Datenschutz - Schutz von Sozialdaten

Begonnen von Ottokar, 26. Januar 2012, 12:07:21

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Ottokar

- Urteil vom 25.01.2012, Az. B 14 AS 65/11 R:
Das Jobcenter ist generell nicht befugt, ohne vorheriges Einverständnis des Betroffenen dessen Daten an Dritte weiterzugeben, auch dann nicht, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist.
Im vorliegenden Fall hatte das Jobcenter wiederholt den Vermieter des Betroffenen zu mietvertraglichen Regelungen zwischen diesen befragt, wodurch der Vermieter u.a. davon erfuhr, dass sein Mieter ALG II beziehe. Lt. BSG war das Jobcenter weder dazu befugt, den Vermieter zu befragen, noch, diesen damit direkt oder indirekt darüber in Kenntnis zu setzen, dass sein Mieter ALG II beziehe.
Das Jobcenter muss in jedem Fall vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis des Betroffenen einholen.
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