Kostensenkungsverfahren Miete u. Heizkosten & Anhörung stufenweise Kürzung

Begonnen von Morgen_Falter, 12. Oktober 2026, 20:40:52

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Ottokar

Sorry für die verspätete Antwort, ich hatte einen Trauerfall.

Die Regelung zur Absenkung der KdUH auf das 1,5 fache des angemessen ist fehlerhaft und soll geändert werden. Bernd Eckhardt macht dazu in SOZIALRECHT -JUSTAMENT Juni 2026 umfangreiche Ausführungen, diese dürften hier auch eine gute Argumentationsgrundlage bieten.
Insbesondere wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist, oder der Umzug aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) nicht zumutbar ist, darf auch die Kappung auf das 1,5 fache nicht erfolgen.
Unabhängig davon sollte auch geprüft werden, ob die Angemessenheitsgrenze überhaupt rechtlich haltbar ist, denn dann ergibt sich auch beim 1,5 fachen ein insgesamt höherer Anspruch auf KdUH.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


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