Deutscher Bundestag: Zweites Pflegereformgesetz & Einheitliche Pflegeausbildung

Begonnen von Meck, 11. September 2015, 22:49:53

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Meck

Das zweite Pflegestärkungsgesetz liegt jetzt im Bundestag zur Beratung vor. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament bereits den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt, die seit Anfang 2015 in Kraft sind. Mit dem zweiten Teil der Reform (18/5926) wird vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.

Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet.
Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen sodann bis 2022 stabil bleiben.

Mit der neuen Begutachtung werden nach Angaben der Bundesregierung körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Der künftig entscheidende Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Kategorien gemessen, aus der sich eine Gesamtbewertung ergibt, darunter Mobilität, psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens. Zuerkannt werden je nach Pflegegrad unterschiedliche hohe ambulante Geldleistungen, ambulante Sachleistungen und stationäre Leistungsbeträge.

Weiter lesen unter -->> http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_09/-/387380




Einheitliche Pflegeausbildung geplant.

Die bisherigen drei Ausbildungen in der Pflege sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung "zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung" zusammengeführt werden. Dies schaffe die Grundlage für einen modernen, zukunftsorientierten Pflegeberuf, heißt es in der Antwort (18/5897) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/5769) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Modellvorhaben hätten gezeigt, dass eine dreijährige einheitliche Pflegeausbildung jene Kompetenzen vermitteln könne, die für eine zunehmend komplexer werdende Aufgabe wichtig seien. Bisher wird unterschieden in die Altenpflege, die Kranken- und Kinderkrankenpflege.

Als Grundlage für die künftige Ausbildung wird derzeit ein Pflegeberufegesetz vorbereitet, für das den Angaben zufolge aber noch kein Referentenentwurf vorliegt. Somit könnten auch noch keine Angaben zu den Kosten gemacht werden.

Mit der neu strukturierten Pflegeausbildung sei zugleich eine Neuordnung der Finanzierung vorgesehen. Das angestrebte Umlageverfahren von ausbildenden und nicht-ausbildenden Einrichtungen solle für die Ausbildungsbetriebe Wettbewerbsnachteile ausschließen, heißt es in der Antwort.

Mit der generalistischen Pflegeausbildung werde eine einheitliche Finanzierung auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze eingeführt. Dazu sollen auf Landesebene Ausbildungsfonds gebildet werden, die aus festgelegten Anteilen gespeist werden.


Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_09/-/387414
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Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung wird seit Jahren von umfangreichen Studien begleitet. Zahlreiche Projekte beträfen die Versorgungsforschung, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5930) auf eine Kleine Anfrage (18/5803) der Fraktion Die Linke. In den Jahren 2004 bis 2013 hätten die Forschungsprojekte zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger ein Ausgabenvolumen von rund 17 Millionen Euro erreicht.

Daneben sei im Rahmen der allgemeinen Ressortforschung die Versorgung Pflegebedürftiger mit demenziellen Erkrankungen in zwei Projekten untersucht worden. Künftig werde die Überprüfung der Auswirkungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein Schwerpunkt der Versorgungsforschung in der Pflege sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_09/-/387682
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Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz (18/5926), verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei "die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen" (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung (18/6182) der Regierung an den Bundestag hervorgeht.

Die Länder hätten immer darauf hingewiesen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der Systeme SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) genau analysiert und bewertet werden müssten. Der Gesetzentwurf enthalte zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe, die nicht nachvollzogen werden könnten und einer validen Datengrundlage entbehrten, heißt es weiter.

-->> http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_10/-/390314
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Die Bundesregierung baut in der Pflege auf qualifiziertes und motiviertes Personal. Die Regierung setze sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine qualitativ und quantitativ belastbare Personalausstattung und eine Aufwertung der Pflegeberufe ein. Es würden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für eine bessere Ausstattung der Einrichtungen mit Pflegepersonal weiter zu entwickeln, heißt es in der Antwort (18/7911) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/7536) der Fraktion Die Linke.

Weiter unter -->> http://www.bundestag.de/presse/hib/201603/-/416516
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" für Beamte und Soldaten (18/8517) vorgelegt, mit dem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden soll. Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen laut Vorlage einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten "während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist". Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf "im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen" werden.

-->> http://www.bundestag.de/presse/hib/201605/-/424390
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Meck

Die Probleme in der Pflege sind groß - doch der bayerische Pflegegipfel an diesem Donnerstag (13. Juli) wird aus Sicht einiger Beteiligter keine durchschlagenden Verbesserungen bringen. «Ich habe keine großen Hoffnungen, was diesen Pflegegipfel angeht», sagt etwa Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Bayern-Mitteldeutschland. Sie empfinde die Veranstaltung als «politische Show», weil die entscheidenden Gesetze zur Pflege gerade verabschiedet worden seien.

-->> https://www.welt.de/regionales/bayern/article166441419/Alles-nur-Show-Erwartungen-an-Pflegegipfel-gering.html
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In Krankenhäusern wird es ab dem Jahr 2019 verbindliche Personalunteruntergrenzen in der Pflege geben. Das hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Nacht beschlossen. Demnach müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung bis zum 30. Juni 2018 Untergrenzen für pflegesensitive Bereiche festlegen. Die Vereinbarung muss ab dem Jahr 2019 wirksam werden. Sollte es bis zum 30. Juni 2018 keine Einigung geben, wird das Bundesministerium für Gesundheit die ausstehenden Entscheidungen treffen.

Der Bundestag beschloss außerdem, dass der Pflegezuschlag 2019 um bis zu 330 Millionen Euro aufgestockt wird. Krankenhäuser erhalten den Pflegezuschlag seit diesem Jahr für die Förderung einer guten pflegerischen Versorgung. So könnten jährlich 830 Millionen Euro eingesetzt werden. Zudem können krankenhausindividuelle Zuschläge für die Mehrkosten der Pflegepersonaluntergrenzen vereinbart werden, die nicht bereits anderweitig finanziert sind. Das Gesetz, in dem die Vorgaben zu den Personaluntergrenzen festgeschrieben sind – das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten – muss nun noch vom Bundesrat abgesegnet werden.


-->> https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/32404-bundestag-beschliesst-personaluntergrenzen/
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