Einstufung in Regelbedarfsstufe 3 bei Behinderung (Grusi)

Begonnen von Gast16302, 23. Februar 2015, 12:46:13

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Gast16302

Hallo,

nachdem ich mich furchtbar geärgert habe, daß mein Sohn, der Grusi aufgrund einer Behinderung erhält, nach seinem 25. Geburtstag weiterhin in der Regelbedarfsstufe 3 eingestuft wird statt in Stufe 1, habe ich mich jetzt mal schlau gemacht, inwiefern das rechtens ist.

Und siehe da: Ist es nicht!

Laut dreier Urteile des BSG vom 23.07.2014

Az: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R

besteht grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Regelsatz (Stufe 1), wenn erwachsene Personen einen gemeinsamen Haushalt führen (außer Ehe- oder Lebenspartner, eingetragene Lebensgemeinschaft).
Also, wer bei Eltern, Verwandten, Bekannten wohnt, hat Anspruch auf Regelbedarfsstufe 1 ab dem 25. Lebensjahr bei Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII. 

Das war mir so nicht geläufig, deshalb denke ich, daß auch hier im Forum vielleicht der ein oder andere, den es betrifft, davon noch nichts wußte.

Der Widerspruch meines Sohnes ist jedenfalls raus, wenn es von Interesse ist, berichte ich gerne über das Ergebnis.

Gruß, goodwife




MichaK

http://hartz.info/index.php?topic=81097.msg824167#msg824167

Da wurde schon mal "anpalavert".

vielleicht idZ für junge Erwachsene Rechtskreis H4 hier interessant: http://hartz.info/index.php?topic=81212.msg825558#msg825558

Interesse hier war bisher kaum.





MichaK

Hallo,

Das BMAS ordnet an die BSG-Urteile zu den 100 %-Regelsätzen für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften nicht umzusetzen

http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2015_3.pdf

LG

Quinky

Auf gut Deutsch,

das BMAS sieht behinderte Erwachsene nicht als Menschen an und will sie umbringen.
Der Regelsatz ist das Existenzminimum. Genau diesen will das BMAS nicht gewähren = die Existenz vernichten und das ist Mord.

Gruß
Ernie

Gast36005

Gehts auch etwas kleiner?
Das BMAS denkt, im Haushalt mit anderen wird billiger. Dagegen kann man vorgehen.Vor allem, wenn man alleine haushaltet.
was der TE längst bekannt ist und sie auch schon weiss, was zu tun ist.

Der Streit geht um DIESEN Regelsatz oder JENEN.
aber nicht um gar keinen.
um den Unterschied zwischen 320 zu 399 gehts, und nicht um Mord.

Kannste das bitte mal lassen? Das ist daneben.


Gast29263

Zitat von: Gast36005 am 24. Februar 2015, 19:59:46
Kannste das bitte mal lassen? Das ist daneben.

Das ist doch aber der einzige Satz den er auswendig gelernt hat.
Sorry für OT.

MichaK

Hallo,

in der Sache tut sich was.

Heute Thema bei Report Mainz http://www.swr.de/report/trotz-urteil-des-bundessozialgerichts-bundessozialministerium-verweigert-menschen-mit-behinderung-volle-grundsicherung/-/id=233454/did=15036072/nid=233454/1168qn3/index.html

und Nahles knickt offenbar ein: "Bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung (voraussichtlich 1. Januar 2017) bleibt es zwar für den von den Urteilen betroffenen Personenkreis rein formal bei der Einordnung in Regelbedarfsstufe drei, aber es erfolgt die Gleichstellung in finanzieller Hinsicht im Wege einer abweichenden Regelsatzfestsetzung , dabei wird der Regelsatz in Höhe des sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebenden Betrags festgesetzt."

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz/nach-heftiger-kritik-nahles-verspricht-gleichstellung-des-hartz-iv-satzes-fuer-menschen-mit-behinderungen_id_4550590.html

Die 38. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales..... morgen im Bundestag

Tagesordnungspunkt 1

Berichterstattung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (B 8 SO 14/13 R) vom 23.07.2014 Behandlung gem. § 62 Abs. 1 Satz 3 GO auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE.
http://www.bundestag.de/blob/364822.....b/038_18_03_2015-data.pdf



Gast16302

danke dir für die Info! Da bin ich ja mal gespannt.

Gruß, goodwife

Gast36005

Zitat von: Gast16302 am 17. März 2015, 18:36:08
danke dir für die Info! Da bin ich ja mal gespannt.Gruß, goodwife
Würde es mich oder meinen Angehörigen betreffen, wäre ich nicht nur gespannt. Ich würde einen schriftlichen Antrag mit Bezug auf die Nahles-BMAS-Aussage stellen. Antrag auf Zahlung ab März 2015l
Man erinnert sich evtl noch an eine Richtigstellung des BMAS vor einigen Jahren, die zwar in den Medien breitgetreten wurde, die aber die Jobcenter häufig gar nicht interessiert hat.
Was war das noch?? Und wie lange hat die Umsetzung gedauert?

Gast33545

Hab gerade eine Ablehnung der von mir gestellten Ü-Anträge ab 1.1.2013 bekommen vom hiesigen Sozialamt die ich gestellt habe gleich nach dem Urteil des BSG vom 23. Juli 2014!
Die Ablehnung wurde mit dem Rundschreiben des BMAS vom Mon 7/2014 begründet.
Nach dieser Entscheidung der  Nahles diese Urteile nun doch umsetzen zu wollen müsste wir doch auch wieder den Anspruch auf Rückzahlung aller Beräge ab 2013 haben oder seh ich das jetzt falsch?
Müsste ich demnach gegen den Ablehnungsbscheid noch einmal Wiederspruch einlegen weil die Gründe der Ablehnung nach neusten Erkentnissen ja nicht mehr gegenständlich sind?

Mfg Andy2

Gast16302

Zitat von: Gast36005 am 17. März 2015, 19:15:31Würde es mich oder meinen Angehörigen betreffen, wäre ich nicht nur gespannt.
Das Widerspruchsverfahren meines Sohnes gegen die Eingruppierung in die Regelsatzstufe 3 läuft noch, insofern bleibt erst mal abzuwarten, ob das zuständige Sozialamt ein Gerichtsverfahren riskieren will.
Ich setze mich aber grundsätzlich nie weiter als mit einem Widerspruch mit den Behörden auseinander, dafür habe ich meinen Anwalt für Sozialrecht und notfalls eben die Option, zu klagen.
Direkte Auseinandersetzungen mit sturen Beamten bringen meiner Erfahrung nach nichts und kosten nur Zeit.

Gast36005

Zitat von: Gast33545 am 17. März 2015, 21:50:55
Hab gerade eine Ablehnung der von mir gestellten Ü-Anträge ab 1.1.2013 bekommen vom hiesigen Sozialamt die ich gestellt habe gleich nach dem Urteil des BSG vom 23. Juli 2014!
Die Ablehnung wurde mit dem Rundschreiben des BMAS vom Mon 7/2014 begründet.
Nach dieser Entscheidung der  Nahles diese Urteile nun doch umsetzen zu wollen müsste wir doch auch wieder den Anspruch auf Rückzahlung aller Beräge ab 2013 haben oder seh ich das jetzt falsch?
Müsste ich demnach gegen den Ablehnungsbscheid noch einmal Wiederspruch einlegen weil die Gründe der Ablehnung nach neusten Erkentnissen ja nicht mehr gegenständlich sind?
Die Ansichten des BMAS haben sich aber jetzt geändert. Es haben etliche das Ministerium darauf hingewiesen, dass hier im Standpunkt nachgebessert/korrigiert werden müsste. Nun ist die Nahles als Chefin vons Janze dem gefolgt/ist eingeknickt.
NUN kann man da aktuell ansetzen.
Du kannst gegen den Ablehnungsbescheid  Widerspruch einlegen, ODER ...  fussend auf der aktuellen Erklärung des BMAS jetzt einen neuen Antrag stellen und ab Entscheidung des BSG die Nachzahlung der Differenz verlangen.
Wahrscheinlich gibts jetzt ein neues Rundschreiben an alle Leistungsträger.
Ich denke nicht, dass die BMAS-Erklärung so zu verstehen ist, dass allen Betroffenen rückwirkend ab Leistungsbezug die Summe der RBstufe 1 zusteht.
Sondern AB Rechtsprechung Juli 2014.
Abwarten, was die Nahles "rundschreibt".




Gast33545

Nein nicht ab Leistungsbezug sondern ab dem 1.1.2013 weil ich schon im Juli 2014 glaich nach dem Urteil des BSG sofort Überprüfungsantrag gestellt habe und uns daher auch leistungen Rückwirkend für ein Jahr zustehen das hieße zum Zeitpunkt der Antragstellung der Ü-Anträge ab 1.1.2013 weil das Recht ja auch unrichtig angewandt wurde.
Die Ü-Anträge wurden aber nur abgelehnt aus dem Grunde weil das BMAS dem Urteil des BSG nicht folgte und im Mon. 7/ 2014 ein Rundschreiben an die Sozialämter rausgab das die alles beim alten lassen sollen.
Wenn die Nahles aber jetzt doch die Urteile umsetzt war die Entscheidung über die Ablehnung der Ü-Anträge auf Rückzahlung ab 1.1.2013 falsch und rechtlich nicht mehr haltbar da sich ja das Rundschreiben dann erledigt hat.

Mfg Andy2