Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast35753

Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 16:33:25
.... Ja, das ist erklärtes Ziel. Aber die Frage ist, ist das so rechtens.
Das scheint mir zumindest hier im Forum auch eine reine Sichtweise zu sein. Betrachtet man die Gesetzgebung in ihrer Gesamtheit, dann wird man nicht umhin kommen, die unveräußerlichen Grundrechte eben auch für Betroffene der Sozialgesetzgebung gelten zu lassen, es sei denn, unter Beachtung des Zitiergebotes sind diese Rechte bei Erlangen des Status "leistungsberechtigt im Sinne des SGB II" im Detail ausgeschlossen.
Im SGB II findet sich kein zitierter Grundrechtausschluss. Ergo wäre die Frage beantwortet: Dort wo Grundrechte angetastete werden wird Unrecht begangen.
Da aber viele Bürgerinnen und Bürger das Grundrecht im Wesen und seine berechtigte Existenz einfach verleugnen, muss man eben auch mit den Einschränkungen leben.
Wo aber Unrecht zu Recht verkehrt wird, ist Widerstand PFLICHT!

Gast36005

Vielleicht liegts daran, dass die Stellungnahme des DRB  *nur* aufgrund der Anträge von Frau Kipping, weiterer Abgeordneter  und der Fraktion Die Linke  und der Abgeordneten Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen  zustande kam?
Und vllt. liegts auch am Datum?
Im Mai 2011 lief doch das *neue* RBEG incl. § 31 SGB 2  schon durch die JC.

Wer hat dazu ANDERS Stellung genommen? Dass nur der DRB Stellung nimmt, ist schlecht vorstellbar. Was ist insgesamt aus dem Antrag geworden?

Viel aktueller ist der Antrag zum *Sanktionsmoratorium*.
Aber parlamentarische Praxis ist nun mal, dass zahllos Anträge gestellt werden können. Dass nun aber Anträge auch Wellen schlagen und der Gesetzgeber hüpft oder schlingert oder kentert, ist NICHT so.
Wen wunderts?

@H4-Opfer
Und dein Vokabular stammt woher?
Was ist ein Sozialnazi?
Was ist marktradikal in dieser Kombi?
Nr.3 kommt zumindest von Münte. DER ist ein marktradikaler Sozialnazi?---äscht?
Und was soll das hier in diesem Thread?

@Schw-hirtin
Das unveräusserliche Grundrecht auf das existenzsichernde Exminimum wird doch gar nicht ausgeschlossen. Es wird höchstens zeitweise eingeschränkt. Ob das rechtens ist---ist die Frage.
Ob das wirklich Unrecht ist---ist die Frage.

Mit deiner Widerstands-Pflichts-Parole ziehst du voreilige Schlüsse---denn noch ist kein Unrecht festgestellt.






Gast2063

Und dein Vokabular stammt woher?
Was ist ein Sozialnazi?


Das ,,Vokabular" stammt von mir und ist eine logische Wort/Sinnbildung hinsichtlich der implizierten Machenschaften dieses Personenkreises.
Allerdings trifft man im Netz auch auf diese zutreffende Begrifflichkeit, wenngleich ich sicher keine Urheberschaft auf diese Konstruktion erhebe.

Damit es nicht zu einfach ist, stelle ich dir gerne die Deutung des Begriffes als Hausaufgabe. Wenn du sie richtig löst, gibt es auch einen Smiley.
Ein Tipp zur Marktradikalität: Es hat was mit Suppenküchen, Tafeln, Flaschensammlern, Lohndumping etc. zu tun.  :mocking:

Gast35753

Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 16:50:38
... Mit deiner Widerstands-Pflichts-Parole ziehst du voreilige Schlüsse---denn noch ist kein Unrecht festgestellt.

Es ist nur eine Märchenmär, dass einen "das Glück" oder "das Unglück" in den Schoß fällt. Man muss schon was dafür tun.  :zwinker:
Meine Antwort lautet: So wie es derzeit gehandhabt wird, ist es schlicht und einfach gewolltes politisches Unrecht. Mit Untätigkeit, zu der Du gern beitragen würdest, wird man dem Recht eben nicht zu seinem Recht verhelfen können.

Gast36005

Betonung liegt doch auf: NOCH ist kein Unrecht festgestellt. Demzufolge ist es NOCH rechtens, was da im Gesetz steht.

Gast2063

Meine Güte @lenzen, hältst du uns alle hier für bekloppt?

Aber es ist schon was dran, ein Ozonloch sieht man auch nicht  :wand:

Gast35753

Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 17:07:53
Betonung liegt doch auf: NOCH ist kein Unrecht festgestellt. Demzufolge ist es NOCH rechtens, was da im Gesetz steht.
Noch ist keines vom BVerfG festgestellt, aber Zweifel nach der Feststellung meldet zumindest erstmal ein Sozialgericht an. Ich hoffe, Du kannst mir noch folgen ...
In der "Bananenrepublik" ist es Unsitte geworden, Recht als Auslegung zu betrachten, selbst dann, wenn man Begrifflichkeiten verdreht und/oder überdehnt!
Ich würde gerne wieder in Deutschland leben und nicht in einer BANANENREPUBLIK!

Nenne DU mir eine Stelle im SGB II, in der die Grundrechte für SGB II Leistungsberechtigte aufgehoben sind und lese noch mal im Grundgesetz unter der Überschrift "unveräußerliche Grundrechte" nach. Schlage dazu nach, was UNVERÄUßERLICH dem Wort nach im deutschen Sprachgebrauch bedeutet!

Gast13437

Heribert Prantl schreibt in seinem Buch "Der Terrorist als Gesetzgeber" (sinngemäß, aus dem Gedächtnis) "während das BverfG im unteren Stockwerk arbeitet, ist die Regierung bereits ein paar Etagen weiter oben am "Zimmern" von neuen verfassungswidrigen Gesetzen". Eine Methode, um das GG peu à peu auszuhöhlen - den gesetzgeberischen Verfassungsfeinden ist es ein Dorn im Fleisch, dass das GG ÜBER allen Gesetzen steht.

Orakel

Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 16:33:25
Weiss nicht wo du das herleitest

... aus dem immer wieder zitierten Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 ... übrigens auch aus der von dir verlinkten Stellungnahme des DRB ...

Ich würde das mit dir durchaus auch ausdiskutieren, aber der zwischenzeitliche Verlauf der Diskussion hier im Thread zeigt mir, dass dieses Forum wohl keine geeignete Plattform dafür ist ...

Gast35753

Zitat von: Gast13437 am 07. Juni 2015, 17:19:04
... - den gesetzgeberischen Verfassungsfeinden ist es ein Dorn im Fleisch, dass das GG ÜBER allen Gesetzen steht.
Nicht umsonst will ja gern der Präsident des Deutschen Bundestages, der hochgeschätzte Herr Lammert, die Rechte des BVerfG beschneiden.

Gast36005

Zitat von: Gast2063 am 07. Juni 2015, 17:10:29
Meine Güte @lenzen, hältst du uns alle hier für bekloppt?
Durchaus nicht alle. Das kann man durchaus lesen.

@Schwhirtin
Ja, der Lammert--- Vor allem will er:
Lammert bezog sich vor allem auf die Entscheidung, die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen aufzuheben. Dadurch zersplittern die Gemeindeparlamente.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/union-bundesverfassungsgericht-kritik-norbert-lammert
Richtig so!! In anderen grossen Medien so oder ganz ähnlich zitiert.
Mal sehen, was wird---- und was sagt der gute Mann zu Sanktionen und zum betr. BVerfG-Urteil?

Turbo

Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14
Noch ist keines vom BVerfG festgestellt, aber Zweifel nach der Feststellung meldet zumindest erstmal ein Sozialgericht an. Ich hoffe, Du kannst mir noch folgen ...
Naja, zumindest 1 Kammer und 1 Richter eines Sozialgerichtes. Daß Richter Petermann langjähriges Mitglied der LINKEN ist, sei nur am Rande bemerkt, relativiert aber ein klitzekleines bißchen das Wort "noch" im Zusammenhang mit dem BVerfG.

Gast13437

Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 17:27:09Das kann man durchaus lesen
und auch wie du dir den genehmen Teil shreddernd rauspickst - bloß nicht auf das Ozonloch eingehen. Das wäre zu nah am Thema  :mocking:

Ist die Standard-Antwort auf der sich SB üblicher Weise ausruhen, "steht doch so im sgb"
Eben wegen dieser demütig-unterwürfigen Haltung existieren die verfassungswidrigen Unterdeckungen des Existenzminimums schon 10 Jahre. Dabei sind die SB zum Remonstrieren verpflichtet, sofern sie die Grundgesetzwidrigkeit erkennen. Erst nach erfolgter Anmeldung von Bedenken zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Gesetze sind SB von ihrer Verantwortung für ihr Tun entbunden. 





Gast35753

@44männlichoderweiblich, Du musst noch nachschlagen, im Lexikon der deutschen Sprache, was die Begrifflichkeit "vor allem" so bedeutet. Vor allem will sich Lammert mit dem Antasten der Entscheidungsbefugnis über die "Verfassungswidrigkeit" profilieren. Es reicht nach seiner Denkart, wenn den Part gleich seine Partei übernimmt.
Willkommen in der Diktatur!

Gast2063

Der vom Ozonloch arg verstrahlte CSU-Generalsekretär Scheuer (an was denke ich da?) hat vergangene Woche erst geäußert (sinngemäß):
Man kann doch keine Politik machen, wenn man ständig über die Verfassungsmäßigkeit der politischen Handlungen nachdenkt.

Soviel zum demokratischen Verständnis in der Wirtschaftsdiktatur Deutschland.