Erfolgreiche Wertersatzklage für rechtswidrigen Ein-Euro-Job gegen das Jobcenter

Begonnen von UW, 01. Mai 2015, 13:55:57

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UW

Dortmund: Sozialgericht Dortmund | Sieben Jahre nach dem aufgezwungenen und für den Kläger nutzlosen Ein-Euro-Job und mehr als drei Jahre nach Erhebung einer Wertersatzklage wurde das Verfahren Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12 gestern durch Vergleich abgeschlossen. Die Beklagte erklärte sich dazu bereit, dem Klageführer für Januar und Februar 2008 eine Einmalzahlung in Höhe von 900,00 € zu erstatten. Eine Erstattung für die Monate September bis Dezember 2007 schloss das Gericht aufgrund einer Verjährungsfrist aus.

Unstrittig war für den vorsitzenden Richter, dass die Arbeitsgelegenheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte, die Arbeit somit rechtsgrundlos geleistet war. Damit entstand dem Kläger ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.

http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/natur/erfolgreiche-wertersatzklage-fuer-rechtswidrigen-ein-euro-job-gegen-das-jobcenter-mk-d541929.html


Gast35960

Da das hinschmeissen eines 1-€-Job erstmal sanktionsbewehrt ist, würde ich mich diebisch freuen wenn ein Gericht auch mal urteilen würde bezgl. Nötigung oder Unterstützung zur Steuerhinterziehung durch JC/ SB.

Und wenn weitere Teilnehmer dort- in einen schonmal vom Gericht festgestellten rechtswidrigen AGH-  hinverordnet werden wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung verurteilt werden.

Wobei ich natürlich nicht weiß ob dies auch eine strafbare Handlung darstellen kann.  :scratch:


Gast26342

Da müsste als erstes mal jemand Anzeige erstatten (Beihilfe - StGB § 27). Ist mir bisher kein Fall bekannt wo das wer gemacht hätte.

Gast35960

Ich habe mir so überlegt das dies eventuell nur über Umwege zu erreichen ist:
Das JC hinterzieht im Zweifelsfall ja erstmal keine Steuern- das macht der AGHler. Ein AGHler müsste sich demnach selbst anzeigen.
Und erst wenn der deshalb abgeurteilt wurde, dann vielleicht in Folge das JC. 

Aber, ist natürlich meine Laienspekulation.




Gast26342

Zitat von: Gast35960 am 04. Mai 2015, 17:06:41
Ich habe mir so überlegt das dies eventuell nur über Umwege zu erreichen ist:
Das JC hinterzieht im Zweifelsfall ja erstmal keine Steuern- das macht der AGHler.
Für die korrekte Abführung von Steuern und Sozialbeiträgen ist immer der Arbeitgeber verantwortlich, denn der erstellt die Abrechnungen. Analog wäre also der Träger des EEJ verantwortlich.

Das hier ...
ZitatEin AGHler müsste sich demnach selbst anzeigen.
... entfällt somit.

Gast35960

@ dagobert1,

ich würde dir ganz klar grundsätzlich Recht geben. Zur Hölle mit diesen  :zensiert:

Ich erlaube mir allerdings einen Einwand:
Die Gerichte urteilen samt und Seide das die JC als Initiator oder wie die das auch immer nennen mögen, bisher verdonnert wurden diese Beiträge zu zahlen.

Ich kann nicht beurteilen ob wir uns jetzt im  Kreise drehen oder gar aneinander vorbei reden?

UW

Wenn im Wege der Wertersatzklage die Rechtswidrigkeit von 1-€-Jobs festgestellt wird und tatsächlich Gelder als sozialrechtlicher Herstellungsanspruch freigesetzt werden, haben auch die Krankenkassen Anspruch auf Nachleistungen.

Möglicherweise sind Finanzämter leichter für Ermittlungen zu motivieren als Staatsanwaltschaften?

Dabei geht das Risiko gegen null. Die Chancen auf Nachleistungen ist dokumentiert.

Ein weiterer Erfolg für aufRECHT e.V.. Noch Fragen, warum uns das Jobcenter nicht mag?
http://hartz.info/index.php?topic=89988.0