Gebühren erlassen bei Neuem Personalausweis

Begonnen von Gast9426, 06. April 2011, 17:31:06

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kleber60

Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 00:33:44Was macht denn das für einen Sinn?
Hab` ich mich seiner Zeit auch gefragt. Aber es sind die neuen (nach Inkraft treten der neuen EU-FS-Regelung) Verordnungen über Bestandschutz für alte Führerscheine.

Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 00:33:44wers denn glauben will...
...kein "Glauben", @coolio, Wissen!
Kein Mensch kann seine Mutter besitzen,keiner kann die Erde zu seinem Eigentum machen.
(Indianische Weisheit)
Leider haben die Menschen das noch nicht bemerkt...

coolio

und wo stehts im Gesetz?
"Bestandsschutz auch bei Umschreibung" könnte Sinn machen.

kleber60

Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 00:54:44und wo stehts im Gesetz?
Wenn du es findest, hast du mir Arbeit erspart   :zwinker:
Kein Mensch kann seine Mutter besitzen,keiner kann die Erde zu seinem Eigentum machen.
(Indianische Weisheit)
Leider haben die Menschen das noch nicht bemerkt...

coolio

#138
ZitatFahrerlaubnisklasse
vor 1999
Betroffenes Fahrzeug   
Fahrerlaubnisklasse
ab 2013

3   
Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)   B, BE, C1 und C1E
aus
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=58398
---------
Klasee 3 grau (vor 99) umfasst also nach wie vor B, C1, C1E (rosa) nach 2013

Gast22457

Mal eine Ergänzung: Die "soziale Stadt" Kiel regelt es so:

Kosten & Gebühren

    22,80 Euro für einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist
    28,80 Euro für einen Personalausweis in allen anderen Fällen

Hinweise:

Das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung der 16. Lebenjahres ist gebührenfrei. Für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion werden 6 Euro Gebühr in Rechnung gestellt. Das Deaktivieren ist gebührenfrei.

Im Übrigen gibt es für die regulären Gebühren keinerlei Ermäßigungs- oder Befreiungsmöglichkeiten.


Quelle: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8966711

kleber60

Zitat von: coolio am 23. Januar 2013, 01:53:01Klasee 3 grau (vor 99) umfasst also nach wie vor B, C1, C1E (rosa) nach 2013
Ja sicher, aber erst nach Umschreibung und Ausstellung des Neuen (ist das Ding tatsächlich "Rosa"?-wenn ja, wäre das ein Grund noch länger damit zu warten) erhält man weiterhin die alten Rechte!
Kein Mensch kann seine Mutter besitzen,keiner kann die Erde zu seinem Eigentum machen.
(Indianische Weisheit)
Leider haben die Menschen das noch nicht bemerkt...

Wolf27

Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈

PS: Ich schreie nicht, sondern schreibe 'fett', damit ich es besser lesen kann. 😉

Frau Schulz

Gerne gebe ich meine Erfahrungen zum abgelaufenen PA hier weiter. Zur Info: Ich erhalte Alg I in höhe von 534 € + etwas Wohngeld, diese Zahlung wurde unterbrochen durch Krankheit, weil die KK kein Krankengeld mehr zahlen möchte. Aus dieser Situation heraus habe ich erstmalig einen Antrag auf Alg.II am 07.01.13 stellen müssen und warte seit dem auf Bescheid.
Am 27.09.12 bekam ich eine freundliche Erinnerung von der Stadt, dass mein PA seit dem 04.06.12 abgelaufen sei und ich bis zum 30.11.2012 einen neuen beantragen möchte. Ich teilte der Stadt jetzt meine Situation mit und das ich aufgrund meiner Einkommenssituation keinen Spielraum für derartige Sonderausgaben hätte. Weiter gab ich den Damen zur Kenntnis das mein jetziger PA noch wie neu aussehe und man diesen vielleicht verlängern könnte zudem das Passbild auch noch Aktuell sei. Mein Alg I Bescheid sowie Wohngelbescheid wurden beigelegt.
Am 25.10.12 erhielt ich dann ein Angebot auf einen vorläufigen PA (3Monate) , unter Vorlage meiner Bescheide, kostenfrei zu bekommen, unter der Maßgabe vor Ablauf dessen Gültigkeit einen neuen mit 10 jähriger Gültigkeitsdauer zu beantragen und hierfür die Gebühr bei Beantragung zu zahlen.
Am 19.11.12 bedankte ich mich für die Großzügigkeit und teilte mit das sich meine finanzielle Situation nicht geändert hat und ich nichts beantragen kann, was ich dann schuldig bleibe.  (,,Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen")So habe ich es gelernt, teilte ich mit. Weiter Appellierte ich an ihr soziales Herz, gerade in der Vorweihnachtszeit, möchte ich mir diese Gebühr+ Foto nicht am Mund absparen so sehr ich mich auch über das neue Dokument freuen würde. Ich bat nochmals um Prüfung und schlug auch eine Ratenzahlung von 0,30 € mtl. vor. Weil ich nichts Geschenk haben möchte, bot ich auch der Stadt meine Arbeitskraft an, um dann die 28 € zu erarbeiten.
Am 03.01.13 bekam ich ein Verwarngeld, 35,€. Unteranderem wird mir hier auch vorgeworfen, nicht auf den oben genannten Schriftverkehr reagiert zu haben.
Jetzt war es endlich so weit, am 04.01.13 besuchte ich die Mitarbeiterin der Stadt persönlich, auch um mitzuteilen, dass ich mit der Verwarnung nicht einverstanden sein kann. Nach Sichtung der Akte klärte sich dann auch schnell die Unterstellung auf, ich hätte keine Reaktion auf den Schriftverkehr gegeben. Die gesamte Korrespondenz wurde nochmals überreicht. Nochmals bat ich um Ratenzahlung, damit ich nun auch endlich in den Genuss eines neuen Dokuments komme. Leider war bei dieser guten Frau nicht viel Regung zuerkennen, das Gesicht war auch weiterhin zur Faust geballt.
Am 14.02.13 erhielt ich den Bußgeldbescheid 58,50€ . Am Dienstag ist hier im Amtsgericht kostenlose Rechtsberatung, die ich in Anspruch nehmen werde. Ich werde weiter berichten.
Grüße von Frau Schulz

Gast22498

Hallo,

bei mir verhält es sich ähnlich wie bei Frau Schulz. Auch € 35,00 Verwarngeld. Ich schrieb im Anhörungsbogen, dass ich nicht wissentlich ohne gültigen Ausweis rumlief, sondern erst darauf hingewiesen wurde, weiter, dass ich derzeit nur Alg II beziehe. Reicht nicht aus, kam als Antwort. Nun stehe ich auch bei € 58,50.

Was ich nicht verstehe, dass es sich hierbei wohl ebenfalls um eine Kann-Regelung handelt. D. h. es kann ein Verwarngeld erhoben werden oder eben auch nicht. Das müsste doch dann einheitlich geregelt sein.
Verhält sich dann ebenso bei Leuten, die hier schreiben, sie hätten keine Gebühren für den neuen Personalausweis zahlen müssen (ab 2011).


Gast18360

da mein perso auch schon länger abgelaufen ist und ich in eine kontrolle kam wo mir von herrn polizei und sein bruder gesagt wurde das er schon länger abgelaufen wäre und ich mir doch einen neuen besorgen sollte.
wie den meisten harz4ern fehlt mir auch das nötige geld nickte aber brav und ging meiner wege.doch das auge des gesetzes schläft nicht und wieder mal ausweis kontrolle bitte.immer noch abgelaufen und nu kam eine ernste ermahnung doch einen neuen zu beschaffen.also zum amt nur gegen gebühr meinte die frau ich hab kein geld und ich wolle auch keinen neuen aber herr polizei und sein bruder meinten ich müsse aber einen haben.nutzt nix keine gebühr kein ausweis und ende.
ich bat sie dann um eine schere die si mir auch gab(dachte wohl ich würde ein neues passbild bachneiden :lachen:)zerschnit den eh schon abgelaufenen ausweis in paar teile und gab sie ihr mit den worten abgelaufen ist unbrauchbar sie möge die reste doch bitte in den papierkorb werfen.
jetzt harre ich der dinge die da kommen oder auch nicht.

Meck

Es ist kein Einzelfall, dass Menschen, die Hartz IV beantragen müssen, aber keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben, vom Jobcenter abgewiesen werden.

Dabei passiert es nicht selten, dass für die Beantragung bzw. Verlängerung eines solchen Identitätsnachweises nicht genug Geld vorhanden ist, immerhin kostet ein für 10 Jahre gültiger Personalausweis seit dem 1. November 2010 bundesweit für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro (§ 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, kurz: PauswGebV) und für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Ein vorläufiger Ausweis ist zwar etwas günstiger, dennoch fallen auch hier immerhin 10 Euro an, hinzu kommen die Kosten für entsprechende Fotos.


Weiter lesen unter -->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-antrag-ohne-ausweis-9001375.php
LG Meck :bye:

Dragon

Ich habe mal eine Frage da ich einen neuen Reisepass+ Personalausweis im meiner Heimat machen muss falls ich dieses Jahr Hin fliege!

An kosten kommen auf mich zu umgerechnet in €

Reisepass für schnell Bearbeitung 100€
Personal Ausweis ca.10€

Da ich die Anträge in meiner Landessprache habe die ich noch übersetzten muss sonst nimmt die Arge es nicht an!

Kann ich die kompletten kosten für die Ausweis Dokumente+Übersetzung von der Arge erstattet bekommen?Da es nicht grade wenig kosten sind!

Welchne Antrag brauche ich von der Arge für das übersetzten der Dokumente in Deutsch!!!

Ottokar

Es gbt keine rechtliche Grundlage dafür, dass das JC die Kosten für deine Ausweisdokumente oder für die Übersetzung der Anträge bezahlt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast25766

@Dragon

Da im Regelsatz nur die Kosten für einen Perso enthalten sind, müssten die Mehrkosten für den Reisepass, den ein Ausländer für den Verbleib in Deutschland besitzen muss, vom Sozialamt gemäß § 73 SGB XII übernommen werden.

Suche entweder im Netz oder wende dich an den Flüchtlingsrat Berlin, der dir hierzu entsprechende Urteile geben kann.

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.