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Berechnung Bürgergeld

Begonnen von mtk, 08. Dezember 2023, 15:05:39

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mtk

Vielen Dank an alle, ich habe die Sache bereits an die Rechtsanwälte die hier von Hartz4 info kostenlos zur prüfung angeboten werden, beauftragt.

Ehrenamt

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 12:53:25Der TE schreibt nichts von Altersrente und beantwortet leider auch nicht die diesbezüglich gestellte Frage.

Doch.
Hier: "Dezember 2023, 20:52:24
Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert. "

Sorry, hatte noch nicht die nachfolgenden Beiträge gelesen.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 12:35:44In dem Fall ist die Berechnung falsch und der Bescheid damit rechtswidrig.
entscheidend ist doch, was auf den Kontoauszügen des TE steht und da hätte das JC doch Brutto mit Netto vergleichen müssen und die Zahlungen an seine KV sehen müssen und nicht nur den Rentenbescheid.

Ottokar

Zitat von: Rotti am 10. Dezember 2023, 19:51:52entscheidend ist doch, was auf den Kontoauszügen des TE
Unfug!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

im Rentenbescheid ist ja nicht ersichtlich wie viel KK er bezahlt da steht nur der Zuschuss weil er ja nicht
in KVdR aufgenommen wird.

Ottokar

Was willst du denn mit dem Rentenbescheid?
Maßgeblich für den Nachweis des KV-Beitrages ist die Beitragsrechnung der KV.
Bereits aus dem Zuschuss der DRV zur KV hätte das JC erkennen müssen, dass eine freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) besteht, denn nur dann gibt es diesen Zuschuss.
Wenn das JC den Beitrag zur KV nicht kannte, hätte es diesen erfragen müssen.
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Rotti

Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 20:15:22dass eine freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) besteht, denn nur dann gibt es diesen Zuschuss.
falsch er erfüllt ja nicht die Voraussetzungen der KvdR

ZitatIn der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Rentenbeziehern, die nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung zahlen. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.
Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 20:15:22Wenn das JC den Beitrag zur KV nicht kannte, hätte es diesen erfragen müssen.
ja das tun die aber nicht weil er wohl auch nicht beim Sozialamt einen Antrag gestellt hat.

Ottokar

Zitat von: Rotti am 10. Dezember 2023, 20:24:27falsch er erfüllt ja nicht die Voraussetzungen der KvdR
Rentner werden von gesetzeswegen in der KvdR versichert, entweder pflichtversichert oder freiwillig.
mtk erfüllt die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht und ist deshalb freiwillig versichert.

Zitat von: Rotti am 10. Dezember 2023, 20:24:27ja das tun die aber nicht weil er wohl auch nicht beim Sozialamt einen Antrag gestellt hat.
Was bitte hat denn das Sozialamt mit dem Antrag des Sohnes auf Bürgergeld zu tun? Nichts!
Das JC muss von gesetzeswegen ermitteln und dabei alles berücksichtigen.
Wie schon geschrieben, gibt es den Zuschuss der DRV zur KVdR nur dann, wenn keine Pflichtversicherung besteht. Und da es in Deutschland eine KV-Versicherungspflicht für Bürger gibt, muss mtk sich somit freiwillig versichern.

@Rotti
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach mal die Finger still halten, statt Unsinn zu schreiben und andere damit zu verunsichern.
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Rotti

Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2023, 09:46:47Rentner werden von gesetzeswegen in der KvdR versichert, entweder pflichtversichert oder freiwillig.
falsch einfach mal eingestehen das du das nicht weißt würde dir keinen Zacken aus der Krone brechen.
Da ich ich mich mit der DRV ausgiebig beschäftigt habe kann man das auch bei der DRV nachlesen wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt kann nicht in der KvdR versichert sein so hab ich das bei @mtk auch verstanden.
 :bye:

Ottokar

#39
Es kann ja sein, dass du dich "ausgiebig" damit beschäft hast, verstanden hast du es jedoch ganz offensichtlich nicht.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ein Status des Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass es sich um eine eigenständige Krankenversicherung handelt.
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann in der GKV nicht pflichtversichert werden, aber er kann sich dort sehr wohl freiwillig versichern (§ 9 SGB V).
Seit 2009 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, d.h, jeder muss sich krankenversichern, d.h. soweit keine Versicherungspflicht besteht und man nicht in einer GKV pflichtversichert wird, muss man sich freiwillig in einer GKV oder bei einer privaten KV versichern.
Bezieher gesetzlicher Renten die nicht pflichtversichert werden, erhalten - auf Antrag - einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Aus der Zahlung dieses Zuschusses zur Krankenversicherung zusätzlich zur Altersrente kann jede Behörde erkennen, dass der Rentenbezieher seinen KV-Beitrag selbst zahlen muss und es ist gesetzlich geregelt, das dieser Beitrag bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt werden muss.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210112_zuschuss_krankenversicherung.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Rentner
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Wolverine36

Bei den Witwen Rente Antrag war gleich ein Formular mit bei für die Krankenkasse.Der wurde dann zusammen mit dem Antrag auf Witwen Rente bei der Knappschaft eingereicht.Ich muste nur den Antrag ausfüllen und zur Knappschaft wieder mit allem zurücksenden brauchte selber weiter nichts machen.Und die haben alles weitere gemacht war auch so bei den Rentenantrag für meinen Mann.Und wenn der Bescheid für die erhöhung der rente kommt steht da auch was die Kasse abzieht.Siehtr man auch wenn der rentebescheid kommt. :lachen:

Rotti

Zitat von: Wolverine36 am 19. Dezember 2023, 17:32:14Und wenn der Bescheid für die erhöhung der rente kommt steht da auch was die Kasse abzieht.Siehtr man auch wenn der rentebescheid kommt. :lachen:
ist aber nicht bei jeden so der freiwillig Krankenversichert da zahlt die DRV auch nicht alle KK Beiträge wenn die KVdR einen ausschließt durch den Bescheid der KK SGB V wer vor 2008 nicht in der gesetzlichen Versichert oder länger nicht  Krankenversichert war auch das soll es geben und deshalb die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt hat.

Zitat von: mtk am 10. Dezember 2023, 12:57:06Vielen Dank an alle, ich habe die Sache bereits an die Rechtsanwälte die hier von Hartz4 info kostenlos zur prüfung angeboten werden, beauftragt.
und was gibt es neues von den Anwälten.