SG Heilbronn: Hartz-IV-Empfängerin klagt gegen JC - Mietkürzung nach Fehlgeburt

Begonnen von Meck, 03. Februar 2016, 17:03:57

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Meck

Das Jobcenter hat einer Hartz- IV-Empfängerin die Miete gekürzt, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten hatte. Dagegen klagte die Frau nun erfolgreich.

Die 28-Jährige war im Oktober 2012 in die Wohnung in Crailsheim gezogen. Im Hinblick auf die bevorstehende Geburt hatte das Jobcenter die Miete in Höhe von 450 Euro zunächst komplett übernommen. Diese setzte sich aus 300 Euro Kaltmiete und 150 Euro Nebenkosten zusammen. Als die Crailsheimerin dann eine Fehlgeburt erlitt, teilte das Jobcenter der Frau mit, zukünftig nur noch die für eine Person ,,angemessene Kaltmiete" in Höhe von 250 Euro zu zahlen, sollte sie sich nicht darum bemühen, die Mietkosten zu senken.

Dagegen klagte die Crailsheimerin. Sie habe sich im fraglichen Zeitraum aufgrund ihrer traumatischen Fehlgeburt nicht um einen Wohnungswechsel kümmern können, wandte sie ein.


-->> http://www.swp.de/crailsheim/lokales/crailsheim/Crailsheimer-Hartz-IV-Empfaengerin-klagt-gegen-Jobcenter;art1158669,3662260
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: