Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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Gast16339

@ steini

Gegen den ergangenen Bescheid ist kein Widerspruch mehr möglich, sondern nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht und da sind Vorschussgebühren zu zahlen. Wer sich das leisten kann ? Ich nicht !

Mein Antrag gegen das Jc.  lautet auf einmalige Beihilfe wegen unabweisbaren Bedarf

Gast3481

Zitat von: Gast16339 am 24. Juni 2012, 11:51:48Gegen den ergangenen Bescheid ist kein Widerspruch mehr möglich, sondern nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht und da sind Vorschussgebühren zu zahlen.
Nichts anderes habe ich geschrieben:
Zitat von: Gast3481 am 24. Juni 2012, 07:26:41Interessanter - aber auch mit höherem Risiko verbunden - dürfte eine Klage gegen den städtischen Ablehnungsbescheid sein,

Ottokar

Um das nochmal klarzustellen: eine Klage gegen die Ablehnung der Gebührenbefreiung der Pass- und Meldebehörde ist sinnlos, weil es lt. § 1 Abs. 6 PAuswGebV im billigen Ermessen der jeweiligen Meldebehörde liegt, ob sie eine Härtefallregelung trifft oder nicht. Eine solche Härtefallregelung ist also nicht einklagbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Gast16339

#108
Habe beim Jobcenter einen Antrag auf besonderen Bedarf gestellt, der abgelehnt wurde, siehe Anhang.
Werde es noch über ein Darlehen versuchen !!



Anhang rest-anonymisiert und neu hochgeladen. LG Elsi

[gelöscht durch Administrator]

Gast3481

Zitat von: Gast16339 am 04. Juli 2012, 11:12:36Werde es noch über ein Darlehen versuchen !!
... welches dir im nächsten Monat wieder in voller Höhe abgezogen wird (10 % der Regelleistung). :wand:

Gast16339

Antwort Jc.:
Ihrem Antrag auf Gewährung eines Darlehens kann nicht entsprochen werden.

Gemäß § 24 Abs. 1 SGB II kann ein Darlehen nur gewährt werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht und die Bedarfsdeckung unaufschiebbar ist. Dabei kommt die abweichende Erbringung von Leistungen nur in Bedracht, wenn der Bedarf von der Regelleistung umfasst ist. Des Weiteren werden die Leistungen nur auf Nachweis erbracht.

Sie haben einen Antrag auf ein Darlehen für die Gebühr zwecks Ausstellung eines Personalausweises gestellt.

Sie haben nicht nachgewiesen, dass der Bedarf nicht auf andere Art und Weise, z.B. durch Ratenzahlungsvereinbarungen, aus eigenem Einkommen oder Vermögen, gedeckt werden kann.

Außerdem weise ich darauf hin, dass der Regelbedarf als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt wird. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

Ihr Antrag ist daher anzulehnen.

Soweit die Begründung des Jc.

Passt mit der Ansparung von -,25 € p.M., seit 2011, nicht zusammen.




Fettnäpfchen

Mal berichten.
Heute war ich beim Beantragen. Bewilligungsbescheid hatte ich vorsichtshalber dabei.
Auf Anfrage hieß es das es nicht bezahlt wird. Habe da natürlich nachgefragt warum nicht
"ich habe schon gehört das die eine Stadt zahlt und die andere nicht."
Als Antwort bekam ich zu hören:
Das war bis voriges Jahr auch so. Dann kam aber eine Anweisung vom Ministerium das dies vom Regelsatz zu sparen sei und es nicht erstattet bzw. übernommen wird.

Leider war ich nicht geistesgegenwärtig genug um mir das zeigen zu lassen. Habe lediglich erwähnt daß das mit den Ansparungen aus dem Regelsatz schon lange gekippt wurde und das typisch für dieses Land sei, das sich selbst die Ämter nicht an Gesetze halten. Aber mit einem Angestellten zu diskutieren hat ja noch nie was gebracht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast5480

Ich habe meinen neuen Perso heute abgeholt und auch ich musste zahlen. Das die Kosten nicht übernommen werden habe ich aber Schriftlich !!! auf ganzen 2 Seiten wird da einem erklärt warum und wieso nicht ..... :wand: :wand: :wand: :wand:


LG Kontio

Gast14053

Es ist so, wie es ist!!! :wand: :wand: :wand:

und wird nicht Anders werden!!! :wand: :wand: :wand:

Oder, wir gehen auf die Barrikaden, aber wie???

HG Irene

Gast21254

Hi,

mein Perso ist nu schon etwas länger abgelaufen. Ich war hier in Hamburg mal beim Amt und hab gefragt aber die sagten mir auch, nö müßte ich alles selber zahlen. Da bin ich wieder gegangen und hab gesagt, da hab ich nicht genug Geld für.
Mir wird aber wohl oder übel auch nix anderes übrigbleiben als zu zahlen ob ich kann oder nicht  :no:

LG
Luzie

Gast21581

Ich finde es viel interessanter dass die BRD VORSCHREIBT das jeder Bürger der BRD einen Personalausweis oder Reisepass besitzen MUSS. Na, wenn die meinen, dass ich dass muss, warum soll ich dann auch noch dafür bezahlen????? Ist doch idiotisch  :wand: und teurer wird der Spaß ja auch jedes mal nur weil die irgendwelche Chips einbauen um uns noch mehr ausspionieren zu können.

Das ist jedenfalls meine Meinung  :schaem:

Gast14053

Das ist so wie es ist.

Es wird hier im Land nicht mehr darauf geachtet, wass jemand bezahlen kann, sondern nur noch darauf, was man ihm abziehen kann.

Es ist ja jegliches im HARTZ IV aufgelistet.

Warum stellen wir Das in Frage? Gebe Dieses an die "Verantwortlichen" weiter.

HG Irene

Gast15212

Hallo liebe Leute,

mein Personalausweis läuft in einem Monat ab und ich hatte nachgefragt, ob ich den selber zahlen muss.Ja, muss ich. Ich bin seit meiner Geburt schwer pyschisch krank durch mein Tourette Syndrom, ADHS, Zwänge und Ängste, will mich keiner in der Firma haben.Was kann ich den dafür??Ich habe kein Geld für diese blöde 28 Euro zu zahlen.Selbst Behindertenausweis zählt nicht. Die Behörden sind alles nur Halsabschneider.Man wird ja schon gezwungen klauen zu gehen, damit man sich solche Sachen leisten kann. Was ist den wenn ich meinen Ausweis ablaufen lasse und erst nach 1 Jahr neuen beantrage, wenn ich das Geld zusammen gespart habe?

Liebe Grüße

Gast16302

@Supertalent2011

Erst mal ist dann nix, solange du ihn nicht für etwas brauchst (Reise, Konto oder dergleichen).

Ich bin jetzt seit fast 2 Jahren "ohne" und lebe ganz gut damit, weiß aber, das eigentlich eine Ausweispflicht besteht und ich mich eventuell strafbar mache.

Inwieweit man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, muß jeder für sich selbst entscheiden.

LG, goodwife

Gast20734

Hallo,
ich musste auch vor 1 Monat einen neuen Personalausweis beantragen und ich musste alles selbst aus der Tasche bezahlen 28,80 € und neue Passbilder musste ich auch noch machen lassen,weil man ja auf dem neuen Perso nicht mehr grinsen darf hat nochmal über 10,-€ gekostet.
Also in Lübeck bekommt man den Personalausweis nicht kostenlos man muss den komplett selber bezahlen.