Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Quinky

das hier:

Bundesregierung und Arbeitsagentur verteidigen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Existenzminimum sei nicht das Minimum.


ist richtig, jedoch beträgt das Existenzminimum in Deutschland für einen Single 1.139,99€ NETTO. Das ist der Pfändungsfreibetrag. Es ist völlig eindeutig, das jeder Cent dieses Betrages zum Existenzminimum gehört, den sonst würde der Staat ja LUXUS schützen UND sämtliche Gläubiger BETRÜGEN.

Die Beträge, von denen die Sanktionen allerdings abgezogen werden, betragen eklatant weniger!

Im Klartext, JEDER der ALGII bezieht, soll eklatant weniger als das Existenzminimum bekommen. Da fällt es auch nicht auf, wenn ohnehin  das Geld zum Leben nicht reicht, noch weniger auszuzahlen. Verrecken lassen ist ja sooooooo einfach.

Weiterhin, wer sogar einer Arbeit nachgeht, unter Umständen sogar bei Vollzeit, bekommt soviel seines Lohnes verrechnet, das er selbst dann das Existenzminimum NICHT erreicht, das ist aber politisch gewollt!!! (Wäre es nicht so, müßten andere Gesetze vorhanden sein)


Gruß
Ernie

Gast30751

@Lady Miou

Entgangen ist mir das nicht, ich habe den schleichenden Prozess sehr wohl mitbekommen, aber das nun so offensichtlich von der Seite der Politik aus argumentiert wird und es sozusagen eingestanden wird, dass man hier eine bestimmte Normierung des Menschen vorantreiben möchte, hätte ich nicht für möglich gehalten.

Ich kann da nur den Kopf schütteln und dann wundern sich die Menschen, warum es hier schief läuft und ich einer derjenigen bin, der immer bei den alternativen Nachrichtenportalen angegriffen werde, wenn ich auf so etwas simples hinweise wie dem Umstand, dass die Merkel sehr wohl sehr Staatstreu gewesen sein muss, um überhaupt studieren zu dürfen etc pp.

Stasi 2.0 in Verbindung mit Warschauer Pakt 2.0

Hexe

Zitat von: Quinky am 02. August 2017, 13:19:51dass die Merkel sehr wohl sehr Staatstreu gewesen sein muss, um überhaupt studieren zu dürfen etc pp.

:sehrgut: :ok:
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Ottokar

Merkel ist Honecker's letzte Rache, wusstet ihr das noch nicht?
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leitina

Mit der materiellen Armut in der Gesellschaft geht immer auch die charakterliche Armut von Verantwortungsträgern einher

Die Wahrheit ist eine unzerstörbare Pflanze. Man kann sie ruhig unter einen Felsen vergraben, sie stößt trotzdem durch, wenn es an der Zeit ist.
(Frank Thiess)


oldhoefi

Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG

Tacheles hat nun alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im Vorlageverfahren zu Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.

Diese können jetzt zur Gänze nachgelesen werden. --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 13.07.2017)

MichaK

Die BR äußert "durchgreifende Bedenken" gegen die Zulässigkeit der Vorlage. Als unabhängiges Gericht würde ich mir solche Bevormundung gleich mal verbitten und den Rest der Stellungnahme gar nicht weiter lesen. Gewaltenteilung scheint der BR nicht so geläufig. Aber in Polen und in der Türkei wird sich endlos ereifert....

Gast37751

Zitat von: MichaK am 06. August 2017, 11:05:59
Die BR äußert "durchgreifende Bedenken" gegen die Zulässigkeit der Vorlage. Als unabhängiges Gericht würde ich mir solche Bevormundung gleich mal verbitten und den Rest der Stellungnahme gar nicht weiter lesen. Gewaltenteilung scheint der BR nicht so geläufig. Aber in Polen und in der Türkei wird sich endlos ereifert....
Das BVerfG hat von der Bundesregierung genauso wie vom BSG, den "Sozialverbänden" usw. eine Stellungnahme erbeten. Und wenn die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgibt und dabei den Finger in die Wunde legt, soll das anfragende Gericht schmollen? Du hast aber Vorstellungen...

MichaK

Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 08:46:15den Finger in die Wunde legt...

also bitte  :grins: Das BVerfG scheint ja nun über diese Kinderei - nicht zulässig - hinausgewachsen zu sein, nachdem die Vorlage das zweite Mal eingereicht wurde.

wird sowieso mal Zeit, dass die Klassenjustiz reformiert wird.  :lol:

Hexe

Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 08:46:15Das BVerfG hat von der Bundesregierung genauso wie vom BSG, den "Sozialverbänden" usw. eine Stellungnahme erbeten. Und wenn die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgibt und dabei den Finger in die Wunde legt, soll das anfragende Gericht schmollen? Du hast aber Vorstellungen...

Den Finger in die Wunde gelegt haben wohl andere, aber nicht die Bundesregierung !
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast37751

Zitat von: MichaK am 07. August 2017, 09:58:33
also bitte  :grins: Das BVerfG scheint ja nun über diese Kinderei - nicht zulässig - hinausgewachsen zu sein, nachdem die Vorlage das zweite Mal eingereicht wurde.
Das muss nichts heißen. Dass das BSG einer NZB stattgibt bedeutet auch nicht, dass die Revision Erfolg haben wird. Und tatsächlich treffen die Anwälte der Bundesregierung den Nagel auf Kopf.

Zitat von: Hexe am 07. August 2017, 10:53:38Den Finger in die Wunde gelegt haben wohl andere, aber nicht die Bundesregierung !
Na, ich finde die Bundesregierung greift da einen gewichtigen Punkt heraus, nämlich die fehlende eigene Überzeugungsbildung, die nunmal zwingendes Zulässigkeitskriterium ist. Von den Sozialverbänden hingegen kamen ja wiederholt nur das weinerliche Mimimi und Phantasieberechnungen, bei denen sie sich angemaßt haben, dem Gesetzgeber die ihm vorbehaltenen Wertentscheidungen vorzuschreiben. DAS müsste sich der Bundestag verbitten.

Orakel

Schaun mer mal, dann sehn mer scho ... zugegebener Zeit werden uns die Experten dieses Forums schon erklären, weshalb das BVerfG eine Fehlentscheidung getroffen hat ...

MichaK


Gast26342

ZitatZu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. (tacheles-sozialhilfe.de ). Tacheles veröffentlichte die eigene Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom Netz zu nehmen.

Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie von Andrea Nahles eben.
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/