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Berechnung Bürgergeld

Begonnen von mtk, 08. Dezember 2023, 15:05:39

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

mtk

Hallo,

in meinem Bescheid (Bedarfsgemeinschaft) wird meine Rente inclusive Zuschuss zur freiwillig Krankenversicherung als Einnahmen gerechnet. Müsste der Zuschuss nicht rausgerechnet werden ?
Vielen Dank

DerGreif

Du wirst doch durch den Bürgergeld Bezug automatisch vom Jobcenter bei der Krankenkasse angemeldet.

Kopfbahnhof

Du bist über die Rente bei der KV versichert?

Kann es sein, der Zuschuss wird als Einkommen angerechnet?

mtk

der Antrag wurde abgelehnt, deswegen meine Frage hier, es geht um 2,86 euro die ich zuviel Rente bekomme, wenn der Zuschuss (122 Euro) nicht als Einnahme gezählt wird, wäre das anders.
Ich habe keine Rentenversicherung, musste mich freiwillig Versichern daher auch der "Zuschuss für freiwillig Versicherte"

september23

Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 17:25:38der Antrag wurde abgelehnt, deswegen meine Frage hier, es geht um 2,86 euro die ich zuviel Rente bekomme, wenn der Zuschuss (122 Euro) nicht als Einnahme gezählt wird, wäre das anders.
Ich habe keine Rentenversicherung, musste mich freiwillig Versichern daher auch der "Zuschuss für freiwillig Versicherte"
Der Dir als Einnahme und für die KV zur Verfügung steht?

Ottokar

Was für eine Rente?
Alter, Erwerbsminderung? Volle oder teilweise Erwerbsminderung?
Und warum wirst du nicht in der KV der Rentner versichert?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mtk

Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert. die Frage bleibt offen, kann das Amt den Zuschuss plus Rente als Einnahmen ansetzten?

TripleH

Berücksichtigt das Jobcenter in seiner Berechnung den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung? Bzw. hat es geprüft, ob es ggf. einen Zuschuß nach § 26 SGB II gewähren muss?

Vielleicht stellst du die Berechnung mal ein.

september23

Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 20:52:24Altersrente, hab 6 monate zu wenig gearbeitet für die rentenversicherung, deswegen freiwillig versichert.
der Satz macht keinen Sinn. Zu wenig gearbeitet für die Rentenversicherung, heißt eigentlich, um Rente zu bekommen, die Du aber bekommst. Und wo bist Du als Rentner freiwillig versichert???

Zitat von: mtk am 08. Dezember 2023, 20:52:24die Frage bleibt offen, kann das Amt den Zuschuss plus Rente als Einnahmen ansetzten?
Was für ein Zuschuss, von wem wird der Dir bezahlt?

mtk

Zitat von: TripleH am 08. Dezember 2023, 22:51:42Berücksichtigt das Jobcenter in seiner Berechnung den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung? Bzw. hat es geprüft, ob es ggf. einen Zuschuß nach § 26 SGB II gewähren muss?

Vielleicht stellst du die Berechnung mal ein.
Nein, Versicherungsbeiträge sind in der Berechnung nicht enthalten.
ob das jobcenter geprüft hat weiss ich nicht

Wolverine36

 :grins: Da ich Witwenrente bekomme mach ich das mal für dich so.
Rentenbeitrag Brutto:576,32€
Beitagsanteil des rentners zur Krankenkasse:42,07€
Zusatzbeitrag des Rentners zur Krankenkasse:5,44€
Beitrag zur Pflegeversicherung:19,59€

Auszuzahlender Betrag :509,22€

Es wird nur der Auszuzahlende Betrag angerechnet und die Krankenkasse wird nicht mehr von der Arge bezahlt da das von der Rente gezahlt wird.Man wird immer wenn man Rente bekommt über die Rentenversicherung bei der Krankenkasse versichert.Arge ist dann in dem Fall raus.Und es ist egal was für Rente mann bekommt. :lachen:



Sheherazade

Zitat von: mtk am 09. Dezember 2023, 00:08:11Nein, Versicherungsbeiträge sind in der Berechnung nicht enthalten.
ob das jobcenter geprüft hat weiss ich nicht

Hast du die Beiträge zur freiwilligen KV, die du selbst zahlst und für die du den Zuschuss von der RV bekommst, denn bei Antragstellung angegeben?

Kleine Info für die anderen User: Der TE hat nicht die nötige Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht um die KV von der RV bezahlt zu bekommen. Somit muss er sich selbst krankenversichern, erhält aber einen Zuschuss von der RV, näheres dazu ist hier unter Punkt 2 nachzulesen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ehrenamt

Altersrente und Jobcenter? Wie passt das zusammen?

Sheherazade

Der TE schreibt nichts von Altersrente und beantwortet leider auch nicht die diesbezüglich gestellte Frage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mtk

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2023, 08:37:43
Zitat von: mtk am 09. Dezember 2023, 00:08:11Nein, Versicherungsbeiträge sind in der Berechnung nicht enthalten.
ob das jobcenter geprüft hat weiss ich nicht

Hast du die Beiträge zur freiwilligen KV, die du selbst zahlst und für die du den Zuschuss von der RV bekommst, denn bei Antragstellung angegeben?

Kleine Info für die anderen User: Der TE hat nicht die nötige Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht um die KV von der RV bezahlt zu bekommen. Somit muss er sich selbst krankenversichern, erhält aber einen Zuschuss von der RV, näheres dazu ist hier unter Punkt 2 nachzulesen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html


Ja klar hab ich das angegeben, ich zahle 311 ,mein Sohn 220 monatlich KV,wurde vom Amt nicht berücksichtigt.
Besten Dank für Eure Hilfe hier.