SG Koblenz: Eigenheim zu gross - Hartz IV Bezieher soll 75.000 Euro zurückzahlen

Begonnen von Meck, 17. Mai 2017, 11:54:49

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Meck

Jobcenter Gnadenlos hat zugeschlagen. Weil ein selbst genutztes Haus zu groß war, muss nun ein Leistungsberechtigter Hartz IV Leistungen zurückzahlen- insgesamt 75.000 Euro. Das Sozialgericht Koblenz hat diese Unverschämtheit auch noch in einem aktuellem Urteil bestätigt.

Der Kläger hatte gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben zur Größe der Wohnfläche gemacht. Daraufhin hat das Jobcenter bereits gezahlte Hartz IV Leistungen zurück gefordert. Dagegen wehrte sich der Betroffene. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Koblenz urteilte (Az. S 14 AS 656/15). Der Mann muss nun 75.000 EUR an die Behörde zurückzahlen. Das bedeutet, dass dieser das Haus nun verkaufen muss.


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LG Meck :bye:

BigMama

Zitat von: Meck am 17. Mai 2017, 11:54:49Jobcenter Gnadenlos hat zugeschlagen.
Zitat von: Meck am 17. Mai 2017, 11:54:49Der Kläger hatte gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben zur Größe der Wohnfläche gemacht.

Wieso JC gnadenlos? Der Antragsteller hat falsche Angaben gemacht um Leistungen zu erhalten. Das so etwas ordentlich in die Hose gehen kann, hätte ihm klar sein müssen.
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