben, dass man in einer WG lebt und keine weiteren Personen in der BG/HG leben.
Oder hast du da Personen eingetragen und das JC fragt darum nach?

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am Heute um 14:59:33Nun will das Jobcenter das ich auf biegen und brechen Anlage HG ausfülle.

Dann denen noch mal formlos deutlich machen, es gibt hier keine HG.

Sheherazade

Zitat von: Bürgergeldbezieher2026 am Heute um 14:59:33Ich bin am 24.8.2026 zu meinem Kumpel in die WG gezogen.

Habt ihr zwischenzeitlich einen Untermietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellt und dem Jobcenter eingereicht?
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....