Rechtsverschärfungen im SGB II ab 01.08.2016 - 9. Gesetz zur Änderung des SGB II

Begonnen von Ottokar, 08. November 2015, 15:46:57

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Gast26342

2. Nahles hat den Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG vorgelegt
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Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, das 9. SGB II-ÄndG wird nun ,,Entbürokratisierung" des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel ,,SGB  II - Entbürokratisierungsgesetz" erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II'er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis: es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II'lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehle ich nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf

Hier ist nun der Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/2016-02-03_Kabinett_BMAS_SGB_II_Rechtsvereinfachung.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 03.02.16

oldhoefi

Das Forderungspapier von Tacheles zu notwendigen Änderungen im SGB II und angrenzender Rechtsbereiche fertig

Wie im letzten Newsletter schon angekündigt, war bei Tacheles ein Forderungspapier in Arbeit und nun ist es wohl geschliffen und konsensual als Tacheles-Forderungspapier fertig.

Wir möchten es somit präsentieren --> http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf

Mit dem Papier wollen wir weitere notwendige Änderungen im SGB II und auch längerfristige Ziele formulieren und in die Diskussion bringen. Auch sollte dies Papier genutzt werden für die Verhandlungen im Bundesrat bei der Zustimmung im SGB II-Änderungsgesetz.

(Quelle und Zitat: Harald Thomé – Newsletter vom 14.02.2016)

oldhoefi

Zusammenfassung und Bewertung der geplanten SGB II Änderungen von Bernd Eckhardt

Der Kollege Bernd Eckhardt hat in seinem neuen ,,sozialrecht justament" 1/2016 nochmals eine genauere Analyse und Bewertung der geplanten SGB II Änderungen durchgeführt. Ich möchte auf dieses lesenswerte Dokument verweisen.

--> http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-1-2016.pdf

Zu den geplanten SGB II Änderungen noch Auszüge aus einer Stellungnahme mit mir.

--> http://www.neues-deutschland.de/artikel/1001641.hartz-holt-auch-noch-das-letzte-raus.html

(Quelle und Zitat: Harald Thomé – Newsletter vom 14.02.2016)

Gast21356

Wer ist denn hier Gesetzgeber ? Wir haben eine illegale Regierung, die gar keine Gesetze erlassen darf ! Obendrein verstößt das SGB II - mehrfach - gegen das GG und ist somit rechtswidrig !!!

Orakel

Klar! Und die Erde ist eine Scheibe ...

Kleine Nachhilfe in Gesellschaftskunde:

In Deutschland besitzen auf Bundesebene der Bundestag, der Bundesrat (mit Stellungnahme der Bundesregierung) und die Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates) das Initiativrecht. Die Gesetzesvorlagen werden – unabhängig davon, wer die Gesetzesinitiative ergriffen hat – im Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und dann zur Abstimmung gestellt. Wird der Entwurf angenommen, muss er anschließend gegebenenfalls auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Auf Landesebene haben der Landtag und die Landesregierung das Initiativrecht. In einigen Ländern tritt überdies das Volksbegehren hinzu.

Quelle

Gast39749

Hallo Forum.Bin Neu hier.Habe den Thread durchgelesen.Leider habe ich aber auch davon gelesen im Netz:

Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016
automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren.


Das habe ich aber hier icht gefunden. Wird  das mit den 4 Jahren auch kommen ?

Gast35185

Zitat von: Gast39749 am 27. Februar 2016, 03:26:17Das habe ich aber hier icht gefunden.
Noch mal lesen ...

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 08. November 2015, 15:46:57
§ 34 Abs. 1
Ein Ersatzanspruch tritt künftig auch dann ein, wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.
(Damit wird eine zusätzliche Sanktion eingeführt, denn neben der 3monatigen Kürzung des ALG II nach § 31 SGB II muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner BG weniger erhalten hätten, wenn er z.B. einen angebotenen Job angenommen hätte.
Das bedeutet eine erhebliche Erhöhung des Drucks auf Arbeitslose, sowie eine massive Verschärfung des Sanktionrechts.)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Simone-

Hätte hätte Fahradkette...

Wie will man etwas die Zukunft betreffendes nachweisen?
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Dragon

@Simone-

Das ist doch dem Staat +dem JC egal ob sie es nachweisen können oder nicht"Hauptsache die Sanktion wird ausgesprochen egal ob es Rechtswidrig war oder nicht bis das Sozialgericht da uns recht geben dauert es und wir sitzen da ohne Kohle. :zensiert: Fehlt nur noch das wir als ALGE Empfänger nachweisen müssen ,als ob uns der Arbeitgeber Angeblich für die Zeit auch Wirklich beschäftigt hätte wie das JC dann die Geldliche Rückforderung verlangt.

Daran sieht man wieder wie schlimm  dieses Fasso Gesetz Hartz4 ist" also besser wird es für uns rund um Hartz4 nicht sondern eher das gegen teil der Fall"dann darf man sich nicht wundern wenn manche Leute in den JC ausrasten und Amok laufen.

Ottokar

Zitat von: Simone- am 27. Februar 2016, 08:47:49
Wie will man etwas die Zukunft betreffendes nachweisen?
Seit wann hat sich ein JC schon mal an sowas gestört?
Das JC wird es einfach nach Gutdünken unterstellen und als Betroffener ist man dann gezwungen, deswegen jahrelange Rechtsstreits vor Gericht zu führen, bei denen man im Ergebnis überwiegend Recht bekommt, weil das JC seiner Beweispflicht nicht nachkommen kann.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass der Gesetzgeber gerade wegen der dabei regelmäßig eintretenden Beweisnot der JC die ab 01.08.2016 geplante Ersatzpflicht (wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde) irgendwann in einen Bußgeldtatbestand ändern wird. Bei einem Bußgeld zählt nämlich nur noch der Fakt ansich, die Höhe des Schadens muss hingegen nicht mehr nachgewiesen werden.
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oldhoefi

Das Tacheles Forderungspapier zu notwendigen SGB II Änderungen als Bundestagsdrucksache

Übersicht über die Tacheles-Forderungen --> http://tinyurl.com/hfze26d

Forderungspapier als Bundestagsdrucksache --> http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 29.02.2016)

oldhoefi

Jobcenter-Personalräte zum Rechtsvereinfachungsgesetz

Stellungnahme und offener Brief der JC-Personalräte zum Rechtsvereinfachungsgesetz.

--> http://www.harald-thome.de/media/files/JC-Personalr-te-zur-Rechtsv.-2-2016.pdf 

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 29.02.2016)

Meck

Stellungnahme zur Kabinettsvorlage für ein sog. ,,Entbürokratisierungsgesetz", auch ,,Rechtsvereinfachungsgesetz" genannt.

Unter dem irreführenden Titel ,,Entbürokratisierungsgesetz" bzw. ,,Rechtsvereinfachungsgesetz" zum SGB II (Hartz IV) plant die Bundesregierung ein ganzes Bündel an nicht hinnehmbaren Verschlechterungen für Arbeitslosengeld 2 – Berechtigte: Gerichtsurteile des obersten Sozialgerichts Bundessozialgericht sollen durch die geplanten Gesetzesänderungen ,,ausgehebelt" werden:


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verschlimmerungen-durch-hartz-vereinfachungen.php
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: