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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mtk am 08. Dezember 2023, 15:05:39

Titel: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 08. Dezember 2023, 15:05:39
Hallo,

in meinem Bescheid (Bedarfsgemeinschaft) wird meine Rente inclusive Zuschuss zur freiwillig Krankenversicherung als Einnahmen gerechnet. Müsste der Zuschuss nicht rausgerechnet werden ?
Vielen Dank
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: DerGreif am 08. Dezember 2023, 15:38:54
Du wirst doch durch den Bürgergeld Bezug automatisch vom Jobcenter bei der Krankenkasse angemeldet.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 17:22:13
Du bist über die Rente bei der KV versichert?

Kann es sein, der Zuschuss wird als Einkommen angerechnet?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 08. Dezember 2023, 17:25:38
der Antrag wurde abgelehnt, deswegen meine Frage hier, es geht um 2,86 euro die ich zuviel Rente bekomme, wenn der Zuschuss (122 Euro) nicht als Einnahme gezählt wird, wäre das anders.
Ich habe keine Rentenversicherung, musste mich freiwillig Versichern daher auch der "Zuschuss für freiwillig Versicherte"
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: september23 am 08. Dezember 2023, 19:36:12
Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 17:25:38der Antrag wurde abgelehnt, deswegen meine Frage hier, es geht um 2,86 euro die ich zuviel Rente bekomme, wenn der Zuschuss (122 Euro) nicht als Einnahme gezählt wird, wäre das anders.
Ich habe keine Rentenversicherung, musste mich freiwillig Versichern daher auch der "Zuschuss für freiwillig Versicherte"
Der Dir als Einnahme und für die KV zur Verfügung steht?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 20:02:48
Was für eine Rente?
Alter, Erwerbsminderung? Volle oder teilweise Erwerbsminderung?
Und warum wirst du nicht in der KV der Rentner versichert?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 08. Dezember 2023, 20:52:24
Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert. die Frage bleibt offen, kann das Amt den Zuschuss plus Rente als Einnahmen ansetzten?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: TripleH am 08. Dezember 2023, 22:51:42
Berücksichtigt das Jobcenter in seiner Berechnung den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung? Bzw. hat es geprüft, ob es ggf. einen Zuschuß nach § 26 SGB II gewähren muss?

Vielleicht stellst du die Berechnung mal ein.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: september23 am 08. Dezember 2023, 23:43:58
Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 20:52:24Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert.
der Satz macht keinen Sinn. Zu wenig gearbeitet für die Rentenversicherung, heißt eigentlich, um Rente zu bekommen, die Du aber bekommst. Und wo bist Du als Rentner freiwillig versichert???

Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 20:52:24die Frage bleibt offen, kann das Amt den Zuschuss plus Rente als Einnahmen ansetzten?
Was für ein Zuschuss, von wem wird der Dir bezahlt?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 09. Dezember 2023, 00:08:11
Zitat von: TripleH am 08. Dezember 2023, 22:51:42Berücksichtigt das Jobcenter in seiner Berechnung den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung? Bzw. hat es geprüft, ob es ggf. einen Zuschuß nach § 26 SGB II gewähren muss?

Vielleicht stellst du die Berechnung mal ein.
Nein, Versicherungsbeiträge sind in der Berechnung nicht enthalten.
ob das jobcenter geprüft hat weiss ich nicht
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Wolverine36 am 09. Dezember 2023, 04:02:19
 :grins: Da ich Witwenrente bekomme mach ich das mal für dich so.
Rentenbeitrag Brutto:576,32€
Beitagsanteil des rentners zur Krankenkasse:42,07€
Zusatzbeitrag des Rentners zur Krankenkasse:5,44€
Beitrag zur Pflegeversicherung:19,59€

Auszuzahlender Betrag :509,22€

Es wird nur der Auszuzahlende Betrag angerechnet und die Krankenkasse wird nicht mehr von der Arge bezahlt da das von der Rente gezahlt wird.Man wird immer wenn man Rente bekommt über die Rentenversicherung bei der Krankenkasse versichert.Arge ist dann in dem Fall raus.Und es ist egal was für Rente mann bekommt. :lachen:


Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 08:37:43
Zitat von: mtk am 09. Dezember 2023, 00:08:11Nein, Versicherungsbeiträge sind in der Berechnung nicht enthalten.
ob das jobcenter geprüft hat weiss ich nicht

Hast du die Beiträge zur freiwilligen KV, die du selbst zahlst und für die du den Zuschuss von der RV bekommst, denn bei Antragstellung angegeben?

Kleine Info für die anderen User: Der TE hat nicht die nötige Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht um die KV von der RV bezahlt zu bekommen. Somit muss er sich selbst krankenversichern, erhält aber einen Zuschuss von der RV, näheres dazu ist hier unter Punkt 2 nachzulesen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ehrenamt am 09. Dezember 2023, 12:02:47
Altersrente und Jobcenter? Wie passt das zusammen?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 12:53:25
Der TE schreibt nichts von Altersrente und beantwortet leider auch nicht die diesbezüglich gestellte Frage.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 09. Dezember 2023, 16:46:52
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 08:37:43
Zitat von: mtk am 09. Dezember 2023, 00:08:11Nein, Versicherungsbeiträge sind in der Berechnung nicht enthalten.
ob das jobcenter geprüft hat weiss ich nicht

Hast du die Beiträge zur freiwilligen KV, die du selbst zahlst und für die du den Zuschuss von der RV bekommst, denn bei Antragstellung angegeben?

Kleine Info für die anderen User: Der TE hat nicht die nötige Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht um die KV von der RV bezahlt zu bekommen. Somit muss er sich selbst krankenversichern, erhält aber einen Zuschuss von der RV, näheres dazu ist hier unter Punkt 2 nachzulesen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html


Ja klar hab ich das angegeben, ich zahle 311 ,mein Sohn 220 monatlich KV,wurde vom Amt nicht berücksichtigt.
Besten Dank für Eure Hilfe hier.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 09. Dezember 2023, 17:15:23
Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 15:05:39in meinem Bescheid (Bedarfsgemeinschaft) wird meine Rente inclusive Zuschuss zur freiwillig Krankenversicherung als Einnahmen gerechnet. Müsste der Zuschuss nicht rausgerechnet werden ?
bei Rente werden die KV Beiträge von der Rente abgezogen sonst hätte man ja mehr Sozialleistungen als jemand im Bürgergeld.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 17:27:23
Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 20:52:24Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert. die Frage bleibt offen, kann das Amt den Zuschuss plus Rente als Einnahmen ansetzten?
Alles klar.

Das Sozialamt darf den Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der freiwilligen Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht als bedarfsdeckendes Einkommen berücksichtigen.
Nach § 82 Abs. 1 SGB XII sind zwar zunächst Rente+Zuschuss als Gesamteinkommen zu berücksichtigen, der Beitrag zur KV ist aber nach § 82 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII von diesem Gesamteinkommen abzusetzen.
Da der Zuschuss zur KV nur maximal so hoch ist wie der tatsächlich zu entrichtende Beitrag, bleibt letztlich nur noch die Rente (oder weniger, wenn der KV Beitrag höher ist als der Zuschuss) als bedarfsdeckendes Einkommen übrig, das berücksichtigt werden darf.
Ob das Sozialamt hier bei der Berechnung korrekt vorgegangen ist, kann man nur anhand des Bescheides ersehen, dem diese Berechnung beiliegen muss. Dort muss u.a. der Beitrag zur KV vom Einkommen abgesetzt (abgezogen) worden sein.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: TripleH am 09. Dezember 2023, 17:36:54
Er/Sie schreibt von BG und Bürgergeld. Vielleicht ist das Kind der/des TE über 15+ und es geht um den anrechenbaren Rentenüberhang?

Alles sehr verwirrend, weil keine richtigen Informationen kommen...
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 09. Dezember 2023, 17:42:22
Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 17:27:23Ob das Sozialamt hier bei der Berechnung korrekt vorgegangen ist, kann man nur anhand des Bescheides ersehen, dem diese Berechnung beiliegen muss.
es ist eigentlich einfach Rente von der DRV Einkommen + Sozialamt ergibt Regelbedarf und KDU
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 17:46:49
@TripleH
Als Altersrentner hat mtk mit dem JC nichts mehr zu tun (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7a SGB II).
Für mtk ist das Sozialamt (4. Kap. SGB XII) zuständig.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der Sohn von mtk Bürgergeld bezieht und noch keine 25 ist, da Altersrentner generell von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind. Das gilt auch bei vorgezogener Atersrente mit Abschlägen.

@Rotti
So einfach ist es nicht, da die Leistung ja abgelehnt wurde.
Ob diese Ablehnung rechtens ist, hängt (u.a.) davon ab, ob der KV-Beitrag korrekt vom Einkommen abgezogen wurde.

@mtk
Bitte mal klarstellen:
Geht es hier um Bürgergeld und das Jobcenter, oder Grundsicherung im Alter und das Sozialamt?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 09. Dezember 2023, 18:02:54
Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 17:25:38der Antrag wurde abgelehnt, deswegen meine Frage hier, es geht um 2,86 euro die ich zuviel Rente bekomme, wenn der Zuschuss (122 Euro) nicht als Einnahme gezählt wird, wäre das anders.
Ich habe keine Rentenversicherung, musste mich freiwillig Versichern daher auch der "Zuschuss für freiwillig Versicherte"
???
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: TripleH am 09. Dezember 2023, 18:12:02
ZitatDaran ändert sich auch nichts, wenn der Sohn von mtk Bürgergeld bezieht und noch keine 25 ist, da Altersrentner generell von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind

Aber ein Rentenüberhang würde doch beim Kind angerechnet werden. Wenn mtk einen Bedarf von bspw. 650 Euro hätte, die Rente aber 1100 Euro beträgt, würde der Überhang von 450 Euro beim Kind angerechnet werden. Kommt da z. B. noch 250 Euro Kindergeld dazu, würde das Jobcenter wegen fehlender Hilfebedürftigkeit Bürgergeld für das Kind ablehnen.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Dezember 2023, 18:18:04
Zitat von: TripleH am 09. Dezember 2023, 17:36:54Alles sehr verwirrend, weil keine richtigen Informationen kommen...
Völlig korrekt :smile:
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 18:19:35
mtk hat einen Ablehnungsbescheid erhalten, nicht sein Sohn, es geht somit um einen Antrag von mtk und nicht von seinem Sohn.
Und da mtk als Altersrentner vom Bürgergeld generell ausgeschlossen ist, macht ein Ablehnungsbescheid des JC wegen zuviel Renteneinkommen keinen Sinn. Wenn dann würde dieser auf den generellen Leistungsausschluss abstellen und sich die deshalb überflüssige Berechnung sparen.
Solange mtk dazu nichts anderes schreibt, gehe ich davon aus, dass es um seinen Leistungsantrag beim Sozialamt geht. Ich habe mtk diesbezüglich bereits um Klarstellung gebeten.
Es wäre hilfreich, solange jede Spekulation zu unterlassen.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: TripleH am 09. Dezember 2023, 18:25:01
Zitatmtk hat einen Ablehnungsbescheid erhalten, nicht sein Sohn,

Naja, kann auch schlecht ausgedrückt sein, wie etliches hier oder das Kind ist über 15 und unter 18, also noch minderjährig, so dass die Bekanntgabe an das Elternteil erfolgt ist:

ZitatFür die minderjährigen nicht handlungsfähigen Kinder handeln im Verwaltungsverfahren grundsätzlich die Eltern (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB) bzw. der sorgeberechtigte Elternteil (§ 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB). Auch die Anhörung nach § 24 hat gegenüber dem gesetzlichen Vertreter zu erfolgen, wobei die Anhörung eines Elternteils ausreichend ist. Entsprechendes gilt für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (BSG, Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 153/10 R, BSGE 108 S. 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2).

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jansen-sgbx-11-vornahme-von-verfahrenshandlungen-22-handlungsfaehige-rechtssubjekte_idesk_PI42323_HI2747964.html
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 09. Dezember 2023, 19:18:31
ZitatHallo, ich war bis Juni '21 Hartz 4 Empfänger, jetzt Rentner.
https://hartz.info/index.php/topic,127509.msg1518477.html#msg1518477

Zitat von: TripleH am 09. Dezember 2023, 18:25:01Naja, kann auch schlecht ausgedrückt sein, wie etliches hier oder das Kind ist über 15 und unter 18, also noch minderjährig, so dass die Bekanntgabe an das Elternteil erfolgt ist:
ja er meint sicher seinen Sohn
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 09. Dezember 2023, 19:53:46
Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 17:46:49@TripleH
Als Altersrentner hat mtk mit dem JC nichts mehr zu tun (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7a SGB II).
Für mtk ist das Sozialamt (4. Kap. SGB XII) zuständig.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der Sohn von mtk Bürgergeld bezieht und noch keine 25 ist, da Altersrentner generell von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind. Das gilt auch bei vorgezogener Atersrente mit Abschlägen.

@Rotti
So einfach ist es nicht, da die Leistung ja abgelehnt wurde.
Ob diese Ablehnung rechtens ist, hängt (u.a.) davon ab, ob der KV-Beitrag korrekt vom Einkommen abgezogen wurde.

@mtk
Bitte mal klarstellen:
Geht es hier um Bürgergeld und das Jobcenter, oder Grundsicherung im Alter und das Sozialamt?
also, mein Sohn hat den antrag auf Bürgergeld gestellt (ausbildungssuchend, kein einkommen),ich bin in der Bedarfsgemeinschaft. Der Antrag wurde gestellt weil er 23 wurde und sich freiwillig versichern musste, der KV beitrag (220 euro) ist nicht mehr zu schaffen.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 20:46:55
Also wurde der Antrag deines Sohnes auf Bürgergeld abgelehnt?
Dann waren die Angaben bislang also unzutreffend.
Stellt sich die Frage, was du als Altersrentner in diesem Antrag zu suchen hast?
Wovon lebst du, nur von der Rente?
Und wovon lebt dein Sohn?

Das JC darf deine Rente in dem Umfang, in welchem sie deinen Bedarf nach SGB XII übersteigt, beim Bedarf deines Sohnes mindernd berücksichtigen. Dabei gilt, was ich bereits in Beitrag #16 schrieb.
Vereinfacht:

Regelsatz + Unterkunftskosten = Bedarf SGB XII
Rente + Zuschuss - Beitrag Krankenversicherung = Einkommen SGB XII
Bedarf SGB XII - Einkommen SGB XII = Rente die deinen Bedarf nach SGB XII übersteigt
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 09. Dezember 2023, 22:17:14
Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 20:46:55Das JC darf deine Rente in dem Umfang, in welchem sie deinen Bedarf nach SGB XII übersteigt, beim Bedarf deines Sohnes mindernd berücksichtigen. Dabei gilt, was ich bereits in Beitrag #16 schrieb.
Vereinfacht:

Regelsatz + Unterkunftskosten = Bedarf SGB XII
Rente + Zuschuss - Beitrag Krankenversicherung = Einkommen SGB XII
Bedarf SGB XII - Einkommen SGB XII = Rente die deinen Bedarf nach SGB XII übersteigt
Das trifft den Kern der Sache , bei mir wird der Beitrag Krankenversicherung NICHT abgezogen, also ist der Bescheid falsch !?
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 12:35:44
In dem Fall ist die Berechnung falsch und der Bescheid damit rechtswidrig.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: mtk am 10. Dezember 2023, 12:57:06
Vielen Dank an alle, ich habe die Sache bereits an die Rechtsanwälte die hier von Hartz4 info kostenlos zur prüfung angeboten werden, beauftragt.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ehrenamt am 10. Dezember 2023, 18:29:33
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 12:53:25Der TE schreibt nichts von Altersrente und beantwortet leider auch nicht die diesbezüglich gestellte Frage.

Doch.
Hier: "Dezember 2023, 20:52:24
Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert. "

Sorry, hatte noch nicht die nachfolgenden Beiträge gelesen.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 10. Dezember 2023, 19:51:52
Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 12:35:44In dem Fall ist die Berechnung falsch und der Bescheid damit rechtswidrig.
entscheidend ist doch, was auf den Kontoauszügen des TE steht und da hätte das JC doch Brutto mit Netto vergleichen müssen und die Zahlungen an seine KV sehen müssen und nicht nur den Rentenbescheid.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 20:02:55
Zitat von: Rotti am 10. Dezember 2023, 19:51:52entscheidend ist doch, was auf den Kontoauszügen des TE
Unfug!
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 10. Dezember 2023, 20:10:43
im Rentenbescheid ist ja nicht ersichtlich wie viel KK er bezahlt da steht nur der Zuschuss weil er ja nicht
in KVdR aufgenommen wird.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 20:15:22
Was willst du denn mit dem Rentenbescheid?
Maßgeblich für den Nachweis des KV-Beitrages ist die Beitragsrechnung der KV.
Bereits aus dem Zuschuss der DRV zur KV hätte das JC erkennen müssen, dass eine freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) besteht, denn nur dann gibt es diesen Zuschuss.
Wenn das JC den Beitrag zur KV nicht kannte, hätte es diesen erfragen müssen.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 10. Dezember 2023, 20:24:27
Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 20:15:22dass eine freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) besteht, denn nur dann gibt es diesen Zuschuss.
falsch er erfüllt ja nicht die Voraussetzungen der KvdR

ZitatIn der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Rentenbeziehern, die nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung zahlen. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.
Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 20:15:22Wenn das JC den Beitrag zur KV nicht kannte, hätte es diesen erfragen müssen.
ja das tun die aber nicht weil er wohl auch nicht beim Sozialamt einen Antrag gestellt hat.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 12. Dezember 2023, 09:46:47
Zitat von: Rotti am 10. Dezember 2023, 20:24:27falsch er erfüllt ja nicht die Voraussetzungen der KvdR
Rentner werden von gesetzeswegen in der KvdR versichert, entweder pflichtversichert oder freiwillig.
mtk erfüllt die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht und ist deshalb freiwillig versichert.

Zitat von: Rotti am 10. Dezember 2023, 20:24:27ja das tun die aber nicht weil er wohl auch nicht beim Sozialamt einen Antrag gestellt hat.
Was bitte hat denn das Sozialamt mit dem Antrag des Sohnes auf Bürgergeld zu tun? Nichts!
Das JC muss von gesetzeswegen ermitteln und dabei alles berücksichtigen.
Wie schon geschrieben, gibt es den Zuschuss der DRV zur KVdR nur dann, wenn keine Pflichtversicherung besteht. Und da es in Deutschland eine KV-Versicherungspflicht für Bürger gibt, muss mtk sich somit freiwillig versichern.

@Rotti
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach mal die Finger still halten, statt Unsinn zu schreiben und andere damit zu verunsichern.
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 12. Dezember 2023, 10:35:13
Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2023, 09:46:47Rentner werden von gesetzeswegen in der KvdR versichert, entweder pflichtversichert oder freiwillig.
falsch einfach mal eingestehen das du das nicht weißt würde dir keinen Zacken aus der Krone brechen.
Da ich ich mich mit der DRV ausgiebig beschäftigt habe kann man das auch bei der DRV nachlesen wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt kann nicht in der KvdR versichert sein so hab ich das bei @mtk auch verstanden.
 :bye:
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 12. Dezember 2023, 10:47:40
Es kann ja sein, dass du dich "ausgiebig" damit beschäft hast, verstanden hast du es jedoch ganz offensichtlich nicht.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ein Status des Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass es sich um eine eigenständige Krankenversicherung handelt.
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann in der GKV nicht pflichtversichert werden, aber er kann sich dort sehr wohl freiwillig versichern (§ 9 SGB V).
Seit 2009 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, d.h, jeder muss sich krankenversichern, d.h. soweit keine Versicherungspflicht besteht und man nicht in einer GKV pflichtversichert wird, muss man sich freiwillig in einer GKV oder bei einer privaten KV versichern.
Bezieher gesetzlicher Renten die nicht pflichtversichert werden, erhalten - auf Antrag - einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Aus der Zahlung dieses Zuschusses zur Krankenversicherung zusätzlich zur Altersrente kann jede Behörde erkennen, dass der Rentenbezieher seinen KV-Beitrag selbst zahlen muss und es ist gesetzlich geregelt, das dieser Beitrag bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt werden muss.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210112_zuschuss_krankenversicherung.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Rentner
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Wolverine36 am 19. Dezember 2023, 17:32:14
Bei den Witwen Rente Antrag war gleich ein Formular mit bei für die Krankenkasse.Der wurde dann zusammen mit dem Antrag auf Witwen Rente bei der Knappschaft eingereicht.Ich muste nur den Antrag ausfüllen und zur Knappschaft wieder mit allem zurücksenden brauchte selber weiter nichts machen.Und die haben alles weitere gemacht war auch so bei den Rentenantrag für meinen Mann.Und wenn der Bescheid für die erhöhung der rente kommt steht da auch was die Kasse abzieht.Siehtr man auch wenn der rentebescheid kommt. :lachen:
Titel: Aw: Berechnung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 20. Dezember 2023, 15:45:02
Zitat von: Wolverine36 am 19. Dezember 2023, 17:32:14Und wenn der Bescheid für die erhöhung der rente kommt steht da auch was die Kasse abzieht.Siehtr man auch wenn der rentebescheid kommt. :lachen:
ist aber nicht bei jeden so der freiwillig Krankenversichert da zahlt die DRV auch nicht alle KK Beiträge wenn die KVdR einen ausschließt durch den Bescheid der KK SGB V wer vor 2008 nicht in der gesetzlichen Versichert oder länger nicht  Krankenversichert war auch das soll es geben und deshalb die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt hat.

Zitat von: mtk am 10. Dezember 2023, 12:57:06Vielen Dank an alle, ich habe die Sache bereits an die Rechtsanwälte die hier von Hartz4 info kostenlos zur prüfung angeboten werden, beauftragt.
und was gibt es neues von den Anwälten.