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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dragon am 24. November 2020, 12:14:50

Titel: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 12:14:50
Hallo Leute

Ich hatte heute direkte eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mit den Datum 20.11.20 bekommen! Da steht nichtmal wie lange dieser Gültig ist halt bis auf weiteres!!!

Ohne das ich dieses jahr eine normale Eingliederungsvereinbarung bekommen +unterschrieben habe.

Die SA hatte mich einfach am Freitag ca.09:20 angerufen !und sofort gesagt sie zu mir ,,ich muss eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich sagte ihr Freitag am Telefon nein ich unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarung.

Ich war noch verschlafen als sie mich angerufen hat.

Briefdatum des Verwaltungsakt ist der 20.11.2020 ! Die Dame hat den Verwaltungsakt direkt also am Freitag erstellt.

Laut der Seite .2 =Punkt.2 soll ich Monatlich 5 Bewerbungen schreiben.  Die Höhe kommt aber Punkt.7! wie ich es verstehe" man zwingt mich so zur Unterschrift einer Normalen  Eingliederungsvereinbarung sonst wird dieser Verwaltungsakt einfach weiter gültig sein.

Das Komische in dieser Eingliederungsvereinbarung! Steht nicht viel warum man einen Abschließen muss ? also was genau diese bewirken (Helfen) soll halt das übliche das man mich Beruflich unterstützen (Verbessern)will!!! Für mich ist es gar nicht erkennbar warum man eine Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt abgeschlossen werden muss.

PS: kann wer sich bitte die 3 Seiten anschauen ob da alles rechts ist mit §

Hier die 3 Seiten von dem Verwaltungsakt!

Ich hatte noch was vergessen!man hatte mir 2 x Stellenangebote geschickt wo ich keine Chnace hätte rein zu kommen wie callcenter +Baumarkt in andere städte . habe nicht die Ausbildung +kenntnisse dazu. obwohl sie wissen das ich wegen meiner pflege der Mutter nur in meiner stadt Arbeiten kann.

Kann mir hier einer/e bitte den Wiederspruch erstellen? damit ich da gegen angehe. wäre super wenn das einer für mich bitte machen kann!! Danke im Vorraus.

PS. hat wer ein vordruck mit dem ich meine Telefonnummer beim JC löschen kann????

Finde es eine Frechheit was mein JC wieder abzieht drecks behörde. Hält sich an kein Gesetz...

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 24. November 2020, 13:50:56
Die Beschränkung der Bewerbungskosten auf 5 Bewerbungen ist anzukreiden, wenn andererseits mindestens 5 Bewerbungen gefordert werden. Da heutzutage aber auch bei vielen Bewerbungen keine Kosten mehr anfallen (Email) ist der Punkt nicht so gravierend, dass der VA dadurch nichtig wird.

Eine Dauer "bis auf Weiteres" ist durch den Punkt 6 auf max. 6 Monate begrenzt, da dann eine Überprüfung stattfinden muss. Man kann natürlich dagegen argumentieren (z.B. mit dem Urteil des LSG NRW v. 19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER).

ZitatDie Höhe kommt aber Punkt.7! wie ich es verstehe" man zwingt mich so zur Unterschrift einer Normalen  Eingliederungsvereinbarung sonst wird dieser Verwaltungsakt einfach weiter gültig sein.

Das siehst du falsch. Ein EGV-VA kann eben nicht einfach durch eine EGV ersetzt werden. Dazu muss die bestehende EGV-VA aufgehoben werden. Genau DAS steht da auch.

ZitatDas Komische in dieser Eingliederungsvereinbarung! Steht nicht viel warum man einen Abschließen muss ? also was genau diese bewirken (Helfen) soll halt das übliche das man mich Beruflich unterstützen (Verbessern)will!!! Für mich ist es gar nicht erkennbar warum man eine Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt abgeschlossen werden muss.
Es ist Aufgabe des JC eine EGV abzuschließen (§ 15 SGB II). Hier werden Rechte und Pflichten beider Seiten genauer festgelegt, wie z.B. die Erstattung der Bewerbungskosten oder die Anzahl der Bewerbungen. Was genau würdest du denn anders schreiben? Welche Pflichten des JC dir gegenüber fehlen dir? Das muss man darlegen, einfach sagen "will ich nicht" geht nicht.
ZitatIch sagte ihr Freitag am Telefon nein ich unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarung.
Und damit hat die SB eine EGV als VA erlassen.

Wichtig: die EGV-VA ist ab sofort gültig. Auch wenn du dagegen angehen willst.


_________________________________________________________
ZitatIch hatte noch was vergessen!man hatte mir 2 x Stellenangebote geschickt wo ich keine Chnace hätte rein zu kommen wie callcenter +Baumarkt in andere städte . habe nicht die Ausbildung +kenntnisse dazu. obwohl sie wissen das ich wegen meiner pflege der Mutter nur in meiner stadt Arbeiten kann.

Waren die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrungen? Hast du dem JC mit dem Antwortschreiben den Grund zukommen lassen, warum du dich nicht beworben hast,?
Ist die Pflege deiner Mutter dort aktenkundig und belegt? Also mit Pflegegrad etc?

__________________________________________________________
ZitatPS. hat wer ein vordruck mit dem ich meine Telefonnummer beim JC löschen kann????

Vorlage  (https://hartz.info/index.php?topic=111264.msg1241436#msg1241436)
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:06:40
Hallo Fylou

ZitatDie Beschränkung der Bewerbungskosten auf 5 Bewerbungen ist anzukreiden, wenn andererseits mindestens 5 Bewerbungen gefordert werden. Da heutzutage aber auch bei vielen Bewerbungen keine Kosten mehr anfallen (Email) ist der Punkt nicht so gravierend, dass der VA dadurch nichtig wird.
(Da ich nur per email schreiben kann) werden mir keine Kosten erstattet!)

ZitatEine Dauer "bis auf Weiteres" ist durch den Punkt 6 auf max. 6 Monate begrenzt, da dann eine Überprüfung stattfinden muss. Man kann natürlich dagegen argumentieren (z.B. mit dem Urteil des LSG NRW v. 19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER).
das wird nicht passieren beim JC kennt nur die hammer art sofort EGV -VA schicken wenn du nicht sofort alles unterschreibst.)


ZitatIch sagte ihr Freitag am Telefon nein ich unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarung sofort.
Und damit hat die SB eine EGV als VA erlassen.
(Es wurde gar nicht mit mir verhandelt oder eine EGV am Telefon besprochen! halt gesagt ich müsse sofort eine EVG unterschreiben ohne das ich weiß warum und was das ziel sein sollte.Wie du hier im Entloss Therma(siehe Link) sehen kannst wird so was seit jahren mit mir abgezogen) obwohl ich immer im recht war.
https://hartz.info/index.php?topic=96510.960

ZitatWichtig: die EGV-VA ist ab sofort gültig. Auch wenn du dagegen angehen willst.
Ist das erstmals Rechtens ohne Verhandlungen +die EVG besprochen. Es ist doch mein Gutes Recht nicht alles sofort unterschreiben!

Sollte nicht erst die EVG kommen ?bevor der EGV-WA kommt?

ZitatEine Dauer "bis auf Weiteres" ist durch den Punkt 6 auf max. 6 Monate begrenzt, da dann eine Überprüfung stattfinden muss. Man kann natürlich dagegen argumentieren (z.B. mit dem Urteil des LSG NRW v. 19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER).

Bei mein JC gibt es nie neue Verhandlung! sondern die kennen nur sofort den Verwaltungsakt wenn du nicht alles ohne zu lesen unterzeichnest. brauchst ja nur den link oben zu sehen wie Rechtsfremd es bei meiner Behörde abläuft.

Kann ich den jetzt nicht gegen diese EGV-VA vorgehen? wie gegen 5 bewerbungen schreiben.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. November 2020, 14:13:38
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 12:14:50Ich war noch verschlafen als sie mich angerufen hat.
Würde ich der SB nicht sagen, weil völlig egal, aber man kann ja auch Nachträglich eine normale EGV machen.
Sie wird aufgrund des Gesprächs am Telefon, wohl gleich den VA raus gehauen haben.

5 Bewerbungen im Monat sind erst mal ok, wenn es in deiner Region auch genug Angebote gibt.
Abgabe der Liste bis zum 5. eines Monats ist allerdings nicht richtig.
Aber das würde erst zum Thema, falls eine verspätete Abgabe zu einer Sanktion führen sollte.

Insgesamt ist diese EGV per VA aber erst mal nicht so dramatisch, finde ich.

Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:06:40ohne das ich weiß warum und was das ziel sein sollte
Aber so weißt du auch nicht, was denn in der EGV gestanden hätte.
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:06:40Sollte nicht erst die EVG kommen ?
Schon, allerdings hast du wohl am Telefon deutlich gesagt, ich Unterschreibe eh nicht.
Darum eben jetzt per VA den brauchst du ja nicht Unterschreiben.



Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:17:56
Hallo @ vanessa
Zitat5 Bewerbungen im Monat sind erst mal ok, wenn es in deiner Region auch genug Angebote gibt.
Abgabe der Liste bis zum 5. eines Monats ist allerdings nicht richtig.

Da wird schwer ich finde in meiner Region kaum was.

@ Fylou
Zitatzu Ist die Pflege deiner Mutter dort aktenkundig und belegt? Also mit Pflegegrad etc?
Zu Deiner Frage! leider will kein Artz das beschenigen das meine mutter mindest pflege stufe 2 braucht. dazu haben alle Ärtze extra bei der AOk negativ geredet das man ihr sogar obwohl sie 50 % schwer behindert ist pflegrad 0 verweigert.

Das hatte ich auch damals als mein Vater noch lebt 5 jahre gebraucht "bis er von pflegegrad 1 auf pflegegrad 3 kommt. leider ist er genau als er es letztes jahr bekommen hat 1monat am 23.11.19 gestorben.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 24. November 2020, 14:18:58
Dann wird es schwer sich auf die Pflege der Mutter zu beziehen, bzw. dass du deshalb eingeschränkt vermittlungsfähig bist. War denn der MdK mal da?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:21:30
@ Fylou
Zitat
Dann wird es schwer sich auf die Pflege der Mutter zu beziehen, bzw. dass du deshalb eingeschränkt vermittlungsfähig bist. War denn der MdK mal da?
Ja früher! aber wie ich über deine anwort schrieb! haben die Ärtze immer mist bei der AOk über meine Mutter geredet. MDK war auch da! aber der Artz hat scheiße erzählt! sorry für das wort...

Wir finden kein Artz der es bestätigt. sie kann halt auch nicht längere zeit alleine bleiben. und ihre pflege.

Kann man nicht so gegen diese EGV - VA wiederspruch einlegen ohne meine Mutter mit reinziehen?

Hatte sie z.b auf risiko dieses jahr als ich 4 Monate gearbeite" hatte alleine gelassen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 24. November 2020, 14:25:44
Die Begutachtung durch den MdK kannst du doch aber selber beantragen? Natürlich helfen Arztberichte da weiter, sind aber nicht unbedingt erforderlich. Und der Zustand kann sich eben auch verändern, nur weil sie z.B. vor einem Jahr keinen Pflegegrad bekommen hat muss das jetzt nicht so sein.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:28:20
@Fylou

ZitatDie Begutachtung durch den MdK kannst du doch aber selber beantragen? Natürlich helfen Arztberichte da weiter, sind aber nicht unbedingt erforderlich. Und der Zustand kann sich eben auch verändern, nur weil sie z.B. vor einem Jahr keinen Pflegegrad bekommen hat muss das jetzt nicht so sein.
Wir finden kein Guten Artz (Stadt)der es bestätigt damit wir aktuelle berichte vorlegen können. meinte  keine negativen Berichte schreibt.

Wie ich gesagt hatte brauchten 5 jahre bis es bei mein Vater damals die hohe pflegestufe bekamm.

ihre Linke hand ist auch behindert fast steif.

Meine Mutter ist über 65 Jahre + zählt zum RisikoPatient. deswegen gehen wir akuelen nicht mir ihr zum Artz. Wollte nicht noch Mutter wie Vater verlieren.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 24. November 2020, 14:33:32
Den Pflichten unter 5. stehen keine angemessenen Gegenleistungen unter 4. gegenüber.
Zielführende Eigenbemühungen erschöpfen sich nicht in der Bewerbung selbst, dazu zählen auch Vorstellungsgespräche, eine Kostenübernahme der Fahrkosten für solche wurde aber nicht geregelt, womit der Betroffene diese selbst zahlen muss, was eine unangemessene einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Das die Gültigkeit betrifft, ist eine "bis auf Weiteres" Regelung immer dann zulässig, wenn vereinbart wurde, dass die EinV spätestens nach 6 Monaten fortgeschrieben wird. Dabei liegt es lt. § 15 Abs. 3 S. 1 SGB II nicht im Ermessen des JC, ob die EinV fortgeschrieben wird oder nicht, vielmehr fordert der Gesetzgeber, dass sie in jedem Fall fortzuschreiben ist.
Die Regelung unter 6. erfüllt diese Anforderungen nicht, da das JC sich mit "im gegebenen Falle" ausdrücklich offen lässt, ob es nach Ablauf von 6 Monaten die EinV fortschreibt oder nicht.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:34:46
Hallo Ottokar

Sorry ich habe jetzt nichts verstanden was du gesagt hast bitte erklären.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. November 2020, 14:40:51
Es geht darum, dass das JC zur Übernahme der Fahrtkosten verpflichtet ist. (das fehlt alles komplett bei 4.)
Wenn es zu einem Bewerbungsgespräch kommen sollte.

Das soll ja vorher beantragt werden, wenn dann Abgelehnt wird, halt auch kein Gespräch.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:45:28
Hallo vanessa

ZitatEs geht darum, dass das JC zur Übernahme der Fahrtkosten verpflichtet ist. (das fehlt alles komplett bei 4.)
Wenn es zu einem Bewerbungsgespräch kommen sollte.

Das soll ja vorher beantragt werden, wenn dann Abgelehnt wird, halt auch kein Gespräch.
Das kannst du bei meinen JC knicken" die sagen ich muss immer alles selber zahlen. Ich soll das Jobcenter ticket für 35 € kaufen. Ich hatte in all den Jahren nie eine fahrkostenerstattung bekommen. egal ob ich es beantragt hatte. man weigerte sich.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. November 2020, 14:50:13
Ohne Fahrtkostenerstattung kein Bewerbungsgespräch (darum den Antrag  vorher stellen)

Dafür ist im RS auch kein Geld vorgesehen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:54:14
@vanessa
Siehe das #12 bringt nichts mit stellen. muss alles selber zahlen. aber ich komme kaum mit dem regelsatz über die runden muss meine Mutter finz unterstützen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. November 2020, 14:55:36
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:54:14muss alles selber zahlen.
Nein muss man nicht, dann handelt das JC falsch.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20
@vanessa
ZitatNein muss man nicht, dann handelt das JC falsch.
Mein JC Kennt dann nur eins Sanktion+ Ich werde seit jahrne und jetzt wieder seit Juni 2020 vom JC gemobbt.
Gehst du zu Termine! schreien die einen sofort an +bedrohen dorhen das ganze gespräch mit sanktionen. war froh als ich anfang 2020 job hatte. leider ist wegen der coronakrise job weg.

Gehe immer mit Zeugen zum Termin.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 24. November 2020, 15:01:47
Dann machst du folgendes: beim nächsten Vermittlungsvorschlag beantragst du die Fahrtkosten schriftlich (reicht ein Einzeiler). Gleichzeitig muss dir der Arbeitgeber schreiben, dass er die Kosten auch nicht übernimmt. Und dann schau mal, ob die ablehnen. Sowas nicht am Telefon klären, nur schriftlich.

Das JC darf dir auch nicht vorschreiben, dass du ein Sozialticket kaufen sollst. Was du vom Regelsatz wie ausgibst ist deine Sache.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: am 24. November 2020, 15:03:00
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20Ich werde seit jahrne und jetzt wieder seit Juni 2020 vom JC gemobbt.
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20schreien die einen sofort an +bedrohen dorhen das ganze gespräch mit sanktionen.
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20Gehe immer mit Zeugen zum Termin.
Dann kannst du ja zumindest dagegen schon mal vorgehen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 15:06:25
@Fylou
ZitatDas JC darf dir auch nicht vorschreiben, dass du ein Sozialticket kaufen sollst. Was du vom Regelsatz wie ausgibst ist deine Sache.
Genau das verlangen sie. sonst droht man mit sanktion (Mündlich)

@Nö
ZitatDann kannst du ja zumindest dagegen schon mal vorgehen.
Bringt nicht viel das ganze JC nimmt den Mitarbeiter im Schutz sogar der Chef.
das sozialgericht will mir dann nicht helfen! Schau dir den link an da siehst du was mein JC mit mir seit jahren abzieht.
https://hartz.info/index.php?topic=96510.960

es geht jetzt um die EGV -VA was man da gegen machen kann...
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 24. November 2020, 15:45:26
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 15:06:25
@Fylou
ZitatDas JC darf dir auch nicht vorschreiben, dass du ein Sozialticket kaufen sollst. Was du vom Regelsatz wie ausgibst ist deine Sache.
Genau das verlangen sie. sonst droht man mit sanktion (Mündlich)


Du redest zu viel mit dem Jc. Schriftlich würden sie dir sowas nämlich nicht bestätigen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. November 2020, 15:59:26
@Fylou
Bis auf das Telefon Gespräch! ich war nicht ganz wach. rede ich sonst nie mit dem JC Mündlich" sonst mache ich halt schriftlich. Sogar bei Termine sage ich dem SA das ich nicht mit im/ihr Rede (nur schriftlich Antworte) bin wieder weg.
ich lasse es mir immer bestätigen das ich den JC Termin war genommen. man hat mich wohl auf dem kalten Fuß erwischt.

Ich hoffe das ich aus dem EGV-VA einigermaßen raus komme ohne eine Sanktion.
Bin jetzt essen wenn was sein sollte bin naher wieder online bis naher bye.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 25. November 2020, 11:49:56
Hallo

Kann man jetzt beim JC gegen meine EGV-VA einen (Widerspruch schreiben) machen falls ja?
Dann brauche ich bitte einen der mir den Widerspruch hier erstellt" (mit den Richtigen §)das es nicht sofort abgelehnt wird.

Wäre Super und nett wenn das einer hier für mich erstellt.

Bin einkaufen wenn was sein sollte. Schaue öfters auf dem handy wenn was sein sollte.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 27. November 2020, 13:42:09
Ein Bsp. für einen Widerspruch ist kein Problem, allerdings wird dein JC den vermutlich zurückweisen, wenn man dort tatsächlich so rechtsfern arbeitet wie du das hier schilderst. Und der Widerspruch ändert nichts an der Gültigkeit der EinV, die wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Allerdings bestehen gute Chancen, im Fall einer Sanktion gegen Pflichten aus dieser EinV, gegen diese vorzugehen, denn es gibt u.a. ein Urteil des BSG, wonach EinV sich nicht in der bloßen Regelung von Bewerbungspflichten erschöpfen dürfen. Solche EinV, wozu auch deine gehört, sind wegen Formenmissbrauch unzulässig.


Bsp. Widerspruch:
ZitatAbsender

Empfänger

Widerspruch gegen Ihre EinV vom ...

Anrede,

hiermit lege ich gegen Ihre EinV vom ... Widerspruch ein..

Gründe
Den Pflichten unter 5. stehen keine angemessenen Gegenleistungen unter 4. gegenüber.
Zielführende Eigenbemühungen erschöpfen sich nicht in der Bewerbung selbst, dazu zählen auch Vorstellungsgespräche, eine Kostenübernahme der Fahrkosten für solche wurde aber nicht geregelt, womit der Betroffene diese selbst zahlen muss, was eine unangemessene einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Das die Gültigkeit betrifft, ist eine "bis auf Weiteres" Regelung immer dann zulässig, wenn vereinbart wurde, dass die EinV spätestens nach 6 Monaten fortgeschrieben wird. Dabei liegt es lt. § 15 Abs. 3 S. 1 SGB II nicht im Ermessen des JC, ob die EinV fortgeschrieben wird oder nicht, vielmehr fordert der Gesetzgeber, dass sie in jedem Fall fortzuschreiben ist.
Die Regelung unter 6. erfüllt diese Anforderungen nicht, da das JC sich mit "im gegebenen Falle" ausdrücklich offen lässt, ob es nach Ablauf von 6 Monaten die EinV fortschreibt oder nicht.

EinV dürfen sich nicht - wie hier - in der bloßen Regelung von Bewerbungspflichten erschöpfen. Solche EinV sind wegen Formenmissbrauch unzulässig.

MfG
...
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05
Danke Ottokar

Dann werde ich jetzt den Widerspruch erstellen" und ihm (per einschreiben) mit übergabe+ unterschritt abschicken. Damit ich so eine Bestätigung habe" traue meinen JC alles zu.

Bevor ich das jetzt abschicke frage ich lieber mehrmals nach!!
Sollte ich direkt bei der Unterschrift direkt an meine SA machen ? braucht der Widerspruch nicht eine Frist bis wann die EGV-VA zurück genommen werden sollte.


Update: 14.59

Ich sehe gerade wo EinV steht! soll das so bleiben oder sollte ich das ganz ausschreiben(Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ) eintragen....


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 28. November 2020, 12:41:29
Zitat von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05Ich sehe gerade wo EinV steht! soll das so bleiben oder sollte ich das ganz ausschreiben(Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ) eintragen....
Das kannst du halten wie du willst.
Schreibe es besser aus, sonst kommt vielleicht noch einer auf Idee, zu behaupten, man wüsste nicht, was die Abkürzung bedeutet.

Zitat von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05Sollte ich direkt bei der Unterschrift direkt an meine SA machen ?
Ich verstehe nicht, was du wissen möchtest.
Falls du den Empfänger des Widerspruches meinst, da reicht das JC als solches aus.

Zitat von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05braucht der Widerspruch nicht eine Frist bis wann die EGV-VA zurück genommen werden sollte.
Über einen Widerspruch muss das JC lt. SGG binnen 3 Monaten entscheiden.
Hier eine kürzere Frist zu setzen, bringt rechtlich nichts.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 28. November 2020, 14:00:41
Hallo Ottokar!

ZitatDas kannst du halten wie du willst.
Schreibe es besser aus, sonst kommt vielleicht noch einer auf Idee, zu behaupten, man wüsste nicht, was die Abkürzung bedeutet.
Mist ich Glaube habe wohl ein Bock geschossen" ich war wohl zu schnell +ich habe es wie du im Beitrag #23 geschrieben hast den Widerspruch mit EinV per Post abgeschickt. Ich hoffe das war jetzt nicht mein Fehler. :sad: :sad:

Man das Ärgert mich jetzt aber sehr! Sorry war mein Fehler ! Aber keine Absicht .... Manchmal bin ich zu schnell !  Meine Augen sind auch nicht die besten+bin auch seit längere auch Zeit Vergesslich.

Zu deiner zweiten Antwort.
Ich habe für alle es direkt an meine SA Adressiert (Einschreiben mit Übergabe).
ZitatÜber einen Widerspruch muss das JC lt. SGG binnen 3 Monaten entscheiden.
Hier eine kürzere Frist zu setzen, bringt rechtlich nichts.
Gut dann weiß ich bis wann sie mir Antworten sollten.

Ich hoffe du bist mir jetzt nicht Böse oder Sauer das ich zu schnell mit dem Abschicken war. Das War nicht gut+ein Großer fehler.... :wand:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 29. November 2020, 11:25:36
Zitat von: Dragon am 28. November 2020, 14:00:41ch hoffe du bist mir jetzt nicht Böse oder Sauer das ich zu schnell mit dem Abschicken war.
Dafür sehe ich keinen Grund.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 29. November 2020, 11:57:34
Hallo Ottokar

ZitatDafür sehe ich keinen Grund.
:ok:

ZitatDas kannst du halten wie du willst.
Schreibe es besser aus, sonst kommt vielleicht noch einer auf Idee, zu behaupten, man wüsste nicht, was die Abkürzung bedeutet.
Hoffen wir jetzt mein JB stellt sich nicht dumm als ob sie nicht wissen was die EinV im Widerspruch bedeutet...

Bitte nächstes mal mir immer bescheid sagen! wenn ich ein Schreiben Fertig machen+ abschicken kann. damit du nicht umsonst mir ein Schreiben erstellt hast.Ich vergesse es sonst  :scratch:

Danke Ottokar für deine Hilfe und mühe die du dir machst. :sehrgut:

Wünsche euch allen einen Schönen 1 Advent einen tollen Sonntag^^

PS: wie sieht z.b der nächste plan aus! außer warten ob mein JC meinen Widerspruch anerkennen/ablehnen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 10. Dezember 2020, 15:47:59
Hallo Leute

Es gibt was neues seitem meinen JC!!!

ich bekomme seit mehren Tagen von meiner SA auch von einer anderen SA ,,mehre Stellenangebote .z.b Arbeitsorte für Städte  die mehr als 20-30km weg sind . Die Zweite SA hat mit mir nichts am Hut.

dazu Bereiche Wo man keine Berufserfahrung +Chance hätte rein zu bekommen.

Laut meiner EinV soll ich 5 Bewerbungen max im Monat schreiben"aber bin bis jetzt mit den 3 Heutigen schon bei 4 + meine 2x die ich selber suchte sind das 6 Bewerbungen bis jetzt.

die Arbeitsorte  z.b der 1 X Arbeitsort 32,2 km weg der zweite 26,4km weg!

Wie ihr wisst habe ich kein Fahrkarte +denke (Finz. auch nicht stemmbar)ein Sozialticket+ Zusatzkarten zu kaufen wie den auch .

mein JC+SA ignorieren wohl meinen Widerspruch?

Was ich auch in der RFB lese sind die 30% Sanktion stapelbar bis hinzu das ich kein Regelsatz mehr bekomme. Also Überschneiden!

Sollte nicht nach dem Bundesverfassungsgericht die Sanktion auf 30% beschränkt werden mehr nicht?  Meine Stadt ist keine Optionskomune.

Sollte ich jetzt einen Widerspruch  da gegen einlegen??? Sonst schickt mir meine bekloppte SA den ganzen Monat Bewerbungen wird so locker 30-50 angebote sein" obwohl es doch laut der EinV max 5 im Monat sein dürfen!

PS:
Muss ich mich jetzt an diese 3x stellen bewerben?


Bin Essen bis naher
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 10. Dezember 2020, 16:20:29
Wenn die Stellenangebote eine RFB enthalten musst du dich bewerben, es sei denn die Stellen sind unzumutbar. 30km ist keine Entfernung wenn ÖPNV fährt. 2,5h/Tag bei 8h Arbeitszeit sind zumutbar, darunter 2h.


ZitatWie ihr wisst habe ich kein Fahrkarte +denke (Finz. auch nicht stemmbar)ein Sozialticket+ Zusatzkarten zu kaufen wie den auch

Wenn du Geld verdienst sind die Fahrtkosten im Freibetrag enthalten, wenn höher als 100€ sind die auch in realer Höhe absetzbar. Für den Übergang kann man Zuschüsse beantragen.

Stellenagebote mit RFB sind übrigens unabhängig von einer EGV und eigenständig.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 10. Dezember 2020, 16:26:58
Hallo Fylou

ZitatWenn du Geld verdienst sind die Fahrtkosten im Freibetrag enthalten, wenn höher als 100€ sind die auch in realer Höhe absetzbar. Für den Übergang kann man Zuschüsse beantragen.
Zahlt mein JC nicht! habe es hier schon oft gesagt! sie drücken mir dann sofort das Sozialticket in die Hand! Falls ich so jetzt zum Vorstellungsgespräch fahren müsste ist das nicht machbar.

Update:16:51

Was War damit?
Zitat
Zitat von Dragon

Sonst schickt mir meine bekloppte SA den ganzen Monat Bewerbungen so locker 30-50 angebote " obwohl es doch laut der EinV max 5 im Monat sein!

Kann ich was da gegen machen??? Inet Bewerben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 11. Dezember 2020, 14:51:32
Hallo eine Kurze Info! sorry für den Dopelpost!

also ich habe jetzt am Dienstag ein Termin(Schriftlich angeschrieben) "bei einer Leihbude den Termin hat meine Bekloppte SA gemacht!
Im Schreiben wird aber gesagt das keine Fahrtkosten erstattet werden. Wie ihr wisst bezahlt mein JC keine Fahrtkosten.

Ich werde jetzt selber 2x Fahrten =5,80€ bezahlen müssen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 14. Dezember 2020, 11:39:44
Fahrkostenerstattung vor dem Termin beantragen.
Wenn abgelehnt: Widerspruch.
Wenn abgelehnt: Klage.
Sowohl Rechtslage als auch Rechtsprechung des BSG sind eindeutig: das JC muss die Fahrkosten für Vorstellungsgespräche erstatten, auf das Sozialticket darf es nicht verweisen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Dezember 2020, 15:47:03
Hallo Ottokar!

Sorry das ich mich jetzt melde" ich hatte vorher noch viel zu erledigen,Bin erst jetzt wieder daheim.
Wie sollte das Schreiben an mein JC ca. aussehen(Fahrkostenerstattung)?

Reicht Einfach zb. so dem JC per Post/Fax senden.
Sehr geehrte Damen und  Herren,
hiermit beantrage ich für dem Termin 15.12.2020 eine Fahrkostenerstattung!

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Mein Probelm: der Termin war sehr spät am Freitag im Briefkasten , konnte so bei meinen JC keine Fahrkostenerstattung mehr stellen.
Leider wird es jetzt etwas knapp mit der Erstattung,, ich wusste nicht wie man es beantragt =Morgen ist der Termin.
Die Einziege Möglichkeit die  mir jetzt bleibt !halt per Email dem JC (Fahrkostenerstattung)mitteilen.
Ich habe sonst die Fahrkarten + eine Quittung vom Laden wo ich beide 2x Fahrkarten kaufte.

Hätte noch fragen:
kann ich die Fahrtkosten auch nach dem Termin noch zurück bekommen?
braucht man für erstattung einen extra Antrag wenn ja bitte link?

PS: @Ottokar !!bis jetzt gibt es noch keine Antwort vom JC wegen unseren Widerspruch!!

alles mist .... :sad: :sad:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 14. Dezember 2020, 16:40:16
Vielleicht so?

ZitatAntrag auf Erstattung von Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
Förderung mit dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III)


Sehr geehrter SB,

ich beantrage hiermit formlos die Erstattung der Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch am 15. Dezember 2020.

Name:   
Anschrift:
Kundennummer:   

Ort des Vorstellungsgesprächs:   

Nachweise:                         Einladung, Teilnahmebestätigung, Fahrkarten

Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Ihnen bekanntes Konto.

Kontoinhaber:   

IBAN:   

Geldinstitut:   


Mit freundlichen Grüßen




Anlage
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: blaumeise am 14. Dezember 2020, 16:44:07
Zitat von: Dragon am 14. Dezember 2020, 15:47:03Hätte noch fragen:
kann ich die Fahrtkosten auch nach dem Termin noch zurück bekommen?
braucht man für erstattung einen extra Antrag wenn ja bitte link?

Du brauchst kein Formular, ein formloses Schreiben genügt.

Den Antrag würde ich heute noch per Mail und/oder Fax hinschicken, damit der Antrag vorher gestellt und eingegangen ist. Die Erstattung wird dann erst im Nachhinein erfolgen. Quittungen musst du natürlich aufheben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Dezember 2020, 17:30:04
Danke @ a_good_heart 1 für den Vordruck :ok:
@blaumeise ok mache ich jetzt

Update: 17:55 Uhrzeit
So habe es dem JC per email geschickt!
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Dezember 2020, 11:06:08
Guten Morgen Leute

Also habe jetzt von den heutigen Termin die nötige Bescheinigung das sie keine Fahrtkosten übernehmen.

Welche Belege bekommt jetzt mein JC als Original/Kopie,was sollte ich davon behalten ? Damit sie nicht versuchen mich abwimmeln wegen den Kosten.
Meine Nachweise:                         
Einladung : Vorhanden.
Teilnahmebestätigung: War Telefonisch.
Fahrkarten: Vorhanden.
Teilnahmebestätigung : jetzt Vorhanden.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Dezember 2020, 14:56:29
Hallo

Habe heute folgendes von meiner Sa mit der Post bekommen" (2x Anträge VB) für die Fahrtkostenerstattung! Die Frist läuft bis zum 15.01.2021!!

1x Antrag :auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer
Versicherungspflichtigen Arbeit bzw. einer Ausbildung ($ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m $44 SGB III)

1xAnlage: Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget!
Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch

Beide ausfüllen + was lege ich genau außer die Fahrtkarte mit und was sollte ich behalten?Meine Belege siehe #38.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 19. Dezember 2020, 15:16:59
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2020, 14:56:29Habe heute folgendes von meiner Sa mit der Post bekommen" (2x Anträge VB) für die Fahrtkostenerstattung!

Warum für eine Fahrt zwei Anträge ausfüllen? :scratch:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Dezember 2020, 16:03:18
Hallo  a_good_heart

Ja das wundert mich auch. Warum 2xAnträge das jc mir schickte !Ich hatte nur ein Vorstellungsgespräch mehr auch nicht.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: The Witch am 19. Dezember 2020, 16:29:50
Das ist ein Antrag mit der dazugehörigen Anlage; beides muss ausgefüllt werden. Außer den Antragsunterlagen und der Fahrkarte muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers dazu, dass du da warst und eine, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt. Letzteres geht meistens aus der Einladung hervor.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Dezember 2020, 17:17:01
THX@ The Witch
ZitatDas ist ein Antrag mit der dazugehörigen Anlage; beides muss ausgefüllt werden. Außer den Antragsunterlagen und der Fahrkarte muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers dazu, dass du da warst und eine, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt. Letzteres geht meistens aus der Einladung hervor.
Dann Weiß ich bescheid! ich lege die Original Fahrkarten+Teilnahme bescheinigung bei wo es steht das man keine Fahrkosten übernimmt.
Mache mir von alles aber noch Kopien +auf SD karte speichern.

Ich hoffe mein JC macht dann keine Probleme wegen der auszahlung" wie ihr wisst ist mein JC leider echt Bekloppt.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 19. Dezember 2020, 17:49:31
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2020, 17:17:01Ich hoffe mein JC macht dann keine Probleme wegen der auszahlung" wie ihr wisst ist mein JC leider echt Bekloppt.

Welches Mobcenter macht denn keine Probleme... :weisnich:

(https://abload.de/img/mobcenterpo-pickel0vk16.gif)
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: lisa63 am 19. Dezember 2020, 19:12:09
Zitat von: a_good_heart am 19. Dezember 2020, 17:49:31
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2020, 17:17:01Ich hoffe mein JC macht dann keine Probleme wegen der auszahlung" wie ihr wisst ist mein JC leider echt Bekloppt.

Welches Mobcenter macht denn keine Probleme... :weisnich:

(https://abload.de/img/mobcenterpo-pickel0vk16.gif)
Müssen solche Beiträge sein?
Findest du das lustig, oder warum postet du sowas?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:11:05
Tach Leute

Habe heute wieder 4 Bewerbungen bekommen zum teil sachen wo eigener PC verlangt wird. obwohl doch in der EinV steht das man 5 Bewerbungen schreiben soll.

Wie kann ich z.b Kosten für eine Onlinebewerbung zurück bekommen"wenn ich Absagen im Interentcafe ausdrucke. aber man Vor Ort für die Centbeträge keine Rechnung bekommt. Reicht es einfach die Absagen dem JC vorlegen wenn ich den nötigen Antrag ausfülle?

Bekomme auch seit kurzen =Das JC schickt dauernd Jobangebote siehe unten Stellenangebot ! (Homeoffice )! obwohl ich auch keinen PC habe wie der Kumpel

Wäre gut wenn man ein Schreiben (§)erstellen könnte damit nicht so welche Angebote kommen,die man nicht erfüllen kann.

PSWas ich total Komisch finde!! bis jetzt habe ich noch keine anwort von meinen JB bekommen was mit dem Widerspruch den ich geschickt hatte. man scheint ihn wohl zu ignorieren...... Weil sie sonst total schnell antworten" seit ende Nov gibt dazu noch nichts neues mein JC ist leider so.

Was kann man den jetzt machen" damit sie den nicht verschwinden lassen.



Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 22. Dezember 2020, 14:25:38
Bei meinem Widerspruch hatte es zwei Monate gedauert, bis der Bescheid kam. Also abwarten... :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:40:59
Hallo a_good_heart

ZitatBei meinem Widerspruch hatte es zwei Monate gedauert, bis der Bescheid kam. Also abwarten...
Wie du vielleicht mibekommst schickt mir das JC fast alle paar Tage 4-5 Stellenangebote für Jobs die 70-90KM weg " obwohl doch in der EinV stand 5 Bewerbungen im Monat! Schließlich verlangt meine Behörde die Absagen=aus drucken= sie wissen aber ich kann nicht drucken sie weiß drucke es interentcafe.

obwohl die SA genau weiß das meine Mutter ist Pflegebedürftig!+ kann sie nicht so lange alleine lassen.
sagte der SA nur Jobs in meine bitte in meiner Stadt.man versucht leider so jobs schicken damit man mich später sanktionieren kann.

leider wird es wieder Jahre dauern( Mutter) bis wir einen Artz finden der nicht (dauerlügen erzählt)" das sie eine Pflegstufe seitem der AOK bekommt. Der Fall war auch früher bei meinen Vater als er noch lebte haben 4-5 jahre gebraucht! bis eine PG +später die höre (3)anerkannt wurde leider verstarb er sofort als er sie bekommen hat. seit da geht es nur Bergab für mich unt meine mutter :sad:.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2020, 15:56:42
Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:11:05keine anwort von meinen JB bekommen was mit dem Widerspruch
Der geht an die Widerspruchsstelle vom JC, nicht an den SB, Bearbeitung darf bis zu 3 Monate dauern.
Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:40:59für Jobs die 70-90KM weg
Was nicht zumutbar, musst du auch nicht Annehmen.
Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:40:59verlangt meine Behörde die Absagen=aus drucken
Wenn du keinen Drucker hast, kannst du das eben nicht machen.
Man ist nicht verpflichtet in ein Internetcafe zu gehen, zumal die anfallenden Gebühren vom JC auch nicht erstattet werden.
Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:40:59obwohl doch in der EinV stand 5 Bewerbungen im Monat!
Hast du das erfüllt, sind weitere Bewerbungen freiwillig.
Kommen denn alle Stellenangebote als VV mit RfB?
Auch müssen diese dann zumutbar sein, Homeoffice ohne PC geht schon mal nicht und selbst mit, auch nicht so einfach.

Um wen geht es hier eigentlich um deinen Freund oder dich??
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Dezember 2020, 16:03:50
Hallo Vanessa

Update:16:36

ZitatKommen denn alle Stellenangebote als VV mit RfB?
Kommt mit einer rfb. !

ZitatWas nicht zumutbar, musst du auch nicht Annehmen.
Mein jc interesiert es nicht ob auch egal wie weit es job wäre.

ZitatWenn du keinen Drucker hast, kannst du das eben nicht machen.
Man ist nicht verpflichtet in ein Internetcafe zu gehen, zumal die anfallenden Gebühren vom JC auch nicht erstattet werden.
Ich Habe kein pc, drucker. Wie sollte das schreiben an das jc aus sehen. Das man kein pc+internet hat???

Mein jc interesiert es nicht ob auch egal wie weit es job wäre.
Ich  muss die bewerbung(absagen) immer vorlegen

ZitatAuch müssen diese dann zumutbar sein, Homeoffice ohne PC geht schon mal nicht und selbst mit, auch nicht so einfach.
Deswegen Wäre z.b das mir bitte einer ( Schreiben) erstellt.

ZitatUm wen geht es hier eigentlich um deinen Freund oder dich??
Ich

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2020, 17:51:57
Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 16:03:50Mein jc interesiert es nicht
Muss es aber schon.
Notfalls muss es dann mal deutlich klar gemacht werden.
Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 14:40:59schickt mir das JC fast alle paar Tage 4-5 Stellenangebote
Wie viele sind das denn so im Monat?

Zitat von: Dragon am 22. Dezember 2020, 16:03:50Kommt mit einer rfb. !
Wenn die Angebote völlig Unsinnig sind, muss man sich auch nicht darauf Bewerben.
Problem ist dann die Sichtweise vom SB.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Dezember 2020, 18:00:16
Hallo vanessa

ZitatMuss es aber schon.
Notfalls muss es dann mal deutlich klar gemacht werden.
Leider versteht mein JC es nicht anderes.

ZitatWie viele sind das denn so im Monat?
Hatte bis jetzt kaum Angebote bekommen! Aber seit dem Nov Telefonanruf (neue SA) siehe Beitrag#1! schickt sie mir oft 4-5 Bewerbungen diesen Monat .

Diesen Monat habe ich jetzt 10 x Bewerbungen! falls es so bleibt das ich immer 4-5 Bewerbungen auf einmal per Post bekomme. Wenn so weiter macht bin ich bis ende des Monat 15 -17x Bewerbungen.

Was kommt im neuen Jahr =20-30 Bewerbungen?
ZitatWenn die Angebote völlig Unsinnig sind, muss man sich auch nicht darauf Bewerben.
Problem ist dann die Sichtweise vom SB.
Genau das ! Leider sind  es fast alles Jobs bei Leihbuden" z.b wie Callcenter,Impfhotline(inbount+Outbound,Homeoffice mit eigene PC,Internet)dazu paar JC zu weit weg.

Bin aus dem Einzelhandel.

Hat vielleicht jemand ein Tip was man machen kann" damit meine SA nicht unsinn Jobs mir per RFB schickt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: bebe82 am 23. Dezember 2020, 00:18:05
Die Eigenbemühungen sind unabhängig von den VVs...
Wenn in der EGV 5 EB stehen und sie dir 10 schicken, kannst du nicht nach der 5. sagen "die mach ich nicht mehr"
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Dezember 2020, 11:56:04
Morgen Leute

ZitatDie Eigenbemühungen sind unabhängig von den VVs...
Wenn in der EGV 5 EB stehen und sie dir 10 schicken, kannst du nicht nach der 5. sagen "die mach ich nicht mehr"
Meine Frage: Was mich interessieren würde wie viele Bewerbungen (EGV,EinV)sind zumutbar?
Damit z.b meine SA nicht auf einmal 10, 30,50 (Beispiel)Pro Monat verlangt" wegen den ausgedruckten absagen.

schließlich wissen wir alle die JC hätten gerne sehr viele Bewerbungen von dem Kunden. So viele Jobs gibt es in meiner Branche /Region nicht.
Hatte bis jetzt nie mehr 5-7 Bewerbungen pro Monat schreiben müssen.

Internetcafe Kosten
30cent/pro Seite (Druck)
(1€) alle 30min für das Internet.
Ich brauche ungefähr pro Bewerbung ca.20-30min mit überprüfen. Habe schlechte Augen.

Falls jemand sagt das es billiger ist beim JC sie zu schreiben!leider nicht. Ich weiß das beim JC das drucken gratis " leider muss ich dann 2x =5,80€ fahrtkarten holen!Das inetcafe ist aber billiger +max.5min weg.

nochmal auf das kurz wegen dem Fehlenden PC!

Zitat
Zitat von Fylou
Ich habe keinen eigenen PC und kann daher nicht von zu Hause aus am PC arbeiten oder mich bewerben."
Reicht es einfach eine Kurze email/Fax dem Jc senden z.b so wie unten beschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich habe keinen eigenen PC und kann daher nicht von zu Hause aus am PC arbeiten oder mich bewerben.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX


Wünsche euch allen ein Sehr Schönes Weihnachtsfest mit tolle Feiertage und einen guten Rutschs ins neue Jahr 2021 :smile: :smile:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Dezember 2020, 16:33:45
Zitat von: bebe82 am 23. Dezember 2020, 00:18:05Wenn in der EGV 5 EB stehen und sie dir 10 schicken, kannst du nicht nach der 5. sagen
So einfach kann es sich das JC nun auch nicht machen.
VV vom JC sind auch Bewerbungen, wenn man darauf reagiert.
Man muss sich nicht mit sinnlosen VV vom JC zuschütten lassen, da gibt es auch Grenzen.

Zitat von: Dragon am 23. Dezember 2020, 11:56:04So viele Jobs gibt es in meiner Branche /Region nicht.
Die Forderung vom JC muss schon auch real sein, aber 5 - 7 im Monat dürfte o.k. sein 10 jeden Monat ist schon Grenzwertig.
Es gibt durchaus auch Regionen, wo selbst 5 im Monat kaum machbar sind.
Keiner muss sich wo Bewerben nur um die Anzahl zu bringen, wenn zu 100 % klar ist der Job ist nichts für einen. (Zumutbarkeit z.B.)

Zitat von: Dragon am 23. Dezember 2020, 11:56:04ch habe keinen eigenen PC
Würde ich der SB klar machen und man muss auch nicht auf eigene Kosten in ein Internetcafé oder deswegen zum JC fahren.

Bei der Bewerbung würde ich es der Firma gleich Mitteilen, dass du solche Dinge nicht hast.
Dann können sie selber Entscheiden ob du in Frage kommst.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Dezember 2020, 17:11:58
Hallo vanessa

Zitat
Zitat von vanessa
So einfach kann es sich das JC nun auch nicht machen.
VV vom JC sind auch Bewerbungen, wenn man darauf reagiert.
Man muss sich nicht mit sinnlosen VV vom JC zuschütten lassen, da gibt es auch Grenzen.
Trotzdem kommt seiten meiner Sa+JC so etwas.

Zitat
Zitat von vanessa
Die Forderung vom JC muss schon auch real sein, aber 5 - 7 im Monat dürfte o.k. sein 10 jeden Monat ist schon Grenzwertig.
Es gibt durchaus auch Regionen, wo selbst 5 im Monat kaum machbar sind.
Keiner muss sich wo Bewerben nur um die Anzahl zu bringen, wenn zu 100 % klar ist der Job ist nichts für einen. (Zumutbarkeit z.B.)
Mit meiner Behörde (Geschweige einen SA) kannst du Mündlich nicht Diskutieren" halt in schriftform.
Zitat
Zitat von vanessa
Würde ich der SB klar machen und man muss auch nicht auf eigene Kosten in ein Internetcafé oder deswegen zum JC fahren.
Da kennst du meine Behörde +alle SA nicht" Die kennen nur EGV abschließen +das man so sinnlos Kurse,Maßnahmen macht obwohl das alles nicht hilft.

Zitat
Zitat von vanessa
Bei der Bewerbung würde ich es der Firma gleich Mitteilen, dass du solche Dinge nicht hast.
Dann können sie selber Entscheiden ob du in Frage kommst.
Kann es versuchen"
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast34764 am 23. Dezember 2020, 17:34:17
Zumutbar sind so viele Bewerbungen, wie du erstattet bekommst. 30 Online-Bewerbungen die keine Kosten verursachen sind z.B. ok. 20 per Post mit 5€/Bewerbung wären 100€/Monat die man vorstrecken muss.

Eine genaue Zahl gibt es nicht. Oft geht man von max 10 aus, hängt auch von der Region ab. Beim Unterhaltsrecht z.B. sind auch 20 und mehr durchaus in Gerichtsurteilen als angemessen festgesetzt worden.

ZitatIch brauche ungefähr pro Bewerbung ca.20-30min mit überprüfen. Habe schlechte Augen.

Es reicht doch ein Anschreiben, da dann Adresse und Anrede ändern und vielleicht 1-2 Sätze dazu? Lebenslauf und Anlagen sind immer gleich.  :scratch:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Dezember 2020, 17:46:34
Hi Flyou

Zitat20 per Post mit 5€/Bewerbung wären 100€/Monat die man vorstrecken muss.
Das kann ich monatlich leider nicht stemmen"unterstütze meine mutter und beteilige mich an kosten.

ZitatZumutbar sind so viele Bewerbungen, wie du erstattet bekommst. 30 Online-Bewerbungen die keine Kosten verursachen sind
Es sollten doch auch Jobs sein wo chance hat in zu bekommen. hatte bis jetzt jobs wie du siehst z.b homeoffice was gar nicht geht/passt oder 1x bewerbung ist 73KM weg. die Täglichen Fahrtkosten kann ich gar nicht stemmen.

Dazu ist mein größeres Problem wie ich paar mal hier erwähnte könnte meine (pflegebdürftige Mutter )kann sie nicht alleine lassen wenn ich so weit fahren müsste.
Zitat
Es reicht doch ein Anschreiben, da dann Adresse und Anrede ändern und vielleicht 1-2 Sätze dazu? Lebenslauf und Anlagen sind immer gleich.
Also ich kann dir sagen bin meisten bei diese Zeit. weil ich Angebot mehrmals durchlese+Alles mehrmals überprüfe bevor ich es sende.
Der Text verschwindet leider nach paar min der Text vor meinen Augen.

Melde mich später muss die Augen ausruhen :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 23. Dezember 2020, 18:13:16
@Dragon

Wenn du ein Bewerbungsanschreiben aus Textbausteinen verwendest, kannst du es immer wieder verwenden und brauchst nur wenig zu ändern (im Beispiel unten rot). Das geht ratz-fatz :zwinker:
Kannst dir auch das Beispiel unten evtl. für dich anpassen/ändern und abspeichern. Dann brauchst du nicht immer eine ganze Bewerbung neu schreiben...

ZitatDragon                                                                                           
Drachengasse 3
77543 Vulkanien
Tel. 0815 / 4711
 
 
 
 
 
 
Feuerteufel GmbH & Co. KG
Herr Dino Brandstifter
Petroleumstraße 17
77435 Vulkan-Eifel
 
 
 
 
Bewerbung als Feuerleger
Ihre Anzeige in der Jobbörse der Arbeitsagentur vom 23. Dezember 2020
 
 
Sehr geehrter Herr Brandstifter,
 
die ausgeschriebene Stelle interessiert mich sehr. Sie suchen einen Mitarbeiter, der alle anfallenden Tätigkeiten als Feuerleger verantwortungsbewusst ausführen kann. Ich bin sicher, der Richtige hierfür zu sein und bewerbe mich um diese Stelle.
 
Die geforderten Fachkenntnisse besitze ich. Selbständiges, zuverlässiges und gewissenhaftes Arbeiten sind für mich selbstverständlich. Nach meiner Ausbildung zum Pyromanen und mehrjähriger Beschäftigung in diesem Beruf war ich bereits viele Jahre als Feuerleger tätig.
 
In einer Qualifizierung zur beruflichen Eingliederung im Berufsförderungswerk Drachenhausen habe ich mir darüber hinaus PC-Grundkenntnisse in Word und Excel sowie büropraktische Grundlagen angeeignet. Fahrerlaubnis und Pkw sind vorhanden. Für eine Anstellung bin ich sofort frei.

Ich habe einen GdB von 30 und kann im Falle einer Anstellung, gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, von der Bundesagentur für Arbeit Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
 
Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
 
Mit freundlichen Grüßen

Dragon
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 13:04:01
Hallo Leute

Ich hatte heute in der Post seiten meinen JC den abgelehnten Widerspruch! JC Briefdatum ist der 17.12.20(Donnerstag).

Das Postcom Datum (Bearbeitung )war aber erst der 05.01.21!

Das Bekloppte die JC Anhörung geht bis zum 08.01.2021! Mein JC+SA  dreht wie immer am Rad was soll der Quatsch.
aus dem Bescheid gar nicht ersichtlich (Begründung) warum der Widerspruch abgelehnt wurde! Oder sehe ich das Falsch.

Abgelehnt wurde es wie es aussieht von meiner SA.

PDF habe ich wie immer angehängt.
Was mache ich wegen der Anhörungsfrist die am 8.Jan abläuft.? Wäre super wenn mir  Weiter helfen könnte etwas was für die Anhörung erstellen.

Leider macht mein JC immer diesen mist .  :wand:

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: am 06. Januar 2021, 13:17:13
Das ist keine Ablehnung.
Dein Widerspruch konnte bisher nicht abschließend bearbeitet werden und man gibt dir die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 13:20:53
Hallo Nö

ZitatWäre super wenn mir  Weiter helfen könnte etwas was für die Anhörung erstellen.
die Frist aber nicht etwas viel zu kurz! Falls ihr mir hier etwas erstellt+ ich per Post schicke.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: am 06. Januar 2021, 13:24:54
Die/Der MA hat dir eine 4 wöchige Frist gesetzt. Das reicht ja unter normalen Umständen aus.
Das dieses Schreiben erst heute ankommt, kann Sie/Er ja nicht ahnen.

Ich persönlich würde Kontakt aufnehmen, mitteilen, dass das Schreiben vom 17.12.2020 erst heute eingegangen ist und um Fristverlängerung bitten.

Bzgl. des Inhaltes deiner Äußerung auf die Anhörung kann ich nichts sagen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 13:34:12
@Nö

ZitatBzgl. des Inhaltes deiner Äußerung auf die Anhörung kann ich nichts sagen.
Siehe Beitrag #23 da steht mein Widerspruch wegen der EinV.

ZitatDie/Der MA hat dir eine 4 wöchige Frist gesetzt. Das reicht ja unter normalen Umständen aus.
Das dieses Schreiben erst heute ankommt, kann Sie/Er ja nicht ahnen.

Ich persönlich würde Kontakt aufnehmen, mitteilen, dass das Schreiben vom 17.12.2020 erst heute eingegangen ist und um Fristverlängerung bitten.
Also Reicht einfach ein Kurzes Schreiben anm eine SA z.b

ZitatSehr geehrte Damen und Herren.

Ich möchte sie aufmerksam machen das ihr Schreiben vom 17.12.2020 " erst heute bei mir angekommen ist. Die Dort gesetze frist bis zum 08.01  ist leider zu knapp. Ich bitte sie mir eine verlängerung mit einen neuen Datum " damit ich so genug zeit habe um mich für die Anhörung zu äußern.  Anbei lege ich als Beweiß den Briefumschlag als PDF bei.

mit freundlichen Grüßen

XXX
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: blaumeise am 06. Januar 2021, 14:02:22
Zitat von: Nö am 06. Januar 2021, 13:24:54Die/Der MA hat dir eine 4 wöchige Frist gesetzt. Das reicht ja unter normalen Umständen aus.
Nun ja. Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sind es 3 Wochen und 1 Tag. Ohne Berücksichtigung der Postlaufzeiten und der Feiertage. Es kann genauso gut sein, dass die Post im JC über die Feiertage liegen geblieben ist.

Zitat von: Nö am 06. Januar 2021, 13:24:54Ich persönlich würde Kontakt aufnehmen, mitteilen, dass das Schreiben vom 17.12.2020 erst heute eingegangen ist und um Fristverlängerung bitten.
So würde ich es auch machen, aber definitiv nachweislich schriftlich, wenn Dragon noch was Wichtiges seinem Widerspruch hinzufügen will.

Zitat von: Dragon am 06. Januar 2021, 13:34:12Anbei lege ich als Beweiß den Briefumschlag als PDF bei.
Den Briefumschlag solltest du tunlichst nicht aus der Hand geben. Allenfalls eine Kopie davon machen, aber das halte ich jetzt gar nicht für nötig. Schreib einfach, was Sache ist. Sollte die SB dir nicht glauben, hast du den Umschlag als Beweis in Händen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 14:09:56
Hallo Blaumeise

ZitatNun ja. Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sind es 3 Wochen und 1 Tag. Ohne Berücksichtigung der Postlaufzeiten und der Feiertage. Es kann genauso gut sein, dass die Post im JC über die Feiertage liegen geblieben ist.
Das kann sein. obwohl mein JC + meine vohrigen  SA+ die Aktuelle Sa(Dame)" leider bekannt sind das sie keine Fristen einhalten.

Falls du das Thema von mir kennst
Zitathttps://hartz.info/index.php?topic=96510.msg1381558#msg1381558
kannst du dir vorstellen was in meinen JC alles schief läuft.

ZitatDen Briefumschlag solltest du tunlichst nicht aus der Hand geben. Allenfalls eine Kopie davon machen
Sie hätten sowieso die Kopie des Umschlages bekommen.

Wie sollte das schreiben mit  der Fristverlängerung an meine Sa z.b aussehen ?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: blaumeise am 06. Januar 2021, 14:27:53
Zitat von: Dragon am 06. Januar 2021, 13:34:12Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Schreiben vom 17.12.2020 erst heute, am 06.01.2021, bei mir angekommen ist. Die darin gesetzte Frist bis zum 08.01 ist leider zu knapp für eine Antwort. Ich bitte Sie daher um eine ausreichende Verlängerung mit einem neuen Datum, damit ich genug Zeit habe, mich im Rahmen der Anhörung zu äußern.

Mit freundlichem Gruß
Dragon

Dein Text hatte bereits alles, was nötig war. Ich habe bloß ein paar Rechtschreibfehler korrigiert und es etwas flüssiger formuliert. Kannst du übernehmen, musst du aber nicht.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 14:30:23
Danke Blaumeise

Werde den Text dann so per Post abschicken! bin aber gerade am überlegen ob ich es nicht per Fax/Email aus dem Internetcafe schicke was schneller geht.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: blaumeise am 06. Januar 2021, 14:38:09
Ich würde, wenn, dann beides machen. Falls du etwas Wesentliches hinzufügen möchtest zu deinem Widerspruch, dann würde ich das Schreiben noch nachweislich schriftlich hinterherschicken.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 14:48:56
Zitat von Blaumeise
ZitatIch würde, wenn, dann beides machen Falls du etwas Wesentliches hinzufügen möchtest zu deinem Widerspruch, dann würde ich das Schreiben noch nachweislich schriftlich hinterherschicken.
Ist die Frage was ich noch zum Widerspruch hinzufügen sollte.Also wie mir Ottokar sagte =hätte ich gute chancen gegen die EinV vorgehen.(siehe Breitag von Ottokar#9 +#23)

Zitat
Zitat von Ottokar #9
Den Pflichten unter 5. stehen keine angemessenen Gegenleistungen unter 4. gegenüber.
Zielführende Eigenbemühungen erschöpfen sich nicht in der Bewerbung selbst, dazu zählen auch Vorstellungsgespräche, eine Kostenübernahme der Fahrkosten für solche wurde aber nicht geregelt, womit der Betroffene diese selbst zahlen muss, was eine unangemessene einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Das die Gültigkeit betrifft, ist eine "bis auf Weiteres" Regelung immer dann zulässig, wenn vereinbart wurde, dass die EinV spätestens nach 6 Monaten fortgeschrieben wird. Dabei liegt es lt. § 15 Abs. 3 S. 1 SGB II nicht im Ermessen des JC, ob die EinV fortgeschrieben wird oder nicht, vielmehr fordert der Gesetzgeber, dass sie in jedem Fall fortzuschreiben ist.
Die Regelung unter 6. erfüllt diese Anforderungen nicht, da das JC sich mit "im gegebenen Falle" ausdrücklich offen lässt, ob es nach Ablauf von 6 Monaten die EinV fortschreibt oder nicht.

Zitat
Zitat von Ottokar #23
Ein Bsp. für einen Widerspruch ist kein Problem, allerdings wird dein JC den vermutlich zurückweisen, wenn man dort tatsächlich so rechtsfern arbeitet wie du das hier schilderst. Und der Widerspruch ändert nichts an der Gültigkeit der EinV, die wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Allerdings bestehen gute Chancen, im Fall einer Sanktion gegen Pflichten aus dieser EinV, gegen diese vorzugehen, denn es gibt u.a. ein Urteil des BSG, wonach EinV sich nicht in der bloßen Regelung von Bewerbungspflichten erschöpfen dürfen. Solche EinV, wozu auch deine gehört, sind wegen Formenmissbrauch unzulässig.

Hast du vielleicht ein tip was ich noch gegen die EinV machen kann.....
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: blaumeise am 06. Januar 2021, 14:53:42
Nein. Inhaltlich habe ich mich damit nicht befasst.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 06. Januar 2021, 14:55:09
ZitatZitat von Blaumeise
Nein. Inhaltlich habe ich mich damit nicht befasst
Ok Dann mache ich jetzt erstmal das eine Schreiben für die Fristverlängerung Fertig, damit ich es heute noch abschicken kann.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 09. Januar 2021, 20:16:58
Mehr als Du bereits geschrieben hast geht imho nicht. Sollte das JC bereits die Entscheidung getroffen haben, den Widerspruch abzulehnen, wird daran nichts ändern, was du eventuell noch dazu äußerst.
Ich gehe davon aus, dass das JC hier versucht, dich zur Rücknahme des Widerspruches zu verleiten.
Von 100 berechtigten Widersprüchen wird vom JC regelmäßig nur 1/3 stattgegeben, eine Ablehnung bedeutet also nicht, dass der Widerspruch nicht berechtigt ist.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 10. Januar 2021, 10:21:50
Morgen Ottokar
Zitat
Mehr als Du bereits geschrieben hast geht imho nicht. Sollte das JC bereits die Entscheidung getroffen haben, den Widerspruch abzulehnen, wird daran nichts ändern, was du eventuell noch dazu äußerst.
Ich gehe davon aus, dass das JC hier versucht, dich zur Rücknahme des Widerspruches zu verleiten.
Ja das denke ich auch!das kann sie knicken.
ZitatVon 100 berechtigten Widersprüchen wird vom JC regelmäßig nur 1/3 stattgegeben, eine Ablehnung bedeutet also nicht, dass der Widerspruch nicht berechtigt ist.
Das Stimmt leider. welche sind die nächsten schritte (Plan) außer natürlich erstmal abwarten das ein Ablehnungsbescheid kommt.

eine Kleine Info wegen den Fahrkosten!
Ich hatte bis jetzt noch keine erstattung auf dem Konto! Falls bis Mitte nächste Woche immer noch nichts auf dem Konto (Geldeingang)" sage ich nochmal bescheid.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Mai 2021, 15:46:28
Hallo Leute

Es gibt was neues mal


heute sind 4x Briefe von meinen SA ins Haus geflattert! siehe Unten die PDF Dateien anhänge.
Alle JC- Briefe stammen laut dem Briefkopf vom 5.Mai!  aber der Postcomstempel 10.Mai! bekommen hatte ich sie wie immer sehr spät alle 4 Briefe Heute den 14.Mai.

Wie es aussieht hat mein JC +SA jetzt als Rache weil sie dem Widerspruch stattgeben mussten, sofort mit der zuweisung in den Kurs gestartet.

Meine Fragen:
kann ich jetzt irgendwie gegen diese Zuweisung Maßnahme DDA Aviba Widerspruch einlegen um sie nicht antreten zu müssen????
(Dazu bräuchte ich wie immer jemand bitte der mir das Richtige Schreiben erstellt)

PS: Es wäre super wenn ihr mir helfen könnt!!! um nicht zum Kurs hin.

Also der Kursstart laut dem DDA Flyer = 01.06.2021 – 26.07.2021!
die alte EGV-VA ist mit dem Heutigen schreiben jetzt ungültig???[/u]
Habe seit letztes Jahr z.b keine Aktuelle EGV/VA.
Wäre gut wenn sich bitte einer die 4x Briefe jetzt genauer anschaut + wie meine Chancen gegen den Kurs einen Widerspruch einlegen.

Ich war auch vor Jahren mehre male bei der DAA gebracht hat es mir nichts! halt das übliche Bewerbungschreiben dazu sich auf der Jobbörse anmelden was ich ja nicht tue (Datenhochladen).

Ich kann leider nicht länger als paar min eine OP Maske(Jeglicher Art) länger tragen muss sie kurz hochziehen um Luft schnappen.
Merke es z.b beim einkaufen an der Kasse warten:das atmen fällt mir schwer, habe vor kurzen eine ffp2 Maske im ÖPV (Not gedrungen) angehabt nach kurze zeit war mir schwindlig zum Glück war es eine kurze strecke.

Ich betrete letztes Jahr halt außer dem Supermarkt (mit Maske)! keine weiteren Objekt/Läden!dazu fahre ich nicht mehr ÖPV wo man eine Maske braucht. gehe hier in der Stadt alles zu Fuß. Leider ist der Kursort in einne naderen Stadtteil.

Gehe auch fast nicht mehr weg bin ganze zeit wegen meiner mutter zuhause um sie nicht mit Covid19 anstecken.

Hm wie soll ich dann mehre stunden Teilzeit/Vollzeit am Kurs im dem Gebäude die Maske tragen???  laut dem Hygiene Flyer : steht im Gebäude Maskenpflicht.

Die PDF:
1x Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren gegen  EGV-VA 20.11.2020
( Wenn ich es richtig verstehe hat meinen Widerspruch gegen den EGV-VA statt geben! (wäre super wen es einer nochmal hier überprüft?)

1x Zuweisung Maßnahme in Teilzeit zu DDA Aviba Seite.1 – 2 Teilzeit
1xZuweisung Maßnahme zur Aktivierung und Berufliche Eingliederung bei einem Träger Seite.1 – 3  Hier steht aber Vollzeit drin
1x DDA AViba Flyer Seite.1 – 2
1x DAA AViBA Corona Sars-Cov-2 Hygiene - UND Schutzkonzept
1x Erklärung über Kosten bei Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Träger Seite.1 – 2(Weiß einer was die Bezeichnung Mat06- §45- Maßnahmekombination )


Ich hoffe das ich mich einigermaßen Vernüftig ausdrücke :schaem:

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 14. Mai 2021, 18:43:04
Hast du ein ärztliches Attest, dass du keine Maske tragen kannst?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Mai 2021, 19:01:05
Hallo Ottokar

ZitatHast du ein ärztliches Attest, dass du keine Maske tragen kannst?
Nein mein Hausartz würde das mir ersten gar nicht austellen er würde sagen stellen sich nicht so an es ist nichts wenn sie die Maske tragen,Habe ja leider immer noch den bekloppten Artz.

Was braucht man z.b um die Maskenbefreit zu attestieren?

Was war mit dem Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren gegen  EGV-VA 20.11.2020 ist er durch also das ich recht bekommen?
Meinst du man kann gegen zuweisung der Maßnahme per widerspruch vorgehen?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 14. Mai 2021, 19:33:03
Die Zuweisung ist imho rechtswidrig.

Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen.
Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.

In der Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Das macht die Zuweisung  bereits rechtswidrig.
Außerdem ist die Zuweisung insich widersprüchlich. Im Anschreiben (das imho Bestandteil der Zuweisung ist) steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird. In der förmlichen Zuweisung steht dann jedoch, dass die Maßnahme Vollzeit durchgeführt wird.
Außerdem sind die unter den Mitwirkungpflichten genannten Punkte 2 und 3 klar rechtswidrig. Die gesetzliche Mitwirkungspflicht eines Maßnahmeteilnehmers erstreckt sich nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das JC dienen.  Ebensowenig hat der Maßnahmeteilnehmer die Pflicht, Jobangebote anzunehmen, die der Maßnahmeträger ihm unterbreitet, eine solche Pflicht besteht nur gegenüber zumutbaren Jobangeboten, die das JC unterbreitet.
Der Zusatz, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist rechtlicher Nonsens. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen Maßnahmeträger dazu verpflichtet. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC einen Maßnahmeträger zu so etwas verpflichten kann, denn dazu müsste das JC die ihm obliegende gesetzliche Prüfpflicht von Jobangeboten auf einen Maßnahmeträger übertragen, was es mangels rechtlicher Grundlage nicht kann.

Du kannst aus den o.g. Gründen Widerspruch einlegen, allerdings setzt dieser die Zuweisung nicht außer Vollzug, d.h. du müsstest trotzdem zur Maßnahme gehen, oder du riskierst eine Sanktion.
Du kannst zusätzlich im und zum Widerspruch beantragen, dass das JC die Vollziehung der Zuweisung aussetzt und dazu eine kurze Frist setzen. Setzt das JC den Vollzug nicht aus, kannst du diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Mai 2021, 19:38:46
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Der Zusatz, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist rechtlicher Nonsens. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen Maßnahmeträger dazu verpflichtet. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC einen Maßnahmeträger zu so etwas verpflichten kann, denn dazu müsste das JC die ihm obliegende gesetzliche Prüfpflicht von Jobangeboten auf einen Maßnahmeträger übertragen, was es mangels rechtlicher Grundlage nicht kann.

Du kannst aus den o.g. Gründen Widerspruch einlegen, allerdings setzt dieser die Zuweisung nicht außer Vollzug, d.h. du müsstest trotzdem zur Maßnahme gehen, oder du riskierst eine Sanktion.
Du kannst zusätzlich im und zum Widerspruch beantragen, dass das JC die Vollziehung der Zuweisung aussetzt und dazu eine kurze Frist setzen. Setzt das JC den Vollzug nicht aus, kannst du diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.

Wärst du so nett mir den Passenden Widerspruch mit den richtigen § gegen diese zuweisung der Maßnahme erstellen! damit ich noch genug zeit habe den widerspruch einreichen.
Bitte nicht vergessen das ich mich laut der Zuweisung am 1.Juni um 09:00 Uhr  bei DAA melden soll.



ZitatAußerdem ist die Zuweisung insich widersprüchlich. Im Anschreiben (das imho Bestandteil der Zuweisung ist) steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird. In der förmlichen Zuweisung steht dann jedoch, dass die Maßnahme Vollzeit durchgeführt wird.
Das ist mir auch aufgefallen wie du gesagt hast man weiß nicht ob Teilzeit oder Vollzeit,Uhrzeit,Tage.

Zitat
Zitat von Dragon (mir)
Alle JC- Briefe stammen laut dem Briefkopf vom 5.Mai!  aber der Postcomstempel 10.Mai! bekommen hatte ich sie wie immer sehr spät alle 4 Briefe Heute den 14.Mai.
Das sieht man auch wielange die 4x Briefe hier unterwegs waren+ mit welchen Mittel mein JC gegen mich arbeitet.

Zitat
Zitat von Ottokar

In der Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Das macht die Zuweisung  bereits rechtswidrig.
bestimmt hat es meinen JC,SA nicht gepasst das ich mit dem EGV-VA Widerspruch klappte.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 15. Mai 2021, 12:47:43
Kann ich gern tun.
Ich weise aber nochmal darauf hin, dass der Widerspruch nicht dazu führt, dass du an der Maßnahme nicht mehr teilnehmen musst.
Dazu muss entweder das JC oder das SG den Vollzug der Zuweisung aussetzen. Andernfalls riskierst du eine Sanktion wegen Nichtteilnahme.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36
Hallo Ottokar

ZitatKann ich gern tun.
Ich weise aber nochmal darauf hin, dass der Widerspruch nicht dazu führt, dass du an der Maßnahme nicht mehr teilnehmen musst.
Dazu muss entweder das JC oder das SG den Vollzug der Zuweisung aussetzen. Andernfalls riskierst du eine Sanktion wegen Nichtteilnahme.
Danke schon mal im voraus für deine mühe/ geduld beim dem erstellen eines Widerspruch :sehrgut:
Wäre es dann nicht direkt besser man erstellt direkt einen Widerspruch für das JC+SG für deine im #78 genannten Punkte um so den Vollzug der Zuweisung aussetzen??? Ich brauche leider den vollen AGL2 satz unterstütze meine mutter.

Also ich hatte mir den Hygieneflyer nochmal etwas angeschaut: beim betreten des Objekt die Maske anziehen + im ganzen Gebäude sie tragen "z.b steht auch nicht welche Art von Maske der Teilnehmer für die Dauer des Kurs braucht.  Das macht mir etwas sorgen wie du selber gesehen hast aus der Zuweisung ist es nicht ersichtlich ob es sich um Teilzeit oder Vollzeit handelt. Ich tippe aber am ende wird man mich versuchen täglich Vollzeit da behalten.

Bin schon Froh wenn ich aus den Supermarkt raus bin keine Maske mehr trage ^^ .
Aktuell fahre ich auch keine ÖPV  mehr wegen der mist ffp2 Maskenpflicht in der Bahn solange es besteht.
z.b brauche ich von der Wohnung bis zu der DAA  30-60min natürlich zu Fuß (andere Stadtheil).

Also was meinst du sollten wir jetzt gegen diese rechtswidrige Zuweisung Maßnahme vorgehen damit ich nicht hin muss und auch keine sanktion eingangen.
Ich finde diese Maßnahme ist  wie immer eine Retourkutsche seitem meinen JC/SA wegen unseren nach erfolg mit dem EGV-VA Widerspruch oder sehe ich das Falsch?

PS: Ich kümmere mich auch um meine Mutter(67 Jahre alt nicht die gesündeste),wollte sie jetzt nicht mit Covid19 bei der Teilnahme irgendwie anstecken/stirbt  außer das kurze Lebensmitteleinkaufen bin ich den Ganzen Tag daheim.Ich wollte auch nicht noch meine Mutter verlieren.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Mai 2021, 16:56:08
Zitat von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36um so den Vollzug der Zuweisung aussetzen???
Es gibt leider keine aufschiebende Wirkung mehr, wie man das findet steht auf einem anderen Blatt.
Bis der Widerspruch durch ist, wird auch die Massnahme vorbei sein.
Zitat von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36Ich brauche leider den vollen AGL2 satz
Dann ist es besser du gehst da von Beginn an hin.

Da dein Arzt auch keine Maskenbefreiung erteilen will, fällt die Tragepflicht als Grund der Nichtteilnahme eh weg.
Zitat von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36finde diese Maßnahme ist  wie immer eine Retourkutsche
Das kann leicht möglich sein und gibt es leider, auch relativ oft.

Widerspruch trotzdem, damit die für die Zukunft nicht noch einmal so ein Ding machen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Mai 2021, 17:45:16
Hallo Vanessa

Zitat
Zitat von Vanessa
Da dein Arzt auch keine Maskenbefreiung erteilen will, fällt die Tragepflicht als Grund der Nichtteilnahme eh weg.
Der ist allgemein bekloppt er wollte mich z.b Ende 2019 als mein Vater plötzlich starb mich überhaupt nicht krankschreiben als ich fix und fertig war. Die Härte  er sagte ich sollte in die klapse gehen! Der spinnt total.

Leider gibt es hier keinen andren artz in der Nähe.

Zitat
Zitat von Vanessa
Widerspruch trotzdem, damit die für die Zukunft nicht noch einmal so ein Ding machen.
Mein jc macht das seit Jahren so gegen mich die, Art rechtswidrige verhalten! ist also nicht das erste mal.
Habe früher vieles erlebt wie Bedrohung ,anschreien gehört meinen sa dazu. Lasse es mir aber nicht gefallen breche alle diskusionen ab und grhe sofort  nach Hause.

Durch die Pandemie kann mein jc mich zum Glück nicht Telefonisch erreichen 😅.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 16. Mai 2021, 12:45:42
Wie schon geschrieben: Nicht hingehen führt zu einer Sanktion, außer das JC oder SG haben den Vollzug der Zuweisung ausgesetzt.

Bsp. Widerspruch

ZitatWiderspruch gegen Ihre Zuweisung vom ...
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zuweisung vom ...


Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... ein, da diese rechtswidrig ist.


Gründe

1.
In der hiermit angefochtenen Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Bereits das macht die Zuweisung rechtswidrig.

2.
Im individuellen Anschreiben, das offensichtlich Bestandteil der Zuweisung ist, steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird.
Im beigefügten zweiten Schreiben, bei dem oben links der Schriftzug "Entwurf" zu lesen ist und es sich offenbar um ein vorgefertigtes Formular handelt, steht plötzlich, dass die Zuweisung in Vollzeit erfolgt.
Widersprüchliche Angaben können nicht zu meinen Lasten gehen, und da ich nicht weis, ob die Zuweisung nun in Teilzeit oder Vollzeit erfolgte, kann ich den Verwaltungsakt aus diesen tatsächlichen Gründen auch nicht ausführen, womit dieser nichtig ist.

3.
Die unter den Mitwirkungpflichten genannten Punkte 2 und 3 sind klar rechtswidrig.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich gesetzliche Mitwirkungspflicht von Leistungsempfängern nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das Jobcenter dienen.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich die Pflicht eines Leistungsempfängers, zumutbaren Jobangebote anzunehmen, nicht auf Maßnahmeträger. Diese in § 31 SGB II gesetzlich geregelte Pflicht besteht ausdrücklich nur gegenüber dem zuständigen Jobcenter.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter diese sanktionsbewährte Pflicht nicht auf Dritte übertragen oder erweitern.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter auch nicht seine Obliegenheitspflicht zur Prüfung von Jobangeboten auf deren rechtliche Zulässigkeit und individuelle Zumutbarkeit auf Dritte übertragen und diese so entprechend verpflichten.
Die Aussage in der Zuweisung, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist somit klar erkennbar falsch.

Aus den o.g. Gründen beantrage ich ergänzend, den Vollzug der Zuweisung vom ... bis zu einer abschließenden Entscheidung über diesen Widerspruch auszusetzen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 21.05.2021. Danach werde ich diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.

MfG
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:01:27
Hallo Ottokar

ZitatWie schon geschrieben: Nicht hingehen führt zu einer Sanktion, außer das JC oder SG haben den Vollzug der Zuweisung ausgesetzt.
also wie ich es richtig verstehe =komme ich jetzt nicht um die teilnahme herum was mache ich den jetzt ????
weil man auch nicht weiß wie lange die tägliche teilnahme wäre!es macht mir auch große sorgen wegen der Maskenpflicht im gebäude ganze zeit mehre stunden tragen.

Also wie sieht der Plan jetzt aus ?welche schritte ich machen sollte.

ZitatWiderspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... <----- Was muss da rein 7.Mai?
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zuweisung vom ...  <----- Was muss da rein 7.Mai?


Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... ein, da diese rechtswidrig ist. <----- Was muss da rein 7.Mai?


Gründe

1.
In der hiermit angefochtenen Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Bereits das macht die Zuweisung rechtswidrig.

2.
Im individuellen Anschreiben, das offensichtlich Bestandteil der Zuweisung ist, steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird.
Im beigefügten zweiten Schreiben, bei dem oben links der Schriftzug "Entwurf" zu lesen ist und es sich offenbar um ein vorgefertigtes Formular handelt, steht plötzlich, dass die Zuweisung in Vollzeit erfolgt.
Widersprüchliche Angaben können nicht zu meinen Lasten gehen, und da ich nicht weis, ob die Zuweisung nun in Teilzeit oder Vollzeit erfolgte, kann ich den Verwaltungsakt aus diesen tatsächlichen Gründen auch nicht ausführen, womit dieser nichtig ist.

3.
Die unter den Mitwirkungpflichten genannten Punkte 2 und 3 sind klar rechtswidrig.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich gesetzliche Mitwirkungspflicht von Leistungsempfängern nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das Jobcenter dienen.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich die Pflicht eines Leistungsempfängers, zumutbaren Jobangebote anzunehmen, nicht auf Maßnahmeträger. Diese in § 31 SGB II gesetzlich geregelte Pflicht besteht ausdrücklich nur gegenüber dem zuständigen Jobcenter.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter diese sanktionsbewährte Pflicht nicht auf Dritte übertragen oder erweitern.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter auch nicht seine Obliegenheitspflicht zur Prüfung von Jobangeboten auf deren rechtliche Zulässigkeit und individuelle Zumutbarkeit auf Dritte übertragen und diese so entprechend verpflichten.
Die Aussage in der Zuweisung, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist somit klar erkennbar falsch.

Aus den o.g. Gründen beantrage ich ergänzend, den Vollzug der Zuweisung vom ... bis zu einer abschließenden Entscheidung über diesen Widerspruch auszusetzen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 21.05.2021. Danach werde ich diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.

MfG
Ich hatte noch paar fragen z.b bei den Rotmarkierten feld was kommt als Datum hinein.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 16. Mai 2021, 13:31:27
Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:01:27Welches Datum Trage ich bei dem rot markierten feld rein (Briefdatum der 7.Mai)?
Selbstverständlich das Datum der Zuweisung, hier also der 07.05.2021.

Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:01:27Also wie sieht der Plan jetzt aus ?welche schritte ich machen sollte.
Das musst du schon entscheiden!
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:36:02
Hoo Ottokar

ZitatSelbstverständlich das Datum der Zuweisung, hier also der 07.05.2021.
wenn das mit dem Datum ergänze !! kann ich den Widerspruch fertig machen mit ausdrucken um ihn morgen per Post abschicken?

ZitatZitat von Ottokar
Das musst du schon entscheiden!
Ich Schicke erstmal deinen erstellten Widerspruch ab!!

Das andere Problem:
nehme ich an den Kurs teil also die dauer (1 ⅓ Monaten/7 Wochen), würde ich wegen der Maskenpflicht nicht die ganze zeit die Maske tragen. ich brauche alle paar min eine Pause also Maske Runter um Luft zu schnappen, was ja im Gebäude nicht geht +die DAA es nicht zulässt das man die maske abnimmt.

Wie ich aktuell dieses Problem lösen soll keine ahnung ..... Sorgen macht mir das auch das ich meine Mutter die zeit solange alleine lassen muss.

Update 14:08
@ Ottokar Hast du vielleicht ein Tip wegen Krus+ mein Maskenproblem.




Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Mai 2021, 16:00:58
Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:36:02mein Maskenproblem.
Entweder du hast einen Grund der eine Maskenbefreiung rechtfertigt, oder du musst halt eine Aufsetzen.

Es gibt genug Leute die den "Rotzfetzen" stundenlang im Gesicht haben müssen.
Leider egal ob sinnvoll (Innenraum) oder eben oft auch völlig Überflüssig.(draußen)
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 16:12:17
Hallo vanessa

ZitatEntweder du hast einen Grund der eine Maskenbefreiung rechtfertigt
Einen Grund habe ich ja wie ich sagte mit der Maske einen Atmennot! bin im netz schauen wie man eine Maskenbefreinug bei Hausartz bekommen konnte aber fand nichts.
also wie der Artz den Patienten testen muss um die befreiung bekommen.

Hat hier wer vielleicht eine Maskenbefreinug schon bekommen?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Mai 2021, 16:20:28
Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 16:12:17Hat hier wer vielleicht eine Maskenbefreinug schon bekommen?
Ich schon mal nicht aber ist auch völlig egal, weil das absolut Individuell ist und jeder Mensch anders ist.

Abgesehen davon, beneide ich die Leute mit Befreiung eher gar nicht, was die sich manchmal so Anhören müssen...
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 16. Mai 2021, 16:22:37
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118227/Befreiung-von-der-Maskenpflicht-Welche-Anforderungen-ein-aerztliches-Attest-erfuellen-muss

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 16:28:48
Zitatabgesehen davon, beneide ich die Leute mit Befreiung eher gar nicht, was die sich manchmal so Anhören müssen...
Kann ich mir vorstellen !finde das schlimm das so Menschen Ausgrenzung erleben.

Thx Grenzer
Hm das wird schwer bei meinen Hausartz eine befreiung bekommen er ist leider Pycho.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 16. Mai 2021, 16:56:22
Und wie wäre es zur Not mit einer FFP2-Maske mit Atemventil, um die Gründe, die Maske nicht tragen zu müssen auszuhebeln.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 17:16:15
Hallo grenzer

Zitat
Zitat von Grenzer

Und wie wäre es zur Not mit einer FFP2-Maske mit Atemventil, um die Gründe, die Maske nicht tragen zu müssen auszuhebeln.
Kann ich nicht bezahlen sind nicht billig alles wird teurer.
Beteile mich an den kosten damit ich+meine Mutter (minirente)lebensmittel, kaufen können holen das billigste was es gibt. Mir bleibt Monatlich fast gar nicht von den regelsatz übrig. 

Habe aktuell auf bewerbung nur absagen. Sogar minijob,verkäufer(multimedia),kasier,warenverräumer.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 16. Mai 2021, 17:20:10
Schau mal da rein:
Masken mit Atemventil für 2 - 4 E.
https://protectshop24.com/Atemschutz/mit-Ausatemventil/

Die Krankheiten COPD und Asthma würden z.B. ein Attest rechtfertigen
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 17:25:40
Thx grenzer.

Leider vertrage ich nichtmal eine OP maske. Hatte es heute morgen beim bäcker gemerkt als ich drinen 5min gewartet hatte. Ich muss nach kurze zeit husten mit nach luft schnappen

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 16. Mai 2021, 17:28:15
Dann kannst du dir nur noch einen anderen Arzt suchen der mehr Verständnis für dich hat als dein "Psycho-Doc".
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Mai 2021, 17:31:17
@ grenzer

hier gibt es keinen artz mehr sind alle in der instadt zu weit weg.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 16. Mai 2021, 17:47:07
Ich kann aber keine andere Lösung erkennen wenn dein Arzt der in der Nähe ist dir ein Attest verweigert.
Es wird doch sicher einen Bus o.ä. geben (Nachbarn/Freunde mit Auto) um in die Innenstadt zu gelangen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 17. Mai 2021, 09:32:19
Warte mal noch mit dem Widerspruch, ich muss da noch was Wichtiges ergänzen.
Ich sehe es auch so, dass du dir unbedingt ein Attest holen solltest, auch wenn das mit Aufwand verbunden ist.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 17. Mai 2021, 10:13:22
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Warte mal noch mit dem Widerspruch, ich muss da noch was Wichtiges ergänzen.
Ach mist Sorry ich war wohl wieder zu schnell keine absicht von mir :wand: :wand: habe es öfters das ich manchmal Text ich nicht mehr gut sehe oder verschwimmt vor meinen Augen brauche dann paar min pause.

hatte halt sorgen das ich es nicht zeitlich mit dem widerspruch schaffe um nicht kurs antreten.  habe es vor 20min bei der Post abgeben "
ich könnte z.b ab 11:00 bei einen Copyshop (Per fax)es öffnet ab 11:00! also z.b heute noch dein geändertes schreiben Faxen.
Ich Bitte dich immer vorher es mir sagen ob ich es abschicken kann oder nicht sonst passiert wieder ein fehler das ich zu schnell.

ZitatIch sehe es auch so, dass du dir unbedingt ein Attest holen solltest, auch wenn das mit Aufwand verbunden ist.
Die frage ob ich bei einne Arzt bekommen könnte.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 17. Mai 2021, 10:32:26
@ Dragon

Was du nach deinem Widerspruch jetzt unbedingt beachten solltest:
Du darfst nichts unterschreiben, was irgendwie mit deiner Zuweisung in Zusammenhang steht (z.B. Abtretungserklärung Fahrtkosten, Maßnahmevertrag, Hausordnung...). Durch eine Unterschrift (= Zustimmung!) wird dein Widerspruch sonst automatisch obsolet... :zwinker: 
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 17. Mai 2021, 10:38:15
Hallo a_good_heart
ZitatWas du nach deinem Widerspruch jetzt unbedingt beachten solltest:
Du darfst nichts unterschreiben, was irgendwie mit deiner Zuweisung in Zusammenhang steht (z.B. Abtretungserklärung Fahrtkosten, Maßnahmevertrag, Hausordnung...). Durch eine Unterschrift (= Zustimmung!) wird dein Widerspruch sonst automatisch obsolet...
Ich Unterschreibe nie etwas sofort also vorort" erkundige mich erstmal hier im forum oder im internet Lasse mich nicht zu etwas drängen.
Bitte @ Ottokar das schreiben soweit erstellen das ich nur meine  Adresse,JC adresse,BG eintragen müsste wie es z.b Oldhoefi machte! bei unklarheit es mir auch bitte vorher hier bescheid sagen ob ich noch warten sollte mit dem erstellen/abschicken ?bin leider auch vergesslich!
ich hoffe du bist jetzt nicht irgednwie sauer weil ich zu schnell das schreiben geschickt hatte! sorry keine absicht.


ich übersehe es nicht mitabsicht Sorry sondern wegen Augenproblemen passiert auch wenn ich Briefe lese.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 17. Mai 2021, 15:29:22
Kein Problem. Ich wollte wegen der Maskenpflicht beim Maßnahmeträger noch was nachtragen.
Du machst Morgen einen "Nachtrag zu meinem Widerspruch vom 17.05.2021" und sendest den hinterher.

ZitatAbsender

Empfänger


Nachtrag zu meinem Widerspruch vom 17.05.2021 gegen Ihre Zuweisung vom 07.05.2021
BG-Nr. ...

Anrede,

entgegen den gesetzlichen Regelungen beinhaltet das sog. Hygienekonzept des Maßnahmeträgers weder Angaben dazu, welche Art von Maske zu tragen ist (OP-Maske, FFP2), noch beinhaltet es die im Fall einer Maskenpflicht aus arbeitschutzrechtlichen Gründen verbindlich zu regelnden Tragezeiten und Tragepausen. Auch dieser Verstoß gegen den Arbeitschutz macht die Zuweisung rechtswidrig.

Zudem ist nicht geregelt, dass der Maßnahmeträger die Masken stellt, oder dass Sie die Kosten dafür erstatten.
Somit bin ich gezwungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Masken selbst zu beschaffen und die Kosten dafür aus meinem Regelsatz zu bestreiten.
Dabei handelt es sich um eine sittenwidrige einseitige Benachteiligung, welche die Zuweisung ebenfalls rechtswidrig macht.

MfG
...
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 17. Mai 2021, 15:49:45
Danke ottokar für das zweite schreiben  du bist der beste :sehrgut:
Hätte noch paar kurze Fragen!
Ok dann fange ich jetzt mit dem erstellen deines schreiben an oder kommt gleich noch was dazu....? sonst vergesse hier rein schauen :schaem:

Ich bin weil meisten morgens  ab 09:00 zu Post gehe oder ich warte einfach bis 11:00 der Copyshop aufmacht wo ich mit Faxen kann!
sollte ich für alle fälle das gestriges schreiben aus dem #84 gleich beim Copyshop nochmal per Fax schicken!! Der Laden ist 5min entfernt dazu jeden Tag bis 23:00 geöffnet.

Update: 15:57
Sorry ich bin gerade kurz diesen Text anpassen bitte nicht wundern.
ZitatNachtrag zu meinem Widerspruch vom 17.05.2021 gegen Ihre Zuweisung vom 07.05.2021
Ups Ich sehe gerade bei ersten Brief von dir hatte ich datum (16.05.2021) stehen" anstatt wie im dem heutigen Brief 17.05.2021. na klasse das kann nur mir passieren.

Ich werde jetzt bei dem Heutigen Brief das Datum von Morgen eintragen.
Ich denke aber mit Faxen = ist der Widerspruch wohl viel schneller unterwegs dazu billiger als mit der Post.

Update: 16:48
So bin jetzt Fertig den text ändern.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 17. Mai 2021, 19:41:58
Sorry fur den doppelpost

Zitat
Zitat von Ottokar

Du machst Morgen einen "Nachtrag zu meinem Widerspruch vom 17.05.2021" und sendest den hinterher.
Ich hoffe das ich es richtig verstanden hatte,also Kann ich deinen zweiten Brief morgen mit der Post schicken oder besser per Fax?  Normal sollte mein heutiger Brief (einschreiben mit  unterschrift) morgen bis 12:00 Uhr bei meinen JC vorliegen.
Der Versand hatte mich leider etwas mehr gekostet, wollte nicht das es Tage lange unterwegs war.  Am Faxe ich den heutigen Brief damit er nicht vor dem ersten ankommt, also nach 12:00 Uhr was meinst du....




Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 18. Mai 2021, 08:14:28
Per Post kannst du den Nachtrag heute versenden. Mit dem Fax würde ich noch 2 Tage warten um sicher zu gehen, dass der Widerspruch im System aufgenommen wurde und der Nachtrag zugeordnet werden kann.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 18. Mai 2021, 08:48:41
Guten Morgen Ottokar

Zitat
Zitat von Dragon
Ups Ich sehe gerade bei ersten Brief von dir hatte ich Datum (16.05.2021) stehen" anstatt wie im dem heutigen Brief 17.05.2021. na klasse das kann nur mir passieren.
Sollte ich jetzt an der stelle bei deinen zweiten Brief von #104" das Datum wo der 17.05.2021 zu 16.05.2021 noch ändern???
Damit ich heute noch zeitlich es ändern könnte bevor ihn abschicke.

Zitat
Zitat von Ottokar
Per Post kannst du den Nachtrag heute versenden. Mit dem Fax würde ich noch 2 Tage warten um sicher zu gehen, dass der Widerspruch im System aufgenommen wurde und der Nachtrag zugeordnet werden kann.
Ok! ich werde heute erste mal den zweiten Brief (auch einschreiben) ab Mittagszeit =14:00 Uhr mit der Post schicken, aber jetzt noch warten wegen der frage oben mit dem Datum.

Ich kann es um nummer sicher zu gehen es wie du sagtest in 2 tagen es per Fax schicken.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 18. Mai 2021, 16:46:42
Hallo Ottokar

Eine Kurze Info für dich:
der Brief wurde von mir 14:57 Uhr bei der Post als Einschreiben mit Unterschrift abgeben.
Zu meiner heutigen Frage aus dem Beitrag #108 (Nachtrag zu meinem Widerspruch vom 17.05.2021 gegen Ihre Zuweisung vom 07.05.2021)habe den 16.05.21 eingetragen damit es passt.

Falls ich in den nächsten zwei Tagen bei beiden Post/Sendeverfolgung keine Bestätigen sehe das es angekommen wäre!! sage ich dir  hier sofort Bescheid.

so Leute jetzt Daumen drücken das alles Gut geht :grins:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 18. Mai 2021, 17:02:46
 :ok:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 18. Mai 2021, 17:09:24
Danke nochmal Ottokar für  deine Geduld, Mühe  beim erstellen beider Schreiben .
nochmal ein großes danke an dich :sehrgut:
Falls bis zum 1.Juni keine JC Antwort  ob (der Maßnahme Vollzug Aussetzen )?! Müsste ich am 1.juni daa Kurs teilnehmen?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 19. Mai 2021, 13:53:07
ja, wenn du keine Sanktion riskieren willst
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:04:58
Hallo Ottokar

Ich hatte heute morgen um 11:00 Uhr beide Briefe als Fax= je einzel gesendet um so für beide Breife je1x Sendebericht bekommen.
Zitatja, wenn du keine Sanktion riskieren willst
Natoll verdammt das wird mir dann große Probleme machen(Maskentragen)!wie du ja selber in den Beitrag #75 mitbekommen hast! brauchte mein JC für den Widerspruch Entscheid (20.11.2020) bis zum 07.05.2021.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 19. Mai 2021, 14:10:16
Zitat von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:04:58Natoll verdammt das wird mir dann große Probleme machen(Maskentragen)
Es gibt Masken mit Atemventil. Mit denen bekommt man gut Luft.
Kosten liegen bei ca. 5 € und sind übers Netz bestellbar.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:14:29
Hallo Harry
ZitatEs gibt Masken mit Atemventil. Mit denen bekommt man gut Luft.
Kosten liegen bei ca. 5 € und sind übers Netz bestellbar.
Ob ich das vertrage ist eine andere sache" mir war vorher als ich mit der OP Maske einkaufen war etwas schwindling habe sie kurz im Supermarkt etwas verschoben um luft schnappen.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 19. Mai 2021, 14:31:19
Zitat von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:14:29habe sie kurz im Supermarkt etwas verschoben um luft schnappen.
Kenne ich, das muss ich mit den normalen FFP2 Masken auch tun.
Aber unter den Dingern mit Atemventil lässt sich wirklich leichter Luft bekommen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:36:46
Zitat
Zitat von Harry
Kenne ich, das muss ich mit den normalen FFP2 Masken auch tun.
Aber unter den Dingern mit Atemventil lässt sich wirklich leichter Luft bekommen.
Also ich habe z.b die OP - Maske an den seiten weiter auf damit wenigsten etwas Luft rein kommt, hatte es hier auch schon paar mal gesagt das ich auch davon Huste. davor hatte ich es nie bevor diese (mist) Maskenpflich! erst mit den tragen der Stoffmasken jetzt die mist OP Masken kommt das.

Nicht das eir alle durch das  längere tragen der Maske (Co2 einamten) unsere Atemwege/Lunge auf dauer schädigen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 19. Mai 2021, 14:46:15
Zitat von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:36:46Also ich habe z.b die OP - Maske an den seiten weiter auf damit wenigsten etwas Luft rein kommt,
Dann ist die ganze Maske so gut wie nutzlos. Sie muss schon eng/dicht anliegen.
Evtl. kann dich eine HNO-Klinik beraten was in so einer fast aussichtslosen Situation zu tun ist.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Mai 2021, 14:49:49
Bin jetzt Mittagessen +meine Augen ausruhen es strengt mich zu sehr am PC Monitor schauen bis naher :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Mai 2021, 20:31:37
Sorry für den weiteren Doppelpost

Hallo @Ottokar

ZitatDazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 21.05.2021. Danach werde ich diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.
Was machen wir genau wegen der Frist??  Am Sonntag/Montag haben wir Feiertage ,,so viele Tage bleiben mir nicht bis zum Monatsende.

Aber zum Glück ist der Copyshop auch gleichzeitig ein Kiosk ,,der wenn ich mich richtig erinnere  hat er jeden Tag geöffnet.

ich werde aber zur Sicherheit am Freitagvormittag wenn ich aus dem Supermarkt komme an dem Laden vorbei gehen wo ich zur Sicherheit den Mitarbeiter fragen ob er am 24.Mai geöffnet hat ?denke aber schon das er auf hat.

Bis dann bin Essen.....
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 21. Mai 2021, 23:09:08
Hallo Ottokar

Mein JC hat heute noch nichts geantwortet wegen den 2 Briefe per Fax. sollte wir jetzt noch schnell Nächste Woche den Widerspruch beim Sozialgericht (Eilantrag)stellen?

Was ist mit dem Kurs + z.b schnell-test können sie verlangen das ich mich testen soll (Rechtliche Pflicht) oder halt freiwillig ,JC darf mich auch nicht dazu zwingen oder doch????

siehe unten wegen meiner Mutter!
Fand im Netz nichts dafür.
Wollte nicht wegen einen Fehlerhaften Schnell-Test /PCR-Test (Falsch/Positiv) nicht umsonst in die Häusliche Quarantäne landen das kann ich einfach nicht Riskieren.

meine Mutter hätte (wohne mit ihr zusammen)in den Moment Großes Problem ,sie ist leider an mich angewiesen also alles was zu erledigt gibt wie zum beispiel Lebensmittel kaufen. sie macht zu Hause kaum etwas geschweige das sie alleine Einkaufen sie geht alleine auch fast gar nicht Raus.

z.b ist meinen 4 Bekannten/Familie vor kurzen passiert mussten wegen einen Fehlerhaften Schnell-Test+PRC-Test kurze Zeit in Quarantäne obwohl es sich dann herausstellte as mit den Test/PRC-Test nicht was stimmte...

Ich hoffe du hast mich einigermaßen verstanden was ich meinte^^

wünsche dir und allen ein Schönes Pfingsten  :sehrgut:

Gute Nacht
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 22. Mai 2021, 19:31:30
Nicht der Widerspruch, sondern der Antrag auf Aussetzung der Vollzeihung sollte dann am 25. beim zuständigen SG gestellt werden.
Einwurfeinschreiben reicht da dann aus.
Ich mache dir Morgen mal ein Muster fertigt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Mai 2021, 20:35:16
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat: von Ottokar
Nicht der Widerspruch, sondern der Antrag auf Aussetzung der Vollzeihung sollte dann am 25. beim zuständigen SG gestellt werden.
Einwurfeinschreiben reicht da dann aus.
Ich mache dir Morgen mal ein Muster fertigt.
Dann verschicke ich am Dienstag deinen neuen Brief als Einschreiben Einwurf?damit es auch bei meinen SG ankommt.
kann ich sehen ob das einschreiben als Einwurf angekommen ,mit einen Nachweiß wie z.b Sendeverfolgung  .... Ich Verschicke seit jahren Kaum noch Briefe mit der Post läuft sonst alles per Email.

Zitat
Zitat: von Ottokar
Ich mache dir Morgen mal ein Muster fertigt.
Danke Sehr nochmal für dein neues schreiben!  :sehrgut: bitte soweit wie möglich das Daten/Datum eintragen.
das ich danach noch meine Daten ergänzen kann..

Was war jetzt wegen dem Test ?wenn ich z.b am 01.06.21 zum Termin gehe, sie auf dem Test für die Kurs-Teilnahme bestehen.Du weißt warum bei mir es nicht geht(verweigern).

Was sollte ich unbedingt bei dem Termin am 01.062021 beachten/vorbereitet!!!:
Also wenn die DAA  versucht an den Tag mir einen Maßnahmevertrag vorlegt" kann ich da widersprechen (nein sagen)wie schon  z.b a_good_heart  im Beitrag #102 sagte? nicht vor Ort etwas unterzeichnen.
Damit wir nicht umsonst den Widerspruch#SG Antrag erstellt hatten.

Welche Punkte sind noch bei dem Termin sehr Wichtig.
z.b das ich nicht mit der OP/FFP2-Maske atmen! wenn damit halt nur sehr kurze zeit und viel Pause brauche.

Wünsche euch allen hier noch einen Schönen Abend :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2021, 11:54:31
Zitat von: Dragon am 22. Mai 2021, 20:35:16Was war jetzt wegen dem Test ?
Was für ein Test?

Zitat von: Dragon am 22. Mai 2021, 20:35:16Also wenn die DAA  versucht an den Tag mir einen Maßnahmevertrag vorlegt
Nichts unterschreiben. Rechtsgrundlage ist allein die Zuweisung, weitere Verträge sind weder erforderlich, noch dürfen diese gefordert werden. Das Thema haben wir hier im Forum regelmäßig und es wurde auch durch Sozialgerichte bestätigt, dass es nicht zu den Teilnahme- bzw. Mitwirkungspflichten eines Maßnahmeteilnehmers gehört, mit dem Maßnahmeträger irgendwelche Verträge abzuschließen.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Mai 2021, 12:04:42
Guten Morgen Ottokar
Zitat
Zitat von Ottokar
Was für ein Test?
Meinte Falls die Daa am Dienstag (01.06.21)versucht bei dem Termin z.b vor Ort bevor man rein geht =das wir 1x Schnelltest machen ,oder im Gespräch direkt am Anfang einen Test gibt +oder auch die ganze zeit während der Teilnahme mehrmals in der Woche einen Schnelltest/PCRtest versuchen.

Zitat
Zitat von Ottokar
Nichts unterschreiben. Rechtsgrundlage ist allein die Zuweisung, weitere Verträge sind weder erforderlich, noch dürfen diese gefordert werden. Das Thema haben wir hier im Forum regelmäßig und es wurde auch durch Sozialgerichte bestätigt, dass es nicht zu den Teilnahme bzw. Mitwirkungspflichten eines Maßnahmeteilnehmers gehört, mit dem Maßnahmeträger irgendwelche Verträge abzuschließen.
Gut dann weiß ich Bescheid" ich unterschreibe auch allgemein nichts vor Ort.

Ich hätte noch paar Fragen:
Ich hatte mir den DAA Flyer nochmal angeschaut da stand folgendes :am 01.06.2021 um 09:00 Uhr findet eine Aufnahmeveranstaltung statt!! heißt das ich an dem Tag nicht mit der Kurs= anfange verstehe ich das jetzt  nicht richtig????

Trift das auch auf Formulare oder sonstiges was man an den Tag anfangs direkt vorgelegt bekommt z.b ausfüllen wie Fragebögen mit unterschreiben oder ist der Maßnahmevertrag extra? damit ich nicht an dem Tag überrumpelt werde.

Muss man Fragebögen ausfüllen?

Wenn die DAA mich dann wegen nicht unterschreiben an dem Tag nach kurzen Gespräch= nach Hause schickt" also die Teilnahme verwehrt! wie sieht es danach wegen einer JC-Sanktion aus?

Es geht darum das ich für den Tag" ich auf alles  sehr gut vorbereitet bin um nicht irgendwie überrumpelt werde falls die daa mich versucht unter druck setzen wie Sanktion Androhung seitdem meinen JC damit ich etwas unterschreibe.







Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2021, 12:40:59
Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 12:04:42Meinte Falls die Daa  am Dienstag den 01.06.21 bei dem Termin vor Ort bevor man rein geht z.b einen 1x Schnelltest machen will ,oder im Gespräch direkt am Anfang einen machen+oder auch die ganze zeit während der Teilnahme mehrmals in der Woche einen Schnelltest/PCRtest versuchen.
Eine Testpflicht oder Testforderung durch den Maßnahmeträger ist nicht zulässig, diese würde gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoßen. Allein der Gesetzgeber ist berechtigt, derartige Grundrechtseingriffe vorzunehmen.
Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 12:04:42Ich hatte mir gerade eben das DAA infoflyer angeschaut da stand folgendes " am 01.06.2021 um 09:00 Uhr findet eine Aufnahmeveranstaltung statt!!! also nicht das ich an dem Tag direkt anfange verstehe ich das jetzt richtig????
Wenn das da steht, wird es wohl so sein.

Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 12:04:42Trift das auch auf Formulare oder sonstiges was man an den Tag anfangs direkt vorgelegt bekommt z.b ausfüllen wie Fragebögen mit unterschreiben oder ist der Maßnahmevertrag extra?
Auch da gilt: Nichts unterschreiben.

Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 12:04:42Wenn die DAA mich dann wegen nicht unterschreiben an dem Tag nach kurzen Gespräch= nach Hause schickt" also die Teilnahme verwehrt! wie sieht es danach wegen einer JC-Sanktion aus?
Das JC kann natürlich versuchen, dich zu sanktionieren.
Solche Fälle hatten wir schon im Forum und in jedem konnte sich der Betroffene erfolgreich dagegen wehren, da es nicht zu den Teilnahme- bzw. Mitwirkungspflichten eines Maßnahmeteilnehmers gehört, mit dem Maßnahmeträger irgendwelche Verträge abzuschließen.

Hier der Entwurf für das SG:
ZitatAbsender


Sozialgericht



Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz


Hiermit erhebe ich

Vorname, Name, Strasse, PLZ Ort

Klage gegen

Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort.

und beantrage:

1. die Aussetzung der Vollziehung der Zuweisung der Beklagten vom 07.05.2021 anzuordnen,
2. die Beklagte zur Erstattung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

I.
Am 07.05.2021 erließ der Antragsgegner eine Zuweisung zu einer Maßnahme ,,DAA Aviba".
Diese umfasst die Zuweisung, ein weiteres darin als ,,Anlage" bezeichnetes Schreiben mit Angaben zur Maßnahme, einen Flyer über die Maßnahme, sowie das Hygiene- und Schutzkonzept des Maßnahmeträgers (siehe Anhang).
Beide Schriftstücke des Antragsgegners sind mit ,,Entwurf" überschrieben, was bereits deren Rechtswirkung in Frage stellt.
Gegen diese Zuweisung habe ich am 16.05.2021 Widerspruch eingelegt und beantragt, den Vollzug der an gravierenden Mängeln leidenden Zuweisung auszusetzen. Diesem Antrag kam der Antragsgegner leider nicht nach, weshalb ich diesen nunmehr auf dem Klageweg weiterverfolge.

II.
Während im ersten Schriftstück die Zuweisung zur Maßnahme ,,DAA Aviba" in Teilzeit erfolgt und der Maßnahmebeginn auf den 01.06.2021 um 9 Uhr bestimmt wird, erfolgt im zweiten Schriftstück die Maßnahmezuweisung in Vollzeit.
Da der Antragsgegner widersprüchliche Angaben zum Umfang der Maßnahme macht, ist nicht erkennbar, was nun gelten soll. Dies kann nicht zu meinen Lasten gehen und nur der Antragsgegner ist befugt und auch verpflichtet, konkrete und verbindliche Bestimmungen zum Umfang der Maßnahme zu treffen.
Die widersprüchlichen Bestimmungen zum Umfang der Maßnahme machen es mir unmöglich, den Verwaltungsakt auszuführen, oder auch nur die Zumutbarkeit der Maßnahme zu prüfen.

III.
In der Zuweisung fehlt die zwingend erforderliche Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Das Fehlen dieser Begründung macht die Zuweisung rechtswidrig.

IV.
Die im zweiten Schreiben auf Seite 2 unter den Mitwirkungspflichten genannten Punkte 2 und 3 sind klar rechtswidrig.

Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich gesetzliche Mitwirkungspflicht von Leistungsempfängern nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das Jobcenter dienen. Mangels gesetzlicher Grundlagen kann der Antragsgegner auch keine solche Mitwirkungspflicht anordnen.

Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich die Pflicht eines Leistungsempfängers, zumutbare Jobangebote anzunehmen, nicht auf solche Jobangebote, die von Dritten (hier Maßnahmeträger) ,,angeboten" werden. Diese aus § 31 SGB II resultierende Pflicht besteht ausdrücklich nur gegenüber dem zuständigen Jobcenter, hier somit dem Antragsgegner.
Mangels gesetzlicher Regelung kann der Antragsgegner diese sanktionsbewährte Pflicht nicht auf Dritte übertragen oder erweitern.
Mangels gesetzlicher Regelung kann der Antragsgegner auch nicht seine Obliegenheitspflicht zur Prüfung von Jobangeboten auf deren rechtliche Zulässigkeit und individuelle Zumutbarkeit auf Dritte übertragen und diese so entsprechend verpflichten.
Die Aussage des Antragsgegners in der Zuweisung, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist somit klar erkennbar falsch.

V.
Entgegen den gesetzlichen Regelungen beinhaltet das Hygiene- und Schutzkonzept des Maßnahmeträgers weder Angaben dazu, welche Art von Maske zu tragen ist (OP-Maske, FFP2), noch beinhaltet es die im Fall einer Maskenpflicht aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen verbindlich zu regelnden Tragezeiten und Tragepausen.
Dieser Verstoß des Maßnahmeträgers gegen den Arbeitsschutz macht die Maßnahme unzumutbar.

VI.
Es ist nicht geregelt, dass der Maßnahmeträger die Masken stellt, oder dass der Antragsgegner die Kosten dafür erstattet.
Somit bin ich gezwungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Masken selbst zu beschaffen und die Kosten dafür aus meinem Regelsatz zu bestreiten.
Dabei handelt es sich um eine sittenwidrige einseitige Benachteiligung, welche die Zuweisung ebenfalls rechtswidrig macht.


Hochachtungsvoll

...


Anlagen in Kopie:
- Zuweisung des Jobcenters vom 07.05.2021
- mein Widerspruch vom 16.05.2021 und Nachtrag vom 18.05.2021
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Mai 2021, 13:00:25
Danke @Ottokar
Für die Mühe die du jetzt wieder mit dem Erstellen hast! bist eben der Beste. :sehrgut:

Ich erstelle jetzt deinen neuen Brief als einschreiben mit Einwurf an das SG!
Welches Briefdatum muss oben Rechts stehen der 25.05.2021?
Was muss ich mit dem Schreiben noch alles bei legen bevor ich es abschicke!!

Zitat
Zitat von Ottokar
eine Testpflicht oder Testforderung durch den Maßnahmeträger ist nicht zulässig, diese würde gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoßen. Allein der Gesetzgeber ist berechtigt, derartige Grundrechtseingriffe vorzunehmen.
Gut dann kann ich es verweigern.
Zitat
Zitat von Ottokar
Wenn die DAA mich dann wegen nicht unterschreiben an dem Tag nach kurzen Gespräch= nach Hause schickt" also die Teilnahme verwehrt! wie sieht es danach wegen einer JC-Sanktion aus?

Das JC kann natürlich versuchen, dich zu sanktionieren.
Solche Fälle hatten wir schon im Forum und in jedem konnte sich der Betroffene erfolgreich dagegen wehren, da es nicht zu den Teilnahme bzw. Mitwirkungspflichten eines Maßnahmeteilnehmers gehört, mit dem Maßnahmeträger irgendwelche Verträge abzuschließen.
Dann weißß ich auch für den Tag Bescheid nichts ausfüllen oder etwas unterschreiben.
ZitatIch hatte mir gerade eben das DAA infoflyer angeschaut da stand folgendes " am 01.06.2021 um 09:00 Uhr findet eine Aufnahmeveranstaltung statt!!! also nicht das ich an dem Tag direkt anfange verstehe ich das jetzt richtig????
Gut dann ist es nur ein Veranstallung. zur not schau bitte du =dir nochmal mein DAA infoflyer zum kurs genauer an" ob ich nicht etwas übersehen habe.

Meine augen sind nicht immer die besten" so übersehe ich nicht absichtlich es kommt  einfach zu unterschiedlichen zeiten.
So dann fasse ich kurz alles zusammen! was ich bis jetzt verstanden hatte
Das heißt an den Tag ist 1. nur eine Aufnahmeveranstaltung also wie eine Informationsveranstaltung mehr auch nicht kein Kursbeginn.
1.Keinen Maßnahmevertrag unterschreiben.
2.Keine weitere Formulare wie Fragebögen ausfüllen +unterschreiben.
3.Keine Testpflicht (von meiner Seite die Testung Verweigerung) auch wenn die DAA es verlangt.
4.Also wird mich dann die DAA von kurs ausschließen wegen die genannten Punkten????


wie ich sehe hat die Versandart auch eine Sendeverfolgung +eine Bestätigung das der Postbote es ausliefert falls wir später einen nach weiß brauchen.

PS: sehe im flyer steht es wird auch vor Kursbeginn immer einzelgespräche mit den Teilnehmer geführt.

Bevor ich es noch vergesse: sollte ich bestimmte Punkte bei dem Termin ansprechen wie z.b wegen dem problem mit Maskentragen,nix unterschreibe,Ausfülle???


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Mai 2021, 14:06:55
Sorryfür den Doppelpost!
Zitat
Anlagen in Kopie:
- Zuweisung des Jobcenters vom 07.05.2021
- mein Widerspruch vom 16.05.2021 und Nachtrag vom 18.05.2021
Ups sehe gerade beim erstellen des du hast am ende angeben" welche Kopien ich mit dem Brief beilegen sollten!! sorry nochmal mein fehler  :schaem:

Update: 14:24 Uhr
Kopien:
Zuweisung des Jobcenters vom 07.05.2021
1xDAA flyer,
1xHygiene konzeptflyer
1x Widerspruch vom 16.05.2021
1x Nachtrag vom 18.05.2021

Bin gerade etwas verwirrt ist das jetzt am 01.06.21 ein Kursbeginn oder halt eine Aufnahmeveranstaltung ist irgendwie nicht für deutlich erkennen......
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 23. Mai 2021, 14:21:09
Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 13:00:25wie ich sehe hat die Versandart auch eine Sendeverfolgung +eine Bestätigung das der Postbote es ausliefert falls wir später einen nach weiß brauchen.

Auf dem Post-Einlieferungsschein steht oben eine Nummer.
Gibst du diese in die DHL-Trackingsuche ein, siehst du genau ob der Brief im JC abgegeben oder ein Postfach eingelegt wurde.
Du siehst auch das Einlegedatum und den Abholschein mit Unterschrift.
Alles kannst du ausdrucken.
Nachdem es sich um Urkunden dabei handelt hast du deinen Beweis über der Zugang deines Briefes.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Mai 2021, 14:24:26
Danke harry
Wie ich schon letztes mal sagte ich verschicke normal seit jahren fast keine Briefe mit der Post, es läuft fast alles per E-Mail(PDF)! bis auf paar ausnahmen wie für das JC.

Es gab kein kurzes update im Beitrag #128!
Weiß vielleicht jemand  am 01.Juni im DAAflyer auf der zweite unter -->Punkt Zeitlicher ablauf es sich jetzt um dem Kursbeginn um 09:00Uhr handelt oder der Termin eine Aufnahmeveranstalltung ist???
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 24. Mai 2021, 11:19:05
Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 14:06:55Zuweisung des Jobcenters vom 07.05.2021
1xDAA flyer,
1xHygiene konzeptflyer
1x Widerspruch vom 16.05.2021
1x Nachtrag vom 18.05.2021
genau.
Bei der Zuweisung beide Schreiben, diese, den Maßnahmeflyer und das Hygienekonzept zu einem Paket zusammentackern.
Widerspruch und Nachtrag ebenfalls zusammentackern.

Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 13:00:251.Keinen Maßnahmevertrag unterschreiben.
2.Keine weitere Formulare wie Fragebögen ausfüllen +unterschreiben.
3.Keine Testpflicht (von meiner Seite die Testung Verweigerung) auch wenn die DAA es verlangt.
korrekt
Zitat von: Dragon am 23. Mai 2021, 13:00:254.Also wird mich dann die DAA von kurs ausschließen wegen die genannten Punkten????
:weisnich:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. Mai 2021, 11:33:59
Hallo Ottokar

Zitatgenau.
Bei der Zuweisung beide Schreiben, diese, den Maßnahmeflyer und das Hygienekonzept zu einem Paket zusammentackern.
Widerspruch und Nachtrag ebenfalls zusammentackern
Gut dann Weiß ich Bescheid und mache es zusammentackern wie du gesagt hast!
Hatte im Briefkopf oben Rechts SG Schreiben den 25.05.2021 eingetragen.

ZitatBin gerade etwas verwirrt ist das jetzt am 01.06.21 ein Kursbeginn oder halt eine Aufnahmeveranstaltung ist irgendwie nicht für deutlich erkennen....
Beginnt am Dienstag dem 1.Juni der Kurs? Laut dem DDA AViba Flyer auf Seite.2 Rechts unter dem Punkt--->Zeitlicher Ablauf --->
etwas Tiefer: z.b Die Aufnahmeveranstaltung findet jeweils Dienstag um 09:000 Uhr statt.

Dazu wird mit jeden Teilnehmer zu Beginn der Maßnahme ein Einzelgespräche geführt.Die bisherigen Aktivitäten werden analysiert und Stärken identifiziert.

Bedeutet das am Dienstag fängt der Kurs an oder nicht stehe auf dem Schlauch^^???

Werde Morgenfrüh- das Einschreiben als Einwurf  abschicken.

Eine Kurze Frage:

Falls die DAA fragt warum ich nichts ausfülle oder etwas unterschreibe?welche gegen Argumente (Berufen) sollte ich erwähnen wie z.b das ich Widerspruch gegen dem Kurs beim JC,SG eingereicht habe. Eine gute Vorbereitung schadet halt nie  :zwinker:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Meph1977 am 24. Mai 2021, 16:35:17
Weil du nicht verpflichtet bist Verträge mit dem Maßnahmeträger einzugehen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. Mai 2021, 17:59:37
Hallo Meph1977
ZitatWeil du nicht verpflichtet bist Verträge mit dem Maßnahmeträger einzugehen.
Deswegen werde ich auch nichts ausfüllen/unterschreiben. sonst wären die Widersprüche +der Antrag für das SG umsonst.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Meph1977 am 24. Mai 2021, 18:17:01
Ich meinte mehr würde ich dem Maßnahmeträger nicht sagen zu dem Thema.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 24. Mai 2021, 18:20:11
Kurze Zwischenfrage:

Eine EGV befindet sich in der Verhandlungsphase. Der Leistungsbezieher macht entsprechende Verbesserungsvorschläge welche vom SB abgelehnt werden mit der Folge eines Verwaltungsaktes.

Wird die EGV mit Datum der Erstellung gültig oder Wochen später mit Datum der EGV-VA?

Danke
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. Mai 2021, 18:30:44
Meph1977
ZitatIch meinte mehr würde ich dem Maßnahmeträger nicht sagen zu dem Thema.
Dann Weiß ich Bescheid !werde Termin nicht äußern halt weiß ich nicht ob das jetzt ein Kursbeginn ist oder es sich um Aufnahmeveranstalltung handeln.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 24. Mai 2021, 18:30:54
Zitat von: Dragon am 24. Mai 2021, 11:33:59Bedeutet das am Dienstag fängt der Kurs an oder nicht stehe auf dem Schlauch^^???
Das kann dir nur das JC oder der Maßnahmeträger beantworten.

Zitat von: Thinkcentre am 24. Mai 2021, 18:20:11Wird die EGV mit Datum der Erstellung gültig oder Wochen später mit Datum der EGV-VA?
Die Frage kannst du dir selbst beantworten: Wenn eine EinV als Vertrag nicht zustande kommt, kann sie niemals in Kraft treten, also nie "gültig" werden.
Wenn stattdessen ein VA erlassen wird, wird dieser mit seiner Bekanntgabe wirksam (gültig) (vgl. § 39 Abs. 1 i.V.m. § 37 SGB X).
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. Mai 2021, 18:39:07
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Das kann dir nur das JC oder der Maßnahmeträger beantworten.
Werde ich bei dem Termin sehen um was genau es dich handel.
Zitat
Zitat von mir
Was war nochmal kurz wegen dem Briefdaum für das SG =25.05.2021 das ich eintrage?
Richtig?

(lasse mir den Tag z.b schriftlich bestätigen mit uhrzeit+das ich vor Ort war), damit nicht naher das JC +DAA beide behaupten ich wäre nicht zum Termin erschienen..

Schönen Pfingstmontag wünsche ich euch allen!was davon noch übrig ist^^
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 24. Mai 2021, 18:49:48
Ich würde garnicht hingehen weil das Erscheinen schon als Zustimmung gewertet werden kann, vielmehr wäre eine AU die bessere Wahl um den ganzen Prozedere fernzubleiben, zumindest bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. Mai 2021, 18:53:16
@Thinkcentre
ZitatIch würde garnicht hingehen weil das Erscheinen schon als Zustimmung gewertet werden kann, vielmehr wäre eine AU die bessere Wahl um den ganzen Prozedere fernzubleiben, zumindest bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Würde auch nicht am liebsten zum Termin hin oder den Kurs antreten"eine AU bekomme ich so schnell nicht von meinen bekloppten Artz der gibt keine AU.

aber wie @Ottokar schon sagte muss ich zum Kurs hin bis der Vollzug ausgesetzt endscheidung gibt!!!
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 25. Mai 2021, 12:53:33
Hallo

eine info für Ottokar

So habe den Brief für das SG mit alles was dazu gehörte um 12:10 Uhr  bei der Post =einschreinen einwurf versendet " ich bewahre die Quittung,Sendenummerbestätigung auf.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 25. Mai 2021, 17:18:15
Zitat von: Dragon am 25. Mai 2021, 12:53:33
Hallo

eine info für Ottokar

So habe den Brief für das SG mit alles was dazu gehörte um 12:10 Uhr  bei der Post =einschreinen einwurf versendet " ich bewahre die Quittung,Sendenummerbestätigung auf.

Das Thermopapier würde ich einscannen und drucken, in der Regel sieht man nach 3 Wochen UV-Bestrahlung nichts mehr. Gehen Sie nun zur Maßnahme, zumindest die ersten 2 Tage?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 25. Mai 2021, 18:10:58
Hallo Thinkcentre
Zitat
Das Thermopapier würde ich einscannen und drucken, in der Regel sieht man nach 3 Wochen UV-Bestrahlung nichts mehr.
Gute Idee ! habe ich gemacht.
ZitatGehen Sie nun zur Maßnahme, zumindest die ersten 2 Tage?
Hm das ist eine gute frage :scratch:  :scratch: Aktuell weiß ich nicht ob der Kurs an den Tag beginnt oder nicht, aber würde am liebsten gar nicht hin gehen.

Hängt davon ab wie schnell das JC/SG  eine Antworten =den Vollzug stoppen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 29. Mai 2021, 11:20:18
Wenn das am 01.06. eine Info-Veranstaltung ist, kommt da auch immer die Frage, ob jemand Fragen hat. Und falls nicht, würde ich mich trotzdem zu Wort melden und - notfalls auch ungebeten - folgende zwei Fragen stellen:
- Wer bezahlt die Masken?
- Wie sind die Trage- und Pausenzeiten?
(Hinweis: max. Tragedauer lt. Arbeitsschutz 75 Minuten, danach mind. 30 Min. Tragepause)
Hoffentlich kommt es dann nicht zu einer Massenflucht der Teilnehmer  :lachen:
Außerdem würde ich gegenüber dem Maßnahmeträger darauf bestehen, dass die Maßnahme nur in Teilzeit zugewiesen wurde.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Wenn das am 01.06. eine Info-Veranstaltung ist, kommt da auch immer die Frage, ob jemand Fragen hat. Und falls nicht, würde ich mich trotzdem zu Wort melden und - notfalls auch ungebeten - folgende zwei Fragen stellen:
- Wer bezahlt die Masken?
- Wie sind die Trage- und Pausenzeiten?
(Hinweis: max. Tragedauer lt. Arbeitsschutz 75 Minuten, danach mind. 30 Min. Tragepause)
Hoffentlich kommt es dann nicht zu einer Massenflucht der Teilnehmer 
Ja ich werde an den Tag fragen stellen! Ich glaube kaum das der Maßnahmeträger sie bezahlt.

Müsste ich jetzt falls es sich um einen Kursbeginn handelt!an den Tag bis ich antworten seitens JC+SG bekomme solange am Kurs teilnehmen ???

Zitat
Zitat von Ottokar
Außerdem würde ich gegenüber dem Maßnahmeträger darauf bestehen, dass die Maßnahme nur in Teilzeit zugewiesen wurde.
Ja eine gute Idee!! mal sehen ob der Maßnahmeträger sich auf Teilzeit einlässt..... Halt die frage was sie unter Teilzeit verstehen 3-4 Stunden?

Ich habe noch Fragen.
Es geht darum das man gut vorbereitet ist + gute gegen Argumente hat damit man mich nicht auf dem Falschen Fuß erwischt, heißt das sie einen nicht unter drucken setzen können wegen der Teilnahme.

Was heißt das jetzt genau für mich?? z.b wenn ich an den Tag keinen Fragebogen ausfülle oder einen Maßnahmevertrag unterschreibe wie du und andere hier gesagt haben,ich bin dazu auch nicht verpflichtet sollte mich normal der Träger heim schicken ich nicht zum Kurs muss?

sollte ich auch erwähnen das  gegen die Zuweisung bei dem JC  mehre Widerspruch einlegte + ich bei dem SG einen Antrag gestellt (klage) hatte.??

PS: sollte ich noch etwas beachten =Weitere unangenehme fragen stellen ?sonst vergesse ich es an den Tag. :schaem:

Habe nochmal wegen dem Versandstatus wegen den Antrag an das SG geschaut! außer das 
Zitat
Zitat von mir
Die Sendung wurde am 26.05.2021 über das Postfach ausgeliefert.
Außerdem gibt es noch keine Antwort meinen beiden Widerspruch an die JC oder wegen dem gestellten Antrag für das SG.

Wie lange kann es ca. dauern bis SG was antwortet" meine ob es eine Art Frist gibt mit einer Antwort.

Werde mich am Dienstag zu Fuß auf dem weg zu der Daa machen ,dazu mit einer OP Maske rein gehen . Ich hoffe der Termin dauert nicht länger als 10min sonst wird es anstrengend.....

Bis jetzt heute den 29.05.21 14:12 Uhr hatte ich noch keine schreiben im Briefkasten. Ich schaue aber naher nochmal rein oder sonst am Montag.

muss mir DAA z.b einen Nachweis das ich den Termin war genommen hatte ausstellen, damit nicht naher mein JC/Daa behaupten ich wäre angeblich nicht zum Termin erschienen.

Ich hoffe habe mich einigermaßen richtig ausgedrückt^^
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 30. Mai 2021, 12:35:41
Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27Was heißt das jetzt genau für mich?? z.b wenn ich an den Tag keinen Fragebogen ausfülle oder einen Maßnahmevertrag unterschreibe wie du und andere hier gesagt haben,ich bin dazu auch nicht verpflichtet sollte mich normal der Träger heim schicken ich nicht zum Kurs muss?
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Es kann passieren, dass der Träger dich wegschickt, muss aber nicht.

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27sollte ich auch erwähnen das  gegen die Zuweisung bei dem JC  mehre Widerspruch einlegte + ich bei dem SG einen Antrag gestellt (klage) hatte.??
Da das für den Träger keinerlei Bedeutung hat, kannst du dir das sparen.
Außer du willst beim Träger den Eindruck erwecken, dass du ein "schwieriger Kunde" bist.

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27Wie lange kann es ca. dauern bis SG was antwortet"
Eigentlich sollte das SG über so einen Antrag binnen 2 Wochen entscheiden.

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27muss mir DAA z.b einen Nachweis das ich den Termin war genommen hatte ausstellen
Nein, muss es nicht.
Falls es keinen Nachweis gibt, würde ich mit dem Handy ein Foto von der Veranstaltung machen, zur eigenen Absicherung.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 30. Mai 2021, 14:09:09
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Es kann passieren, dass der Träger dich wegschickt, muss aber nicht.
z:b falls mich die DAA an den Tag nach hause schickt! Wäre ich doch erst mal fein raus,die Maßnahme nicht antreten richtig?die frage was dann mein JC macht.....

Zitat
Zitat von Ottokar
Da das für den Träger keinerlei Bedeutung hat, kannst du dir das sparen.
Außer du willst beim Träger den Eindruck erwecken, dass du ein "schwieriger Kunde" bist.
Schade! Wie du selber gesehen hast war die Zuweisung zum Kurs bestimmt eine Retourkutsche seiten meiner SA wegen dem gewonnen Widerspruch. finde die Maßnahme ist nutzlos (Kein bestimmtes Ziel)wie du es ja in beide Briefe an das JC + dem Antrag für das SG erklärt hast.

Zitat
Zitat von Ottokar
Eigentlich sollte das SG über so einen Antrag binnen 2 Wochen entscheiden.
Gut dann habe ich eine ungefähre Zeit/Datum bis etwas kommt. Leider hört man auch von meinen JC nichts mehr, bestimmt zögern sie es wie bei dem Widerspruch nov 2020 bis 07.Mai 2021 hinaus.

Zitat
Zitat von Ottokar
Nein, muss es nicht.
Falls es keinen Nachweis gibt, würde ich mit dem Handy ein Foto von der Veranstaltung machen, zur eigenen Absicherung.
Gut ich werde für alle fälle ein Foto machen falls ich nichts bekomme ,das ich an dem Tag vor Ort war als Beweis. Etwas doof das man keinen zeugen mitnehmen kann.

Etwas Sorgen macht mir das tragen Maske bei dem Termin am 1.Juni.

PS:Gibt es noch was man am 1.Juni beachten/fragen???

Wünsche euch allen einen Schönen Sonntag
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 30. Mai 2021, 14:23:20
Ich würde gerne Fragen:

Gab es im Vorfeld ein:

- Profiling
- Potentialanalyse
- individuelles Eingliederungskonzept

Wurde die Maßnahme in der Zuweisung:

- Konkretisiert
- Wie soll die Maßnahme vorhandene Vermittlungshemmnisse beseitigen
- Besitzt die Maßnahme ein eigenes Eingliederungskonzept
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 30. Mai 2021, 14:43:16
Hallo Thinkcentre
Zitat
Zitat Thinkcentre
Gab es im Vorfeld ein:

- Profiling
- Potentialanalyse
- individuelles Eingliederungskonzept

Gab es im Vorfeld ein:

- Profiling
- Potentialanalyse
- individuelles Eingliederungskonzept

Wurde die Maßnahme in der Zuweisung:

- Konkretisiert
- Wie soll die Maßnahme vorhandene Vermittlungshemmnisse beseitigen
- Besitzt die Maßnahme ein eigenes Eingliederungskonzept

Nein! Schau dir meinen Beitrag #75 dort findest du mehre PDF datei wie auch die Zuweisung zum Kurs "der am Gleichen Tag direkt mit dem stattgeben Widerspruch Kamm!
Also wozu genau diese Maßnahme für mich gut ist keine Ahnung :weisnich:
Dazu hatte z.b Ottokar im #78 gesagt das die Zuweisung zum Kurs rechtswidrig ist.
Zitat
Zitat Thinkcentre
- Konkretisiert
- Wie soll die Maßnahme vorhandene Vermittlungshemmnisse beseitigen
- Besitzt die Maßnahme ein eigenes Eingliederungskonzept
Keine Ahnung! Ich schreibe ja genug Bewerbungen! Hatte den Wachmannjob verloren als die Pandemie anfing.Bewerbe mich auch wieder im Einzelhandel als kaufmann im Einzelhandel (laufende Bewerbungen).

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 30. Mai 2021, 15:01:53
Das ist in der Tat ein sehr interessanter Thread insb. da mit steigender Arbeitslosenzahlen solche Kurse wie Fußpilze wuchern. Bedenkt man die durchnittlichen Maßnahmekosten von 2000€/Kurs/Teilnehmer und addiert es mit Tausenden von Zwangsteilnehmern kommen ganz schöne Summen zusammen mit dem Resultat das sich an der Situation der Zwangsrekrutierten absolut nichts ändert.

Die BA kauft solche Maßnahme in großen Paketen ein (offiziell werden sie "gebucht") und setzt anschließend die SB einem Besetzungsdruck aus, womöglich auf Provisionsbasis (eine Art von Kopfgeld), diese Kurse mit Arbeitslosen zu füllen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob dies vom Nutzen für den Teilnehmer ist, er verschwindet aus der Statistik, die Jobcenter werden für ihre menschenfeindliche Strategie zur Senkung der Arbeislosenzahlen gelobt und der SB füllt sich beflügelt seine Entgeldgruppe deutlich zu verbessern.

Ich finde eine Umschulung phantastisch, kann ich jedem nur empfehlen falls er diese Möglichkeit bekommt. Ich finde allgemein alle Maßnahmen der Jobcenter schlimmer als Arbeitslager in Kriegsgefangenschaft.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 30. Mai 2021, 15:23:42
Hallo  Thinkcentre

Hast du den Beitrag 75+78 gesehen= (die PDF)? es steht nicht warum diese Maßnahme mir einen Job verhilft!!!
Meine Behörde ist echt verrückt.
Zitat
Zitat von Thinkcentre
Ich finde eine Umschulung phantastisch, kann ich jedem nur empfehlen falls er diese Möglichkeit bekommt.
Nicht bei meinen JC die sagen zahle das aus deiner eigenen Tasche, sie verweigern auch das Einlösen von Bildungsgutscheine.
Da hast du recht oder die ABM waren nicht schlecht aber die Gibt es wohl nicht mehr.

Ich musste früher alle Weiterbildungen/Umschulungen aus eigener Tasche zahlen mit Hilfe meiner Eltern(Geld leihen).
als ich den Schein 34a für den( Wachmann Job) brauchte hat die Behörde sich einfach geweigert die Weiterbildung zahlen musste aus zeit gründen um nicht das Jobangebot Verlieren war sehr teuer.
Zitat
Zitat von Thinkcentre
Ich finde allgemein alle Maßnahmen der Jobcenter schlimmer als Arbeitslager in Kriegsgefangenschaft.
Das ist so! ich hatte früher mehre Kurse bei DAA die nichts brachten reine Zeitverschwendung man hat die Leute da Persönliche fragen ausgefragt .sollten bei der jobbörse stellen suchen + unsere Daten online tun. ich nutze diese Seite aus Prinzip nicht es gibt bessere Jobbörsen.

Meine Mutter ist auch an mich angewiesen das ich alles erledige wie z.b das Einkaufen,kochen,Waschen,Haushalt machen oder Firmen/Behördenangelegenheiten.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: bebe82 am 30. Mai 2021, 21:55:40
Lass dich doch als pflegenden Angehörigen eintragen und je nach Pflegegrad oder Verteilung der anfallenden Pflege bist du raus aus der Vermittlung
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 31. Mai 2021, 16:02:54
Hallo Bebe82
Zitat
Zitat von Bebe82
Lass dich doch als pflegenden Angehörigen eintragen und je nach Pflegegrad oder Verteilung der anfallenden Pflege bist du raus aus der Vermittlung
Leider nicht so einfach !wird sehr lange dauern bis man vernünftigen MDK Gutachter bekommt+Arzt findet der keine Lügen beim AOK,MKD erzählt.
Ich hatte es endlich ende Juli 2019 geschafft, nach 4-5 Jahren mit Ärger  mit AOK,MDK das mein Vater PG 3 sie bekommen hatte!
leider verstarb er 4 Monate Plötzlich später an einen 2x KH (mehre)Behandlungsfehler dazu trägt der Hausarzt eine teil Mitschuld ! Wir können es leider dem KH,Artz kaum nachweisen. meine Mutter würde Nervlich kein Gerichtsvefahren durchstehen.

Meine Mutter stand 2013 schon PG 1 zu den man ihr durch Lügen des Hausarzt+ MKD Begutachtung(Frauen) bis heute verweigert.
Heute ist leider vom JC oder SG nichts gekommen,schade das man nicht weis ob die Behörde oder Gericht das bearbeiten mit  Entscheidung.

Hallo@ Ottokar
ZitatZitat von Ottokar
Außerdem würde ich gegenüber dem Maßnahmeträger darauf bestehen, dass die Maßnahme nur in Teilzeit zugewiesen wurde.
Falls der Maßnahmeträger z.b Teilzeit sofort ablehnt, er darauf besteht halt Vollzeit oder eine ( Drohung mit einer Sanktion durch das JC)?

Mein JC versucht seit jahren mich in genau diesen Kurs zustecken , wo man sofort mit einer Sanktion drohte obwohl der Kurs auch damals wie jetzt Rechtswidrig ist. Ich fand immer jobs ohne dem Kurs.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 01. Juni 2021, 10:32:13
Guten Morgen Ottokar

Der Heutige Stand beim DAA Termin.
1. Angeblich musste man heute nicht zum Termin (vor Ort) sondern halt Telefonisch,in der Zuweisung stand aber nichts das der Heutige Termin rein Telefonisch wäre bin extra zu fuss ca.45-50min dahin.
2. Die Masken soll man aus eigener Tasche bezahlen z.b aus dem Coronazuschuss,der Maßnahmeträger bezahlt keine Masken.
3. Laut der Aussage Angeblich Kursbeginn nächste Woche wann genau keine Ahnung.
4. Die Ansprechpartnerin hatte versucht das ich vor ort etwas ausfülle+meine Daten aufnehme dazu Unterschreibe sah nach einen Maßnahmevertrag aus ,habe gesagt nein ich werde nichts unterschreiben oder mitnehmen. ich hatte wohl vergessen die Formualre doch mit zunehmen damit wir es überprüfen können.
5. Angeblich wäre die Tägliche Dauer falls man vor Ort sein sollte von 09:00 -13:00! oder  einen Telefonkurs =heißt man ruft dich an , wo er am Telefon statt" was mach machen Leute die z.b kein Telefon/PC haben.
6. Man müsste ein Attest vorlegen das man von der Maske befreit ist.
7. Wenn ich jedes mal mich auf Negativtesten muss um das Gebäude zu betreten Entspricht das doch einer Testpflicht (Zwang) sieht das Foto wegen dem Test.

Hatte von dem Gebäude und dem eingang wo das mit dem Negativtest


Ob am Kurs Teilhnemhen muss oder nicht hat die Frau nicht gesagt "ich solle das mit meinen SA/JC Regeln. Was mache ich den jetzt??? bin auch nicht schlauer.

Also am Eingang stand Aushang 1x Maskenpflicht+1x Zutritt nur mit gültigen Corona-Negativtest
Hiermit wird darauf hingewiesen,das der Zutritt ab sofort nur noch erlaubt ist, wenn ein negativer Coronatest nachgewiesen wird!!!!

Informationen:                            Ausnahmen
Weitere Hinweise entnehmen         Keinen Test/Nachweis            
sie Bitte der jeweils gültigen         benötigen:
Verordnung
                                                               *Personen mit impfausweis
                                                               *Personen mit   
                                                               *Genesennachweis
                                                               *Kinder bis zu einem Alter von
                                                                einschließlich 14 Jahren

Update: 10:58 Uhr
Ich könnte mir die Dokumente z.b von der DAA mir per Email als PDF schicken lassen also den Maßnahmevertrag"  damit wir was als beweis haben oder es lassen????
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 01. Juni 2021, 11:03:23
Zitat von: Dragon am 31. Mai 2021, 16:02:54Wir können es leider dem KH,Artz kaum nachweisen. meine Mutter würde Nervlich kein Gerichtsvefahren durchstehen.
Bei groben Behandlungsfehler gibt es eine Beweislastumkehr,
d.h. nicht du musst dem Arzt seine Fehler beweisen,
sondern der Arzt muss beweisen dass er keinen Behandlungsfehler gemacht hat
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 01. Juni 2021, 11:13:21
Hallo harry
ZitatBei groben Behandlungsfehler gibt es eine Beweislastumkehr,
d.h. nicht du musst dem Arzt seine Fehler beweisen,
sondern der Arzt muss beweisen dass er keinen Behandlungsfehler gemacht hat
wir hatten viel Stress mit dem Krankenhaus man wollte man uns erst nicht den Todesbefund schriftlich ,brauchten mehre Monate nach hin und her. da war er schon längst beerdigt. Leider musste die Beerdigung wegen der anstehenden Feiertage schnell gehen da sonst das Standesamt (wegen Totenschein) bis Anfang Jan zu hatte.

Man hat behauptet der hausartz hätte den Befund was aber nicht stimmte. wegen der Pandemie war der Hausarzt mehre Monate nicht erreichbar. Das Krankenhaus war sehr schwer Telefonisch zu erreichen falls ja = sagten sie der Hausarzt hat es.

Meine Mutter würde es nicht verkraften das man in wieder ausbuddelt dazu eine Obduktion+ das Gerichtsverfahren was auch sehr Teuer +Langwierig. es war für sie echt lange nicht leicht das er nach 48 Jahren ehe auf einmal weg ist. Es war für uns beide eine Harte zeit dazu noch der Riesen Behördenstress der Monate dauerte wo auch Geld Fehlte.

Ich bin selber nicht mehr so fit wie früher ! etwas Psychisch angeschlagen wegen Stress mit Jobcenter dazu noch um Mutter kümmern mit alles erledigen. Meisten schläft man nicht gut vor sorgen,Nöte.

Ups hatte vorher im #155 vergessen das Foto wegen der Testpflicht hochladen sorry.
Ich hoffe es war kein Fehler von mir die Formulare "die man mir vorlegten nicht mitnahm???

Es wäre es gut zu wissen was ich jetzt wegen dem Kurs mache also wie geschildert, verlangt man Negativtest um teilnehmen.
ZitatEine Testpflicht oder Testforderung durch den Maßnahmeträger ist nicht zulässig, diese würde gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoßen. Allein der Gesetzgeber ist berechtigt, derartige Grundrechtseingriffe vorzunehmen.
wie Ottokar es im #126 erwähnte das der Träger es nicht fordern darf/kann.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 01. Juni 2021, 12:34:39
Zitat von: Dragon am 01. Juni 2021, 11:13:21das man in wieder ausbuddelt dazu eine Obduktion+ das Gerichtsverfahren was auch sehr Teuer +Langwierig.

Lasse dir doch einfach die Behandlungsakte vom Krankenhaus schicken.
Dazu sind die verpflichtet - notfalls gehe über den Datenschutzbeauftragtes des Landes. Mit Vollmacht deiner Mutter hast du als Sohn volle Handlungsfreiheit.
Die Akte wird per CD versandt und ist passwortgeschützt.

Persönlich hatte ich ähnlichen Fall. Es ging um Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen.
Meine Krankenakte umfasst 193 Seiten auf CD und die Behandlungsfehler sind eindeutig erkennbar und wegen falscher Medikation ist Beweislaustumkehr gegeben.

Eine Obduktion findet sicher nicht statt. Kann ich mir wegen Behandlungsfehler nicht vorstellen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 01. Juni 2021, 13:46:54
Ich würde der SB umgehend schr. (Fax) folgendes miteilen:
ZitatIch habe heute um ... beim Maßnahmeträger persönlich vorgesprochen, dort wurde ich wieder weggeschickt.
Zuvor wurde mir noch mitgeteilt, dass man weder wisse, ob und wann die Maßnahme beginnt, noch ob diese vor Ort durchgeführt wird oder telefonisch. Wie die Maßnahme telefonisch durchgeführt werden soll, konnte man mir ebenfalls nicht sagen.
Ich wurde außerdem darüber informiert, ich müsste jeden Tag um 9 Uhr mit OP/FFP2 Maske und einem neuen aktuellen Test anwesend sein, wenn die Maßnahme vor Ort durchgeführt wird, was de facto einer unzulässigen Zwangstestpflicht entspricht.
Und mir wurde mitgeteilt, dass der Maßnahmeträger die Kosten für die Masken nicht übernimmt und das es keine Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen gibt.
Diesbezüglich verweise ich auf meinen Widerspruch vom ..., in dem ich bereits dargelegt habe, dass ohne Regelung zur Kostenübernahme der Masken und ohne Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen die Maßnahme unzumutbar ist.
Hinzu kommt nun noch, dass der Maßnahmeträger selbst keine Angaben dazu machen kann, ob, wann und wie die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Ich kann an keiner Maßnahme teilnehmen, die gar nicht stattfindet, und ich werde an keiner Maßnahme teilnehmen, die unzumutbar ist, weil die grundlegenden Voraussetzungen nicht geregelt sind.
Ich fordere Sie deshalb auf, die Zuweisung unverzüglich zurückzunehmen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 01. Juni 2021, 13:55:00
Hallo Ottokar
Danke nochmal für das neue schreiben :sehrgut:
hast du z.b  Beitrag #157 die PDF gesehen wo es stand das man mit Testpflicht?
Danke werde ich gleich machen!
Zitat
zitat von Ottokar
Ich habe heute um ... beim Maßnahmeträger persönlich vorgesprochen, dort wurde ich wieder weggeschickt.
Zuvor wurde mir noch mitgeteilt, dass man weder wisse, ob und wann die Maßnahme beginnt, noch ob diese vor Ort durchgeführt wird oder telefonisch. Wie die Maßnahme telefonisch durchgeführt werden soll, konnte man mir ebenfalls nicht sagen.
Ich wurde außerdem darüber informiert, ich müsste jeden Tag um 9 Uhr mit OP/FFP2 Maske und einem neuen aktuellen Test anwesend sein, wenn die Maßnahme vor Ort durchgeführt wird, was de facto einer unzulässigen Zwangstestpflicht entspricht.
Und mir wurde mitgeteilt, dass der Maßnahmeträger die Kosten für die Masken nicht übernimmt und das es keine Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen gibt.
Diesbezüglich verweise ich auf meinen Widerspruch vom <--- , in dem ich bereits dargelegt habe, dass ohne Regelung zur Kostenübernahme der Masken und ohne Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen die Maßnahme unzumutbar ist.
Hinzu kommt nun noch, dass der Maßnahmeträger selbst keine Angaben dazu machen kann, ob, wann und wie die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Ich kann an keiner Maßnahme teilnehmen, die gar nicht stattfindet, und ich werde an keiner Maßnahme teilnehmen, die unzumutbar ist, weil die grundlegenden Voraussetzungen nicht geregelt sind.
Ich fordere Sie deshalb auf, die Zuweisung unverzüglich zurückzunehmen.
Welches datum genau muss im Feld mit dem Rot Pfeil stehen= mein Widerspruch vom 16.05.2021??
verstehe ich das richtig das außer das Neue schreiben per Fax an das JC, danach einfach abwarten was von meinen JC kommt?

Update: 14:42 Uhr
Damit wir keine zeit verlieren! trage ich im Feld mit dem roten Pfeil als Datum 16.05.2021 ein.
mache mich jetzt auf dem Weg zum Copyshop.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: The Witch am 01. Juni 2021, 15:20:50
Glaubst ihr nicht vielleicht, dass eure umfängliche Privatberatung hier nicht besser in den privaten Mitteilungen aufgehoben wäre? Ob jemand gerade zur Post oder zum Copy-Shop marschiert, dürfte nicht von allgemeinem Interesse sein.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: mousekiller am 01. Juni 2021, 15:35:47
Zitat von: The Witch am 01. Juni 2021, 15:20:50
Glaubst ihr nicht vielleicht, dass eure umfängliche Privatberatung hier nicht besser in den privaten Mitteilungen aufgehoben wäre? Ob jemand gerade zur Post oder zum Copy-Shop marschiert, dürfte nicht von allgemeinem Interesse sein.

Ich denke, das ist immer noch die Entscheidung von @Ottokar als der Administrator der Webseite. Davon abgesehen sind solche Infos teilweise auch relevant für die weitere Bearbeitung.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 01. Juni 2021, 16:02:56
Hallo The Witch
Ich habe leider Hause kein Faxgerät ich muss wenn der Versand schnell gehen soll zum copyshop der um die Ecke ist.

Hallo Mousekiller

So alles mit dem Brief+fax (15:22  gesendet) erledigt ,sendebericht bewahre ich wie immer gut auf.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 02. Juni 2021, 19:32:33
Zitat von: The Witch am 01. Juni 2021, 15:20:50Glaubst ihr nicht vielleicht, dass eure umfängliche Privatberatung hier nicht besser in den privaten Mitteilungen aufgehoben wäre?
Privatberatungen gibt es hier nicht: siehe § 1 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 1 der Nutzungsbedingungen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 02. Juni 2021, 21:38:48
Nabend Ottokar

Was mache ich jetzt wegen deinen neuen Brief für das JC das ich gestern abschickte" sollte ich erstmal abwarten ob die Behörde zu den 3x Widersprüchen Stellung nimmt?

Ich meine jetzt abwarten was das JC oder das SG dazu sagen ,ob der Vollzug ( zuweisung ) zurück genommen wird. Wie sieht der Plan aus????



Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 03. Juni 2021, 13:44:15
Meinst du das Schreiben aus Antwort #159?
Ich dachte, das ist schon beim JC.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 03. Juni 2021, 13:52:30
Hallo Ottokar
ZitatMeinst du das Schreiben aus Antwort #159?
Ich dachte, das ist schon beim JC.
Habe dein Schreiben längst an den Tag als Fax geschickt Siehe (#163), laut den mehren Fax-Sendebestätigungen sollte das JC alle (Widersprüche) haben.

Meine was sollte ich jetzt machen=erstmal warten wie mein JC Reagiert+ dazu dem Kurs erstmal nicht antreten?. Damit alle unsere Widersprüche nicht umsonst waren.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 03. Juni 2021, 16:37:37
Haben Sie zufällig Corona-Symptome wenn ja, 14 Tage Quarantäne. Kein Träger will Sie mit solchen Symptomen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 03. Juni 2021, 18:16:17
Zitat von: Thinkcentre am 03. Juni 2021, 16:37:37Haben Sie zufällig Corona-Symptome wenn ja, 14 Tage Quarantäne. Kein Träger will Sie mit solchen Symptomen.

Komme da nicht mit was das soll ?????????????
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 04. Juni 2021, 17:02:33
Hallo Ottokar

Eine neue Information für dich=wegen dem SG
:
Der heutige Brief (04.06.21) eingetrudelt.
Briefdatum:28.05.2021
Briefumschlagdatum(Postcon):  28.05.21

So weit wie ich sehe ist das eine Information für mich wegen Verfahren mit dem Aktenzeichen geführt wird.
PS:Heißt jetzt erstmal abwarten wie das SG Urteilt!Hast du Meinen Beitrag #167 gelesen?

Wünsche euch allen ein Schönes Wochende :clever:


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 04. Juni 2021, 17:09:04
Das ist nur eine Mitteilung unter welchem Aktenzeichen dein Verfahren geführt wird.
Aber wie kann dein Antrag vom 27.05 am 25.05. bei Gericht eingehen? :lol:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 04. Juni 2021, 17:15:20
Hallo Grenzer

Da muss sich die SG Regierungsbeschäftigte mit dem Datum vertahn haben. mein Brief von 25.5.21 (einschreiben)Sendeinfo stand das Die Sendung wurde am 26.05.2021 über das Postfach ausgeliefert.  :grins:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 04. Juni 2021, 17:21:31
Zitat von: Dragon am 04. Juni 2021, 17:15:20
Sendung wurde am 26.05.2021 über das Postfach ausgeliefert.

Rate dir über DHL-Tracking den Abholschein mit Unterschrift runter zu laden.
Auch wenn der Eingang bestätigt ist, ist es immer gut was zusätzliches in der Hand zu haben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 04. Juni 2021, 17:28:18
Hallo Harry

ZitatRate dir über DHL-Tracking den Abholschein mit Unterschrift runter zu laden.
Auch wenn der Eingang bestätigt ist, ist es immer gut was zusätzliches in der Hand zu haben.
Ich hatte den Brief für das SG als Einschreiben Einwurf versand. laut der Sendemummer bei Post de wenn du sie eingibst kommt
ZitatZitat von Post de =Die Sendung wurde am 26.05.2021 über das Postfach ausgeliefert.
Mehr steht da nichts.

Habe von der Post die Quittung + Einlieferungsbeleg wo das Genaue Datum 25.5.21 mit 12:10 Uhrzeit +Sendenummer steht.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 05. Juni 2021, 08:48:15
Lt. deiner Aussage hat dich die MA vom Maßnahmeträger wieder weggeschickt, nachdem sie dir sagte, dass der Maßnahmebeginn und die Art der Durchführung noch nicht feststehen.
Also kannst du nur abwarten, ob entweder vom JC oder Maßnahmeträger nochmal was kommt.
Solange die Maßnahme nicht stattfindet, kannst du jedenfalls auch nicht teilnehmen und auch nicht wegen Nichtteilnahme sanktioniert werden.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 05. Juni 2021, 09:47:00
Guten Morgen Ottokar
ZitatLt. deiner Aussage hat dich die MA vom Maßnahmeträger wieder weggeschickt, nachdem sie dir sagte, dass der Maßnahmebeginn und die Art der Durchführung noch nicht feststehen.
Also kannst du nur abwarten, ob entweder vom JC oder Maßnahmeträger nochmal was kommt.
Solange die Maßnahme nicht stattfindet, kannst du jedenfalls auch nicht teilnehmen und auch nicht wegen Nichtteilnahme sanktioniert werden.
Hm eine gute Frage!! Hoffen wir nicht das beide DAA /JC etwas anderes behaupten (Spieß umdrehen) mir den Schwarzen Peter zuschieben z.b
1. ich wäre An den Tag nicht zum Termin erschienen.
2.Das es von meiner Seite =Teilnahme Verweigerung.
3.Nicht ausgefüllt +Unterschrieben.
4.Weigern täglich einen frischen Test vorlegen oder man ist ganz geimpft.
ZitatAlso kannst du nur abwarten, ob entweder vom JC oder Maßnahmeträger nochmal was kommt.
Mir bleibt jetzt auch nicht anderes übrig. Wünscht mir alle Glück das ich ohne schaden Heraus komme :grins:

Wie du weißt lief der Termin an den Tag Mündlich ab =ohne zeugen" wie oben erwähnt mir den Schwarzen Peter zuschieben. Obwohl dieser Kurs mehre Kritische Punkte hat wie betreten des Gebäude nur mit einen Negativtest laut dem Aushang an der Tür, die kosten der Masken selber zahlen dazu keine Maskenpause ,oder die Telefonische Teilnahme.

PS: hast du Beitrag #170 mir der SG Mitteilung für das Verfahren(PDF) gesehen.

Schönes Wochende euch allen. :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 08. Juni 2021, 16:07:20
Hallo Ottokar

Heute ist ein Brief von der DAA gekommen! als wäre ich nicht zum Termin. Obwohl ich am 1.Juni um 09:00 mit der Frau vor ort persönlich gesprochen hatte. Dazu stimmt es doch nicht das der Kurs an dem 1.Juni statt fand! angeblich findet erst diese Woche statt wann genau hat mir die Dame nicht gesagt.

Falls man hin muss wäre ja immer noch der Testzwang,Masken selber kaufen + tragen(keine Maskenpausen) das Probleme macht.

Sollte ich jetzt machen???Dort anrufen oder besser nicht mit dem Maßnahmeträger telefonisch reden.
Der Brief wurde am 2.Juni geschrieben. Siehe Anhang.

Was heißt das jetzt für mich verstehe gerade nichts was da abgeht.....
Update: 16:40 Uhr
Dazu ist das Lüge seiten DDA mit mich Telefonisch nicht erreichen! JC hat keine Telefonische Nummer von mir.
Bis jetzt hat das JC nicht auf die 3 Widersprüche geantwortert

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 08. Juni 2021, 16:43:55
Rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, auf den Brief zu reagieren.
Du warst am 01.06. da und das wars erst mal, solange dir JC oder Maßnahmeträger nicht mitteilen, dass und wann die Maßnahme beginnt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 08. Juni 2021, 16:49:48
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottkoar
Rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, auf den Brief zu reagieren.
Du warst am 01.06. da und das wars erst mal, solange dir JC oder Maßnahmeträger nicht mitteilen, dass und wann die Maßnahme beginnt.
THX Ottokar
Wollte halt aufnummer sicher gehen und dich erst fragen bevor ich auf dem Brief antworte" du kennst dich Rechtlich viel besser aus. :ok:
Gut dann werde ich mich bei der DAA nicht melden.

Was wird jetzt als Nächstes passieren z.b das JC sich da einschaltet wie z.b mir eine Sanktion direkt aufbrummen? Damit ich auf alles vorbereitet bin...

Was auch mir auffällt angeblich konnte mich DAA =Telefonisch nicht erreichen?was ersten nicht geht. meine Behörde hat überhaupt keine Telefonnummer von mir, der Telefonanschluß läuft so wieso auf meine Mutter ich habe kein eigenes Telefon. Brauche es auch nicht.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Thinkcentre am 09. Juni 2021, 08:51:44
nachweislich mitteilen, auch Briefe von Maßnahmeträger gehen verloren und mit der Beweispflicht über den Zugang verhält es sich nicht anders wie mit dem Jobcenter.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 09. Juni 2021, 09:37:32
Guten Morgen @Thinkcentre

Zitatnachweislich mitteilen, auch Briefe von Maßnahmeträger gehen verloren und mit der Beweispflicht über den Zugang verhält es sich nicht anders wie mit dem Jobcenter.
Ich Habe alle nachweise für die 3x JC Widersprüche hier liegen" sind wie ich mal erwähnt per Fax gesendet(3xSendeberichte)werden hier gut aufbewahrt dazu sind sie eingescannt. Ich scanne immer alles ein wie Quittungen,belege,Briefe.

Das JC müsste die 3 Faxe haben laut dem Sendebericht (Übertragung) war erfolgreich.

der gestrige DAA Brief an mich war ein normaler Brief ohne einschreiben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 12. Juni 2021, 15:35:49
Hallo Ottokar

Irgendwie gibt DAA keine ruhe !!
Schaue dir mal an was wieder von der DAA heute bekommen hatte.
Laut dem Brief:
Neuer Termin: am 14.Juni 09:00 Uhr da erscheinen.


Es sind 2 Punkte im Brief Falsch!
1.Angeblich wäre ich nicht 1.Juni um 09:00 Uhr zum Termin Erschienen was eine offensichtlich Lüge Seiten Maßnahmenträger ist!
Ich war an den Tag bei dem Termin habe mit der Dame aus dem Brief Persönlich gesprochen siehe Beitrag #157 wo ich an den Tag da war.
2 ist habe Aktuell keine EGV/Ein-VIA!

Falls ich teilnehmen muss?bleibe ich auf dem Kosten für das Maskentragen sitzen dazu werden sie Tagesaktuell einen Negativtest Verlangen.
Es gibt auch keine Information wie lange der Kurs an Tag geht"auch keine Info wegen der Tragedauer der Masken.

Was heißt das jetzt genau für mich? Meine das ich auf den Brief auch nicht antworte also nicht zum Termin am 14.Juni gehe???
die DAA versucht man mich jetzt wieder unter drucken zusetzten ,das ich unbedingt an dem Kurs teilnehme.

Warum das JC bis nicht auf unsere 3 Widersprüche antwortet keine Ahnung echt merkwürdig....

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2021, 15:40:17
Ich würde mich gegenüber dem Maßnahmeträger gar nicht äußern, nur gegenüber dem JC.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 12. Juni 2021, 15:44:01
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Ich würde mich gegenüber dem Maßnahmeträger gar nicht äußern, nur gegenüber dem JC.
Das Bedeutet also der Termin am (14.Juni) um 09:00 uhr brauche ich nicht hingehen???
auch wenn Maßnahmeträger weiter druck macht= also Richtig Verstanden????

sollte mein JC nicht längst auf unsere 3x Briefe anworten(Frist)?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2021, 16:56:17
Du hast hier zum wiederholten Mal widersprüchliche Informationen zur Maßnahme erhalten und da die Aussage, du wärst am 01. dort nicht erschienen, nachweislich falsch ist, kann es sich ja wohl nur einen Fehler handeln. Vielleicht sollte das Schreiben ja an jemand anderen gehen?
Außerdem: heute erhalten, Montag erscheinen? Ein bisschen kurz.
Wurde der Brief mit der Post versendet? Was wäre, wenn der Brief dann erst am Montag oder Dienstag zugestellt worden wäre?

Der Maßnahmeträger kann keine sanktionsbewehrte Einladung vornehmen.
Zu dem vom JC vorgeschriebenen Termin bis du nachweislich dort erschienen und hast deine diesbezügliche Pflicht erfüllt.
Der Maßnahmeträger hatte dir an diesem Tag mitgeteilt, dass weder Beginn noch Ablauf der Maßnahme bekannt sind.
Du hattest das dem JC ja mitgeteilt und dieses aufgefordert, klare Angaben zur Maßnahme und zum Maßnahmebeginn zu machen, denn das ist Aufgabe des JC und diese kann nicht auf den Maßnahmeträger deligiert werden.
Allerdings kann niemand vorhersagen, ob sich Maßnahmeträger und JC nicht hintenherum absprechen, um dich zu sanktionieren.
Letztlich musst du entscheiden, ob du sicher gehen willst, dann solltest du zumindest beim Maßnahmeträger anrufen und nachfragen, was dieses Chaos soll. Oder du gehst das Risiko einer möglichen Sanktion ein.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 12. Juni 2021, 18:02:43
Zitat
Zitat von Ottokar
Du hast hier zum wiederholten Mal widersprüchliche Informationen zur Maßnahme erhalten und da die Aussage, du wärst am 01. dort nicht erschienen, nachweislich falsch ist, kann es sich ja wohl nur einen Fehler handeln.
Ich glaube kaum das es ein Fehler ist= eher Absicht!
Bei dem Termin (1. Juni) hatte ich persönlich mit der Kursleiterin gesprochen die mir beide Briefe jetzt schickte" sie hat die DAA Einladung an den Tag angeschaut. Das Stinkt danach das man so mich von den JC mit Hilfe DAA= Sanktonieren will.
Zitat
Zitat von Ottokar
Wurde der Brief mit der Post versendet?
Ja. Der Briefumschlag= Postdatum 10.06.2021!
Der Brief =10.06.2021.
Zitat
Zitat von Ottokar
Was wäre, wenn der Brief dann erst am Montag oder Dienstag zugestellt worden wäre?
DAA wird sich bestimmt herausreden ich wäre nicht zum Termin erschienen.
Zitat
Der Maßnahmeträger kann keine sanktionsbewehrte Einladung vornehmen.
Zu dem vom JC vorgeschriebenen Termin bis du nachweislich dort erschienen und hast deine diesbezügliche Pflicht erfüllt.
Der Maßnahmeträger hatte dir an diesem Tag mitgeteilt, dass weder Beginn noch Ablauf der Maßnahme bekannt sind.
Du hattest das dem JC ja mitgeteilt und dieses aufgefordert, klare Angaben zur Maßnahme und zum Maßnahmebeginn zu machen, denn das ist Aufgabe des JC und diese kann nicht auf den Maßnahmeträger deligiert werden.
Das ist das Komische daran....... sieht nach abgesprochen so eine Sanktion rechtswidrig aussprechen.
ZitatAllerdings kann niemand vorhersagen, ob sich Maßnahmeträger und JC nicht hintenherum absprechen, um dich zu sanktionieren.
Letztlich musst du entscheiden, ob du sicher gehen willst, dann solltest du zumindest beim Maßnahmeträger anrufen und nachfragen, was dieses Chaos soll.
also das Beste ist :  Ich rufe am Montag morgens vor 09:00 dort an wo frage was das Chaos soll???

Ich Tippe es hat was wegen dem gewonnen= Widerspruch was natürlich meiner SA/JC nicht passt.
Was sollte ich vielleicht bei dem Telefongespräch was beachten um nichts falsches sagen. = ich quatsche einfach zuviel ^^
Ich könnte mir bei dem Saftladen gut vorstellen mich unter druck setzen" entweder zu nimmst teil oder bekommst seiten JC eine Sanktion..


ZitatOder du gehst das Risiko einer möglichen Sanktion ein.
Hm Gute Frage keine ahnung was ich machen soll.....du siehst selber wie meine Behörde wie so oft abgeht.

Es wird einfach nur bekloppter was mein JC wieder abzieht, diesmal mit dem Maßnahmeträger.

Ich fasse jetzt alles kurz zusammen.
1. Ich rufe am Montag vor 09:00 bei dem Maßnahmeträger an wo ich frage was das chaos?
2. Falls man mich unter druck setzen will was sollte ich als Gegenargument sagen?
3. Daa sagen man kann keine Sanktion verhängen?
4. Warten bis seiten dem JC hierzu
Zitat(Du hattest das dem JC ja mitgeteilt und dieses aufgefordert, klare Angaben zur Maßnahme und zum Maßnahmebeginn zu machen, denn das ist Aufgabe des JC und diese kann nicht auf den Maßnahmeträger deligiert werden)
eine antwort kommt ?

PS:was sollte ich noch bei dem Telefongespräch fragen oder erwähnen.

Ich hoffe du hast alles wichtige erfahren ?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 13. Juni 2021, 10:32:07
Guten Morgen Ottokar

Ein Nachtrag von mir zum Beitrag #186 der mir heute noch einfiel !! falls ich mich gestern bei meinen antworten +zusammenfassung undeutlich ausdrückte.

Ich werde morgen direkt beim Telefonat mit der Kursleiterin( Brief) ,, sie direkt ansprechen wegen den falschen Behauptungen aus den aktuellen Brief  =Beitrag(#182).

Ich kann mir gut vorstellen sie wird bestimmt weiter darauf besteht(mit einer Sanktion drohen)das ich morgen unbedingt am Kurs Teilnehme egal was ich sage.

Ich hätte noch paar fragen für morgen. Um nicht Zuviel oder was Falsches zu sagen.
1.
Sie kommt bestimmt wieder mit der aussage =Ich wäre angeblich nicht  zum Termin am 1.Juni erschienen" was offensichtlich von ihre Seite eine Lüge ist... Obwohl ich persönlich ihr sprach.
2.
Habe keine aktuelle EGV/ Ein -VA  die noch gültig sind! Auch wenn sie es behaupten + Montag zum Kursstart mitbringen.
3.
Falls sie immer darauf besteht das ich morgen egal wie dort aufkreuze! Sollte ich das einfach ignorieren also nicht dort aufkreuzen??? nur das JC kann mich zuweisen!!
Wie du ja mehrmals geschrieben hast auch im #182 nochmal erwähnt =meine Pflicht ist mit dem Termin am 1.Juni wo ich vor Ort war somit von meiner Seite als erstes erfüllt.

Findest du nicht auch es wird merkwürdiger das meine Behörde bis jetzt nichtmal 1x zu den 3 Widersprüchen dazu geäußert??? Es sind schon paar Wochen Rum.
4.
Was mache ich wenn sie mir klipp und klar sagt =entweder ich bin morgen pünktlich um 09:00 Uhr dort wo ich dort auch teilnehme oder man meldet es sofort dem JC mein nicht erschienen, meine als Drohung Seiten dem Maßnahmeträger.

Meine z.b die DAA hat mir nichts zu sagen/anordnen! Halt nur mein JC! Verstehe ich es Richtig?
5.
Bei Teilnahme bliebe ich ja auf den Kosten für das Masken kaufen.
6.
bis jetzt sind sie mir/uns schuldig wie viele stunden am Tag der Kurs geht.
7.
gibt es immer noch keine Information wegen der Tragedauer+Maskenpausen (Länge).
7.2
Würde auch nicht mehr als paar min mit der Maske schafen.
8.
Dann gibt es noch die Tägliche Negativtestpflicht um das Gebäude betreten.

Falls dir noch was einfällt wegen dem Telefonat bitte bescheid sagen.

Schönen Sonntag euch allen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 13. Juni 2021, 11:42:16
Ich würde an das Telefonat so herangehen, dass ich der Meinung bin, dass man mich mit jemand anderem verwechselt hat, denn ich war ja am 01.06. da zum persönlichen Gespräch und da wurde gesagt, dass sowohl Maßnahmebeginn als auch - durchführung derzeit unklar sind. (Das ist ja der letzte bekannte Faktenstand.)
Außerdem würde ich mitteilen, dass ich sofort das JC von dem Ergebnis des Gespräches am 01.06. informiert hatte.
Sollte der Maßnahmeträger antworten, dass die Maßnahme nun stattfindet, würde ich die ungeklärten Punkte:
- Maskentragepflicht? Wenn ja: Kostenübernahme und welche Regelungen zu Trage- und Pausenzeiten gibt es?
ansprechen.
Sollte die Kostenübernahme ungeklärt sein, würde ich darauf hinweisen, dass ich kein Geld habe, um die für die Maßnahme zusätzlich benötigten Masken zu kaufen udn das JC sich trotz Anfrage bislang keine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.
Sollte es keine Regelungen zu Trage- und Pausenzeiten geben, würde ich darauf hinweisen, dass dies gegen den Arbeitsschutz verstößt und (sofern du das willst) dass ich an der Maßnahme erst teilnehme, wenn diese Arbeitsschutzkonform abläuft.
Sollte es darüber hinaus auch noch die Pflicht zum täglichen Testen geben, würde ich darauf hinweisen, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, derartige medizinische Maßnahmen zu dulden und weder JC noch Maßnahmeträger dazu verpflichten dürfen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24
Hallo Ottokar

Ich fasse jetzt mal alles zusammen ob ich alles  deine heutige Antwort Richtig verstanden um nichts vergessn habe bin ja vergessglich :schaem:
Habe 4. Markiert ob man es doch nicht erwähnen sollte..
1.
Ich spreche morgen das Thema mit der Verwechslung direkt an, auch das sie mit mir schon Persönlich sprach, wo sie kein genaues Datum für den Kursstart sagte. Das JC ist auch sofort über dem Ergebnis des Gespräches am 01.06. informiert.
2.
spreche auch das mit den Maskentragen! wer die kosten übernimmt ,dazu wie Tragedauer + ob es Pausezeiten gibt wo man die Maske abnehmen kann.
3.
Das weiß die Dame zwar: aber ich kann das Thema nochmal ansprechen" laut deren OT muss man kosten alleine tragen wie z.b durch den Covid19 Zuschuss.
Erwähne auch das mein JC hat sich trotz Anfrage bislang keine Masken -Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.
4.
Sollte ich das erst mal lieber weglassen ?weil damit könnten sie mir doch irgendwie Probleme machen ,also versuchen durch drängeln ich den kurs mache. meine das sie sagen man hält sich daran aber wenn du erst im Kurs bist ist das egal ob es dann Arbeitsschutzkornform ist.
5.
Sollte es darüber hinaus auch noch die Pflicht zum täglichen Testen geben, würde ich darauf hinweisen, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, derartige medizinische Maßnahmen zu dulden und weder JC noch Maßnahmeträger dazu verpflichten dürfen.

Das sollte sie zwar schon wissen" aber ich spreche es auch direkt an. Falls sie aber trotzdem auf den Test bestehen mit einer Sanktion seitem meiner Behörde.

Ich hoffe das ich in der zusammenfassung nichts vergaß..

Danke Ottokar nochmal für deine hilfe. :sehrgut:

Update 13:42 uhr
Gibt es keine, Frist bis wann mein JC auf die Widersprüche antworten muss? ??
Die beiden Widersprüche sind laut dem Fax -Sendebericht vom 19.05.21!Entspricht fast 1Monat.
Der Letzte widerspruch stammt vom 1.Juni an mein JC.





Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 13. Juni 2021, 14:48:19
Zitat von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24Gibt es keine, Frist bis wann mein JC auf die Widersprüche antworten muss? ??

Das JC muss einen Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Macht es das nicht, kannst du nach Ablauf der 3 Monate beim SG eine Untätigkeitsklage erheben. :smile:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 13. Juni 2021, 15:05:55
Hallo a_good_heart
ZitatDas JC muss einen Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Macht es das nicht, kannst du nach Ablauf der 3 Monate beim SG eine Untätigkeitsklage erheben.
Natoll also kann man praktisch sagen nach dem Kurs ! er läuft z.b 1.Juni bis zum 27.Juli ( 41 Tage)! dann bringt es mir leider nicht viel^^
Das wäre bei meinen 2/3 Widersprüchen also die 3 Monatsfrist "genau der 19.08.21! bei dem Letztens am 19.09.21.
Trotzdem danke für die Info
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 13. Juni 2021, 15:20:05
Zitat von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24Das weiß die Dame zwar: aber ich kann das Thema nochmal ansprechen" laut deren OT muss man kosten alleine tragen wie z.b durch den Covid19 Zuschuss.
Das ist Blödsinn. Der Zuschuss ist für Mehraufwendungen infolge der Preissteigerungen, nicht für Masken.
Außerdem gilt hierbei das Verursacherprizip: will das JC, dass du an der Maßnahme teilnimmst und geht das nur mit Maske, muss es die Kosten für die Masken tragen.

Zitat von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24Sollte ich das erst mal lieber weglassen ?
Dass das Fehlen von festgelegten Trage- und Nichttragezeiten ein Verstoß gegen den Datenschutz ist? Das ist imho eines der stärksten Argumente. Ich würde sogar im Anschluss die zuständige BG anrufen und denen mitteilen, dass der Maßnahmeanbieter gegen den Arbeitsschutz verstößt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 13. Juni 2021, 16:08:13
Zitat
Zitat von Ottokar
Das ist Blödsinn. Der Zuschuss ist für Mehraufwendungen infolge der Preissteigerungen, nicht für Masken.
.
Das stimmt! Habe ihr auch gesagt das ich kein Geld dafür übrig hätte! Sie versuchte eben die Kosten auf mich alleine umwälzen.

Zitat
Zitat von Ottokar
Außerdem gilt hierbei das Verursacherprizip: will das JC, dass du an der Maßnahme teilnimmst und geht das nur mit Maske, muss es die Kosten für die Masken tragen
Wie du selber siehst kommt seit ca.1 Monat immer noch keine JC Antwort das wegen der Kostenübernahme..Mein JC macht es sich eben leicht.
Zitat
Zitat von Ottokar
Dass das Fehlen von festgelegten Trage- und Nichttragezeiten ein Verstoß gegen den Datenschutz ist? Das ist imho eines der stärksten Argumente.
Mir hat man keine Datenschutzbestimmung an den Tag gesehen oder das sie mir es gaben.Ich Vermute dem Maßnahmeträger scheint es egal sein Hauptsache die Kurse (Bude)voll. Aber ich frage Morgen auf jeden Fall nach um auf Nummer sich gehen..
Zitat
Zitat von Ottokar
Ich würde sogar im Anschluss die zuständige BG anrufen und denen mitteilen, dass der Maßnahmeanbieter gegen den Arbeitsschutz verstößt.
Gute idee mit der Berufsgenossenschaft!Halt etwas schwer es läuft morgen alles Telefon ab.

Wünscht mir glück für Morgen :grins:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05
Guten Morgen Ottokar

Es gibt erste Infos zu dem Heutigen Telefonat
Ich habe jetzt nicht direkt mit der Dame sprechen können !sie war irgendwo im Haus.
ich sprach mit dem Kollegen von ihr (gleiches Büro)der wusste wegen der Einladung+Kurs bescheid. Es wohl gibt 2x Kursleiter stand auch im DAAflyer.

Ich hatte ihn darauf hingewiesen das ich am 1.Juni vor Ort mit der Dame Persönlich geredet hatte.
Ich hatte auf die Einladung von Samstag hingewiesen=das wohl eine Verwechslung wäre.
Seine Antwort:
er hat dazu nichts gesagt obwohl ich es mehrmals erwähnte.

den Punkt hatte ich auch erwähnt:
das JC wurde von mir über dem Ergebnis des Gespräches am 01.06. informiert.
Auch wegen der Kostenübernahme für die Masken (siehe Antwort.3)

Habe auch hingewiesen das ich keine aktuelle EGV habe es sich um einen Fehler handelt siehe Anhang im #182 .
mein Ergebnis vom Telefonat (fragen) um 08:30 Uhr.

1.Antwort
Laut seiner aussage war die heutige Einladung auch kein Kursbeginn =heute ging es hauptsächlich um einen Maßnahmevertrag den ich (unterschreiben) sollte !danach startet erst der Kurs.
Antwort 1v.2
Falls man doch unterzeichnet könnte man angeblich morgen anfangen. ( Siehe 2.Antwort)

Er sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln.

Ich habe dann trotzdem nochmal deswegen nach gebohrt( genauer Kursstart)!
Auf einmal sagte er was anderes --> der Kursbeginn angeblich nächste Woche das wäre Laut dem Kalender der 20.01.2021 was den nun häää???? finde das keine klare Aussage oder....
3.Antwort
Also er sagte mir Deutlich: der Maßnahmeträger übernimmt keine Kosten für die Masken.
Meine Antwort :ich sagte ihm kann die kosten nicht bezahlen! Das muss mein JC machen es gibt aber noch keine antwort dazu.

3v.2.Antwort
Er sagte auch es gäbe angeblich keine Pflicht mehr zum Tragen der Masken während des Kurs! Aber man sollte die Masken zum(Eigenschutz) in den Räumen tragen ,was den nun Tragepflicht oder nicht ????? keine klar aussage??

4.Antwort
Als ich genau wissen wollte wie lange die tägliche Kursdauer wäre?
Seine Antwort.Täglich von  09:00 – 13:00 Uhr

5.Antwort
Die Pausenreglung: sind laut seiner aussage 15min.

6.Antwort
Meine frage wegen der max. Tragedauer der Masken 75min +30min Pause ( Arbeitschutzkonforn )!
seine Antwort das wäre so! Mehr konnte ich darüber nicht in Erfahrung bringen. Ob man sich dort vor ort hält keine Ahnung?

7.Antwort
Er sagte zwar man braucht (jetzt ) keinen Täglichen Negativtest!!! aber jetzt kommt es:
Es wäre besser wenn man sich Testet um selber sicher sein das man Negativ ist. Was den nun Testpflicht oder doch nicht???

Soweit wie ich in Erfahrung bringen konnte falls alle seine aussagen stimmen! muss ich nicht am Kurs teilnehmen. ob  weitere Einladungen durch die Dame= Maßnahmeträger kommt oder das JC sofort die Sanktion ausspricht keine Ahnung.

Was hälst du davon= Jetzt abwarten ob noch was kommt ????

Ich hoffe du konntest jetzt alles verstehen?falls du noch rückfragen hast/sind bitte nachfragen

Halte dich auf dem Laufenden.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 14. Juni 2021, 11:46:23
Da steht doch das Entscheidende:

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05
Er sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:50:12
Hallo Harry

ZitatDa steht doch das Entscheidende:
was meinst du genau?also das ich so aus der Maßnahme bin wegen nicht unterschreiben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 14. Juni 2021, 13:01:03
Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:50:12was meinst du genau?also das ich so aus der Maßnahme bin wegen nicht unterschreiben.
Er sagte doch deutlich: Entweder du unterschreibst oder du kannst nicht am Kurs teilnehmen.
Das sollst dann eben mit dem JC abklären
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Juni 2021, 14:39:19
ZitatEr sagte doch deutlich: Entweder du unterschreibst oder du kannst nicht am Kurs teilnehmen.
Wie hier mehre schon sagten das man keinen Maßnahmevertrag unterschreiben muss und auch es keinen Zwang ohne Sanktion..
ZitatDas sollst dann eben mit dem JC abklären
Falls ich es noch Richtig im Kopf habe "meinte er wohl wegen der Kostenübernahme für die Masken mit dem JC dafür anspreche.

Was jetzt weiter passiert keine Ahnung ! Ein guter rat wäre jetzt gut^^ob man aktuell abwarten sollte was von dem MT/JC kommt!
mal sehen was Ottokar sagt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 14. Juni 2021, 16:58:43
Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 14:39:19Falls ich es noch Richtig im Kopf habe "meinte er wohl wegen der Kostenübernahme für die Masken mit dem JC dafür anspreche.

Dein Beitrag 194:
Er sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln.
Es ging um die Unterschrift nicht um die Kosten für Masken!
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 09:53:25
Guten Morgen

Zitat
Zitat von harry
sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln
Es ging um die Unterschrift nicht um die Kosten für Masken!

Mein Problem bei dem gestrigen Telefonat die (Beweispflicht) gegenüber dem MT! der Ansprechpartner kann ja immer noch nachhinein etwas völlig behaupten! sich so herausreden das er es nicht so deutlich sagte.

Ich vermute stark der MT könnte später so z.b Argumentieren (nicht so schroff ) wie am Telefon! das man für den Kursbeginn immer als erstes vor ort bei dem MT den Vertrag unterschreibt, damit sie einen helfen können. Man sieht ja was für einen Chaos mit den 2 Briefen der MT macht!

Wie ich im verstanden habe siehe dazu 1.Antwort = ging es gestern hauptsächlich das ich einen Maßnahmevertrag unterschreiben sollte.

Man sieht an seine restlichen antworten zu meinen fragen! ob seine aussagen/ MT nicht naher um 180° drehen muss man schauen.
Also wie ich das Richtig verstehe! Löst das leider immer noch nicht mein Problem mit dem MT+dem Kurs,was jetzt noch kommt/passiert.

Ich hoffe @Ottokar weiß da mehr Rat??? eine kleine Info für im falls er die antworten zu dem gestrigen Telefonat mit dem MT vielleicht übersieht! man findet sie im #194..

Falls mir noch was dazu einfällt sage ich hier bescheid.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 15. Juni 2021, 10:54:42
Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05
5.Antwort
Die Pausenreglung: sind laut seiner aussage 15min.

6.Antwort
Meine frage wegen der max. Tragedauer der Masken 75min +30min Pause ( Arbeitschutzkonforn )!
seine Antwort das wäre so!
Da hat der sich selbst widersprochen und das nicht zum ersten Mal.

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05Falls man doch unterzeichnet könnte man angeblich morgen anfangen.
Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05Ich habe dann trotzdem nochmal deswegen nach gebohrt( genauer Kursstart)!
Auf einmal sagte er was anderes --> der Kursbeginn angeblich nächste Woche das wäre Laut dem Kalender der 20.01.2021
20. Januar? Offenbar handelt es sich um eine Maßnahme mit laufendem Einstieg und individueller Dauer.

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05Laut seiner aussage war die heutige Einladung auch kein Kursbeginn =heute ging es hauptsächlich um einen Maßnahmevertrag den ich (unterschreiben) sollte !danach startet erst der Kurs.
Das steht aber da nicht drin. Außerdem stellt sich dann die Frage, warum man dir nicht schon am 01.06. den Maßnahmevertrag vorgelegt hat.

Der Maßnahmeträger scheint ein ziemlicher Sauhaufen zu sein, dem seine eigenen Pflichten (sogar die arbeitsschutzrechtlichen) offenbar vollkommen egal sind.
Wichtig ist hier folgendes, was du dir in Form eines sog. Gedächtnisprotokolls aufschreiben solltest:
1. Telefoniert am ... mit ...
2. Die Frage, ob es sich denn bei dem Vorwurf, am 01.06. nicht anwesend gewesen zu sein, um einen Irrtum handelt, da du ja nachweislich anwesend warst, wurde nicht beantwortet.
3. Zum Maßnahmebeginn für dich wurde erneut keine konkrete Aussage gemacht.
4. Zur Teilnahme sei ein Vertrag mit dem Maßnahmeträger unverzichtbar, den du jedoch ablehnst. Ohne Vertrag keine Teilnahme.
5. Es besteht angeblich keine Maskenpflicht, aber der Maßnahmeträger möchte trotzdem, dass eine getragen wird. Die Kosten dafür trägt der Maßnahmeträger nicht.
6. Es gibt keine arbeitsschutzkonforme Regelung zu Tragezeiten und Nichttragezeiten. Beim wunschgemäßen Tragen von Maske sind die Pausenzeiten mit lediglich 15 Minuten viel zu kurz.
7. Es besteht keine Testpflicht, aber ein Testwunsch.

Merke:
Ein ALG II Empfänger muss mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen Vertrag mit dem Träger einer Maßnahme unterzeichnen.
Eine Sanktion kommt mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Träger ohne Unterschrift unter einen Maßnahmevertrag oder andere Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.

Der nächste Zug liegt nun beim JC. Ich gehe davon aus, dass man dir eine Anhörung zusenden wird mit dem Vorwurf, eine zumutbare Maßnahme ohne hinreichenden Grund nicht angetreten bzw. deren Beginn verhindert zu haben. Sollte das passieren, melde dich wieder hier, wenn du Hilfe beim Verfassen einer Stellungnahme benötigst.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: a_good_heart am 15. Juni 2021, 11:36:14
Zitat von: Ottokar am 15. Juni 2021, 10:54:42Außerdem stellt sich dann die Frage, warum man dir nicht schon am 01.06. den Maßnahmevertrag vorgelegt hat.

Doch, hatte man ihm wohl vorgelegt. Er hat ihn bloß nicht eingesteckt und mitgenommen ... :scratch:

Zitat von: Dragon am 01. Juni 2021, 10:32:13Guten Morgen Ottokar

Der Heutige Stand beim DAA Termin.
1. Angeblich musste man heute nicht zum Termin (vor Ort) sondern halt Telefonisch,in der Zuweisung stand aber nichts das der Heutige Termin rein Telefonisch wäre bin extra zu fuss ca.45-50min dahin.
2. Die Masken soll man aus eigener Tasche bezahlen z.b aus dem Coronazuschuss,der Maßnahmeträger bezahlt keine Masken.
3. Laut der Aussage Angeblich Kursbeginn nächste Woche wann genau keine Ahnung.
4. Die Ansprechpartnerin hatte versucht das ich vor ort etwas ausfülle+meine Daten aufnehme dazu Unterschreibe sah nach einen Maßnahmevertrag aus ,habe gesagt nein ich werde nichts unterschreiben oder mitnehmen. ich hatte wohl vergessen die Formualre doch mit zunehmen damit wir es überprüfen können.

....................

Update: 10:58 Uhr
Ich könnte mir die Dokumente z.b von der DAA mir per Email als PDF schicken lassen also den Maßnahmevertrag"  damit wir was als beweis haben oder es lassen????
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 11:36:30
Halllo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Der Maßnahmeträger scheint ein ziemlicher Sauhaufen zu sein, dem seine eigenen Pflichten offenbar vollkommen egal sind.
Ja das stimmt ! man versucht eben um die Kosten herum kommen,Wie ich schon sagte geht es den die Bude voll kriegen. 

Ich fülle mich langsam wie einen schlechten B- Movie oder gleich einen C- Movie. :grins: Leider  vergeht da einen das lachen.
Zitat
Zitat von Ottokar
Merke:

Ein ALG II Empfänger muss mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen Vertrag mit dem Träger einer Maßnahme unterzeichnen.
Eine Sanktion kommt mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Träger ohne Unterschrift unter einen Maßnahmevertrag oder andere Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.

Der nächste Zug liegt nun beim JC. Ich gehe davon aus, dass man dir eine Anhörung zusenden wird mit dem Vorwurf, eine zumutbare Maßnahme ohne hinreichenden Grund nicht angetreten bzw. deren Beginn verhindert zu haben.

Damit wir uns jetzt Richtig verstanden haben:
1.
ZitatWichtig ist hier folgendes, was du dir in Form eines sog. Gedächtnisprotokolls aufschreiben solltest
Ich notiere mir immer alles! wie du siehst insbesonders MT,Behörden +manche Firmen lügen was das Zeug hält.

Bestimmt behauptet der MT das weiter ich war am 1.Juni zum Termin nicht da. werden sehen ob da noch etwas Briefmässig kommt.....
2.
Zitatwenn der Träger ohne Unterschrift unter einen Maßnahmevertrag oder andere Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.
Das ist es ja nicht mein Problem Richtig?

3.
ZitatIch werde jetzt Erstmal abwarten wie du gerade gesagt hast,ob von meinen JC eine Anhörung ins Haus flattert.
Ja halte dich auf dem laufenden.

4.
Zitatmelde dich wieder hier, wenn du Hilfe beim Verfassen einer Stellungnahme benötigst.
Ja das mache ich auch so wenn der MT was schickt.

Danke nochal für deine hilfe.

Hallo a_good_heart

Zitat
Zitat von a_good_heart
Doch, hatte man ihm wohl vorgelegt. Er hat ihn bloß nicht eingesteckt und mitgenommen ...
Sorry falls das mein Fehler war hatte es einfach vergessen war keine Absicht!!!

mir geht leider soviel durch den Kopf dazu um meine Mutter kümmern. werde immer mehr vergesslicher, wenn ich es mir oft nicht nicht sofort notiere weiß ich es dann meisten nach kurzer nicht mehr auch das erinnern fällt schwer oder es fällt mir viel später wieder ein.

Es fiel mir erst zu hause wieder ein das ich den Vertrag doch besser mit nehmen sollte. Deswegen ich hier am 1.Juni  hier dafür nach gefragt ob ich den Vertrag doch holen soll!

Vielleicht hat Ottokar meine Frage( Update :#155) übersehen ob ich den Vertrag noch per Email oder Post von dem MT  anfordern  sollte.

Bin jetzt Frühstücken bis naher :bye:

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 15. Juni 2021, 12:05:41
Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 11:36:30
ob ich den Vertrag noch per Email oder Post von dem MT  anfordern  sollte.
Den Vertrag würde ich immer anfordern. Geht per Mail ratzfatz.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 12:11:32
Hallo  harry

ZitatDen Vertrag würde ich immer anfordern. Geht per Mail ratzfatz.
Gut kann ich machen!
was sage ich am besten warum ich den Vertag haben will. Die werden doch bestimmt versuchen das  sie mir ein datum vorschlagen wegen Kursbeginn?

Reicht es wenn ich sage will den Vertrag zuhause erst in Ruhe Durchlesen?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 15. Juni 2021, 12:14:46
Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 12:11:32Ok.was sage ich am besten warum ich den Vertag haben will.
Dazu brauchst du keine Begründung. Maximal argumentiere zur inhaltlichen Kenntnisnahme / Prüfung
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 12:15:16
Ok  kann ich heute machen!  Ich melde mich dann hier gleich zurück
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 13:20:22
Hallo Leute

so es gibt Neuigkeiten den 15.06.2021 von 12:29 Uhr von dem MT:
Ich sprach gerade Telefonisch mit der Dame um 12:29 Uhr aus dem ersten Termin. Von 1.Juni

Ich fragte sie sofort ob sie mir den Maßnahmevertrag zuschicken können also E – Mail/Post.
Die Antwort
Nein machen wir nicht mehr!!! weil so die Leute nicht Teilnehmen wollen. Da scheint was gewaltig faul zu sein oder nicht was meint ihr ????
weitere Antworten :[/b]
Es handelt sich jetzt nicht um einen Maßnahmevertrag! Sondern jetzt angeblich um eine DSGVO
für den MT.

Ich sagte ihr aber laut der gestrigen aussage ihres Kollegen= sagt er mir gestern deutlich es sei ein Maßnahmevertrag! und keine DSGVO die man unterzeichnet.
ich hatte ihr 2x noch eben gesagt, laut der aussage von ihren Kollegen. Es hört sich so an als passte es ihr nicht.

Was den nun häää???.. ein Saftladen

Desweiteren soll man auch eine andere DSGVO für potenzielle Arbeitgeber unterschreiben falls das stimmt! Alles wie immer vor ort bei dem MT.

Zitat
Zitat von Harry
Dazu brauchst du keine Begründung. Maximal argumentiere zur inhaltlichen Kenntnisnahme / Prüfung

Ich frage zum dritten mal ^^ zur Bestätigung! hatte ihr jetztige aussage (Zitiert) sie schicken keinen Vertrag per E – Mail oder Post nach hause! ich sagte habe ich sie richtig verstanden das sie es nicht machen? 
Antwort
Sie Ja! alles muss bei dem MT dort vor Ort sofort unterschrieben werden.

Dazu hatte ich sie nochmal auf beide Briefe angesprochen ,wo drin stand ich wäre ja angeblich nicht am 1. Juni vor Ort gewesen. ich teilte ihr mit das war falsch das hat sie auch mit ein sehr kurzes ja zugeben.

Angeblich sind das Serienbriefe !Aber es ist doch Nachweislich Falsch.

Sie sagte Deutlich gesagt: sie meldet das jetzt dem JC weil ich nicht am Kurs teilnahm+gestern zum Termin erschienen bin.

Ich hoffe das hilft euch Weiter! wie ihr seht ich kann echt nervig sein wenn ich will. der Dame muss jetzt der Kopf vor wut bestimmt rauchen :grins:

Falls mir noch was  aus dem Heutigen Telefonat einfällt melde ich mich hier.

Zum Schluß es wird immer merkwürdiger mit dem saftladen das er nicht zuschickt will oder was mein ihr??? Bestimmt bekommt man auch vor Ort nichtmal eine Kopie bei unterschriebene Dokumente aus für nach Hause.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 15. Juni 2021, 14:02:04
Nochmal, du hast das Recht einen Vertrag vor Unterschrift zu prüfen.
Wer unterschreibt schon einen Blanco-Vertrag ohne den Inhalt zu kennen.
Du solltest dich nach dem richten was der @ Ottokar sagt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:10
So es gibt Neuigkeiten rund dem JC + dem SG (siehe Anhang)
Vorher sind 2x Briefe Habe den 15.06.2021 um ca.14:00 Uhr gekommen.

1x den Jobcenter Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren Briefdatum der 07.06.2021
Briefumschlag hat 10.06.02021


Bedeutet das das ich gewonnen habe???
Lese beim JC schreiben =ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege im vollen Umfang entsprochen.

1x Sozialgericht schreiben 08.06.2021 Seite.1- 3  mit Datum 08.06.2021
Briefumschlag 10.06.2021


Bei dem Zweiten von den SG sind 3 Seiten. Auf der ersten Seite steht : Es wird gebeten,hierzu binnen 3 Tagen Stellung nehmen!

Ottokar bitte die 2x Briefe nochmal überprüfen!
Ob ich mit den Widerspruch gegen das JC gewonnen habe . Dazu das Rechtzeitig für das SG das nötige schreiben erstellen.

Bitte @Ottokar wie immer so weit den Brief erstellen das ich nur noch das Datum +meine Daten,Aktennummer eintragen sollte"damit wir keine zeit verlieren
die 3 Tage frist einhalten.

PS: Heißt das jetzt ich bin von der Kursteilnahme bereit? oder ist das jetzt noch offen wegen dem was mir heute mit dem Telefonat

Das Fertige Schreiben musste in 2x Facher Ausführung dem Sozialgericht übersandt werden war doch richtig???

Danke im voraus für das erstellen des nötigen Schriftstücks.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 15. Juni 2021, 15:18:56
Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:10Bedeutet das das ich gewonnen habe???
JA, du musst nicht an der Maßnahme teilnehmen
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:20:45
Danke Grenzer  :sehrgut:

Zitat
Zitat Harry
Nochmal, du hast das Recht einen Vertrag vor Unterschrift zu prüfen.
Wer unterschreibt schon einen Blanco-Vertrag ohne den Inhalt zu kennen.
Du solltest dich nach dem richten was der @ Ottokar sagt.
Natürlich mache ich das was Ottokar sagt.

Der MT kann mir gar nichts vorschreiben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: blaumeise am 16. Juni 2021, 13:50:24
Sind dir Kosten im Widerspruchsverfahren entstanden, Dragon? Weil, das JC schreibt, dass diese Kosten nicht notwendig waren. Grundsätzlich steht dir nämlich die Kostenerstattung zu, so was wie Porto, Einschreibgebühren, Kopierkosten usw., falls welche entstanden sind.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Juni 2021, 14:16:34
Hallo blauemeise

ZitatSind dir Kosten im Widerspruchsverfahren entstanden, Dragon? Weil, das JC schreibt, dass diese Kosten nicht notwendig waren. Grundsätzlich steht dir nämlich die Kostenerstattung zu, so was wie Porto, Einschreibgebühren, Kopierkosten usw., falls welche entstanden sind.
Ja Hatte Kosten!!!

Ich bin aber am Überlegen lieber keine Kostenerstattung beantragen= aus dem folgend Grund!!
Um so noch keine Schlafende Hunde wecken" damit meine Behörde/SA noch auf den Gedanken kommt,mir in dem Moment noch eine auswischt (Rache)"so nochmal die Gleiche Zuweisung für den Kurs schickt.
Ich Lasse es lieber mit der Kostenerstattung wäre wohl am besten.
Bin frohe ohne eine Sanktion heraus gekommen sein^^
Es waren zwar nicht so hohe kosten :glaub also ich muss mal die Quittungen überprüfen insgesamt 30€!
Leider gibt der Copyshop bei der kleinen Summe keine Quittung für die Faxe! Kosten pro Fax =50cent
hatte glaub 3x Faxe verschickt also 1,50€
Es kommen noch die Versandkosten dazu (Post). Ich muss  die Quittungen alle kosten zusammenrechnen.

Du hast längst mit bekommen was für ein Drecksladen mein JC ist.

Ich brauche noch das schreiben für das SG =#210 wo ich mich binnen 3 Tagen schriftlich äußern soll.

Eine kurze frage von mir : 14:21 Uhr
Was bedeutet den der Text = SG die zweite Seite?

Hierzu wird mitgeteilt, dass dem Widerspruch gegen die Maßnahme vom 06.05.21 mit dem Heutigen Datum abgeholfen wurde, da die Zuweisung versehentlich in Vollzeit erfolgte. das vorliegende verfahren dürfte nunmehr erledigt haben. um eine entsparende Erledigdungserklärung wird gebeten.


Bezieht es sich auf die SG 3 Tagesfrist mit der schriftlichen Stellungnahme?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 16. Juni 2021, 15:27:17
Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 13:20:22Ich sprach gerade Telefonisch mit der Dame um 12:29 Uhr aus dem ersten Termin. Von 1.Juni
Warum (zum Henker) telefonierst du mit denen???
Wer bei sowas telefoniert, der verliert, merke dies!

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 13:20:22Es handelt sich jetzt nicht um einen Maßnahmevertrag! Sondern jetzt angeblich um eine DSGVO
für den MT.
DSGVO? Was soll denn dieser Blödsinn? Die DSGVO ist eine Verordnung, die innerhalb der EU gilt.
Egal wie man das nennt, zur Teilnahme an einer Maßnahme ist keine vertragliche Vereinbarung zwischen Maßnahmebetrieb und Teilnehmer erforderlich.

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:101x den Jobcenter Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren Briefdatum der 07.06.2021
Briefumschlag hat 10.06.02021

Bedeutet das das ich gewonnen habe???
Wenn das der Widerspruch zum Zuweisungsbescheid war, ist die Maßnahmezuweisung damit hinfällig und somit auch deine Teilnahme.
Was das Widerspruchsverfahren betrifft, kannst du direkt beim JC eine Erstattung deiner Kosten beantragen.

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:101x Sozialgericht schreiben 08.06.2021 Seite.1- 3  mit Datum 08.06.2021
Briefumschlag 10.06.2021

Bei dem Zweiten von den SG sind 3 Seiten. Auf der ersten Seite steht : Es wird gebeten,hierzu binnen 3 Tagen Stellung nehmen!
Wenn du vom JC für die Klage Porto usw. erstattet haben willst, teile dem SG schriftlich mit:
Zitat
Absender

Sozialgericht

du ./. JC, Az ...

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.06.2021 habe ich erhalten.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung des Zuweisungsbescheides erkläre ich das Verfahren in der Hauptsache für erledigt und beantrage eine Entscheidung über die Kosten.
ansonsten:
...
ZitatAufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung des Zuweisungsbescheides erkläre ich das Verfahren für vollumfänglich erledigt.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Juni 2021, 15:37:16
hallo Ottokar

Danke nochmal für das neue schreiben :sehrgut:

ich hatte heute im Beitrag #214 erwähnt! warum ich wohl besser auf die kosten am besten verzichte damit wir keine schlafenden Hunde wecken" bin ja froh wenn die Zuweisung jetzt vom Tisch ist.

Zitat
Zitat von Ototkar
Zitat1x den Jobcenter Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren Briefdatum der 07.06.2021
Briefumschlag hat 10.06.02021

Bedeutet das das ich gewonnen habe???

Wenn das der Widerspruch zum Zuweisungsbescheid war, ist die Maßnahmezuweisung damit hinfällig und somit auch deine Teilnahme.
Was das Widerspruchsverfahren betrifft, kannst du direkt beim JC eine separate Erstattung deiner Kosten beantragen.
Ich weiß es ja nicht ! so weit wie ich beide Briefe verstanden habe,meinte das SG(Seite.2) =( meinen Widerspruch vom 16.05.2021) ! Dazu ist die Maßnahme vom Tisch.. du dir alle 2x Briefe durch gelesen?
Wichtig ist Seite.3 vom SG.
wenn ja dann muss ich nicht hin, meine das ich Teilnahme los bin.

Zitat
Zitat von Mir
Eine kurze frage von mir : 14:21 Uhr
Was bedeutet den der Text = SG die zweite Seite?

Hierzu wird mitgeteilt, dass dem Widerspruch gegen die Maßnahme vom 06.05.21 mit dem Heutigen Datum abgeholfen wurde, da die Zuweisung versehentlich in Vollzeit erfolgte. das vorliegende verfahren dürfte nunmehr erledigt haben. um eine entsparende Erledigdungserklärung wird gebeten.
Hast du das gelesen was im Brief stand?


Update:16:22 Uhr
ich fasse alles zusammen was ich bis jetzt aud beiden Briefen Verstehe
1.laut dem 1x Brief von dem JC steht ich habe recht bekommen. (meinen Widerspruch vom 16.05.202) für die zuweisung vom vom 7.Mai
2. Das Sozialgericht hat meiner Klage Recht geben" damit ist die Zuweisung vom Tisch und ich muss nicht zum Kurs gehen.
3.Heißt das auch keine Zuweisung in Teilzeit ???

Zitat
Absender

Sozialgericht

du ./. JC, Az ..

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.06.2021 habe ich erhalten.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung des Zuweisungsbescheides erkläre ich das Verfahren für vollumfänglich erledigt.
Ich werde jetzt das Schreiben  mit meinen Daten,AZ erstellen! um es dann noch Heute mit der Post abschicken. warte aber noch was du sagst.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: mousekiller am 16. Juni 2021, 16:35:55
Ich stimme @Ottokar zu, seine Formulierungen sind korrekt.

Die Maßnahme ist vom Tisch, denn wie das JC in seiner Begründung schreibt: "wurde irrtümlich eine Vollzeitmaßnahme".

Das heißt, ich gehe davon aus, dass Dir demnächst eine Teilzeitmaßnahme angeboten werden könnte.

Wenn Du Deine Aufwendungen nicht ersetzt haben möchtest, ist auch das von Dir verwendete untere Zitat so korrekt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Juni 2021, 16:41:15
Hallo Mousekiller

ZitatDie Maßnahme ist vom Tisch, denn wie das JC in seiner Begründung schreibt: "wurde irrtümlich eine Vollzeitmaßnahme".
Gut dann weiß ich jetzt bescheid!
ZitatDas heißt, ich gehe davon aus, dass Dir demnächst eine Teilzeitmaßnahme angeboten werden könnte.
Hoffen wir nicht das wäre nicht gut! bitte jetzt die Daumen drücken das es nicht passiert :grins:

ZitatWenn Du Deine Aufwendungen nicht ersetzt haben möchtest, ist auch das von Dir verwendete untere Zitat so korrekt.
Ich lasse es damit weil du siehst selber wie das JC am Rad dreht.

Gut ich mache mich jetzt ran den Brief fertig machen" um in gleich zur Post bringen als Einschreiben einwurf versenden..

Thx Mousekiller für die Info :ok:



Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 16. Juni 2021, 21:25:49
Guten Nabend

Kurzes Status Update von mir:

Der Brief für das Sozialgericht:wurde von mir mit der Post um 17:34 Uhr ( Einschreiben → Einwurf )versendet.

Falls es was neues gibt melde ich mich natürlich hier sofort.

Wünsche euch allen noch einen schönen Abend bis Morgen :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Juni 2021, 15:20:17
Hallo Ottokar

Es gibt wieder einen neuen Brief Seiten dem MT mit eine neue Einladung =wo folgendes auch steht 2.Einladung Siehe PDF Anhang)
Der Termin: 22.06.2021 (Dienstag)
09:00  Uhr
Briefdatum: der 17.06.2021
Briefumschlag Datum: 17.06.2021

Was soll dieser Quatsch +Mist mit dem MT :wand: die Frau von der Daa hat sie nicht mehr alle" Das ist schon richtiges Mobbing durch dem MT langsam wird es immer verrückter was meint ihr.

Die Idioten geben echt keine ruhe wie man es sieht durch die Briefe mit der Einladung. bei den läuft es gewaltig schief´ein drecksverein
Wieviele einladungen wollen sei noch mir schicken hää???

Ich Habe doch das SG Urteil wegen dem Kurs das man nicht hin muss.

30min off bis naher


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: mousekiller am 19. Juni 2021, 16:31:30
Schreib eine E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, dass das JC die Zuweisung aufgehoben hat und Du die Teilnahme somit als obsolet ansiehst.

NICHT telefonieren. Du kannst am Montag natürlich auch ein Fax senden, dann allerdings nur mit qualifizierten Sendebericht.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 19. Juni 2021, 16:56:10
Zitat von: mousekiller am 19. Juni 2021, 16:31:30dass das JC die Zuweisung aufgehoben hat und Du die Teilnahme somit als obsolet ansiehst.
Aufpassen bitte. In der 2. Einladung steht nicht bis wieviel Uhr am Tag der Kurs geht. Nicht dass der Kurs jetzt plötzlich von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geht.
Zuweisung 1 wurde zurückgenommen wegen fehlerhafter Vollzeit.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Juni 2021, 17:02:31
Hallo Mousekiller

ZitatSchreib eine E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, dass das JC die Zuweisung aufgehoben hat und Du die Teilnahme somit als obsolet ansiehst.
NICHT telefonieren. Du kannst am Montag natürlich auch ein Fax senden, dann allerdings nur mit qualifizierten Sendebericht.

Das scheint wohl am besten zu sein"aber erst abwarten was z.b Ottokar dazu sagte vielleicht kann er mir ein gutes Schreiben erstellen damit MT endlich ruhe gibt.
Zitatein Fax senden, dann allerdings nur mit qualifizierten Sendebericht.
Was meinst du genau damit? Im Copyshop wo es versende steht auf dem Sendebericht folgendes:
Oben Rechts :
Zeit:
S-NR:

unten Folgendes:
Datum/Uhrzeit wann es verschickt wurde
Fax-NR/Name wohin es geht
Ü-Dauer 00:00:054
Seiten z.b 02
Übertragung  → OK
Modus: Standard
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Mehr nicht.

Hallo Harry
Zitat
Zitat von Harry
Aufpassen bitte. In der 2. Einladung steht nicht bis wie viel Uhr am Tag der Kurs geht. Nicht dass der Kurs jetzt plötzlich von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geht.
Zuweisung 1 wurde zurückgenommen wegen fehlerhafter Vollzeit.
Laut der (neuen)2. Einladung geht es immer noch um dem Termin von dem 1.Juni wo ich nicht erschienen bin=siehe neue PDF im Anhang.
Der doch jetzt erstmal für mich vom Tisch sein sollte laut dem SG Urteil oder nicht.?

Update:17:13 Uhrzeit

Die 1.Einladung stammt von dem 14.06.21 Siehe  #182
Die neue 2.Einladung jetzt für den 22.06.21 Siehe #220


Es ist auch nach dem SG Urteil keine Weitere Zuweisung seitdem dem JC mehr bekommen.

PS. Deswegen wollte ich gerne wissen was Ottokar zu dem neuen Brief mit der Einladung dazu sagt.


Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 19. Juni 2021, 17:21:20
Was die 1. Zuweisung betrifft hat @ ottokar doch lles ausführlich geschrieben.
Dann würde ich dem MT nur mitteilen, dass das SG die Zuweisung aufgehoben hat.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: mousekiller am 19. Juni 2021, 17:22:17
Ein qualifizierter Sendebericht hat all diese Angaben und unten dann auch noch ca. 2/3 der ersten Seite oder eine verkleinerte Version der ersten Seite als Kopie.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Juni 2021, 17:26:29
Danke Mousekiller für die erklärung + Tip :ok:

Zitat
Zitat von mousekiller
Ein qualifizierter Sendebericht hat all diese Angaben und unten dann auch noch ca. 2/3 der ersten Seite oder eine verkleinerte Version der ersten Seite als Kopie.
Ob der Copieshop diese Option anbietet keine Ahnung" ich kann zwar malfragen, falls es doch nicht geht bleibt die andere art wo ich #223 meinte. Ich habe selber kein Faxgerät ist zu teuer.

Hallo Harry

Zitat
Zitat von Harry
Was die 1. Zuweisung betrifft hat @ ottokar doch lles ausführlich geschrieben.
Dann würde ich dem MT nur mitteilen, dass das SG die Zuweisung aufgehoben hat.

@ Harry Du kannst dir ja beide Briefe selber anschauen!!
Die 1. Einladung stammt vom 10.06.21 = bekommen am 12.06.21 (Samstag)  Siehe #182
Die 2.Einladung vom 17.06.21 =Bekommen heute den 19.06.21 (Samstag) Siehe #220
Ich denke es geht immer noch um dem Termin von 1.Juni. aber das sollte durch das SG Urteil erledigt sein.

Mir wäre es halt lieber wenn Ottokar das Schreiben für mich erstellt =für den Maßnahmeträger , damit ich nichts falsches dem MT schicke^^

Ich hoffe das ich mich gut und verständlich (erklärt) dazu geäußert.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 20. Juni 2021, 12:00:59
Zitat von: Dragon am 19. Juni 2021, 15:20:17
Es gibt wieder einen neuen Brief Seiten dem MT mit eine neue Einladung =wo folgendes auch steht 2.Einladung Siehe PDF Anhang)
Einfach ignorieren.
Der MT weis offenbar nicht, dass die Zuweisung aufgehoben wurde, oder es ist ihm egal.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 20. Juni 2021, 12:20:08
Guten Morgen Ottokar
Zitat
Zitat von Ottokar

Einfach ignorieren.
Der MT weis offenbar nicht, dass die Zuweisung aufgehoben wurde, oder es ist ihm egal.
Ich wollte halt auf Nummer sicher gehen" lieber nach fragen durch deine Bestätigung. Gut dann mache ich es mit dem ignorieren..
Zitatoder es ist ihm egal
Ich tippe auch auf das.

Wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag. :grins:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 20. Juni 2021, 12:43:49
Zitat von: Dragon am 20. Juni 2021, 12:20:08
Zitatoder es ist ihm egal
Ich tippe auch auf das.
Da würde Nachfragen auch nichts bringen, also spare dir die Zeit und Energie.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 20. Juni 2021, 12:54:02
ZitatDa würde Nachfragen auch nichts bringen, also spare dir die Zeit und Energie
Ja da hast du recht es bringt nichts mit den reden"ich werde den MT Einfach ignorieren das ist am besten.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 20. Juni 2021, 13:32:53
Es könnte aber doch sein, dass der MT dem JC mitteilt dass du zum wiederholten Male die Maßnahme trotz Aufforderung nicht aufgenommen hast.

Wäre es da nicht besser, dem MT kurz zu schreiben, dass die Teilnahme an der Maßnahme durch das JC mit Bescheid vom .... aufgehoben wurde?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: mousekiller am 20. Juni 2021, 18:13:53
Der TE ist nicht verpflichtet dazu. Das JC hat den Auftrag erteilt und muss sich jetzt auch um die Stornierung kümmern.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 21. Juni 2021, 10:16:25
Zitat von: mousekiller am 19. Juni 2021, 17:22:17Ein qualifizierter Sendebericht hat all diese Angaben und unten dann auch noch ca. 2/3 der ersten Seite oder eine verkleinerte Version der ersten Seite als Kopie.
Mal 1 Frage bitte:
Ich faxe kostenlos übers Netz.
Nach Fax-Versendung erhalte ich an mein Postfach die Mitteilung:
"Fax erfolgreich versendet" mit Zeitpunkt und Dauer der Übertragung.
Gleichzeitig ist mein versendetes Fax 1 mal als TIF und 1 mal als PDF-Datei
vollständig im Anhang dabei.
Ist das ein sog. qualifizierter Sendebericht?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 21. Juni 2021, 11:55:02
ZitatDer so genannte "qualifizierte Fax-Sendebericht" stellt eine Sonderform des Fax-Protokolls dar. In diesem Bericht ist zusätzlich zu den üblichen Informationen ein Teil des übertragenen Dokuments sichtbar.
https://www.efax.de/efax-a-bis-z/fax-sendebericht

Der Sendebericht selbst muss Absender- und Empfängerrufnummer, Empfängerkennung, Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung beinhalten, sowie den Vermerk, dass die Empfängerseite den korrekten Verbindungsablauf bestätigt hat.
Beinhaltet er zusätzlich einen klar identifizierbaren Teil des gesendeten Dokumentes (i.d.R. den ersten Teil der ersten Seite der Übermittlung), handelt es sich um einen qualifizierten Sendebericht.

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, erhälst du die Sendebestätigung per E-Mail und im Anhang derselben dein Fax als PDF und Tiff.
Das wäre dann kein qualifizierter Fax-Sendebericht, dazu müsste die Übertragungsprotokollierung und das Dokument, oder ein Teil davon, fälschungssicher zusammen auf dem selben "Blatt" stehen. Welches Format dieses "Blatt" hat, ist dabei egal.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50384 am 21. Juni 2021, 12:24:39
Danke Ottokar. Das wusste ich so nicht. Ich faxe halt mit dem kostenlosen PDF24 Fax
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 21. Juni 2021, 12:53:58
https://www.google.com/search?q=fax+service+mit+qualifiziertem+sendebericht
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 21. Juni 2021, 14:01:06
Kennt jemand eine Seite wo man kostenlos =faxe mit qualifiziertem Sendebericht verschicken kann? Möchte mich nicht extra Registrieren wo es noch Geld kostet.

Also bei mir steht auf den normalen Fax Oben in der Mitte Sendebericht
Oben Rechts am Rand steht folgendes.
            
                        Zeit: z.b 19.05./2021 11:19
                        Name:  Leer Das ist das Copyshopgerät wo nichts steht
                        Fax:  Leer
                        Tel: Leer
                        S-Nr:E. Habe das hier extra so gemacht

ab hier fängt es mit der Übertragung an.

Datum/Uhrzeit:19/05   11:18
Fax-Nr./Name:hier die JC Fax Nummer
Ü.-Dauer:00:00:54
Seite(N):02
Übertr:Ok
Modus:Standard
ECM

Auf der Rückseite der ersten Seite steht nichts. Somit sind die anderen Faxe ?kein qualifizierte mit dem Sendebericht.
Titel: muss ich mich testen lassen bzw. mich selbst testen?
Beitrag von: Luithilde am 26. Juli 2021, 07:35:45
Zitat von: Dragon am 08. Juni 2021, 16:07:20
Falls man hin muss wäre ja immer noch der Testzwang,
Ist es tatsächlich so, dass ich mich vor Ort im Amt testen lassen MUSS, wenn ich ins Jobcenter vorgeladen werde, um dort einen Termin mit meinem Arbeitsvermittler einzuhalten?
Bzw. wie es in dem Brief steht, dass ich mich dort vor Ort selbst testen MUSS?

Ich bin bisher weder Geimpft, noch Getestet oder Genesen,
sondern ich bin einfach nur Gesund!

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast49498 am 26. Juli 2021, 08:05:53
Zitat von: Luithilde am 26. Juli 2021, 07:35:45ich bin einfach nur Gesund!

Gefühl oder Gewissheit?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: onehitwonder am 26. Juli 2021, 08:22:22
Zitat von: Luithilde am 26. Juli 2021, 07:35:45Ist es tatsächlich so, dass ich mich vor Ort im Amt testen lassen MUSS, wenn ich ins Jobcenter vorgeladen werde, um dort einen Termin mit meinem Arbeitsvermittler einzuhalten?
Das lese man in der entsprechenden Landesverordnung nach.
Titel: Testpflicht beim Betreten des Jobcenters?
Beitrag von: Luithilde am 27. Juli 2021, 08:12:52
Zitat von: onehitwonder am 26. Juli 2021, 08:22:22Das lese man in der entsprechenden Landesverordnung nach.
Danke für die Info. ..... Habe schon was gefunden, Zitat:
"Testnachweise sind nur in Landkreisen und kreisfreien Städten erforderlich, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten wird, soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet ist."
(Bayern)
ABER auch: "Auf einen Testnachweis kann grundsätzlich verzichtet werden, wenn in der Einrichtung, dem Betrieb oder Bereich die einzelne Person keinen bestimmten festen Platz nutzt und es auch im Übrigen aufgrund des dort üblichen Nutzerverhaltens unwahrscheinlich ist, dass die einzelne Person eine längere Zeit einem engen räumlichen Kontakt zu bestimmten Personen eines anderen Hausstands ausgesetzt ist, soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet ist; im Zweifelsfall entscheiden die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden."
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 27. Juli 2021, 13:19:40
Das Hausrecht von Behörden geht nicht so weit, dass diese selbst die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes regeln dürften.
Wenn eine Landesverordnung nicht regelt, dass das Betreten von Behörden nur mit negativem Test erlaubt ist, kann ein solcher auch nicht gefordert werden.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 24. September 2021, 15:44:16
Hallo Leute
Weiß jemand wenn z.b Jobbörsebriefe kommen wo folgendes steht: Ein Arbeitgeber möchte Sie auf sein Stellenangebot aufmerksam machen!

(Der Brief hat keine Rechtsbelehrung)+ man ist auch nicht in der Jobbörse angemeldet dazu nichts hochgeladen" das JC hat keine Bewerbungsunterlagen bekommen. Laut dem Brief möchte der Arbeitgeber auf sein Angebot aufmerksam machen.

Laut dem Schreiben handelt es um eine Automatisch erzeugte Nachricht seidem der Jobbörse der Arbeitgeber hat keine Kontaktdaten bekommen

Kann man so was einfach ignorieren ohne eine Sanktion naher kommen?
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 14:25:21
Hallo Leute

ich habe Gerade eben eine JC-Einladung für den Dienstag 19.10.21 um 12:00 Uhr bekommen. muss schauen ob ich rein komme falls alte Öffnungszeiten bleiben!!!! mein Jobcenter vor Corona immer von 07:300- 11:30 Uhr Geöffnet.

Eine Kleine Info dazu Der Brief stammt vom 6.Okt.2021!
Die Postcom hatte im laut dem Poststempel am 7.Okt. Bearbeitet
Ich hatte den Brief aber erst Heute am 14.Okt.
Sehe Täglich mehrmals im Briefkasten nach.

Muss naher bei der JC (Hotline) nachfragen wie ich dort rein komme ,falls es mit der Uhrzeit bleibt dazu haben sie mir neben der Einladung noch einen Hygiene-Abstandsflyer beigelegt, wo ich mitteilen soll ob ich 3G Kriterien erfülle oder ich es nicht! Ich möchte aber mich nicht Testen lassen" ohne das findet der Termin  Zeitlich beschränkt statt!

Ein Weiter Punkt sie wollen das ich soll ohne eine Begleitung dort aufkreuze!
Gehe nur mit Zeugen rein!ohne Zeugen bist du bei meinen JC am Arsch sie machen dann extra Rechtswidrige Sachen mit dich beleidigen oder mit Sanktionen bedrohen.

Dazu soll ich meine Komplette Bewerbung mit bringen sie wollen sie auf jeden fall behalten.

Ich schreibe regelmässig Seit Juni 2020 Bewerbungen von den Laufenden Bewerbungen sind bis jetzt min 66 Absagen gekommen.

Das JC darf mich doch nicht zum 3G (Pflicht =Testen,Impfen?) Was sollte ich am besten jetzt machen?


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 14:35:58
Einen Zeugen muss das Jobcenter nicht zulassen, einen Beistand schon. Den kannst du mitbringen.

Zitat von: Dragon am 14. Oktober 2021, 14:25:21Dazu soll ich meine Komplette Bewerbung mit Bringen,die haben doch kein Recht dafür das ich denen die Bewerbung vorlege ,sie werden es dann bestimmt gerne behalten wollen.

Ich schreibe regelmässig Seit Juni 2020 Bewerbungen von den Laufenden Bewerbungen sind bis jetzt min 66 Absagen gekommen.
Solltest du deine Bewerbungsunterlagen nicht mitbringen, wird das unter Umständen zur Folge haben, dass du einem Bewerbertraining zugewiesen wirst, dad nicht geprüft werden kann ob deine Bewerbungen ansprechend und den aktuellen Standards entsprechend gestaltet sind.

Zitat von: Dragon am 14. Oktober 2021, 14:25:21Das JC darf mich doch nicht zum 3G (Pflicht =Testen,Impfen?) Was sollte ich am besten jetzt machen?
Davon steht auch nichts im Schreiben. Es wird lediglich gefragt ob du damit einverstanden bist und wenn nicht, ist das kein Problem. Dann findet der Termin mit einer kürzeren Dauer statt.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 14:51:17
Hallo Bigmama
Zitat
Zitat Bigmama
Einen Zeugen muss das Jobcenter nicht zulassen, einen Beistand schon. Den kannst du mitbringen.
Du brauchst aber einen Beistand auch als Zeugen! Es liegt daran das meine Behörde ohne beistand erst Recht rechtswidrige Sachen macht dazu ohne Grund einen zur EGV nötigen oder bedrohen dazu gehört auch anschreien.

Deswegen braucht man einen Beistand  ohne das hast du bei meinen JC richtige Nachteile.

Zitat
Zitat von Bigmama
Solltest du deine Bewerbungsunterlagen nicht mitbringen, wird das unter Umständen zur Folge haben, dass du einem Bewerbertraining zugewiesen wirst, das nicht geprüft werden kann ob deine Bewerbungen ansprechend und den aktuellen Standards entsprechend gestaltet sind.
Ein Weiteres Problem ist meine Behörde versucht schon seit langen mich in eine Nutzlos Maßnahme zu stecken damit sie ruhe hat.

an der Bewerbung liegt es nicht! hatte viel Bewerbungsgespräche. Mein Problem war wegen der 10 -12 Jahre Pflege der Eltern (mehr dem Vater pfelgen) bis zu seinen Tot 2019. diese Lücke in der Berufserfahrung schreckt viele Arbeitgeber ab.

Nach dem Tot meines Vater hatte ich schnell einen Job als Wachmann ,, aber Mitte 2020 wegen Corona -Pandemie! hatte meine Firma keine Aufträge . die Kunden Objekte waren geschlossen gab es keine Arbeit mehr man hat viele Entlassen.

seit dem Suche ich Weiter Jobs leider sind viele Firmen hier in der Gegend entweder Pleite oder stellen hier kaum ein. dazu ist es wegen meiner Pflege der Mutter nicht Möglich außerhalb meiner Stadt + Nachts  auf bestimmte stellen bewerben wie z.b im Wachbereich.

Ich hatte sogar absagen an minijobs oder Geringverdiener Hauptsache weg vom Jobcenter. Bewerbe mich sogar für den Supermarkt z.b Kassierer,aushilfe,warenverräumer! Wegen meiner Kaufmann im Einzelhandel ausbildung.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 15:04:11
Zitat von: Dragon am 14. Oktober 2021, 14:51:17Deswegen braucht man einen Beistand  ohne das hast du bei meinen JC richtige Nachteile.
Ich habe doch nichts gegenteiliges geschrieben. Du nimmst dir einen Beistand mit. Und benenn ihn im JC nicht als Zeugen auch wenn der diese Funktion ausübt. Das JC muss einen Beistand zum Gespräch zulassen. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf es einen Beistand ablehnen. Corona gehört nicht dazu.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 15:22:54
Hallo Bigmama

Wollte dich nicht so harsch angreifen! Sorry falls es so Rüber kommt. :sad:
werde ich so machen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 15:24:57
Zitat von: Dragon am 14. Oktober 2021, 15:22:54Wollte dich nicht so harsch angreifen!
Ich habe es nicht als Angriff aufgefasst, sondern als Missverständnis dessen, was ich geschrieben habe.  :ok:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 15:29:22
ZitatIch habe es nicht als Angriff aufgefasst, sondern als Missverständnis dessen, was ich geschrieben habe. 
Da hin ich Happy

Werde Gleich bei der Hotline anrufen und sagen ich möchte das es ohne 3G abläuft mit dem Beistand! erwähne aber nicht das er mein Zeuge ist :blum:
Mein JC will ich schon oft erwähnt das ich kurse mache um so ruhe haben. Das dumme man versucht es seit jahren seiten meiner Behörde mit der DDA als Maßnahmeträger.

Was Mache ich jetzt wegen dem Termin Nächste Woche Dienstag + mit den Bewerbungsunterlagen. Wollte keine Abgeben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: götzb am 14. Oktober 2021, 15:44:59
Von Vorteil ist, denen mitzuteilen das du weder geimpft, genesen und getestet bist; das sorgt für Kürze des Zwangstermins.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 15:48:44
Hallo götzb
ZitatVon Vorteil ist, denen mitzuteilen das du weder geimpft, genesen und getestet bist; das sorgt für Kürze des Zwangstermins.
Ja gute idee! Leider ist die Hotline wegen alle Leitungen sind Voll nicht erreichbar. habe es 5x in abständen versucht.

Was Hätte ich gemacht wenn die Einladung erst am Montag bei mir gekommen wäre. JC Einladung stammt vom 6.10.2021!
Wie immer kommt sie mit 1 Wochen verspätung bei mir an.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 15:49:40

Zitat von: götzb am 14. Oktober 2021, 15:44:59Von Vorteil ist, denen mitzuteilen das du weder geimpft, genesen und getestet bist; das sorgt für Kürze des Zwangstermins.
Damit ist natürlich auch eine vernünftige Berufswegeplanung schwierig. Bei der Vorgeschichte des TE wäre es sicherlich sinnvoll mal über Qualifizierungsmöglichkeiten und Interessen und Vorlieben zu reden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein für einen Arbeitsvermittler.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 15:53:00
Da Kennst du mein JC Schlecht die kennen nur eins 1€ Jobs oder Bewerbungskurse ohne ende.

du darfst keine Wünsche Äußern das dir weiter hilft.
Man bekommt sofort wenn du rein kommst nach dem die Daten aufgenommen sind, sofort eine EGV mit Bedrohen entweder du unterschriebst Vorort die EGV oder sofort Einv-V mit einer Sanktionsdrohung.

Ich hatte vor ca.2 Wochen einen Job leider nicht Bekommen Bedingung war Fließend Englisch können. Leider lehnt mein Jobcenter ab in der Richtung Weiterbildung bezahlen soll selber bei der VHS bezahlen.

Leider bleibt mir im Monat kaum Geld übrig,ich unterstütze meine Mutter auch bei den Wohnung/Lebenskosten.Kümmere mich um meine Mutter.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 15:55:38
Zitat von: BigMama am 14. Oktober 2021, 15:49:40Bei der Vorgeschichte des TE wäre es sicherlich sinnvoll mal über Qualifizierungsmöglichkeiten und Interessen und Vorlieben zu reden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein für einen Arbeitsvermittler.
Und dafür braucht es nunmal auch Bewerbungsunterlagen. Die TE auch nicht mitnehmen möchte.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 16:04:25
Zitat
Zitat von Sheherazade
Und dafür braucht es nunmal auch Bewerbungsunterlagen. Die TE auch nicht mitnehmen möchte.
Bringe ich Unterlagen mit wird mich die SA auf jeden Fall in einne Kurs Rein zwingen, das versucht man doch seit jahren. Ich hatte früher so oft nach Echte Qualifizierungsmöglichkeiten gefragt aber man sagt es gibt nur Bewerbungskurse,1€ jobs mehr nicht basta.

Habe oft mit dem SA geredet brauche richtige weiterbildung für meine Branche, SA sagt nein geht nicht zahl das selber.

Bewerbungskurse,Maßnahmen haben mir nie zu einen Job Verholfen eher das gegenteil Firmen sagten mir Deutlich die Qualifizierung aus diesen Kursen sind Wertlos.

Was ich Brauche ist ein Echter Job damit ich meine Mutter Finz unterstützen kann.

Update: 16:40
Puh brauchte min 3 stunden bis man endlich die Hotline erreicht. Man sagte mir ich komme an den Tag rein"aber soll vorort bei dem JC bevor ich rein gehe Bescheid sagen das ich kein 3G haben will.

Falls sie mich doch nicht rein lassen besorge ich mir eine Bestätigung das ich zum Termin erschienen bin aber nicht rein gelassen wurde falls es Passiert.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 14. Oktober 2021, 19:59:51
Was meint ihr wird z.b bei dem Termin am Dienstag sein?
Ich Tippe wie immer das eine EGV Seiten der SA  kommt, mich sofort zur Unterschrift nötigen+ dem Kurs bei der DDA aufdrücken...
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Oktober 2021, 17:41:51
Hallo Leute

Es gibt was neues: hatte heute bei dem Termin im Jobcenter sofort die EGV bekommen. Sagte ihr ich will es erst mal überprüfen+ mitnehmen. habe beide EGV hier liegen.

Kann wer hier von von den Experten bitte die neuen EGV(beide) genauer ansehen? ob ich da gegen wie immer widersprechen kann.

Erstens:
Meine SA wollte das ich sofort die EGV (Vorort )unterschreibe, ohne das es mit mir besprochen war. hier Paar Punkte aus der EGV.

Zweitens (3).Punkt
Soll mich auf Helfertätigkeiten im Verkauf Bewerben obwohl ich eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel habe als mit Schwerpunkt Weiße Ware, Braune Ware+Multimedia,Computer (Hardware/Software) mit Sehr guten PC Kenntnissen in Hardware/Software Bereich. Dazu noch eine IHK Sakundeprüfung im Bewachungsgewerbe 34a. Ich bewerbe mich auch so auf mehre bereiche im Einzelhandel hauptsache weg von dem drecks job. leider nicht easy
Drittens (4).Punkt
Meine SA hat heute bei dem Termin nicht eine meine Der Absagen angeschaut. eher wie ich unten im dem Thema sagte es liege an mir.
Habe hier 60-64 ausgedruckte Absagen die ich so nicht bezahlt bekomme, bleibe jetzt auf den kosten sitzen nicht wenig Geld was ich für das ausdrucken im internetcafe mit der Zeit hatte. leider geben sie dir keine Quittung für je 20cent pro ausdruck.

Viertens (5).Punkt
Steht wieder das ich 5 Bewerbungen im Monat schreiben soll !aber das meine JC die kosten für Schriftliche Bewerbung bezahlt ,Die Unternehmen verlangen heute zum Großten teil ausschließlich Bewerbungen per E- Mail oder direkt über ihre Webseiten.

Als wir mit der Medizinische Maske" dort vor der Tür standen,sahen wir es steht eine FFP2 Maskenpflicht !wovon meine Mutter+ Ich nicht wussten. In der Einladung stand nichts davon nur mit FFP2 darf man rein. Angeblich ist das neu dort bei dem JC..

Weiß einer was dazu ob es stimmt????

Wichtig zum Flyer 3.Punkt
Man hat uns zwar je 1x FFP2 Maske geben, aber damit war Natürlich das Amten etwas schwer für uns beide. Dazu wie in der Jobcenter Einladung Seite.3 Hygiene und Abstandsregeln stand nichts das eine FFP2 Maskenpflicht besteht.

Was noch ich noch erwähnen sollte:
Da Meine Mutter und ich nicht Geimpft wollten wir auch keine 3G Kriterien dort, der Termin fand im Ihren Zimmer statt! Meine neue SA wollte erst meine Mutter nicht als Begleitperson zum Termin rein lassen,ich bestehe darauf.

Die Sa trug selber eine OP Maske aber sitze hinter mit der einer Trennscheibe.

Laut dem Hygieneflyer hätte der Termin Zeitlich Beschränkt sein sollen was er nicht war.
Waren bestimmt 30min bei der SA mit der FFP2 Maske was nicht leicht ist, Sie fing sofort an es liegt an mir warum ich kein Job finde ich müsste am besten wie immer Kurse machen. Als bin ich unfähig einen Job finden.

Sie Fragte mich ob ich eine Ausbildung habe ! natürlich als Kaufmann im Einzelhandel+ die Sachkundeprüfung mit 34a.

Wie soll man jetzt so in Germany massenhaft die Firmenpleiten noch bevorstehen einen Job finden?.

PS: Dazu gab sie mir eine Frist ich muss bis Ende des Jahres unbedingt einen job finden, sonst will man mich sofort in einen Kurs,Maßnahme stecken.


Falls mir noch was einfällt melde ich mich.Sorry falls ich mich undeutlich ausdrücke.



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Delfinanne am 19. Oktober 2021, 19:02:36
Darf ich fragen, wo du wohnst (gerne per PN, wenn du es nicht offen schreiben möchtest). Ich arbeite seit 6 Jahren im Einzelhandel und kenne in dem Bereich 1. eine gute Stellenbörse und 2. 3 gute Arbeitgeber, die auf 450,€, Teilzeit und ggf. Vollzeit einstellen
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 19. Oktober 2021, 19:12:14
Hallo delfinanne

Suche am besten Vollzeit oder wenigsten mehr 450€ Job unterstütze meine Mutter  etwas finz.würde ihr gerne mehr helfen.

Bin mich etwas off ausruhen hatte unruhige Nacht. Sehe hier aber öfters rein
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 10:28:32
Morgen

Was mache ich jetzt wegen meiner neuen EGV (#258)die ich nicht unterschrieben hatte?kann ich da gegen die EGV jetzt widersprechen?Damit keine EGV-VA kommt. Damit ich weiß was ich falls eine EGV-VA ins Haus flattert Widersprechen kann.

Brauchen dann bitte einen erstellten Widerspruch mit den richtigen § für das JC.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 22. Oktober 2021, 15:09:36
Warum die EinV zwei Mal?




Zur EinV

zu 4.
Die ersten 3 Absätze sind unzulässig, hierbei handelt es sich bereits um gesetzlich verankerte Pflichten des JC, die gemäß § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen.
Im 4. Absatz (Bewerbungskostenerstattung) regelt das JC eine zulässige Ermessensleistung.

zu 5.
Im 1. Absatz wird eine zulässige Eigenbemühung vereinbart und im 2. Absatz eine zulässige Nachweispflicht.
Die restlichen Absätze 3 bis 5 beinhaltetn bereits gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten und dürfen gemäß § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein.

zu 6.
Die Regelung zur Fortschreibung genügt nicht den vom BSG getellten Anforderungen und steht im Widerspruch zu § 15 SGB II.
Danach muss eine EinV "ohne wenn und aber" nach spätestens 6 Monaten fortgeschgrieben werden. Die vom JC hier getroffene Einschränkung "bei Bedarf" ist unzulässig, denn sie würde gesetzwidrig dazu führen, dass auch nach Ablauf von 6 Monaten die EinV nicht forgeschrieben wird, solange das JC dafür keinen "Bedarf" sieht. Eine derartige Gestaltungsfreiheit billigt das Gesetz dem JC jedoch nicht zu.

zu 10.
Diese RFB genügt nicht den Anforderungen an eine solche. Der Hinweis auf eine andere Quelle ist nicht zulässig.




Fazit
Außer 5 Eigenbemühungen regelt diese EinV keine Pflichten.
Als äquivalente Gegenleistung wird eine Bewerbungskostenerstattung zugesichert, die auf schr. Bewerbungen beschränkt ist, was zulässig ist.
Das Fehlen einer Reisekostenerstattung für Vorstellungsgespräche stellt eine einseitige unangemessene Benachteiligung dar, die imho die EinV rechtswidrig macht.
Da diese EinV sich auf Eigenbemühungen beschränkt, ist sie zudem wegen Normenmissbrauch rechtswidrig. Das macht erst mal nichts, würde aber bei einer Sanktion wegen Pflichtenverstoß dazu führen, dass diese von einem Gericht für rechtswidrig erklärt würde.
Gegen eine EinV als Vertrag kann man keinen Widerspruch einlegen, zumal dieser Vertrag ja gar nicht zustande kam.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:19:37
Hallo Ottokar

ZitatWarum die EinV zwei Mal?
Es waren 2x EGV! Habe noch keine EinV bekommen aber die könnte noch kommen da ich die EGV am Dienstag 19.10.21 zur Ansicht mit genommen hatte.
Was mache ich jetzt abwarten bis die EinV kommt oder sofort das ihr mir einen Widerspruch erstellt da gegen?

ZitatGegen eine EinV als Vertrag kann man keinen Widerspruch einlegen, zumal dieser Vertrag ja gar nicht zustande kam.
Die beiden EGV hatte ich zur in Ruhe überprüfen mit genommen,meine neue SA wollte im JC das ich die EGV dort unterschreibe, sagte ihr wie ich schon erwähnte möchte das in ruhe zuhuase anschauen.

Das ich die EinV noch bekomme können wir uns sicher sein.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 22. Oktober 2021, 15:22:04
Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:19:37Es waren 2x EGV!
Ich vermute mal, die SB hat dir beide Exemplare der selben EinV mitgegeben.

Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:19:37Was mache ich jetzt abwarten bis die EinV kommt oder sofort das ihr mir einen Widerspruch erstellt da gegen?
Ich hatte bereits geschrieben, dass man gegen eine EinV als Vertrag keinen Widerspruch einlegen kann.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:25:59
Zitat
Zitat von Ottokar
Ich vermute mal, die SB hat dir beide Exemplare der selben EinV mitgegeben.
Ja hat sie habe sie im #258 hochgeladen.

Zitat
Zitat von Ottokar
Ich hatte bereits geschrieben, dass man gegen eine EinV als Vertrag keinen Widerspruch einlegen kann.
Was mache ich jetzt ? Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt wird bestimmt noch mir ins Haus flattern...
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 22. Oktober 2021, 15:28:35
Unterschreiben, oder der SB mitteilen, was sie ändern soll.
Sofern die EinV als VA erlassen wird, kann man dann dagegen Widerspruch einlegen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:31:16
Zitat
Zitat Ottokar
oder der SB mitteilen, was sie ändern soll.
Sofern die EinV als VA erlassen wird, kann man dann dagegen Widerspruch einlegen.
Hm wenn ich sie unterschreibe kann mich das JC doch in nutzlose Kurse stecken.Ich glaube kaum das meine SA+JC das machen wird, meine Behörde hat noch nie auf so was eingelassen.

Das versucht meine Behörde doch seit jahren wie bei der DAA.
Habe ich sonst keine möglichkeit ohne unterschreiben davon kommen?

Zitat
Zitat von Dragon
Laut dem Hygieneflyer hätte der Termin Zeitlich Beschränkt sein sollen was er nicht war.
Waren bestimmt 30min bei der SA mit der FFP2 Maske was nicht leicht ist, Sie fing sofort an es liegt an mir warum ich kein Job finde ich müsste am besten wie immer Kurse machen. Als bin ich unfähig einen Job finden.
Bestes Beipspiel ist das

Wie du vielleicht noch weißt genau das ghleiche hatten wir doch dieses Jahr als mein JC versuchte genau das gleiche mit der einV-VA+DAA
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 22. Oktober 2021, 15:44:38
Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:31:16wenn ich sie unterschreibe kann mich das JC doch in nutzlose Kurse stecken.
Das kann das JC nicht, denn in der EinV wird keine Kursteilnahme vereinbart.
Abgesehen davon erfolgt die Zuweisung in eine Maßnahme mittels separatem Verwaltungsakt und hat mit einer EinV absolut nichts zu tun.
Eine EinV ist keine Voraussetzung für eine Maßnahmezuweisung.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:53:07
Zitat
Zitat Ottokar
Das kann das JC nicht, denn in der EinV wird keine Kursteilnahme vereinbart.
Abgesehen davon erfolgt die Zuweisung in eine Maßnahme mittels separatem Verwaltungsakt und hat mit einer EinV absolut nichts zu tun.
So weit wie ich dich im #262 verstanden habe ist ist die EinV Rechtswidrig,also muss ich sie nicht unterschreiben richtig?

Zitateine Maßnahmezuweisung.
Mein Problem ist nicht das es an der Bewerbung an sich liegt ,sondern wegen der langen Intensiven Pflege der Eltern,(mehr als 10= Jahren)+Wie ich auch im #258 sagte schreibe ich sehr viele Bewerbungen. Leider hagelt esseit Monaten absagen" angeblich hat man den Job an bessere Vergeben!ich sehe aber das genau die Stellenangebote über Monate offen sind (Einzelhandel).

Also was sollte ich jetzt machen abwarten bis die EinV-VA kommt oder was ?

Dazu gab mir meine SA am Dienstag (Mündlich) eine Frist bis ende 2021= muss Arbeit finden oder sie steckt sofort in einen Kurs . Meine Mutter war als Beistand mit, erst wollte man sie nicht rein lassen ich bestand aber darauf.

PS: habe jetzt 67 Absagen von 72 laufenden (E- Mail Bewerbungen). Bin diesen monat über 12 Bewerbungen am schreiben. leider bekomme ich keine kostenerstattung obwohl ich sie ausdrucken musste.

HM Ich weiß jetzt noch weniger was ich wegen der EinV machen soll.
:weisnich: :scratch:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 22. Oktober 2021, 17:01:54
Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:53:07So weit wie ich dich im #262 verstanden habe ist ist die EinV Rechtswidrig,also muss ich sie nicht unterschreiben richtig?
Auch wenn sie nicht rechtswidrig wäre, musst du sie nicht unterschreiben.

Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:53:07Also was sollte ich jetzt machen abwarten bis die EinV-VA kommt oder was ?
Das musst du entscheiden.

Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:53:07Dazu gab mir meine SA am Dienstag (Mündlich) eine Frist bis ende 2021= muss Arbeit finden oder sie steckt sofort in einen Kurs .
Wie schon geschrieben, braucht es dazu keine EinV.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 17:16:25
Hallo @Ottokar
Wie gut stehen meine chancen !wenn ich jetzt nicht unterschriebe= warte das die EinV-VA ins Haus Flattert. Kann ich später gegen EInV-VA Widersprechen?meine das der Widerspruch Erfolg hat z.b beim Sozialgericht??
Ich frage hier lieber mehrmals nach ,als am ende dem JC kein Angriff Futter geben.

Bis jetzt sind 4  Tage um seit ich die EinV habe ,wie lange meine SA/JC es dulden das ich nicht unterschrieben hab keine ahnung. Es dauert bei mir immer 7tage bis JC Briefe hier ankommen.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 22. Oktober 2021, 17:20:39
Widerspruchs- und Klagebegründung müssen substantiiert begründet werden.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 17:26:06
Hallo Harry

ZitatWiderspruchs- und Klagebegründung müssen substantiiert begründet werden.
Genau das war meine frage! wenn ich bei EinV-VA( widerspreche)wie sie chancen das ich recht bekomme....
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 22. Oktober 2021, 20:56:24
Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 17:26:06Genau das war meine frage! wenn ich bei EinV-VA( widerspreche)wie sie chancen das ich recht bekomme....
Das kann dir hier niemand mit Sicherheit beantworten.

Du kannst doch Gegenvorschläge für die EGV formulieren.
Du möchtest doch zurück in den Einzelhandel und bewirbst dich erfolglos. Dann beantrage doch die Aushändigung eines Bildungsgutscheins zur Auffrischung der Kenntnisse im Einzelhandel. Vielleicht hast du dadurch bessere Chancen eine Stelle zu bekommen. Lass mit aufnehmen, dass du dir Praktika im Einzelhandel in deinem Bereich suchen kannst und das Jobcenter die Kosten übernimmt die hiermit im Zusammenhang stehen. Fordere die Aufnahme eines Eingliederungszuschuss an einen potenziellen Arbeitgeber wenn er dich im erlernten Beruf einstellt.
Du solltest dir auf jeden Fall mit einem Beistand gemeinsam einen echten Beratungstermin zur Berufswegeplanung einfordern und auch im Nachgang eine Art Beratungsprotokoll. Lass dir die Möglichkeiten aufzeigen, die es als Unterstützungsleistung gibt. Fordere Informationen über Leistungen des § 16 f (Freie Förderung). Die JC haben die Möglichkeit dieses Instrument ganz flexibel zu nutzen. Du brauchst jemanden der dich bei deinen Forderungen unterstützt damit du vorankommst. Du trittst seit Jahren auf der Stelle.

Wenn ich lese, wie deine Beratungsgespräche ablaufen würde ich am liebsten selbst mitkommen um Bewegung in den Vorgang zu bringen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 22. Oktober 2021, 21:56:51
Nabend Bigmama
Ich hatte öfters versucht den Bildungsgutschein zu nutzen aber leider , machte meine Behörde einen strich unter die Rechnung. Das ich den nicht einsetzen konnte, irgendwann hatte ich keine Nerven mehr mit dem JC um den Gutschein einlösen.

Das einziege was du von meiner Behörde bekommst sind nutzlose kurse! wie  bei der DDA.Leider bringen mich  die Kurse leider nicht weiter ,auch die Bescheinigungen sind für die Mülltonne das sagten mir früher Arbeitgeber direkt im Bewerbungs Gespräch das wenn du oft Bewerbungskurse machst denkt der Arbeitgeber du bist nicht fähig zu schreiben.

es gibt vielleicht einen Ausweg !
Ich es möchte hier Montag = Nachmittag erzählen" wenn ich zurück bin! Bei uns in der Heimat bringt es unglücklich wenn jetzt darüber rede.

Schönen Abend  euch allen mit tollen Wochendende.

Wünscht mir alle Glück das es Montag Klappt!!!! 😁😁

Bis dann schönes Wochenende euch allen :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Oktober 2021, 17:00:16
Hallo Leute

Weiß einer ob= die Fahrkostenerstattung man nachträglich bei dem JC stellen kann ?um Geld zurück bekommen oder muss ich das heute besten per E- Mail an mein JC schicken. Sind ca.18€ für hin und zurück.

Es hat sich gestern nach 19:00 ein Bewerbungsgespräch für den 25.10.21 (Montag) ergeben.

Update: um 17:52 Uhr
Ich habe jetzt die Fahrtkostenerstattung an mein JC per E- Mail gesendet.

Als Vorlage nutze ich die von @ a_good_heart die er mir letztes Jahr freundlich erstellt hat(#35).
Danke nochmal a_good_heart für deine ( Vorlage-Fahrtkostenerstattung)
Zitat
Zitat von @ a_good_heart
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
Förderung mit dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III)

Sehr geehrte SB,

ich beantrage hiermit formlos die Erstattung der Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch am 15. Dezember 2020.

Name:   
Anschrift:
Kundennummer:   

Ort des Vorstellungsgesprächs:   

Nachweise:                         Einladung, Teilnahmebestätigung, Fahrkarten

Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Ihnen bekanntes Konto.

Kontoinhaber:   

IBAN:   

Geldinstitut:   

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

Falls es Montag gut läuft !!! hätte es sich mit der EinV oder falls eine EinV-VA kommen würde erledigt.

wünscht mir viel glück für den Termin! habe sonst immer Pech bei Vorstellungsgespräche.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 23. Oktober 2021, 19:41:05
Ich drück die Daumen, dass alles rund läuft. :ok:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 23. Oktober 2021, 20:41:14
Danke BigMama👍

Falls es mit dem Job klappt hätte ich endlich ruhe mit meiner bescheurten JC🤣🤣🤣, ich war froh anfang 2020  als ich den Wachmannjob hatte, leider Corona als die Zahlen wieder stiegen+die Objekte schließen mussten. War mein job nach 4 Monate auf einmal weg,hoffen wir das es jetzt nicht wieder hier zu Firmen schließungen falls ein neuer Lockdown kommt.

Schönen in Abend an alle :bye:
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 25. Oktober 2021, 17:23:37
Tag

So ich Heute den Termin bei der Firma" jetzt abwarten was nächste Woche seiten der Firma Entschieden wird ob ich weiter komme.

Arbeitsbeginn wäre der 15.Nov.
die frage ob mein JC jetzt solange die Füße still hält?wegen der noch nicht unterzeichneten EinV.

Der Job (6x Handyläden in der Stadt) Bei Ausfall wechselt man zum anderen Laden sonst ist man Fest bei dem einen, was ich z.b etwas störend fand (Zum Teil Kaltakquise/Neukunden Gewinnung/bestehende Kunden anrufen= des Gehalt+Provision+1x Täglich Vertrag verkaufen)!

Das ist doch nichts anderes die Goldcalls= ohne vorherige Zustimmung illegal.

Aber dann wäre ich so wenigsten Weg von meiner Bescheuerten.
Das mit der Kaltakquise+Verträge (Täglich)verkaufen ,stand vorher nicht so im Stellenangebot.

Was haltet ihr von diesen Jobangebot??
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 26. Oktober 2021, 11:32:47
Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht (unbedingt Kopie davon sichern).
Sollte der AG die Provision für Neukundenaquise mit in den Mindestlohn rechnen: Hände weg und Anzeige beim Zoll wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.

Generell halte ich von Arbeitsverträgen, welche verbindlich eine Mindestanzahl von Neukundenaquisen regeln, überhaupt nichts.
Es ist gegen meine Überzeugung, jemandem ein Produkt aufzuschwatzen, das er nicht benötigt, sich nicht leisten kann, oder das überteuert ist.
Aus Erfahrung weis ich aber, dass viele damit überhaupt kein Probelm haben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 26. Oktober 2021, 12:38:59
Guten Morgen Ottokar
ZitatKommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht (unbedingt Kopie davon sichern).
Sollte der AG die Provision für Neukundenaquise mit in den Mindestlohn rechnen: Hände weg und Anzeige beim Zoll wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
Ich hatte Gestern bei dem Vorstellungsgespräch zum glück notizen gemacht! ^^
Man bekommt zum 5.Nov Bescheid ob es zum Vertrag am 15.Nov kommt oder nicht. Was am ende wirklich Vertrag steht keine ahnung kan ich dann sagen.
Mündliche Versprechen kann man so wieso nicht glauben.

Folgende Kernpunkte aus dem gestrigen Termin:
1.Vertragsunterzeichnung wäre der 15.November
2.Arbeit Täglich max.8 Stunden=10:00-18:00 Uhr! bis auf einen laden hat bis 19:00 Uhr Offen(Stadtmitte)!
bis auf den einen Laden . haben die restlichen alle 5 Läden 1 stunde zu.
4. Kein Fester Arbeitsort= sondern bei Fehleden Personal,vertritt man den Mitarbeiter im anderen Laden. Es gibt aktuell 7 x Handyläden ,, aber davon sind 6 Geschäfte (meine Stadt) der Einsatz.
Entspricht nicht einer Springertätigkeit?
3.Pausen=2x 15min
4. 5.Tage Woche mit 1 x in der Woche frei=40 Stunden
5.Angeblich 160 Stunden/Monatlich falls es stimmt und bleibt. Ich habe 2x gefragt ob das bei der 40H/Woche man 160H im Monat macht. Sie wisse es nicht! obwohl sie die Teamleiterin ist+ neue Mitarbeiter schult auch die Einstellungsgespräche führt..
5.1. Keine rede von Überstunden! da Geschäft unter dem punkt.2
6.Fix Gehalt :Brutto=1600€ +900€ Provision Monatlich. Ob die Provision am ende ausgezahlt wird ist die Frage..
6.1 Laut dem Angebot haben sie kein Tarifvertrag! der liegt im Einzelhandel NRW =Tarifregister zwischen 1.903,00 - 2.704,00€ Brutto/ Monat
http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/grundverguetung_branchen/index.php?show=RWluemVsaGFuZGVs
Ohne der garantierten monatliche Provision wäre ich unter dem Tarfilohn.
7.1x Täglich sollte man einen Vertrag verkaufen= Neukundenaquise,bestandskunden! Ob es danach noch mehr sein müssen sagte mir die Dame nicht+ ob so im Monat ein Mindestumsatz(vertragabschluß mit Umsatz sein muss...) z.b
8.Vertrag wäre erst 6.Monate+6Monate Probezeit falls ich sie richtig verstanden. Dazu wird danach wieder um 6.Monate verlängert. Nach 1 Jahr kommt der unbefristete Vertrag.

Ich hoffe damit kannst du dir jetzt ein Besseres Bild zu dem Job machen...

ZitatGenerell halte ich von Arbeitsverträgen, welche verbindlich eine Mindestanzahl von Neukundenaquisen regeln, überhaupt nichts.
Es ist gegen meine Überzeugung, jemandem ein Produkt aufzuschwatzen, das er nicht benötigt, sich nicht leisten kann, oder das überteuert ist.
So genau so denke ich auch! Mag es nicht wenn michTelefonanbieter (große firmen) anrufen sind nichts anderes als Coldanrufe. ohne das ich vorher zustimmte. lege sofort auf.
Deswegen meide ich normal diese art Jobs mit teil Provision,Neukundenaquisen,Türgeschäfte,callcenter Outboud.

Was hälst du jetzt davon ? Ich könnte das stellenangebot ohne name der ansprechpartner hier hochstellen damit du besser sehen kannst oder per PM? es Fand sie selber auf der jobboerse.arbeitsagentur seite.

PS: was machen wir jetzt wegen der nicht unterschrieben EinV? bis jetzt ist noch keine EinV-Va gekommen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 13:37:35
Wenn die 900 € Provision im Arbeitsvertrag explizit garantiert ist, hast du einen wirklich garantierten Auszahlungsanspruch auf diese 900 €.
Ansonsten gilt:
Erst, wenn das betreffende Geschäft auch tatsächlich ausgeführt worden ist, der Vertrag komplett erfüllt ist, ist die Provision verdient.
Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Volumen des vermittelten Vertrages, es ist bei dir wohl eine Umsatzprovision.
So wie du schreibst sind die lediglich 1.600 € brutto garantiert.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 26. Oktober 2021, 14:31:43
Hallo Harry
ZitatWenn die 900 € Provision im Arbeitsvertrag explizit garantiert ist, hast du einen wirklich garantierten Auszahlungsanspruch auf diese 900 €.
Ansonsten gilt:
Erst, wenn das betreffende Geschäft auch tatsächlich ausgeführt worden ist, der Vertrag komplett erfüllt ist, ist die Provision verdient.
Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Volumen des vermittelten Vertrages, es ist bei dir wohl eine Umsatzprovision.
So wie du schreibst sind die lediglich 1.600 € brutto garantiert.
Bis jetzt sind es halt mündlichen aussagen!Keine ahnung was das Gehalt am ende sein wird! da hast du recht.
Deswegen werde ich bitte vor Unterzeichnen den Vertrag mit nach Hause nehmen, um in Ruhe überprüfen.

Man müsste also 1x Handyvertrag/Tarife verkaufen.

Was mich aber Trotzdem interesiert ob das Gehalt 1600€ Brutto sind unter dem Einzelhandelstarif+mindeslohn in der Branche bei vollzeit.
@ harry ich schicke dir eine PM mit dem link zu dem stellenangebot der jobboerse.arbeitsagentur

Dazu scheint die Firma eine GmbH mit beschränkter Haftung sein" obwohl es sie Angeblich seit 11 jahre gibt. Sonst findest du nichtmal Informationen ob Menschen dort gearbeitet haben.

Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 14:56:21
Das ist ein ganz normales Stellenangebot.
Im Arbeitsvertrag muss außer der Arbeitszeit auch der Lohn angegeben sein.
1.600 € brutto haben sie geboten, die 900 € hängen davon ab ob du Geschäfte abschließt.
900 € blank sagen gar nichts aus. Der Prozentsatz pro vermittelten Auftrag aus dem Vertragsvolumen ist wichtig.

Wenn das Volumen 1000 € ist und du 10 % bekommst hast du 100 € brutto mehr. Musst du aber für 900 € gleich 50 Verträge vermittels ist es Blödsinn
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 26. Oktober 2021, 15:09:11
@Harry
Zitat1.600 € brutto haben sie geboten, die 900 € hängen davon ab ob du Geschäfte abschließt.
900 € blank sagen gar nichts aus. Der Prozentsatz pro vermittelten Auftrag aus dem Vertragsvolumen ist wichtig.
Was ich noch erwähnen sollte. das ab dem zweiten Monat man unbedingt was verkaufen muss! also 1x Vertrag/Tarif Täglich ist doch Kaltakquise wenn ich richtig sehe? Bestimmt wollen sie das man Neue Kunden ins Boot holt durch anrufen.

ZitatWenn das Volumen 1000 € ist und du 10 % bekommst hast du 100 € brutto mehr. Musst du aber für 900 € gleich 50 Verträge vermittels ist es Blödsinn
Keine Ahnung!Sie hat es nicht genauer erklärt wieviel Umsatz man von dem Mitarbeiter im Monat verlangt.
sie sagte noch das ab dem zweiten Monat ich sollte Min.1 xVertrag Täglich abschließen , sind es bei 5 Tage x 4=20 Veträge im Monat. Ob so was schaffbar ist weiß ich nicht. habe noch nie am Telefon Verträge oder sonstiges verkauft. im Laden kannst du wenigsten Kunden vor dir einschätzen was er braucht um in beraten wegen dem Verkauf.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 15:25:14
Ich z.B. kaufe nie etwas am Telefon. Ob 20 Verträge im Monat
(= ja deren Minimum) zu machen sind weiß ich nicht.
Rein telefonisch glaube ich nicht, dass es machbar ist.
Dann schmeißen sie dich im 3. Monat höchstwahrscheinlich wieder raus.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 26. Oktober 2021, 15:47:53
@Harry
ZitatIch z.B. kaufe nie etwas am Telefon.
Ich auch nicht! Bei uns auf der Straße versuchen es Vertreter an der Tür etwas zu verkaufen! ich öffne nie eine Tür schaue immer erst durch dem Türspion.
ZitatOb 20 Verträge im Monat
(= ja deren Minimum) zu machen sind weiß ich nicht.
Rein telefonisch glaube ich nicht, dass es machbar ist.
Dann schmeißen sie dich im 3. Monat höchstwahrscheinlich wieder raus.
Das hatte ich noch gar nicht überlegt gut das du es jetzt sagst.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 27. Oktober 2021, 11:35:40
Was Mobilfunkverträge betrifft, ist der Markt vollkommen überlaufen und größtenteils abgeschöpft.
Die 900€ Provision sind utopischer Unsinn, der Händler selbst erhält ja pro Vertrag je nach Vertragsvolumen nur zwischen 50 und 150 Euro (hier mal ein Beispiel (https://www.telekom-profis.de/vermitteln/provisionen/aktuelle-provisionen.html)).
Das würde bedeuten, dass du dauerhaft einen Vertrag pro Tag abschließen musst und der Händler dir 50% seiner Provision abgibt, das ist vollkommen unrealistisch, den von der Provision lebt er, bezahlt Ladenmiete, deinen Lohn etc.
Auf 900€ zusätzlich durch Provisionen kommst du vielleicht, wenn du 10 Verträge pro Tag abschließt, das ist aber reine Utopie.
Als alleiniger Verkäufer im Laden und in einer größeren Stadt schaffst du max. einen pro Tag und das ist schon viel.
Das mit den 6 Monaten Probezeit und der Befristung auf 6 Monate bedeutet: erfüllst du die Erwartungen an Vertragsprovisionen in den ersten Wochen nicht, brechen deine Vertragsabschlüsse innerhalb der ersten 6 Monate ein, oder in den folgenden 6 Monaten, fliegst du raus.
Das Problem bei solchen Jobs ist, dass die zu 100% auf Laufkundschaft angewiesen sind, das bedeutet äußerst aggressive Vertrags- und Verkaufsstrategien. Da geht es noch härter zu als in der Versicherungsbranche. Deshalb haben solche Läden meist eine hohe Mitarbeiterfluktuation und nehmen dabei auch oft Fördermittel wie die Lohnförderung bei Langzeitarbeitslosen mit, weil die sich sonst den Mitarbeiterlohn gar nicht leisten könnten. Ich kenne Läden, bei denen ist die staatliche Lohnförderung fester Bestandteil des Betriebskonzeptes, ohne könnten die nicht überleben.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 27. Oktober 2021, 12:57:04
Morgen Ottokar
ZitatWas Mobilfunkverträge betrifft, ist der Markt vollkommen überlaufen und größtenteils abgeschöpft.
Die 900€ Provision sind utopischer Unsinn, der Händler selbst erhält ja pro Vertrag je nach Vertragsvolumen nur zwischen 50 und 150 Euro (hier mal ein Beispiel).
Das würde bedeuten, dass du dauerhaft einen Vertrag pro Tag abschließen musst und der Händler dir 50% seiner Provision abgibt, das ist vollkommen unrealistisch, den von der Provision lebt er, bezahlt Ladenmiete, deinen Lohn etc.
Auf 900€ zusätzlich durch Provisionen kommst du vielleicht, wenn du 10 Verträge pro Tag abschließt, das ist aber reine Utopie.
Als alleiniger Verkäufer im Laden und in einer größeren Stadt schaffst du max. einen pro Tag und das ist schon viel.
Das mit den 6 Monaten Probezeit und der Befristung auf 6 Monate bedeutet: erfüllst du die Erwartungen an Vertragsprovisionen in den ersten Wochen nicht, brechen deine Vertragsabschlüsse innerhalb der ersten 6 Monate ein, oder in den folgenden 6 Monaten, fliegst du raus.
Da hast du Recht ist mir auch durch dem Kopf gegangen,wie du sagst macht man zu wenig Umsatz oder die Kunden bleiben am Tag aus,ist man Weg von Fenster.
1X Vertrag pro Tag ist schon schwer wenn die Kunden fehlen oder nicht wollen.

Kann mir gut vorstellen das sie später mehr pro Tag als den 1 Vertrag verlangen werden.
Nicht jeder ist auch bereit das man in ohne seine vorige Zustimmung in einfach Anruft , ihn Telefonisch einen Vertrag/sonstige Leistungen andreht das ist verboten.

Ich hatte leider schon zu oft (Sicherheitsbranche)das du nach 1-3 Monate ohne selbst verschulden! einfach dem Job verloren hast obwohl alle Verträge alle Unbefristet ohne eine Probezeit waren. die Arbeitgeber verloren die Objekte beim Kunden=Du wurdest sofort gekündigt.

die 1-2 Monate im Jobs helfen mir auch lange sicht wenig,wenn du danach wieder beim doofen Jobcenter landest.

ZitatDeshalb haben solche Läden meist eine hohe Mitarbeiterfluktuation und nehmen dabei auch oft Fördermittel wie die Lohnförderung bei Langzeitarbeitslosen mit, weil die sich sonst den Mitarbeiterlohn gar nicht leisten könnten. Ich kenne Läden, bei denen ist die staatliche Lohnförderung fester Bestandteil des Betriebskonzeptes, ohne könnten die nicht überleben.
Das stimmt leider gibt es hier auch so welche Läden!

Meine Frage:
Also was mache ich jetzt am besten kann ich den Job ablehnen? Falls später mein Jobcenter doch Argumentiert oder versucht eine Sanktion ausspricht. Wie stehen z.b meine Chancen mit dem Widerspruch gegen die Sanktion.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: mousekiller am 27. Oktober 2021, 15:05:34
Zitat von: Dragon am 27. Oktober 2021, 12:57:04
Meine Frage:
Also was mache ich jetzt am besten kann ich den Job ablehnen? Falls später mein Jobcenter doch Argumentiert oder versucht eine Sanktion ausspricht. Wie stehen z.b meine Chancen mit dem Widerspruch gegen die Sanktion.

Besser nicht ablehnen. Erst einmal hingehen und kucken. Immerhin hast du ein halbes Jahr Probezeit. Und wenn du in der Zeit gekündigt bist, fällst du zwar ins ALG 2 zurück, hast aber keine Probleme.
2. Argument: die Weihnachtszeit naht. Und der ein oder andere Handyvertrag ist da mit Sicherheit drin.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 27. Oktober 2021, 15:31:00
Zitat von: mousekiller am 27. Oktober 2021, 15:05:34Besser nicht ablehnen. Erst einmal hingehen und kucken. Immerhin hast du ein halbes Jahr Probezeit. Und wenn du in der Zeit gekündigt bist, fällst du zwar ins ALG 2 zurück, hast aber keine Probleme.
So sehe ich das auch.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 27. Oktober 2021, 16:10:56
Thx Mousekiller+Ottokar
Ok! Weiß Bescheid. wegen der Arbeit +JC

Ich Muss bis zum 5. nov warten! der Verkaufsleiter hat Urlaub, er hat das letzte Wort wegen der Einstellung.

sollte ich auf bestimmte Punkte im Vertrag vor der unterzeichnung genauer drauf achten? damit ich so ein paar Punkte notiere die drin sein müssen.
Sorry Ich bin leider zu oft Vergesslich, ich muss mir alles Notieren.  :schaem:
außer dem Fix Gehalt von 1600€+bis die 900€ Provision= wirklich auszahlt.

@Ottokar
Was war den jetzt nochmal wegen der nicht unterzeichneten EinV? Meine SA wird ja nicht ewig warten bis ich ihr eine Antwort gebe oder unterzeichne.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 29. Oktober 2021, 16:44:37
Hallo Leute

Heute ist die Fahrkostenerstattung vom JC gekommen, man verlangt folgende Belege.
A. Originalfahrkarten und -belege
B.Nachweis des Arbeitgebers über die Teilnahme am Vorstellungsgespräch und
C,.Bestätigung des Arbeitgebers, dass dieser die Kosten nicht erstattet.

Die Belege für Punkte A -B habe ich..
für Punkt. C
Leider wurde Bei dem (Termin) halt mündlich mitteilt das sie keine Fahrkosten übernehmen.

Was meint ihr reicht es jetzt wenn ich dem Job mit der Rücksendung der ausgefüllten Fahrkostenerstattung (Schreiben) beilege Z.b  ???

sehr geehrte Frau XXX,

Der Arbeitgeber hatte mir beim Vorstellungsgespräch 25.10.2021 mündlich mit geteilt das man keine Fahrtkosten übernimmt?

Freundlichen Grüßen

XXX
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 29. Oktober 2021, 20:20:54
Zitat von: Dragon am 29. Oktober 2021, 16:44:37für Punkt. C
Leider wurde Bei dem (Termin) halt mündlich mitteilt das sie keine Fahrkosten übernehmen.
Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.

Zitat von: Dragon am 27. Oktober 2021, 16:10:56@Ottokar
Was war den jetzt nochmal wegen der nicht unterzeichneten EinV? Meine SA wird ja nicht ewig warten bis ich ihr eine Antwort gebe oder unterzeichne.
Ich hatte dir schon geschrieben, dass du das entscheiden musst.
Wenn du kein Probem mit den 5 Bewerbungen hast, können dir aus der EinV keine Nachteile erwachsen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: BigMama am 29. Oktober 2021, 20:26:09
Zitat von: Ottokar am 29. Oktober 2021, 20:20:54Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.
Dann gibt es auch keine Fahrkosten. Grundsätzlich muss derjenige der einlädt auch die Kosten übernehmen. Tut derjenige das nicht, dann kann das JC diese Kosten übernehmen. Aber nur dann wenn der AG auch nachweislich die Kosten nicht übernimmt. Und wenn hierzu kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird vermutlich auch keine Kostenerstattung erfolgen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 29. Oktober 2021, 21:15:13
Hallo @ Ottokar
Zitat
Zitat von ottokar
Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.
Gut Kann ich machen! Ob sie ohne die AG Bescheinigung meine(Fahrtkosten) zahlen keine ahnung.

Zitat
Zitat von BigMama
Dann gibt es auch keine Fahrkosten. Grundsätzlich muss derjenige der einlädt auch die Kosten übernehmen. Tut derjenige das nicht, dann kann das JC diese Kosten übernehmen. Aber nur dann wenn der AG auch nachweislich die Kosten nicht übernimmt. Und wenn hierzu kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird vermutlich auch keine Kostenerstattung erfolgen.
wie @BigMama sagte.
Die Kosten betrugen(ca .18€ =2x Preisstufe A +2x B)! ich wollte nicht darauf sitzen bleiben,nicht wenig Geld warum nicht zurück bekommen.
Meine Behörde ist nicht gerade dafür bekannt das sie Kostenerstattung einfach erstatten.

Wie sollte mein Beispiel schreiben Für das JC aussehen, wo der AG keine Fahrtkosten zahlt ?siehe #293

Zitat
Zitat von Ottokar
Wenn du kein Probem mit den 5 Bewerbungen hast, können dir aus der EinV keine Nachteile erwachsen.
5 Bewerbungen schaffe ich easy! meisten 10 -12 Monatlich!Die frage ob mich so mein JC damit nicht am Wickel hätten wenn ich die EinV einfach unterzeichne?
Mir geht es auch das ich eine Kostenerstattung für alle Bewerbung absagen zurück bekomme.

Habe hier jetzt ca.69x  ausgedruckte Bewerbungsabsagen liegen, hätte gerne dafür 5€ pro Bewerbung zurück.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 30. Oktober 2021, 11:15:01
Zitat von: BigMama am 29. Oktober 2021, 20:26:09
Zitat von: Ottokar am 29. Oktober 2021, 20:20:54Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.
Dann gibt es auch keine Fahrkosten. Grundsätzlich muss derjenige der einlädt auch die Kosten übernehmen. Tut derjenige das nicht, dann kann das JC diese Kosten übernehmen. Aber nur dann wenn der AG auch nachweislich die Kosten nicht übernimmt. Und wenn hierzu kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird vermutlich auch keine Kostenerstattung erfolgen.
Du hast zwar damit recht, dass ein AG zur Fahrtkostenerstattung verpflichtet ist, sofern er diese nicht vor dem Vorstellungsgespräch ablehnt, aber da das SGB II/III keinen solchen Vorbehalt regelt, kann das JC diesen auch nicht geltend machen.
Im SGB II ist allein relevant, dass dem Leistungsbezieher diese Kosten entstanden sind, mehr nicht. D.h. der Leistungsbezieher muss lediglich nachweisen, dass ihm diese Kosten entstanden sind, mehr nicht. Einen Nachweis, dass er keine Dritten für diese Kosten in Anspruch nehmen kann, muss er indes nicht führen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich nicht gedeckte und damit überzogene Beweisanforderung.

Zitat von: Dragon am 29. Oktober 2021, 21:15:135 Bewerbungen schaffe ich easy! meisten 10 -12 Monatlich!
In dem Fall würde ich an deiner Stelle die EinV unterschreiben.

Zitat von: Dragon am 29. Oktober 2021, 21:15:13Die frage ob mich so mein JC damit nicht am Wickel hätten wenn ich die EinV einfach unterzeichne?
Wie schon geschrieben hat eine EinV mit einer Eingliederungsmaßnahme nichts zu tun, eine EinV ist keine Voraussetzung für eine solche Maßnahme, eine Maßnahme wird vielmehr unabhängig von einer EinV mittels VA zugewiesen.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Maßnahme in einer EinV zu vereinbaren, aber dazu muss das explizit drin stehen, was hier nicht der Fall ist.
Das JC kann eine EinV als Vertrag auch nicht so ohne Weiteres von sich aus ändern - anders bei einem Verwaltungakt, den das JC jederzeit ändern kann.
Eine EinV als Vertrag müsste, wenn du einer Änderung nicht zustimmst, einseitig vom JC gekündigt werden, und das ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig (vgl. § 59 SGB X). Die Zuweisung einer Eingliederungsmaßnahme gehört z.B. nicht dazu.
D.h. eine EinV als Vertrag ist aus rechtlicher Sicht immer zu bevorzugen, sofern diese nicht inhaltlich mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden ist.
Im umgekehrten Fall, d.h. wenn eine EinV inhaltlich mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden ist, ist hingegen eine EinV als Verwaltungsakt zu bevorzugen, da man diesen direkt anfechten kann.
Das muss man immer anhand des Inhaltes einer EinV abwägen.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 30. Oktober 2021, 11:28:54
Guten Morgen Ottokar
ZitatWie schon geschrieben hat eine EinV mit einer Eingliederungsmaßnahme nichts zu tun, eine EinV ist keine Voraussetzung für eine solche Maßnahme, eine Maßnahme wird vielmehr unabhängig von einer EinV mittels VA zugewiesen.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Maßnahme in einer EinV zu vereinbaren, aber dazu muss das explizit drin stehen, was hier nicht der Fall ist.
Das JC kann eine EinV als Vertrag auch nicht so ohne Weiteres von sich aus ändern - anders bei einem Verwaltungakt, den das JC jederzeit ändern kann.
Eine EinV als Vertrag müsste, wenn du einer Änderung nicht zustimmst, einseitig vom JC gekündigt werden, und das ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig (vgl. § 59 SGB X). Die Zuweisung einer Eingliederungsmaßnahme gehört z.B. nicht dazu.
Hm dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die einV zu unterzeichnen! sonst kommt der EinV-Va wie du beschrieben hast die meine Behörde
Zitatanders bei einem Verwaltungakt, den das JC jederzeit ändern kann.
Traue meinen JC zu.
Zitat

ist hingegen eine EinV als Verwaltungsakt zu bevorzugen, da man diesen direkt anfechten kann.
Hoffen wir meine Behörde macht am ende es nicht so mit der EinV wie du beschrieben hast. Du solltest ja längst mit bekommen haben das man sich an keine Gesetze seitn der Behörde hält.

Mache mich auf dem weg zur Post damit ich die EinV heute noch an JC zurück sende! die Post hat hier bis 13:00 Uhr offen.

Ich versuche die kostenerstattung beantragen"falls mein JC doch eine AG bestättinug braucht muss ich das dem JC schriftlich die ablehnung mitteilen.



Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 30. Oktober 2021, 13:14:58
ZitatEs gibt zwar auch die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Maßnahme in einer EinV zu vereinbaren, aber dazu muss das explizit drin stehen, was hier nicht der Fall ist.
@Ottokar
Das steht in der EinV unter Punkt.10 mit dem Kurs
Mist ich habe es  leider jetzt (zu spät)gesehen dort stand es mit der Pflicht zur Maßnahme! die EinV ist gerade eben bei der Post abgeben! ich hoffe das war kein Fehler?

Bin ca.1stunde off . Bis naher
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Ottokar am 30. Oktober 2021, 16:59:28
Unter 10. steht eine Rechtsfolgenbelehrung, die zudem in der Form unzulässig ist (schrieb ich bereits).
Eine Teilnahmepflicht müsste unter 5. stehen, da steht aber nichts.
Titel: Re: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen
Beitrag von: Dragon am 30. Oktober 2021, 17:14:30
ZitatUnter 10. steht eine Rechtsfolgenbelehrung, die zudem in der Form unzulässig ist (schrieb ich bereits).
Eine Teilnahmepflicht müsste unter 5. stehen, da steht aber nichts.
Sorry dann habe ich es übersehen!
Dann kann man sagen es war von mir also nicht falsch heute die EinV zu unterzeichnen+abschicken richtig?
außer die 5 Bewerbung schreiben können sie nicht mehr verlangen.  Ich muss leider absagen ausdrucken ,aber bekomme keine Kostenerstattung aus der reine E -Mail Bewerbung erstattet.