Kostensenkungsverfahren Miete u. Heizkosten & Anhörung stufenweise Kürzung

Begonnen von Morgen_Falter, 12. Oktober 2026, 20:40:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 0 Gäste betrachten dieses Thema.

Ottokar

Sorry für die verspätete Antwort, ich hatte einen Trauerfall.

Die Regelung zur Absenkung der KdUH auf das 1,5 fache des angemessen ist fehlerhaft und soll geändert werden. Bernd Eckhardt macht dazu in SOZIALRECHT -JUSTAMENT Juni 2026 umfangreiche Ausführungen, diese dürften hier auch eine gute Argumentationsgrundlage bieten.
Insbesondere wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist, oder der Umzug aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) nicht zumutbar ist, darf auch die Kappung auf das 1,5 fache nicht erfolgen.
Unabhängig davon sollte auch geprüft werden, ob die Angemessenheitsgrenze überhaupt rechtlich haltbar ist, denn dann ergibt sich auch beim 1,5 fachen ein insgesamt höherer Anspruch auf KdUH.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Morgen_Falter

#17
ZitatWenn jemand zuverlässig ist dann Ottokar.
Also ist er entweder im Urlaub Krank auf Weiterbildung oder
Zitat von: Morgen_Falter am 23. Oktober 2026, 21:20:25Das ist auch nur gesund, mal offline zu sein – noch ein eigenes Leben zu haben. Sehr zu empfehlen...

Oh, ich habe eben erst gesehen, dass Ottokar geantwortet hat.
Den von ihm verlinkten Beitrag zur Fehlerhaftigkeit der Absenkung der KdUH auf den 1,5-fachen Maximalbetrag des Angemessenen lese ich mir nachher in Ruhe durch. Zur rechtlichen Haltbarkeit der Angemessenheitsgrenze kann wahrscheinlich nur ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle etwas sagen. Der JC hat in einem Schreiben angegeben, dass "genug angemessener Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehe".

Zitat von: Morgen_Falter am 23. Oktober 2026, 21:20:25Etwa der Kostenpunkt "Gartenpflege", bei dem mein Kostenanteil bei über 650 Euro im Jahr liegt. Aber dieses Forum ist vielleicht nicht die richtige Adresse, um dies festzustellen, sondern ein Anwalt für Mietrecht.
Zitatauf jeden Fall machen, in einem Mieterschutzbund bist du nicht denn die würden das auch machen und haben gleich noch RA´s im Mietrecht.

In einem Mieterschutzbund bin ich leider nicht, da regelmäßige Beiträge den Geldbeutel zu sehr belasten und ich bereits höhere Ausgaben habe, die von der Grundsicherung nicht abgedeckt sind.

Zitat von: Morgen_Falter am 23. Oktober 2026, 21:20:25Vermutest Du, dass der JC mangels Attesten erstmal wie von ihm geplant die Miete auf den 1,5-fachen Maximalbetrag kürzen und eine Kostensenkungsaufforderung senden wird? Oder wird er wohl aufgrund der Stellungnahmen zunächst auf die Atteste warten (Das würde mich wundern.)?
ZitatDas JC wird das geschriebene durchziehen und erst dann kannst du in Widerspruch gehen.Und bei Ablehnung dann in Klage.

Ich hatte am Samstag bereits wieder Post vom JC im Briefkasten – den "Änderungsbescheid von vorläufigem Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)".

Den Bescheid und auch (falls benötigt) nochmal die drei Schreiben, zu denen ich meine Stellungnahmen eingereicht hatte, habe ich anonymisiert hochgeladen:



Laut Änderungsbescheid wird ab sofort die Miete um 212 Euro gekürzt.
Trotzdem, dass ich in meiner Stellungnahme zur Anhörung geschrieben habe, dass ein Teil der Heizkosten bisher fälschlicherweise vom JC in die Miete hineingerechnet wurde und gebeten habe, die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sind im Bescheid weiterhin die Heizkosten in geringerer Höhe eingetragen.
(Wie erwähnt, zahle ich die Heizkosten separat an den Energieversorger.)

Weiterhin steht im Bescheid: "Auf meine Anhörung haben Sie geantwortet, dass Ihnen aufgrund gesundheitlicher Probleme ein Umzug nicht möglich ist. Nachweise oder weitere Erläuterungen wurden nicht vorgelegt.
Ebenso ist ein Umzug nicht die einzige Möglichkeit einer Kostensenkung (...) Es wurden ebenso keinerlei Nachweise zu Ihren eigenen Versuchen der Kostensenkung vorgelegt.
Krankheit alleine, besonders ohne Vorlage etwaiger Nachweise, begründet im Einzelfall keine Härtefallprüfung.

Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise eingereicht werden, kann eine erneute Prüfung des Sachverhalts erfolgen."

Also muss ich wohl zunächst Folgendes machen:

  • Dem JC eine Liste mit den bisherigen Wohnungsanfragen mit Anfragenachricht und ggf. Antwort schicken.
  • Einen Widerspruch auf den Änderungsbescheid hin schreiben – wie sollte dieser formuliert sein? Nähere Erläuterungen zu meiner Erkrankung würden auch medizinische Details preisgeben.
  • Zunächst steht ein Termin bei einem Allgemeinmediziner an. Dieser kennt mich jedoch nicht und ich trete gleich mit der Bitte nach Attesten an ihn heran.

Bzgl. Nachweise der Bemühungen der Kostensenkung:
Darf der JC diese eigentlich erwarten, wenn eine Kostensenkungsaufforderung noch nicht gesendet und diese lediglich angekündigt wurde?


ZitatDu solltest dich definitiv darum kümmern zu klären was das mit der Berechnung HK und KM soll denn die können nicht einfach etwas abziehen und wo anders drauf rechnen
und dann noch das von der BK Abrechnung 54.- mtl. nur für Gartenpflege kann es ja nicht sein.

Da bleibt wohl nur der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht. Oder ich weiß nicht, ob eine Beratungsstelle da weiterhelfen kann.

Wenn ich die Nebenkosten des Vermieters (Wohnungsgesellschaft) infrage stelle, wird diese evtl. keine andere Wohnung mehr an mich vermieten wollen.
Der JC erwartet, soweit ich weiß, auch Wohnungsanfragen bei Wohnungsgesellschaften. Wenn eine Wohnungsgesellschaft mir gerne eine bis 50-m²-Wohnung vermieten möchte, gibt es allerdings ein neues Problem. Wohnungsgesellschaften sind es gewohnt, an Grundsicherungsbezieher zu vermieten.

Zitat von: Morgen_Falter am 23. Oktober 2026, 21:20:25Dass ich der Erste bin, der im Forum zum Kostensenkungsverfahren nachfragt, wundert mich. Ich bin gespannt, wann weitere Menschen dazu einen Beitrag einstellen...
ZitatDa wird wohl leider nichts mehr kommen wenn ich das mal vermuten darf.

Glaubst Du, dass andere Menschen im Grundsicherungsbezug Kostensenkungsaufforderungen/-verfahren und Mietkürzungen als Gegebenheit ansehen und hier nicht thematisieren werden? Diese stellen Menschen – auch gerade bei besonderen persönlichen Konstellationen – vor Schwierigkeiten.

MfG

Fettnäpfchen

Morgen_Falter

Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Zur rechtlichen Haltbarkeit der Angemessenheitsgrenze kann wahrscheinlich nur ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle etwas sagen.
oder Ottokar!
Bis jetzt konnte man sich immer darauf verlassen das dass geschriebene von Ihm passt und meistens noch besser ist als von so manchem RA.

Darüber hinaus überlasse ich ihm gerne die weiteren Erklärungen und Vorschläge sonst hätten Wir ihn ja nicht um Mithilfe gebeten.
Kleinigkeiten (wie folgt) kann ich gerne kommentieren.
Zitat von: Ottokar am 29. Oktober 2026, 09:39:25Insbesondere wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist,
Das muss vom JC auch belegt werden, genauso wie die Möglichkeit das auch an dich vermietet werden könnte. So zumindest die Rechtsprechung vom BSG.

Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Trotzdem, dass ich in meiner Stellungnahme zur Anhörung geschrieben habe, dass ein Teil der Heizkosten bisher fälschlicherweise vom JC in die Miete hineingerechnet wurde und gebeten habe, die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sind im Bescheid weiterhin die Heizkosten in geringerer Höhe eingetragen.
wie schon mal erwähnt musst du da einen Ü.-Antrag stellen, solltest du auch in Angriff nehmen sonst läuft dir die Zeit davon.
Ab Januar  geht das nur noch rückwirkend bis 01.01.2026 jetzt noch bis 01.01.2025

Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Es wurden ebenso keinerlei Nachweise zu Ihren eigenen Versuchen der Kostensenkung vorgelegt.
auch das solltest du regelmäßig machen, deswegen auch das von mir verlinkte Formblatt (16.10) und da steht das ja auch dabei das man das JC damit regelmäßig/mtl. beschäftigen soll.

Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Bzgl. Nachweise der Bemühungen der Kostensenkung:
Darf der JC diese eigentlich erwarten, wenn eine Kostensenkungsaufforderung noch nicht gesendet und diese lediglich angekündigt wurde?
JA deswegen ja auch das mit dem Formblatt!

Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise eingereicht werden, kann eine erneute Prüfung des Sachverhalts erfolgen."
Das solltest du schnellstmöglich in Angriff nehmen und ganz wichtig dabei ein entsprechendes Attest.
Der neue Doktor wird das wenn es den Tatsachen entspricht auch bescheinigen.
Was meinte denn der alte/vorige Arzt? Das du umzugsfähig bist, oder hatte der nur keine Lust aus welchen Gründen auch immer.

Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Also muss ich wohl zunächst Folgendes machen:

    • Dem JC eine Liste mit den bisherigen Wohnungsanfragen mit Anfragenachricht und ggf. Antwort schicken.
    • Einen Widerspruch auf den Änderungsbescheid hin schreiben – wie sollte dieser formuliert sein? Nähere Erläuterungen zu meiner Erkrankung würden auch medizinische Details preisgeben.
    • Zunächst steht ein Termin bei einem Allgemeinmediziner an. Dieser kennt mich jedoch nicht und ich trete gleich mit der Bitte nach Attesten an ihn heran.
    [/list]
    Beim Widerspruch wartest du was Ottokar schreibt!
    Vllt. macht er auch ein Musterschreiben.

    Nähere Erläuterungen braucht es nicht wenn du ein Attest hast.
    Darin muss halt stehen das ein Umzug aus gesundh. Gründen nicht ratsam ist oder in dem Sinne. Eine eigene Begründung darüber interessiert kein JC/SB.

    Das Attest musst du selber bezahlen außer du beantragst beim JC VORHER eine Kostenübernahme. Das kann natürlich dauern und Ärzte sind auch nicht erpicht darauf weniger zu verdienen.
    Und ob es das JC dann bewilligt ist auch nicht sicher.

    Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Da bleibt wohl nur der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht. Oder ich weiß nicht, ob eine Beratungsstelle da weiterhelfen kann.
    Meiner Meinung nach reicht es wenn Ottokar dir "Schützenhilfe" gibt.
    Bei RA´s und Beratungsstellen braucht es auch Glück um wirklich Kompetente Hilfe zu bekommen.

    Zitat von: Morgen_Falter am 29. Oktober 2026, 16:26:02Glaubst Du, dass andere Menschen im Grundsicherungsbezug Kostensenkungsaufforderungen/-verfahren und Mietkürzungen als Gegebenheit ansehen und hier nicht thematisieren werden
    Bei dem Volk das hier so lebt glaube ich tatsächlich das es geglaubt wird wegen einer gewissen Art der Obrichkeitshörigkeit, oder wegen Gleichgültigkeit
    und ausserdem ist diese Forum ja nicht das einzige. Du selber hast ja zuerst auch woanders nachgefragt wenn ich # 1 o.# 2 in richtiger Erinnerung habe.

    MfG FN
    Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
    Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
    Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
    Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.