BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken

Begonnen von Meck, 19. August 2015, 12:27:31

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Meck

Ein Duisburger Hartz IV-Empfänger zieht gegen das Duisburger Jobcenter vor das Bundessozialgericht. Er klagt, weil ihn das Jobcenter vorzeitig in Rente schicken will. Seine Rente würde dadurch kleiner ausfallen. Der Mann ist deswegen schon mehrfach vor Gericht gezogen. Die Vorinstanzen haben aber bisher immer dem Jobcenter Recht gegeben. Ab 11 Uhr heute Vormittag rollt das Bundessozialgericht den Fall noch mal auf.

Quelle: http://www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-9acbe18d0a.html




Hier im Thema weiter unten das gefällte Urteil -->> http://hartz.info/index.php?topic=94227.msg978786#msg978786
LG Meck :bye:

Gast36005

interessant und teuer.
B 14 AS 1/15 R

aufgerollt hat das BSG sicher nichts.

HpunktBpunkt

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vorzeitige-zwangsverrentung-von-hartz-iv-empfaenger-rechtmaessig-id11004530.html

Duisburg/Kassel.  Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken, auch wenn dies mit Abschlägen verbunden ist. Das entschied das Bundessozialgericht.

Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte am Mittwoch ein entsprechendes Grundsatzurteil. Damit ist eine vorzeitige Verrentung rechtmäßig. Das Gesetz sehe vor, dass die Jobcenter die Hartz-IV-Empfänger auffordern können, eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren zu beantragen, wenn bei den Beziehern keine Aussicht mehr auf einen Job besteht.

...

Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger rechtmäßig | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vorzeitige-zwangsverrentung-von-hartz-iv-empfaenger-rechtmaessig-id11004530.html#plx2012177041


Schatzmeister

Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Empfänger:

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann vorzeitig in Rente geschickt werden - auch wenn er dadurch Abschläge in Kauf nehmen muss. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R).

Hartz-IV-Empfänger müssten versuchen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden - auch durch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen wie einer vorgezogenen Rente, argumentierten die Richter. Weigere sich ein Langzeitarbeitsloser, diese zu beantragen, dürfe das Jobcenter das für ihn tun.

Das Urteil der Kasseler Sozialrichter könnte Auswirkungen auf Zehntausende Menschen in Deutschland haben: Nach Schätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind bis 2016 rund 140.000 Hartz-IV-Empfänger betroffen. Die mit der vorgezogenen Rente ab 63 verbundenen Abschläge betrügen bei ihnen im Schnitt um neun Prozent.

Mehr hier: http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_75109314/urteil-hartz-iv-empfaenger-muessen-vorzeitige-rente-akzeptieren.html
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Gast28219

Ist eigentlich nichts Neues. Man sollte da aber nicht auf die Telekom vertrauen, sondern auf die Urteilsbegründung warten. Denn bislang war es so, daß das JC erstmal prüfen mußte, ob der LE erstens überhaupt rentenberechtigt ist und ob die vorzeitige Inanspruchnahme nicht dazu führt, daß er lebenslang hilfebedürftig bleibt. Würde die volle Rente für den Lebensunterhalt reichen, die gekürzte aber nicht, hatte das JC bisher Pech.

SG Dresden, 21.02.2014, Az.: S28 AS 567/14 ER:
Zitat
Nach Auffassung des Sozialgerichts ist das Vorgehen des Jobcenters, eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente zu verlangen, unzulässig wenn keine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurde. Das ist dann nicht gegeben, wenn die konkrete Rentenhöhe nicht ermittelt wurde, da nur mit Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Rentenbezug beurteilt werden kann, ob den Betroffenen ein vorgezogener und damit gekürzter Rentenbezug zuzumuten ist. Geht beispielsweise der vorzeitige Rentenbezug für die Betroffenen mit einem lebenslangen Bezug von Sozialhilfe einher, wäre die Zwangsverrentung rechtswidrig, so das Gericht.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++8a09c91a-34d2-11e4-b2a3-52540059119e

Gast37622


Gast38010

Neben dem das in Zukunft wohl weiter gestritten wird was denn " besondere Härten" sind, hat das BSG aber auch etwas bestätigt, was bisher immer von Seiten der Politik, und JC vehement besrtitten wurde:

Nämlich, dass es offensichtlich Leute gibt die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance (mehr) haben.

Ob Leistungsberechtigte diese vom JC selbst herbei geführte Bestätigung   :mocking: zum Vorteil nutzen können bleibt abzuwarten.


Gast2063

#7
Rechtsbeugung in Vollendung:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zwangsverrentung-rechtmaeig-361673.php

Die Zwangsverrentung ist die Bankrotterklärung eines unfähigen und überflüssigen Willkürsystems.
Sie propagieren ,,Jobcenter" zu sein, produzieren in Wirklichkeit Elend und unsägliche Ungerechtigkeit.
Da JC keine Jobs generieren werden Betroffene dafür verantwortlich gemacht und als Krönung des perfiden Treibens um Teile ihrer Rente geprellt.  :teuflisch: :teuflisch: :teuflisch:

Ein dreister Diebstahl ist das, nichts anderes.

Die Realität in der Deutschen Undemokratischen Bananenrepublik.

Zum Thema auch ein Artikel der Nachdenkseiten:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=27284#h06

Frau

#8
Zitat von: Gast2063 am 21. August 2015, 08:29:53
Ein dreister Diebstahl ist das, nichts anderes.

Wann tun sie denn je etwas anderes, als die Bevölkerung zu bestehlen? Die Zwangsverrentung ist nur ein weiteres Symptom resultierend aus dem Wahnsinn, dass "wir" bar jeglicher Vernunft nach wie vor unser Schicksal in die Hände der "Volksvertreter" legen. Warum sollten sie zu unseren Gunsten irgendetwas verändern? "Never touch a running system." Bis hierher haben sie uns schon - und es wird noch weiter gehen, wenn wir nicht endlich alle aufwachen... das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Gast472


Gast36005

Zitat von: Gast38010 am 20. August 2015, 15:49:33
...was bisher immer von Seiten der Politik, und JC vehement besrtitten wurde:Nämlich, dass es offensichtlich Leute gibt die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance (mehr) haben.
Das wurde noch nie bestritten. Es betrifft ja hier wegen dieser *Zwangsrente* nur LB ab 63 Jahren, und dann nur die, die überhaupt Anspruch auf Abschlagsrente hätten und davon nur die, bei denen keine Härte/Unbilligkeit gegeben wäre.

Ich habe noch nie eine Aussage eines Politikers gehört oder gelesen, der gesagt hat: Es gibt für JEDEN LZA einen Arbeitsplatz, der bis zur Regelaltersrenze geht.
Wo hast du das her??

Mach dir ein Bild über diesen genauen Fall und die dazugehörende Entscheidung des BSG. Erst muss man mal das Urteil mit Begründung lesen. Also abwarten bitte.

@Frau
Bei der Rechtslage fürs JC  wegen der Zwangsrente geht es um:
-JC ist nicht gezwungen, bei Vorliegen der Voraussetzungen weiter Leistungen zu gewähren, bis ein LB in die Regelaltersrente geht (gehen muss)---was wird da geklaut?
-Die JC sind gesetzlich gehalten, LB zum Antrag auf Abschlagsrente aufzufordern.---was wird da geklaut??
-Warum es nun so prickelnd für einen 63-jährigen sein soll, weiterhin bis 65++ sich vom JC drangsalieren, demütigen und entwürdigen zu lassen---also weiterhin Alg2 zu beziehen----kannst du mir das erklären? Wer hält sich freiwillig mit Krallen an Hartz 4/Alg2 vom JC fest?---und was wird dem geklaut?
-was stimmt denn da nicht?
-Ein Diebstahl von was soll das sein?---Es ist vor allem eine Verschiebung von Leistungen, aus dem Topf oder aus dem Topf oder aus dem eigenen Rententopf. Und eine Verschiebung bei der Statistik. X LZA weniger (wegen *Zwangsrente*) im Leistungsbezug.

Wer soll aufwachen??? Vielleicht mal besser weiterschlafen, bis das Urteil im Volltext zu lesen ist?
Die Einbussen dürften bei jedem Betroffenen die gleichen sein, egal, ob er nun freiwillig oder *geknechtet und entwürdgt* vom JC *gezwungen* wird.
Es sind 0,3% pro Monat.


Orakel

Nur mal so am Rande:

Ungeachtet der noch nicht veröffentlichten Urteilsbegründung folgt das BSG mit einiger Sicherheit der seit Jahren geltenden Rechtslage. Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 08.04.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 in das SGB II eingefügt, um klarzustellen, dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II verpflichtet sind, vorrangige Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die hierfür notwendigen Anträge zu stellen, sofern sie hierdurch ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen, vermeiden, verringern oder verkürzen können.

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 11:37:42
...was wird da geklaut?

Ein nicht unerheblicher Teil des gesetzlichen Rentenanspruchs!!! Das trifft alle Leistungsberechtigten, die sich nicht auf Unbilligkeitsverordnung berufen können. Oder was stellt ein Abschlag von insgesamt 9 % (in Worten: neun Prozent) für den Jahrgang 1952 denn sonst dar???

Greywolf08

@44lenzen
Wenn dir jeden Monat 9% oder gar 10,8% von deiner Rente (bis zum Lebensende) fehlen redest du auch anders.

Gast36005

Zitat von: Orakel am 21. August 2015, 12:04:29
Ein nicht unerheblicher Teil des gesetzlichen Rentenanspruchs!!! Das trifft alle Leistungsberechtigten, die sich nicht auf Unbilligkeitsverordnung berufen können. Oder was stellt ein Abschlag von insgesamt 9 % (in Worten: neun Prozent) für den Jahrgang 1952 denn sonst dar???

Ist der Diebstahl (wenn überhaupt) dann nicht einem anderen *Dieb* zuzuschreiben? Nämlich der DRV?
Denn dieses Abschlagsrenten-Gesetz trifft alle, die diese Renten in Anspruch nehmen (können, wollen oder müssen). Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun.
Kann also jemand durch die Abschlagsrente unabhängig werden von Sozialleistungen, dann ist er nicht mehr hilfebedürftig. Der BSG-Kläger ist so einer.
DAS ist das oberste Ziel der Hartz-4- Gesetzgebung. Hilfebedürftigkeit beenden, verringern---
Ausnahmen gibts wie immer, und hier eben Unbilligkeit bzw. Härtefall.
Diese Ausnahmen dürfen *hängen bleiben*. Diese gehen dann mit der RA-Grenze in aller Regel sowieso zum Sozialamt.
Der Kläger hier aber wäre trotz Abschlägen unabhängig von Sozialleistungen.
Du hast es selbst geschrieben:
...vorrangige Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die hierfür notwendigen Anträge zu stellen, sofern sie hierdurch ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen, vermeiden, verringern oder verkürzen können.

@Greywolf08
Du kannst durchaus davon ausgehen, dass ich mir meine Meinungen und Ansichten unabhängig von meiner ganz privaten und persönlichen Situation bilde.
Ich kenne übrigens welche, die sind mehr als froh, mit 63 endlich in Abschlagsrente gehen zu können. Die nehmen die Abschläge gerne hin. Das sind keine Grossverdiener und demzufolge keine Grossrentenbezieher. Manche aber Sozialleistungsbezieher.
Ich kenne andere Ältere, die sagen rückblickend: Wie blöd war ich denn, wegen der Abschläge von ca. x € im Monat noch ca 2 Jahre länger vom Ersparten zu leben oder vom Partner--- oder im Job auszuhalten.
Die haben nämlich ca. 2 Jahre lang auf ihre Monatsrente verzichtet. Wegen ca. x € Abschlag.
Um in den Zahlen des Klägers zu bleiben:
Der wollte auf ca. 24 x 917,-= 22.000 Rente verzichten, stattdessen Sozialleistungen beziehen. DAS sieht das SGB 2 nicht vor. Das BSG hats hier für diesen Fall auch so gesehen.

(vllt. wollte der nur sein Schonvermögen retten---man wirds vllt. lesen)

Quinky

WENN Zwangsrentner einen 450€-Job annehmen, MÜSSEN RV-Beiträge gezahlt werden (Anteil der Pauschalsteuer). Diese Zwangsrentner bekommen aber lebenslang KEINE Rente aus diesem 450€-Job.
Wären sie nicht zwangsverrentet worden, bekämen sie auch für den 450€-Job (wohlgemerkt nach Einzahlungsumme) Rente dafür, wenn sie dann später normal in Rente gehen.
WENN Zwangsrentner sogar einen normalen Job annehmen (vor dem Regelaltersrentendatum) kann es passieren, das:
1.) Teile oder bis hin zur ganzen Rente die Rente gestrichen wird
2.) Die Kürzung wegen vorzeitiger Zahlung NICHT zurückgenommen wird, obwohl wegen des Jobs keine Rente gezahlt wird
3.) RV-Beiträge eingezahlt werden müssen (nur Arbeitsgeberanteil), jedoch dafür KEINE Rente gezahlt wird.
4.) Der Nettolohn sogar geringer ist als die gekürzte/gestrichene Rente (allerdings nur im Ausnahmefall), trotzdem die Dinge nach 1.-3. vorgenommen werden.

Gruß
Ernie