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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29

Titel: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29
Merkwürdigerweise scheint das Problem ein "Einzelfall" zu sein, da ich hier im Forum außer dem Beitrag https://hartz.info/index.php/topic,138455.0.html
nicht einen Fall gefunden habe:
Ich habe am 25.05.26 online meinen WBA gestellt, nebst Anlage EKS und Unterlagen.

In dem Schreiben vom Jobcenter zum "Ablauf des Bewilligungszeitraums" zum 30.06.26 (online in der Bescheidablage 17.05.26 20:06 Uhr) war dieses Mal gar nichts angegeben, was sie an Unterlagen wollen. Davon, dass eine Anlage VM notwendig wäre, stand weder was in diesem Schreiben, noch wurde es bei dem Online-WBA irgendwo erwähnt - erfahren habe ich es erst nachträglich durch den Hartz4-Newsletter. - Naja, habe ich gedacht, die werden sich schon melden, wenn was fehlt. Machen sie ja schließlich immer. Und das auch - normalerweise - sehr zügig. Manchmal sogar schon am nächsten Tag, wenn ich abends angefangen hatte und noch nicht alles fertig hochgeladen hatte (dieses Online-System braucht manchmal "etwas länger").
Kam aber nichts.
Am 18.06.26 deshalb "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht. Reaktion: keine
Am 24.06.26 deshalb 2. "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht. Reaktion: keine
Am 30.06.26 deshalb bei der "Hotline" angerufen:
Mein WBA sei noch nicht in der Bearbeitung, einen Grund könne sie (die HL-Dame) nicht erkennen.
(eine fehlende Anlage VM war es also schonmal nicht)
Kurze Recherche-Pause seitens der HL-Dame, dann: Die Bearbeitungszeit läge aktuell bei 7 Wochen.
Ein ungläubiges "Wie bitte??? Es hat sich doch bis auf die Gebäudeversicherung um ca. 2 Euro überhaupt nichts gegenüber der Monate Mai und Juni geändert." meinerseits wurde mit
"Die Kollegen haben im Moment (vielleicht sagte sie auch "zur Zeit") viel zu tun. Die Bearbeitungszeit liegt bei 7 Wochen, auch wenn sich nichts geändert hat."
Auf mein "Heißt das, Sie lassen mich zum 1.7. ohne Geld dastehen??!!?!" meinte sie nur ja, das sähe wohl so aus (oder so ähnlich).
Und zu meinem "Aber ich muss doch meine Rechnungen bezahlen, die am 1.7. fällig sind. Und auch etwas einkaufen!" kam der absolute Knaller:

"Dann sagen Sie den Leuten eben, Sie zahlen ein paar Tage später."

(vielleicht benutzte sie auch das Wort "einfach" statt "eben" - ich weiß es nicht mehr genau.
Dazu fiel mir dann nichts mehr ein außer "Das wird abgebucht. Von einem leeren Konto... Dann brauche ich wenigstens einen Vorschuss.." meinte sie dann, sie würde einen Dringlichkeitsvermerk machen und den SB auffordern, sich telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen, fragte ob ich unter den Telefonnummern (Handy und Festnetz) erreichbar wäre und versprach, der SB würde sich innerhalb der nächsten 2 Tage (also Dienstag oder Mittwoch nach meinem Kalender) bei mir melden.
Der versprochene Rückruf kam aber bis dato (Donnerstag Nachmittag 17 Uhr) nicht ...

Wenn es sich nicht wirklich genau so zugetragen hätte, würde ich es für Satire halten!
Wie kann es sein, dass ein JC-Mitarbeiter so einen Spruch vom Stapel lässt??? "Ignorant" ist in meinen Augen noch untertrieben - oder seh nur ich das so? Kann man gegen solche Leute etwas unternehmen? Das ist doch keine Art, mit Menschen umzugehen - oder sehe ich das "zu eng"?

Gestern Nachmittag (01.07.26) dann 3. "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht, "+ Beschwerde" in den Betreff und den Satz zitiert, und nochmal Vorschuss, endlich beschleunigte Bearbeitung und Erstattung der wegen der verschleppten Bearbeitung entstehenden Kosten (Rückbuchungs- und Mahngebühren etc.) beantragt. (Mehr als "Nö" können sie ja nicht sagen.)

Außerdem habe ich - prophylaktisch - noch eine Anlage VM und eine Anlage EK nachgereicht. Damit denen dann, wenn sie endlich mal geruhen, meinen WBA zu bearbeiten, nicht auch noch ganz plötzlich einfällt, dass sie den doch nicht bearbeiten können, weil diese Anlagen fehlen ...

Aber ich stehe ohne Geld da, alle Abbuchungen laufen auf leere Konten (privat und geschäftlich)...
Ausgenommen das Mal, wo mein WBA nicht bearbeitet wurde, weil ich ihn wie gewohnt per Email eingereicht und das JC (ohne jede Information) die Bearbeitung von Emails 4 Tage vorher eingestellt hatte, dauerte die Bearbeitung meiner WBAs bisher immer so 1-2 Wochen, maximal 3.

Haben alle Anderen im laufenden Bezug ihren WBA tatsächlich schon über 7 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums schon abgegeben (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), so dass sie pünktlich ihre Zahlungen am 30.06.26 erhalten haben???? Bin ich "selbst schuld", weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?

Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?

Und was kann ich nun sonst noch tun? Außer warten? Wie stelle ich korrekt einen "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist?
Einen "Eilantrag" gemäß der Vorlage hier aus dem Forum beim SG Düsseldorf stellen? Was muss ich dabei beachten?

Bin für jeden Rat und Trost dankbar



Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?

Eher nicht, es dauert aktuell eben einfach so lange.

Darum rate ich auch immer dazu, den WBA mind. 8 Wochen vor Ablauf beim JC einzureichen.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Einen "Eilantrag" gemäß der Vorlage hier aus dem Forum beim SG Düsseldorf stellen?

Kann schwierig werden, wenn derart zu spät eingereicht.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Und was kann ich nun sonst noch tun?

Auf jeden Fall das JC auf die Dringlichkeit hinweisen, notfalls auch persönlich.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?

Ich glaube, das war ironisch gemeint (siehe Anführungszeichen), sie hat den Antrag ca. 5 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes gestellt. Was normalerweise ausreichend sein sollte.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:27:50
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51Ich glaube, das war ironisch gemeint
Korrekt: Habe ich komplett übersehen.

@PetraL
In dem Fall natürlich sofort zum Sozialgericht und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:40:03
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?

Ich glaube, das war ironisch gemeint (siehe Anführungszeichen), sie hat den Antrag ca. 5 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes gestellt. Was normalerweise ausreichend sein sollte.
So ist es.

Ich habe die Vorlage bearbeitet. Bei dem letzten Absatz bräuchte ich aber eure Hilfe, was ich da anführen oder streichen soll

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45Darum rate ich auch immer dazu, den WBA mind. 8 Wochen vor Ablauf beim JC einzureichen.
Jaaa ... wie gesagt: bisher 1-2 Wochen, max. 3. Und ich war gesundheitlich und privat sehr stark eingeschränkt bzw. verhindert - hab so schnell gemacht wie ich konnte.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Wie stelle ich korrekt einen "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 18:06:46
Noch eine kleine Korrektur, bevor man den Weg zum SG geht.

Noch einmal Kontakt mit dem JC aufnehmen, auch persönlich.
Darauf hinweisen, dass es dringend ist, und wenn keine positive Antwort kommt, auf zum SG.

Kann man beim JC auch so sagen, dass du dann gezwungenermaßen den Weg gehen müsstest.


Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: oldtom am 02. Juli 2026, 18:07:37
Mh... kann es sein, das sie  im Juli versucht haben, möglichst jeden Bescheid im Juli erst zu verschicken?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 19:12:43
Eine Antwort auf diese Frage hilft der TE jetzt inwieweit?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 18:06:46Noch einmal Kontakt mit dem JC aufnehmen, auch persönlich.
Darauf hinweisen, dass es dringend ist, und wenn keine positive Antwort kommt, auf zum SG.

Kann man beim JC auch so sagen, dass du dann gezwungenermaßen den Weg gehen müsstest.
Äh ... wie oft denn noch Kontakt mit JC?

Und wie "persönlich" meinst du das? Einen persönlichen Termin für in ein paar Wochen beantragen, um dann mit Rollator mit Bus und Bahn dort hin zu reisen (ich bin gehbehindert)? Mir reicht es schon, dass ich am 7.7. zum LSG Essen und am 28.7. zum SG D'dorf muss - da bin ich anschließend jeweils 2-3 Tage außer Gefecht gesetzt ...  :heul:

Also, ich habe schon bei der 1. und 2. Anfrage geschrieben, dass es dringlich ist, beim Telefonat gesagt, dass es dringlich ist, bei meiner 3. Anfrage ebenso, beim Nachreichen meiner EK und VM noch einmal ... Das sollte doch eigentlich ausreichend oft sein?

Und so richtig dringlich dringlich, mit DRINGEND !! und EILT EILT EILT !!! ... - das sollte auch eigentlich jeder als "dringlich" verstehen, denke ich. Mehr geht da doch schon eigentlich nicht mehr?  :weisnich:

Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 18:07:37Mh... kann es sein, das sie  im Juli versucht haben, möglichst jeden Bescheid im Juli erst zu verschicken?

Wohl kaum - sonst hätten sich hier doch hier im Forum schon längst sehr viel mehr Betroffene zu Wort gemeldet. Deshalb ja meine Fragen:

"Haben alle Anderen im laufenden Bezug ihren WBA tatsächlich schon über 7 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums schon abgegeben (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), so dass sie pünktlich ihre Zahlungen am 30.06.26 erhalten haben???? Bin ich "selbst schuld", weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?"

Und was ist mit diesem  "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist? Wie stelle ich den formal korrekt?

Ich würde ja gerne meinen ersten Entwurf der überarbeiteten Vorlage hier als Datei reinstellen - aber kriege das nicht gebacken, gibt keinen Button ... (Sorry, bin nicht sehr technikaffin)
Bis jetzt habe ich:
Eilantrag
Fax-Nr. 0211 7770-2373
An das Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf


Hiermit erhebe ich

xxx, geb. xxx
wohnhaft xxx,
Telefon
BG-Nr. xxx

Klage gegen das

Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Karl-Arnold-Straße 20
41462 Neuss

und beantrage:

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit (incl. Rückbuchungs- und Mahngebühren etc. wg. nicht erfolgter fristgerechter Zahlung) zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am 30.06.2026 endete mein Bewilligungsbescheid in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.05.2026.
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder notwendige Medikamente kaufen und auch die monatlichen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich/wir die Umstände zu vertreten habe/n, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.

Und bei diesem letzten Absatz weiß ich nicht, wie ich den bearbeiten muss, damit er zutreffend wird. Was ist mit diesem Antrag nach § 41a SGB II? Und die Beklagte äußert sich zu den Gründen ja gar nicht außer mit "Viel zu tun, Bearbeitungszeit 7 Wochen" ...
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 20:11:43
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Und wie "persönlich" meinst du das? Einen persönlichen Termin für in ein paar Wochen beantragen
Geht bei euch auch per Mail?
Denn per Telefon ist es eher wertlos, weil man selbst nichts Nachweisbares in der Hand hat.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Äh ... wie oft denn noch Kontakt mit JC?
Gut, irgendwann ist es schon genug mit den Versuchen beim JC.

Dachte nur so als letzte Hoffnung? :weisnich:
Immerhin ist es ja auch einiges an Kram, was das SG dann als Nachweise haben will und braucht.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43
Bin kein Jurist ...    du musst aber wahrscheinlich im Antrag zwei dinge darlegen: Anordnungsgrund. Warum ist das eilbedürftigt. Also: es drohen , zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit etc ... was halt zutrifft ---   unddann erst der Antrag.

Das JC (Antragsgegner)  wird erstmal erwidern: Dem Antragssteller ist zuzumutn , das Hauptverfahren abzuwarten....
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:15:53
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 20:11:43Geht bei euch auch per Mail?
Nein, das geht schon lange nicht mehr.
Die Bearbeitung von Emails hat mein JC stillschweigend am 01.05.24 eingestellt - und deshalb damals ja auch nicht meinen damaligen WBA bearbeitet. (s. Eröffnungspost)

Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43du musst aber wahrscheinlich im Antrag zwei dinge darlegen: Anordnungsgrund. Warum ist das eilbedürftigt. Also: es drohen , zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit etc ... was halt zutrifft
Habe ich versucht darzulegen. s. #8

Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43Dem Antragssteller ist zuzumutn , das Hauptverfahren abzuwarten....
Was ist denn das "Hauptverfahren"? Die Hoffnung, dass das JC in 1 Woche (wenn die "Wartezeit" von 7 Wochen rum ist) vielleicht endlich mal anfängt, meinen WBA zu bearbeiten?

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich/wir die Umstände zu vertreten habe/n, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.

Und bei diesem letzten Absatz weiß ich nicht, wie ich den bearbeiten muss, damit er zutreffend wird. Was ist mit diesem Antrag nach § 41a SGB II? Und die Beklagte äußert sich zu den Gründen ja gar nicht außer mit "Viel zu tun, Bearbeitungszeit 7 Wochen" ...

Was muss ich denn da schreiben?

Oder verstehe ich dich richtig, dass ein Eilantrag gar keinen Sinn macht, weil es zumutbar ist, 2-3 Wochen (im besten Fall) ohne einen Cent da zu stehen?

Wer kommt für die ganzen Kosten auf? Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren etc. ?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34
PetraL

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Davon, dass eine Anlage VM notwendig wäre, stand weder was in diesem Schreiben, noch wurde es bei dem Online-WBA irgendwo erwähnt - erfahren habe ich es erst nachträglich durch den Hartz4-Newsletter.
Die Anlage VM gehört zu jedem Antrag auf ALG 2 Leistungen dazu.
Egal ob es dir dein JC schreibt oder nicht.

Im Prinzip ist es so dass das JC gesetzlich verpflichtet ist vor Monatsbegin spätestens zum 01. die Leistungen auf dein Konto zu überweisen.
Passiert das nicht kannst du gleich beim SG den EA stellen. Selbst Ottokar hat schon geschrieben das es da nicht mehr nötig ist nachzufragen oder sonstige Bemühungen zu unternehmen. Das JC ist seiner Pflicht nicht nachgekommen und da du dadurch mittellos geworden bist reicht das für eine Klage.

Da habe ich etwas ausgebessert bzw dazugeschrieben:
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17und auch die monatlichen Mietzahlung sowie Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Dadurch besteht sogar die Gefahr der Kündigung meiner Whg. und drohende Obdachlosigkeit
da auch
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht mehr zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, das ich gefälligst abzuwarten habe bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit.

Die vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Quelle der Nachbesserung:
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

MfG FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:35:59
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34Die Anlage VM gehört zu jedem Antrag auf ALG 2 Leistungen dazu.
Dass die auch bei jedem WBA nochmal neu eingereicht werden muss, ist aber neu - im Hellsehen war ich aber noch nie gut und ich bin vor dem Abgeben meines WBAs auch nirgendwo zufällig über diese Information gestolpert  :weisnich:

Miete gibt es bei mir nicht, wohne in meiner eigenen baufälligen Hütte. Deshalb hatte ich die Vorlage entsprechend geändert.

Danke <3
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:46:57
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:35:59Dass die auch bei jedem WBA nochmal neu eingereicht werden muss, ist aber neu
Nicht wirklich. Zumindest nicht bei mir, ist allerdings auch eine O.-Kommune.
Manches JC verzichtet aber, kenne ich aus den Beiträgen von hier, warum auch immer.
Ich kann mich nicht mehr erinnern aber ich denke dass das sogar im Merkblatt steht das man beim Erstantrag mitbekommt.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45
Ja klar, beim Erstantrag schon. Aber nicht bei WBA. Jedenfalls bisher nicht. Vor dem Digitalisierungs-Wahn bei den alten Vordrucken, die man sogar vom JC zugeschickt bekam, stand das sogar ausdrücklich bei den Ausfüllhinweisen. Aber sei's drum: eine fehlende Anlage VM wurde ja gar nicht bemängelt und ich habe sie prophylaktisch auch noch nachgereicht. Sie war definitiv - zumindest bei meinem JC - bisher bei WBAs nicht erforderlich. Muss mann/frau ja auch erstmal wissen, dass sich da was geändert hat - ein Hinweis beim Online-WBA wäre da sicherlich hilfreich gewesen.
Aber, wie gesagt: Das Fehlen einer Anlage VM wurde ja überhaupt nicht bemängelt (offensichtlich nicht einmal festgestellt - s. mein Eröffnungspost)

Bis zum Wochenende dauert's bei mir noch - aber auch dir ein schönes WE und vielen Dank <3

Ich habe jetzt folgenden Text:
....
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder wegen meiner chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente kaufen und auch die seit 01.07.26 fälligen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich gefälligst abzuwarten hätte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit. .
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19
PetraL

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45Ja klar, beim Erstantrag schon. Aber nicht bei WBA. Jedenfalls bisher nicht.
Doch auch bei einem WBA der rechtlich gesehen auch ein Neuantrag ist. Schließlich wollen/müssen die kontrollieren ob du beschei..t.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34Die vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Wenn du das nicht dazu nehmen willst ist das deine Sache, allerdings gibst du damit auch einige gute Begründungen auf die zu deinem Vorteil wären.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45Aber sei's drum: eine fehlende Anlage VM wurde ja gar nicht bemängelt und ich habe sie prophylaktisch auch noch nachgereicht.
was auch das beste war was du machen konntest!
Dann nämlich haben sie etwas zu bemängeln bzw. jetzt nicht mehr weil du ihn ja nachgereicht hast. Und selbst da können sie sagen das die Anlage und EKS so spät nachgereicht wurden. (Der Richter schaut da nur auf das Datum und nicht ob es gefordert wurde oder nicht.) Die sind schon geschult wenn es darum geht Zahlungen zu verzögern wenn es nur sein muss um den "Haushaltsplan" zu beschönigen.

Denn ansonsten könnte das JC behaupten das die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Spätestens im nächsten Mitwirkungsschreiben zu deinem WBA was die Bearbeitung noch mehr in die Länge zieht.
oder
wenn sich aufgrund des Klageweges das SG einschaltet. Die machen dann dicht wenn behauptet wird das die Anlage gefehlt hat.

MfG FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Doch auch bei einem WBA der rechtlich gesehen auch ein Neuantrag ist. Schließlich wollen/müssen die kontrollieren ob du beschei..t.
Okeee ... hab ich noch nie von gehört, stand auch früher ganz ausdrücklich anders in den Ausfüllhinweisen (nur abzugeben, wenn noch nicht eingereicht), aber ist ja für jetzt auch egal eigentlich

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Wenn du das nicht dazu nehmen willst ist das deine Sache, allerdings gibst du damit auch einige gute Begründungen auf die zu deinem Vorteil wären.
Oh, hatte ich jetzt nur als Erklärung für mich verstanden. OK, dann schreib ich das natürlich noch

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Dann nämlich haben sie etwas zu bemängeln bzw. jetzt nicht mehr weil du ihn ja nachgereicht hast. Und selbst da können sie sagen das die Anlage und EKS so spät nachgereicht wurden.
Nene, die Anlage EKS nebst sämtlichen Unterlagen wie immer habe ich selbstverständlich direkt mit eingereicht - gehört ja grundsätzlich zu jedem WBA bei mir dazu. (s. Eröffnungspost)

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Denn ansonsten könnte das JC behaupten das die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Spätestens im nächsten Mitwirkungsschreiben zu deinem WBA was die Bearbeitung noch mehr in die Länge zieht.
Ja, genau deswegen habe ich sie direkt noch fix fertig gemacht und nachgereicht, ebenso wie die Anlage EK (obwohl die auch nie beim WBA gefordert wurde, nur beim allerersten Mal nach Beginn meiner Selbständigkeit) - lieber 1 Anlage zuviel als zuwenig, hab ich gedacht  :weisnich:

Also hab ich jetzt folgenden Text:
...
Antragsbegründung:

Am 30.06.2026 endete mein Bewilligungsbescheid in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.05.2026.
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder wegen meiner chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente kaufen und auch die seit 01.07.26 fälligen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich gefälligst abzuwarten hätte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit.
Vorgeschobene Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger nicht von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.

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Wie sieht es mit Anlagen aus? Was muss ich an Nachweisen alles beifügen? Ich müsste das Ganze ja per Fax (max. 4 oder 5 Seiten gratis pro Monat, aber habe 3 Email-Adressen dafür, kann also bis zu 12 oder 15 Seiten insgesamt) schicken. Die langsamere und kostenpflichtige Alternative per Einschreiben mit Unterschrift scheidet aus, da kein Geld vorhanden.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 03. Juli 2026, 17:01:53
Ich habe beim Stöbern jetzt noch folgendes gefunden:
Zitat von: Ottokar am 15. Mai 2026, 08:32:03Schon wegen der Klage (Eilantrag) wirst du PKH beantragen müssen, nicht Beratungshilfe, alles Weitere wird dann mit darüber abgerechnet. Der Eigenanteil von 10€ fällt dabei nicht an.
(aus https://hartz.info/index.php/topic,138372.0.html #6 )
Muss ich die für meinen Eilantrag auch beantragen?  :schock:
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34
PetraL

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Oh, hatte ich jetzt nur als Erklärung für mich verstanden. OK, dann schreib ich das natürlich noch
Dann mach den letzten Absatz auch noch dazu dann hast du gut für das SG argumentiert, denn die zwei § sind wichtig erwähnt zu werden.:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Nene, die Anlage EKS nebst sämtlichen Unterlagen wie immer habe ich selbstverständlich direkt mit eingereicht -
Die meinte ich gestern, habe versehentlich EK geschrieben, sorry
 :schaem:

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Wie sieht es mit Anlagen aus?
Den alten Bewilligungsbescheid / den neuen WBA mit den Anhängen /
Was du als schriftl. Antworten dazu bekommen hast / einen aktuellen Kontoauszug um die Mittellosigkeit zu belegen. Mehr wüsste ich jetzt nicht, aber das war es glaube ich auch.
falls ein mitlesender User noch weiß was fehlt bitte dazu antworten!
Das alles in zweifacher Ausfertigung da es beim SG so verlangt wird.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Ich müsste das Ganze ja per Fax
oder wenn es nicht zu weit weg ist in den Hausbriefkasten das kostet gar nichts und ist richtig gemacht die beste Absicherung wenn du es folgendermaßen machst:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45ja per Fax (max. 4 oder 5 Seiten gratis pro Monat, aber habe 3 Email-Adressen dafür,
Fax auf E-Mailadresse ? Da kenne ich mich nicht aus. Ich mache es immer wie oben geschrieben.
Geht E-Mail überhaupt noch, viele haben das anscheinend abgeschafft was ich hier so lese.
Wenn du es bis jetzt immer "gesplittet"hast und es funktioniert hat dann OK. Ich hätte da schon Sorgen das irgend etaws nicht ankommt, bzw. es behauptet wird.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 17:01:53Muss ich die für meinen Eilantrag auch beantragen?  :schock:
Nein das ist ein anders gelagerter Fall mit Betreuer
und beim SG ist auch keine Anwaltspflicht.

MfG FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: oldtom am 04. Juli 2026, 11:47:56
Also ich verwende nur noch mein Hardwarefax und lasse mir den sendebericht mit seitenvorschau ausdrucken..
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Dann mach den letzten Absatz auch noch dazu dann hast du gut für das SG argumentiert, denn die zwei § sind wichtig erwähnt zu werden.:
OK, hab ich.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Den alten Bewilligungsbescheid
Reicht da die 1. Seite?

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34den neuen WBA mit den Anhängen
Den kompletten WBA mit allen Seiten und allen Anlagen (ebenfalls mit allen Seiten, auch Unterlagen)???
Das ist ja ein halber Ordner  :schock:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Was du als schriftl. Antworten dazu bekommen hast
OK, das ist wenig - nämlich nichts.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34einen aktuellen Kontoauszug um die Mittellosigkeit zu belegen
Kontoauszug vom Privatkonto gibt es den nächsten erst am/ab dem 11.07., vom Geschäftskonto am/ab 01./02.08. Ich kann höchstens was aus dem Online-Banking bzw. der Buchhaltung andrucken.
Nur für mein Privat-Konto oder auch für das Geschäftskonto? Und ab welchem Datum am Besten? Ab 01.06.? Oder noch weiter rückwirkend?

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Das alles in zweifacher Ausfertigung da es beim SG so verlangt wird.
:schock:  :scratch:  Spätestens jetzt wird es schwierig mit dem Gratis-Fax. Da ist die kostenlose Seitenzahl sehr limitiert, hatte ich ja schon geschrieben ...  :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34oder wenn es nicht zu weit weg ist in den Hausbriefkasten das kostet gar nichts und ist richtig gemacht die beste Absicherung wenn du es folgendermaßen machst:
Für mich als kranke und gehbehinderte Person mit Rollator ist es auf jeden Fall sehr weit - nämlich eine Tagesreise mit Öffis. Nach jeder dieser Reisen bin ich 2-3 Tage außer Gefecht gesetzt. Selbst wenn die Aufzüge in den Bahnhöfen funktionieren. Wenn nicht, bin ich eh aufgeschmissen ...
Und woher soll ich einen Zeugen nehmen? Den nächstbesten Passanten anbaggern?  :grins: Oder hoffen, dass einer von der Einlass-Security das macht? Möglicherweise ja nicht so die optimale Lösung ... :scratch:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Fax auf E-Mailadresse ? Da kenne ich mich nicht aus. Ich mache es immer wie oben geschrieben.
Ja, das ist son Gratis-Fax-Ding. Faxe kosten ja normalerweise. Allerdings muss ich zugeben, dass ich nicht einmal weiß, ob das überhaupt noch funktioniert (muss halt sonst ein Alternativ-Programm suchen), hab das vor 2 Jahren das letzte Mal benutzt. Seit dem ja nur noch JC-Online und Gerichte über RA.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Geht E-Mail überhaupt noch, viele haben das anscheinend abgeschafft was ich hier so lese.
Nein. Emails gehen bei meinem Jobcenter (zumindest für mich) seit dem 01.05.24 definitiv nicht mehr. Deshalb ja das ganze blöde Faxen-Machen :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Ich hätte da schon Sorgen das irgend etaws nicht ankommt, bzw. es behauptet wird.
Na, denkst du etwa, ich nicht?  :zwinker:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Nein das ist ein anders gelagerter Fall mit Betreuer
Puh, da bin ich aber schonmal erleichtert. Danke.

Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 11:47:56Also ich verwende nur noch mein Hardwarefax
Hm, sowas hab ich leider nicht. D.h., ich habe einen Scanner. Aber ich hab keine Ahnung, wie ich darüber Faxen könnte, bin leider nicht sehr Technik-affin  :sad:
Aber das wäre natürlich die optimale Lösung - solange ich dafür nicht oder wenigstens nicht mehr in diesem Monat bezahlen muss...

Könnte mir da jemand evtl. Hilfestellung leisten?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56
Naja, scanner er ist eine voraussetzung - ich hab halt soon alten HP Laserjet PRO - das ist zwar in 1. Linie auch ein Laserdrucker /scanner , hat aber auch ein eigenes wahlfeld und Telefonanschluss, arbeitet unabhängig vom PC...als "echtes" Fax mit internem puffer ...

Ich würde den Enthusiasmus mit dem SG  aber eh dämpfen... Liegst du nicht wegen Unterernährung gerade von 2 Ärzten attestiert im Sterben, lehnen die den Anordnungsgrund mangels Eilbedürftigkeit ab -  oder hast du schon eine Räumungsklage oder Ankündigung der unmittelbar bevorstehenden Stromsperre?

Wenn nein...
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45
PetraL

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Reicht da die 1. Seite?
Wenn da der komplette Bewilligungszeitraum abgebildet ist sollte es reichen.

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Den kompletten WBA mit allen Seiten und allen Anlagen
Mein WBA von der BA enthält sechs Seiten. KdU+EK ist enthalten
dann fehlt nur noch die VM und EKS
Als Anlagen wüsste ich jetzt nicht was du da noch anhängen willst. Das kannst du ja mal in der nächsten Antwort schreiben.
Damit sind eher die letzten Kontoauszüge und zwar passend zur Antragstellung der letzte Monat in dem das Guthaben oder Soll zu dem Zeitpunkt ersichtlich ist gedacht.
Da du keine Schreiben vom JC bekommen hast kannst du da nichts anhängen das halt in der Klageschrift erwähnen.
Du bist sicher das nach Abgabe des WBA keine Antwort o. Mitwirkungsaufforderung an dich ergangen ist?

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Kontoauszug vom Privatkonto gibt es den nächsten erst am/ab dem 11.07., vom Geschäftskonto am/ab 01./02.08. Ich kann höchstens was aus dem Online-Banking bzw. der Buchhaltung andrucken.
Die letzten die sind sind dann die älteren, da sollte halt ersichtlich sein das kein oder fast kein Geld mehr zur Verfügung steht.
Du brauchst deine Leistungen und jeden Tag den du nicht nutzt um den Antrag zu stellen ist ein verlorener Tag. Und je nach SG Richter sieht es dann nicht mehr nach Eilbedürftigkeit aus.
Also schau das du da nicht zu lange dafür brauchst und es die nächsten Tage abschickst!

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Nur für mein Privat-Konto oder auch für das Geschäftskonto? Und ab welchem Datum am Besten? Ab 01.06.?
Meiner Meinung nach nur das private denn das Geschäftskonto ist für das Geschäft und nicht für die Lebenshaltung.
Zwecks Datum habe ich oberhalb schon geschrieben.

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Möglicherweise ja nicht so die optimale Lösung ... :scratch:
in deinem Fall wohl nicht also doch den Postweg, oder über das www.

MfG FN

oldtom

Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56Ich würde den Enthusiasmus mit dem SG  aber eh dämpfen... Liegst du nicht wegen Unterernährung gerade von 2 Ärzten attestiert im Sterben, lehnen die den Anordnungsgrund mangels Eilbedürftigkeit ab - 
Du sollst nicht dämpfen sondern motivieren. Niemand weiß was von einem SG entschieden wird wenn man es nicht versucht. Für mich ist der Fall so dass er zu 100% gewonnen werden sollte.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27
Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56Naja, scanner er ist eine voraussetzung - ich hab halt soon alten HP Laserjet PRO - das ist zwar in 1. Linie auch ein Laserdrucker /scanner , hat aber auch ein eigenes wahlfeld und Telefonanschluss, arbeitet unabhängig vom PC...als "echtes" Fax mit internem puffer ...
Hmmm... ne, sowas hat meiner nicht. Ist son Multi-Funktions-Dingen von Canon, pixma ts3350 - falls das irgendwem was sagt.  :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Wenn da der komplette Bewilligungszeitraum abgebildet ist sollte es reichen.
Der letzte Bescheid ist nur ein Änderungsbescheid für Mai und Juni. Dann müsste ich auch noch die vorherigen Bescheide dazu tun, damit vom 01.01. an alles dabei ist? Denn in dem Änderungsbescheid vom 15.05. steht nur "Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 17.12.2025 und 13.02.2026 werden insoweit aufgehoben."

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Mein WBA von der BA enthält sechs Seiten. KdU+EK ist enthalten
dann fehlt nur noch die VM und EKS
Als Anlagen wüsste ich jetzt nicht was du da noch anhängen willst.
Der WBA ganz pur ohne irgendwelche Nachweise waren 3 Seiten.
Anlage EKS ohne Nachweise 8 Seiten plus Berechnungsbogen, aus dem die Zahlen hervorgehen, 2 Seiten.
KdU 2 Seiten ohne Nachweise.
Anlage EK 5 Seiten ohne Nachweise.
Anlage VM 6 Seiten ohne Nachweise.
Dazu kamen dann noch die Nachweise, die dem JC noch nicht vorlagen und Kontoauszüge (k.A. wieviele Seiten - jedenfalls sehr, sehr viele: 3 Monate für insgesamt 4 Konten)
Also ohne einen einzigen Nachweis oder Kontoauszug bin ich da schon bei 24 Seiten - was das Gratis-Fax-Budget schonmal sprengt.
Dazu dann noch 3 Seiten alte Bewilligungen und
zumindest letzten Kontoauszug vom Privatkonto 5 Seiten (aus dem die aktuelle Situation jedoch nicht ersichtlich ist, da er nur bis 05.05.26 geht).
Also müsste ich doch eigentlich aus dem Online-Banking noch den aktuellen Stand andrucken?
Das Ganze dann x2 = halber Aktenordner  (oder zumindest beinahe)

Und die Frage bezog sich auf die Nachweise, die ich beim WBA eingereicht habe bzw. die dem JC schon vorlagen und für den WBA relevant sind, ob ich die dann auch an das Gericht schicken müsste...  :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Du bist sicher das nach Abgabe des WBA keine Antwort o. Mitwirkungsaufforderung an dich ergangen ist?
Aber absolut !
Das hatte ich in meinem Eingangs-Post aber auch geschrieben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Also schau das du da nicht zu lange dafür brauchst und es die nächsten Tage abschickst!
Ja, ist schon klar - fragt sich halt nur noch, wie ich diesen ganzen Wust dahin bekommen soll ...  :sad:  :weisnich:  :heul:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45also doch den Postweg
Geht nicht, da ich kein Geld für Porto habe

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45oder über das www.
Ja, aber wie? Mein Gratis-Fax mit "PDF24-Fax" geht ja wegen der vielen Seiten nicht...
Das ist ja die große "Gretchen-Frage"...  :weisnich:
Stehe voll auf dem Schlauch ... :heul:  :help:  :heul:  :help:  :heul:

P.S.: Ich hab jetzt was gefunden im Netz: "Das eFax-Probe-Abo (Komplett kostenlos & sofort startklar) https: // ww2(.)efax.com /de/" -
Kennt das jemand? Taugt das was? Ist das seriös? Klappt das mit der Kündigung während der 14tägigen Probezeit?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2026, 16:39:36
P.P.S.: Hab mir die Trustpilot-Bewertungen zu diesem eFax angesehen - hat sich damit erledigt.

Stehe also wieder an dem Punkt, dass ich nicht weiß, wie ich diese riesige Papiermenge zum Gericht bekommen soll, ohne dass es etwas kostet (ich weiß ja nicht, wann ich endlich mal mein Geld bekomme) ...  :heul:  :help:
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Juli 2026, 16:45:04
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 16:39:36dass ich nicht weiß, wie ich diese riesige Papiermenge zum Gericht bekommen soll

Letzte Möglichkeit wäre dann noch ein Anwalt inkl. PKH, welche der Anwalt gleich mit beantragt.

Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08
Tja ... oder aufgeben und (un)geduldig warten, bis es dann irgendwann mal endlich Geld gibt für Juli ...

Ich schicke meiner Anwältin gleich mal eine Email und dann mal hören, was sie sagt. Denn sonst weiß ich wirklich nichts mehr ...

Vielleicht gibt es ja aber doch noch irgendwen hier, der eine andere/bessere Idee hat??? @Ottokar vielleicht? :sad:

P.S.: Kleine Korrektur: Der letzte Kontoauszug für das Privatkonto ist der vom Juni, geht bis 10.06.26 (bildet aber trotzdem die aktuelle Situation nicht ab) und besteht aus 11 Seiten
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06
PetraL

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Der letzte Bescheid ist nur ein Änderungsbescheid für Mai und Juni.
Ein Änderungsbescheid erklärt die vorigen Bescheide für ungültig. Also reicht der Änderungsbescheid schon mal.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Anlage EKS ohne Nachweise 8 Seiten plus Berechnungsbogen, aus dem die Zahlen hervorgehen, 2 Seiten.
dann lass die Geschäftssachen einfach weg. Es geht ja um die Wiederaufnahme deiner Leistungen zum überleben also dass was das JC zahlen muss.
Wenn das SG nicht zufrieden ist fordern sie schon nach was fehlt.
Hauptsache "der Antrag kommt endlich ins rollen."

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27KdU 2 Seiten ohne Nachweise.
Anlage EK 5 Seiten ohne Nachweise.
hast du einen anderen WBA als der von der BA denn da ist KdUH+EK enthalten darum ja sechs Seiten bzw wie bei dir:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Der WBA ganz pur ohne irgendwelche Nachweise waren 3 Seiten.
vermutlich drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Anlage VM 6 Seiten ohne Nachweise.
dann nimm eine Kopie des aktuellen Haben Standes von den Kontoauszügen und eine vom evtl. Sparbuch. Sind auch sechs Seiten weniger.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Dazu dann noch 3 Seiten alte Bewilligungen und
Die alte Bewilligung lässt du weg wie oben geschrieben
Beim Privatkonto
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Also müsste ich doch eigentlich aus dem Online-Banking noch den aktuellen Stand andrucken?
Nur den aktuellen Stand wie geschrieben.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Und die Frage bezog sich auf die Nachweise, die ich beim WBA eingereicht habe bzw. die dem JC schon vorlagen und für den WBA relevant sind, ob ich die dann auch an das Gericht schicken müsste... 
:scratch:
schreib doch mal was für Nachweise du zum WBA abgegeben hast vllt. verstehe ich dann was genau du meinst. Sonst schreiben wir aneinander vorbei.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Ja, ist schon klar - fragt sich halt nur noch, wie ich diesen ganzen Wust dahin bekommen soll ... 
derart reduziert wie es nach dem von mir beschriebenen ist wirst du nicht mehr viele Blätter brauchen
und zur Not gibst du nicht alles doppelt ab. Woher sollst du als Laie auch wissen das es so gemacht werden soll. Ich weiß es nur weil ich a) es selber beim SG so gemacht habe und dann darauf aufmerksam gemacht wurde und b) habe ich es hier im Forum gelernt.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Geht nicht, da ich kein Geld für Porto habe
und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08@Ottokar vielleicht? :sad:
Dann solltest du ihn um Mithilfe bitten. Das kannst du über den Button "Mehr" unten rechts machen.
Würde mich nicht wundern das es leichter geht denn sein Wissen ist so umfangreich da bin ich ein ganz kleines Licht dagegen.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08Kleine Korrektur: Der letzte Kontoauszug für das Privatkonto ist der vom Juni, geht bis 10.06.26 (bildet aber trotzdem die aktuelle Situation nicht ab) und besteht aus 11 Seiten
Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.

MfG FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 13:06:59
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29In dem Schreiben vom Jobcenter zum "Ablauf des Bewilligungszeitraums" zum 30.06.26 (online in der Bescheidablage 17.05.26 20:06 Uhr) war dieses Mal gar nichts angegeben, was sie an Unterlagen wollen.

Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab? Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:56
Erstmal ein kurzes Update, meine RA hat auf meine Email geantwortet:
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedaure aber, Ihnen aktuell nicht weiterhelfen zu können. Ich werde in 4 Wochen in den Urlaub gehen und habe keine Kapazitäten bis dahin. Besonders problematisch ist aber, dass mich während meines Urlaub in Sozialrechtssachen und schon gar nicht in Eilsachen ein Kollege vertreten kann. Es ist auch bei Eilanaträgen tendenziell nicht davon auszugehen, dass diese in 4 Wochen erledigt sein wird. Derartige Fälle kann ich meinen Kollegen nicht unerledigt hinterlassen.
Ob Sie tatsächlich die Unterlagen in doppelter Ausfertigung einreichen müssen, sollten Sie vorher erfragen, da das Gericht die Unterlagen eingescannt und dann mittels eines besonderen elektronischen Postfachs an das Jobcenter übermitteln wird. Eine postalische Zustellung an die Gegenseite erfolgt also nicht mehr, sodass möglicherweise auch die doppelte Einreichung obsolet ist. ..."

Ich denke, damit ist 1. das Thema "2-fache Ausfertigung einreichen" schon erledigt und
2. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert, kann ich mir auch genauso gut die teuren Tintenpatronen sparen (24,- € netto ohne USt.) und (un)geduldig auf das JC warten - das ist alles so sinnlos irgendwie ...  :heul:

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06vermutlich drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.
Doch, doch, das sind schon nur 3 Seiten, incl. KdU, da es ja ein Online-WBA war, nix gestricktes.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.
Ne, natürlich war das so nicht geplant. Bin ja nicht davon ausgegangen, dass das Geschäft so massiv rückläufig werden wird  :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.
Ein ganz normaler monatlicher Kontoauszug für das Girokonto. Anfangssaldo, Buchungen, Abschlusssaldo. Das, was ich auch beim JC immer einreiche.  :weisnich:

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 13:06:59Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab?
Aber selbstverständlich. Hatte ich auch so in meinem Eröffnungspost geschrieben (direkt der 2. Satz).

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 13:06:59Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
Ja, natürlich. An der abschließenden EKS für das letzte HJ bin ich gerade dran. Aber was hat die abschließende EKS (des letzten Bewilligungszeitraums) mit dem WBA (für den neuen Bewilligungszeitraum) zu tun? Das verstehe ich jetzt nicht  :weisnich:
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Juli 2026, 15:22:01
Zitat von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:56Wenn das eh wochenlang dauert

Das kann leider sein.

Darum ja auch der Rat, dem JC zusätzlich weiterhin permanent auf den Geist zu gehen.

Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?

Je nachdem, was die Antworten als Letztes eben zum SG.
Manchmal ist das eben die einzige Möglichkeit.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 06. Juli 2026, 19:50:36
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Juli 2026, 15:22:01Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?
Ja. Beim Telefonat am 29. und dann auch nochmal schriftlich beim Nachreichen der Anlagen VM und EK.
Morgen werde ich den "Heißen Strich" (Hot line  :zwinker: ) nochmal "nerven" ...
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Juli 2026, 09:42:02
PetraL

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:562. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert,
Dann warte ich mal ab bis dein heutiges Telefonat und deine Aussage dazu ab.

Wegen der Aussage es kann wochenlang dauern würde ich selber sicher nicht abwarten. Hier gibt es auch de Aussage dass das sehr schnell gehen kann, zumindest wenn ich mich richtig erinnere.
Sprich am ersten Beim SG heute am siebten könnte es erledigt sein.

MfG FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 07. Juli 2026, 11:45:07
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juli 2026, 09:42:02PetraL

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:562. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert,
Dann warte ich mal ab bis dein heutiges Telefonat und deine Aussage dazu ab.

Wegen der Aussage es kann wochenlang dauern würde ich selber sicher nicht abwarten. Hier gibt es auch de Aussage dass das sehr schnell gehen kann, zumindest wenn ich mich richtig erinnere.
Sprich am ersten Beim SG heute am siebten könnte es erledigt sein.

MfG FN
Gestern hatte ich niemanden erreicht, war dann aber auch fast den ganzen Tag unterwegs.

Wegen der Dauer kommt es sicherlich auch auf das SG an, d.h. ist bestimmt individuell unterschiedlich. Meine RA ist eigentlich grundsätzlich immer sehr optimistisch eingestellt bzgl. Dauer etc., so dass ich ihre Zeitschätzung für durchaus realistisch halte

Ich habe gerade eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, die ich jetzt erstmal ganz schnell bearbeiten werde. Ich versuche mal, das Ding hier anonymisiert anzuhängen - zumindest lässt sich erkennen, dass diese SB (jetzt wieder die von früher, mit der ich vor Jahren schon nur Scherereien hatte), Null Durchblick hat bzgl. der eingereichten Unterlagen ...  :wand:

P.S..: mit dem Anhängen hat es scheinbar wieder nicht geklappt - k.A., warum. versuche es später nochmal in separatem Post.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 07. Juli 2026, 13:59:26
 

ich glaube, jetzt hat es funktioniert?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 14:43:42
Zum Anonymisieren der Daten gehören auch die Daten des Jobcenters bzw. dessen Mitarbeiter.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 11:45:07zumindest lässt sich erkennen, dass diese SB (jetzt wieder die von früher, mit der ich vor Jahren schon nur Scherereien hatte), Null Durchblick hat bzgl. der eingereichten Unterlagen

Stimmt es nicht, dass du seit 2023 keine Gewinne machst mit deiner Selbstständigkeit?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05
Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 14:43:42Zum Anonymisieren der Daten gehören auch die Daten des Jobcenters bzw. dessen Mitarbeiter.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 11:45:07zumindest lässt sich erkennen, dass diese SB (jetzt wieder die von früher, mit der ich vor Jahren schon nur Scherereien hatte), Null Durchblick hat bzgl. der eingereichten Unterlagen

Stimmt es nicht, dass du seit 2023 keine Gewinne machst mit deiner Selbstständigkeit?
Doch, das stimmt. Geht auch nicht, weil ich jeden Cent sofort wieder investiere, um mein Geschäft überhaupt erstmal aufzubauen - hab im September 2023 nahezu bei 0 angefangen, ohne Eigenkapital, ohne nennenswerte Geschäftsausstattung und bin somit jetzt im 3. Jahr.
Dauert auch alles länger bei mir durch meine gesundheitlichen Einschränkungen - kann halt nur max. 2-3 Stündchen arbeiten und das auch nicht jeden Tag.

Habe ich aber auch nie bestritten.
Hat aber alles mit meinem WBA nichts zu tun - oder wo ist da der Zusammenhang, den ich übersehe?  :weisnich:

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 14:43:42Zum Anonymisieren der Daten gehören auch die Daten des Jobcenters bzw. dessen Mitarbeiter.
ops, sorry, hab ich übersehen. kann ich das irgendwie korrigieren? bin ja schon froh, dass ich es überhaupt geschafft habe, die datei hochzuladen
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 17:19:14
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05Hat aber alles mit meinem WBA nichts zu tun

Doch, man stellt die Wirtschaftlichkeit deiner Selbstständigkeit in Frage. Das Jobcenter prüft deine Betriebsausgaben, dafür möchte man jetzt von dir die aufgeführten Nachweise und Belege haben. Wenn die Ausgaben in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen, werden sie als "vermeidbar" gestrichen. Dein anrechenbares Einkommen steigt dadurch, das Bürgergeld sinkt.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2026, 17:46:18
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05kann ich das irgendwie korrigieren?

Wenn es schon gespeichert ist, nur über einen Moderator.
Ihn darum bitten, es zu korrigieren oder zu löschen.

Das mit dem SG sollte wohl auch erst mal zur Seite gestellt werden.
Das JC scheint ja den Antrag zu bearbeiten und nur noch auf die Nachweise zu warten.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Rotti am 07. Juli 2026, 17:54:47
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05ops, sorry, hab ich übersehen. kann ich das irgendwie korrigieren? bin ja schon froh, dass ich es überhaupt geschafft habe, die datei hochzuladen
deine Bedarfsgemeinschaftsnr. ist zu sehen wenn der SB mitliest weiß er jetzt das du nicht klein beigibst von daher lass es einfach stehen
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 07. Juli 2026, 17:56:21
Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 17:19:14
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05Hat aber alles mit meinem WBA nichts zu tun

Doch, man stellt die Wirtschaftlichkeit deiner Selbstständigkeit in Frage. Das Jobcenter prüft deine Betriebsausgaben, dafür möchte man jetzt von dir die aufgeführten Nachweise und Belege haben. Wenn die Ausgaben in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen, werden sie als "vermeidbar" gestrichen. Dein anrechenbares Einkommen steigt dadurch, das Bürgergeld sinkt.

Hmmm ...  :scratch: ja, klingt schon halbwegs logisch - nur, wie soll ich denn Belege zu zukünftig geplanten Ausgaben vorlegen, die es noch gar nicht gibt?
Und auf die "Wirtschaftlichkeit" kann ich ja nunmal keinen wirklichen Einfluss nehmen - ich kann ja niemanden zwingen, bei mir zu kaufen. Und ein Geschäft muss halt nun einmal auch erstmal aufgebaut werden: um etwas verkaufen zu können, muss man erst einmal produzieren. Und Werbung betreiben etc. Und aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen kann ich das Ganze auch nicht einfach mal aus dem Hut zaubern - wenn Leute, die Vollzeit (min. 40 h die Woche) arbeiten können, schon 3 Jahre brauchen, um ein Geschäft aufzubauen, wie soll ich dann eines mit ca. 10 h die Woche innerhalb von 2,5 Jahren aus dem Boden stampfen?  :weisnich:
Also, jeder vernünftig denkende und mit der Materie vertraute Mensch sollte eigentlich schon in der Lage sein, das realistisch einzuschätzen ... denk ich mal so ...

Aber egal, hab alles beantwortet und der lieben Frau eine gute Sammlung an Unterlagen geschickt -
und so habe ich jetzt schonmal eine ganze Menge an Zeugs für die Abschließende EKS, die ich ja noch fertigmachen muss, eingereicht.
Mal schauen, ob die liebe Dame darüber genügend erbaut ist, um meinen WBA endlich zu bescheiden.

Ich würde den ganzen Aufwand und die Fragerei ja auch noch nachvollziehen können, wenn es sich um die abschließende EKS handeln würde (da gibts ja schließlich Buchungen und Belege), aber bei der vorläufigen finde ich das doch schon irgendwie befremdlich  :weisnich:

Eigentlich sollte sich das JC doch freuen, dass ich nicht den ganzen Tag nur rumgammele sondern versuche, etwas Sinnvolles zu tun, das mir hoffentlich mal bald auch ein (zusätzliches) Einkommen generiert - spätestens in 3 Jahren, wenn ich in Rente gehe, damit ich dann nicht weiter beim Sozialamt hänge.

Finde ich auch nicht wirklich spaßig, dass die Verkäufe so dermaßen eingebrochen sind und ich das Geschäft mit mühsam vom Munde abgesparten Euros aus dem Würger/Grundsicherungsgeld am laufen halten muss.

P.S.:
Zitat von: Rotti am 07. Juli 2026, 17:54:47
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05ops, sorry, hab ich übersehen. kann ich das irgendwie korrigieren? bin ja schon froh, dass ich es überhaupt geschafft habe, die datei hochzuladen
deine Bedarfsgemeinschaftsnr. ist zu sehen wenn der SB mitliest weiß er jetzt das du nicht klein beigibst von daher lass es einfach stehen
Ohhh .... hab ich auch nicht gesehen ...  :sad:
Die SB kann ruhig mitlesen - ich schreibe ja hier nichts, was ich ihr nicht schreibe oder schreiben würde oder sie nicht ohnehin schon wüsste - was Neues gibt es hier also nicht für die liebe Frau zu lesen  :zwinker:

Und nach dem xten Durchsuchen hab ich die Nummer auch gefunden - die war für mich zu klein geschrieben, ich seh ja nicht mehr so gut
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 18:16:29
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 17:56:21Eigentlich sollte sich das JC doch freuen, dass ich nicht den ganzen Tag nur rumgammele sondern versuche, etwas Sinnvolles zu tun

Mütter freuen sich, wenn ihre Kinder ein erfüllendes Hobby gefunden haben, dem Jobcenter ist das egal. Die sehen das wie das Finanzamt.
Das Finanzamt stuft ein Gewerbe als Hobby (sogenannte Liebhaberei) ein, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Wenn du dauerhaft Verluste machst und nicht auf einen Totalgewinn (Gewinn über die gesamte Lebensdauer des Betriebs) hinarbeitest, wertet das Finanzamt die Tätigkeit als Hobby.
Liegt dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) unter €410 im Jahr, geht das Finanzamt oft von einem Hobby aus und fordert keine Steuern. Bei Liebhaberei musst du deine Einnahmen zwar nicht versteuern, aber du kannst deine Ausgaben auch nicht von der Steuer absetzen. Das Finanzamt gibt dir meist 3-5 Jahre Zeit, um einen Gewinn zu erzielen. Passiert das nicht und du änderst dein Geschäft nicht, wird das Gewerbe nachträglich zum Hobby erklärt.

Das Jobcenter wird gerade aktiv, weil du in den vergangenen 3 Jahren noch nicht mal 100€ (anrechnungsfreien) Gewinn im Monat erzielt hast.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2026, 18:18:30
Zitat von: Rotti am 07. Juli 2026, 17:54:47von daher lass es einfach stehen

Kein guter Rat.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 17:56:21Eigentlich sollte sich das JC doch freuen

Was dem sicherlich ziemlich egal ist.



Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 07. Juli 2026, 18:29:56
Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 18:16:29Das Jobcenter wird gerade aktiv, weil du in den vergangenen 3 Jahren noch nicht mal 100€ (anrechnungsfreien) Gewinn im Monat erzielt hast.
Und warum werden die jetzt gerade bei meinem WBA "aktiv" und nicht bei meiner abschließenden EKS, die ich ja noch machen muss?

Kann ich jetzt irgendwie nicht so wirklich nachvollziehen...

Und wenn das Finanzamt 3-5 Jahre gibt, warum kommt das JC schon nach 2,5 Jahren an? Eigentlich könnte ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen gar nichts arbeiten.

Selbstverständlich habe ich die Absicht, Gewinn zu erzielen - sonst hätte ich das Ganze überhaupt nicht auf mich genommen. Ich kann aber keinen aus dem Hut zaubern.

Dass die ausgerechnet jetzt ankommen, wo sie meinen WBA ohnehin schon 6 Wochen vertrödelt haben und ich ohne Geld für Juli dastehe, ist ... da fehlen mir die Worte ...

Trotzdem danke an alle für eure Hilfe 
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 18:48:53
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 18:29:56Und warum werden die jetzt gerade bei meinem WBA "aktiv" und nicht bei meiner abschließenden EKS, die ich ja noch machen muss?

Weil sich das 3. Jahr deines Minusgeschäfts im nächsten Bewilligungszeitraum, also im September 2026, vollendet.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 07. Juli 2026, 20:29:32
Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 18:48:53
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 18:29:56Und warum werden die jetzt gerade bei meinem WBA "aktiv" und nicht bei meiner abschließenden EKS, die ich ja noch machen muss?

Weil sich das 3. Jahr deines Minusgeschäfts im nächsten Bewilligungszeitraum, also im September 2026, vollendet.

Na, da hätten die sich trotzdem Zeit lassen können bis zur abschließenden EKS von Januar bis Juni in 1-2 Wochen, dann gäb's wenigstens echte Zahlen zu bemeckern. Die Notwendigkeit, mich im Juli noch länger ohne Geld dastehen zu lassen, erschließt sich mir nicht wirklich. Existenzsicherung, zeitgerechte Bedarfsdeckung etc. alles nur Blabla. Ich kann keine Verkäufe aus dem Hut zaubern. Und wenn bei einer maximal 10 Stunden Woche schon nach weniger als 3 Jahren ein Bomben-Geschäft aus dem Nichts da sein soll, dann fehlt mir für diese Einstellung leider wirklich jedes Verständnis. Aber sei's drum, ich geb's auf.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 09. Juli 2026, 13:27:13
Mir ist eine weitere Merkwürdigkeit aufgefallen:
Normalerweise bekomme ich bei jedem (Online-)Schreiben des JC immer automatisch auch eine Benachrichtigung per Email, dass ein "neues Schriftstück in meiner Bescheidablage vorhanden" sei.

Bei dieser AzM aber seltsamerweise nicht, auch nicht 1 Tag verspätet (was durchaus schon einmal vorgekommen ist) - ein Schelm, der Böses dabei denkt???
Vielleicht.  :weisnich:  Möglicherweise ist es ja tatsächlich nur ein "Versehen" oder ein (technischer?) Fehler des Systems gewesen, dass ich über den Eingang der AzM dieses Mal nicht informiert wurde ...

Allerdings ist es auch nicht das erste Mal, dass mich diese SB ohne Geld dastehen lässt.

Diese SB war es damals auch, die beharrlich darauf bestand, dass Kinder grundsätzlich immer zur BG der Eltern gehören, unabhängig vom eigenen Einkommen.
Bis ihre Teamchefin bei einem persönlichen 3er-Gespräch im JC darauf hinwies, dass das falsch ist.

Ich habe jetzt zum 3. Mal einen Vorschuss beantragt - mal schauen, ob der auch wieder einfach ignoriert wird.

Nach wie vor finde ich es seltsam, dass sich hier überhaupt kein anderer Betroffener einfindet, wenn diese "allgemeine" Bearbeitungszeit von 7 Wochen denn tatsächlich "allgemein" gilt wie behauptet. Oder bin tatsächlich nur ich betroffen? - Auch hier ein Schelm, der Böses dabei denkt ...

Und es erschließt sich mir auch immer noch nicht, warum ausgerechnet bei meinem WBA, der ohnehin schon so lange verschleppt wurde, eine umfassende Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden und Fragen zu monatlich wiederkehrenden Ausgaben (seit September 23) gestellt werden müssen, um meinem WBA bescheiden zu können, bei dem schließlich jeder einzelne Tag zählt, weil ich seit dem 1.7. ohne Geld dastehe.
Bei meiner jetztigen vorläufigen EKS gibt es schliesslich absolut nichts Neues. Alle Planungen wurde bereits mehrfach in den vorhergehenden vorläufigen Anlagen EKS aufgeführt, alle monatlich wiederkehrende Ausgaben in sämtlichen vorhergehenden abschließenden Anlagen EKS aufgeführt und belegt.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt???

Und niemand außer mir empört sich über dieses "Dann sagen Sie einfach, Sie zahlen später"?

Ist das für alle anderen hier wirklich korrekt, wie sich diese HL-Dame verhalten hat und meine neue/alte SB vorgeht?

Sieht da außer mir niemand eine Schikane/Diskriminierung/absichtliche und nicht notwendige Verzögerung der Auszahlung der für mich lebensnotwendigen Leistungen?
:weisnich:

P.S.: Ich erwäge eine Beschwerde bei der Teamleitung.
Hat sowas schonmal jemand hier gemacht? Kann mir jemand bei der Formulierung helfen?
Oder hat das ohnehin keinen Sinn, weil das gesamte Vorgehen völlig korrekt und wunderbar ist????
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: oldtom am 09. Juli 2026, 14:36:31
Du bist mit Sicherheit kein Einzelfall  -  7 Wochen sind ja auch nur lang, wenn man es nicht gewohnt ist. Ich gehe davon aus, das dieses "Sozialsystem" auch garnicht gedacht ist irgendwie zu helfen. Es hat tolle gesetze , auf die man verweist, damit der Pöbel nicht mit den Mistgabeln auf der Straße steht...
Wenn du dich echt ohne Freunde/Verwante auf das JC  verlassen musst... da kannst du verrecken...ist leider so :flag:
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:24:48
Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 13:27:13Und es erschließt sich mir auch immer noch nicht, warum ausgerechnet bei meinem WBA, der ohnehin schon so lange verschleppt wurde, eine umfassende Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang bei einem WBA.

Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 13:27:13"Dann sagen Sie einfach, Sie zahlen später"?

Aussagen am Telefon sind genau null wert.

Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 13:27:13Sieht da außer mir niemand eine Schikane/Diskriminierung/absichtliche und nicht notwendige Verzögerung der Auszahlung

Wenn die Bearbeitungszeit bei dem JC aktuell bei ca. 8 Wochen liegt, dürfte es den anderen ja auch nicht besser ergehen? (mal rumhören)

Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 13:27:13Ich erwäge eine Beschwerde bei der Teamleitung.

Kann man auf jeden Fall tun, zumindest was die Verweigerung eines Vorschusses angeht.

Beim nächsten Mal den WBA eben mind. 10 Wochen vorher abgeben.
Dann bleibt genug Zeit, um den aktuellen Stand abzufragen.

Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 09. Juli 2026, 17:00:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:24:48Beim nächsten Mal den WBA eben mind. 10 Wochen vorher abgeben.

Dann bleibt genug Zeit, um den aktuellen Stand abzufragen.
Falls dann nicht die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen erhöht wird ...

Dann habe ich augenscheinlich bisher "Glück" bei den anderen SB gehabt. Nunja, ich hatte nach allem, was ich dazu bisher hier gelesen habe immer angenommen, dass für detaillierte Prüfungen und Nachfragen eben die abschließende EKS mit den echten Zahlen und den echten Belegen dient.

Zumal fast alle gestellten Nachfragen mit einem Blick in meine letzte Abschließende Anlage EKS schon erschöpfend beantwortet gewesen wären. Aber nun ja.

Vielleicht sehe ich da ja auch wirklich Gespenster, wo gar keine sind, einfach weil ich in den Jahren so viele so schlechte Erfahrungen mit dieser SB gesammelt habe. Und ich ein paar Jahre "Ruhe" hatte, während andere SB für mich zuständig waren ...  :weisnich:

Das mit der Beschwerde bei der Teamleitung will ich aber auf jeden Fall versuchen - vor ein paar Jahren konnte ja auch nur die Teamleiterin diese SB von ihrem Irrglauben abbringen.
Wäre also für Formulierungshilfe sehr dankbar.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:30:00
Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 17:00:08Falls dann nicht die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen erhöht wird ...

Das muss man dann definitiv nicht mehr akzeptieren.

Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 17:00:08weil ich in den Jahren so viele so schlechte Erfahrungen mit dieser SB gesammelt habe.

Die wird aber nicht den WBA-Antrag bearbeiten, sondern die Leistung, oder ist sie aus der Leistung?

Auf die Schnelle musst eben noch anpassen:


[Dein Vorname Nachname]

[Deine Straße und Hausnummer]

[Deine PLZ und Ort]

[Deine Telefonnummer / E-Mail-Adresse]

An die Teamleitung des Jobcenters [Name des Jobcenters]

[Straße und Hausnummer des Jobcenters]

[PLZ und Ort des Jobcenters]

[Dein Wohnort], den [Aktuelles Datum]

Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nr.): [Deine BG-Nummer eintragen]

Dienstaufsichtsbeschwerde und Sachstandsbeschwerde

Hier: Verweigerung eines Vorschusses trotz unzumutbar langer Bearbeitungszeit und akuter Mittellosigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich formell Beschwerde gegen die Bearbeitung meines Antrags sowie gegen die explizite Verweigerung eines Vorschusses durch die zuständigen Sachbearbeiter(innen) ein.

Sachverhalt:
Ich habe meinen [Hauptantrag / Weiterbewilligungsantrag] bereits am [Datum der Abgabe] vollständig eingereicht. Seitdem sind [Anzahl] Wochen vergangen, ohne dass eine finale Bearbeitung oder eine Auszahlung erfolgt ist.

Da meine finanziellen Rücklagen vollständig aufgebraucht sind und das behördliche Verzögerungsverfahren meine Existenz unmittelbar bedroht (Zahlung von Miete, Lebensmitteln und Strom ist nicht mehr gewährleistet), habe ich am [Datum des Vorschuss-Gesuchs] die Auszahlung eines Vorschusses beantragt. Dies wurde mir mit Verweis auf die noch laufende Bearbeitung verweigert.

Rechtliche Würdigung:
Die Verweigerung des Vorschusses ist rechtswidrig. Gemäß § 42 SGB I besteht ein Rechtsanspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Die Frist von einem Monat ist hierbei längst überschritten bzw. die akute Notlage erfordert sofortiges Handeln zur Abwendung von Wohnungslosigkeit und Hunger.

Das Jobcenter ist im Rahmen der Amtspflicht zur Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums verpflichtet. Eine Verschleppung der Bearbeitung darf nicht zu Lasten meiner physischen Existenz gehen.

Ich fordere Sie daher als Teamleitung auf:

Den Sachverhalt unverzüglich zu prüfen und die Bearbeitung meines Antrags zu priorisieren.

Mir binnen 48 Stunden einen angemessenen Vorschuss (bar oder per Sofortüberweisung) auszuzahlen, um die akute Notlage abzuwenden.

Sollte ich bis zum [Datum in 2 Tagen einsetzen, z.B. 11.07.2026] keinen Zahlungseingang oder eine positive Rückmeldung verzeichnen, sehe ich mich gezwungen, unverzüglich einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

[Deine Unterschrift bei postalischer Mitteilung]

[Dein Vorname Nachname]

Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: FredFeuerstein7 am 09. Juli 2026, 18:12:51
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:30:00Mir binnen 48 Stunden einen angemessenen Vorschuss (bar oder per Sofortüberweisung) auszuzahlen, um die akute Notlage abzuwenden.

Dann muss man erst mal die Notlage per Kontoauszüge nachweisen.
und eine 48h Forderung zu stellen...  Na viel Glück dabei.

Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: oldtom am 09. Juli 2026, 18:17:57
... ich weiß auch nicht , ob die Teamleitung da überhaupt ein Ansprechpartner ist - weder für einen Antrag, noch bez. der Dienstaufsiccht.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: FredFeuerstein7 am 09. Juli 2026, 18:28:00
2 Fliegen mit einer Klatsche...

Mit dem Perso zum JC gehen und die WBA klären. Aktuelle Kontoauszüge mitnehmen um Notlage zu bestätigen.

Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 09. Juli 2026, 18:58:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:30:00Die wird aber nicht den WBA-Antrag bearbeiten, sondern die Leistung, oder ist sie aus der Leistung?
Also, das ist jedenfalls die, die mir jetzt die AzM mit den ganzen (größtenteils überflüssigen) Fragen geschickt hat - also doch wohl die, die meinen WBA bearbeitet?

Und die hat früher auch auf meinen Bewilligungsbescheiden drauf gestanden und mir (bzw. damals noch uns) das Leben zur Hölle und uns krank gemacht und mir meine Lebenszeit geraubt und verkürzt.
Und sich, wie gesagt, u.a. auch strikt geweigert, von ihrem Irrglauben, Kinder U25 gehören unabhängig von ihrem eigenen Einkommen grundsätzlich immer zur BG der Eltern, abzurücken ...

Und ich war so dermaßen froh, als ich die A-Karte abgeben konnte, weil durch meine Selbständigkeit eine andere Abteilung zuständig wurde ... und jetzt hab ich die wiederbekommen ...  :heul:  :heul:  :heul:

P.S.: den Rest habe ich mir schonmal kopiert, danke dir dafür

UND: Ich habe jetzt ein JUSTIZ-POSTFACH !!! :))) Darüber kann ich ab sofort formgerecht z.B. Klagen einreichen. Digital. In Sekundenschnelle. :))) (hab inzwischen in einem hartz4-Beitrag gelesen, dass Faxe über PDF24 eigentlich gar nicht akzeptiert werden - da hab ich wohl damals Glück gehabt beim SG D'dorf.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2026, 13:01:17
PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:30:00Rechtliche Würdigung:
Die Verweigerung des Vorschusses ist rechtswidrig. Gemäß § 42 SGB I besteht ein Rechtsanspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Die Frist von einem Monat ist hierbei längst überschritten bzw. die akute Notlage erfordert sofortiges Handeln zur Abwendung von Wohnungslosigkeit und Hunger.
Vllt.doch eher unten stehendes?:
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatDie §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.

Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 13:27:13Nach wie vor finde ich es seltsam, dass sich hier überhaupt kein anderer Betroffener einfindet, wenn diese "allgemeine" Bearbeitungszeit von 7 Wochen denn tatsächlich "allgemein" gilt wie behauptet. Oder bin tatsächlich nur ich betroffen?
Bloß weil hier kein Hilfesuchender etwas schreibt bzw. nicht schreibt hat das nichts zu sagen. Das ist ja schon stark zurückgegangen und seit KI's am Markt sind noch viel extremer, da kommen stellenweise über Tage hinweg keine neuen Anfragen.
 
Deine Möglichkeiten wurden dir ja aufgeführt, zumindest bis du das neue Mitwirkungsschreiben eingestellt hast und es dann wieder gelöscht wurde. Da ich es nicht lesen konnte kann ich nichts dazu schreiben. Allerdings sind gerade die Sachen bezüglich Selbstständigkeit und JC eh nicht zu meiner Materie und Tipps daher eher so lalala.
Scheinen aber passende Antworten gekommen zu sein und da Ottokar sich hier noch nicht gemeldet hat gehe ich davon aus dass das Hilfeersuchen deinerseits nicht gemacht wurde.

Ich selber kann da nichts neues hinzufügen außer das eingetroffen ist was ich schon geschrieben habe. Verzögerungstaktik vom JC ist ja nicht wirklich was neues.

MfG FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 10. Juli 2026, 15:05:20
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2026, 13:01:17Bloß weil hier kein Hilfesuchender etwas schreibt bzw. nicht schreibt hat das nichts zu sagen. Das ist ja schon stark zurückgegangen und seit KI's am Markt sind noch viel extremer, da kommen stellenweise über Tage hinweg keine neuen Anfragen.
Hm, ja, mag sein. Kommt mir trotzdem etwas merkwürdig vor.

Das mit der AzM, die inzwischen gelöscht ist, ist nicht weiter tragisch: Wie gesagt, handelte es sich zu 90% ohnehin um völlig überflüssige, teilweise redundante Fragen, die ein Blick in meine letzte Abschließende EKS (Januar 2026) sowie in die mit diesem WBA eingereichten Unterlagen bereits erschöpfend hätte beantworten können. :wand:

Das mit dem Vorschuss hat sich auch erledigt, denn es hat sich etwas getan: Ich habe meinen Bescheid bekommen :ok: . Jetzt warte ich nur noch auf den Geldeingang.
Merkwürdigerweise gab es wieder keine Benachrichtigung per Email - das scheint irgendwie / irgendwer abgeschaltet zu sein bzw. abgeschaltet zu haben ...

Muss da leider auch wieder einmal Widerspruch einlegen - aber naja. Hauptsache ist ja, es gibt endlich Geld !!!
Vielleicht hat ja auch die Ankündigung einer Beschwerde da ganz plötzlich was beschleunigt?  :grins: 

Und ich soll - wieder einmal - einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Ist aber nicht tragisch, hab ich schon länger mit gerechnet, da meine Volle Erwerbsminderung zum 31.08.24 befristet war.

Dabei hat die werte Dame wieder einmal gleich 2 Böcke geschossen und bewiesen, dass sie ganz grandios Fakten-resistent ist: Sie immer noch bzw. schon wieder davon überzeugt, dass die BG mit meiner Tochter durch deren 25. Geburtstag und Auszug nicht mehr bestehen würde - obwohl die BG bereits seit 01.10.22 ganz offiziell aufgehoben ist.  :wand:
Und sie meint auch, dass meine Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt worden wäre - was nicht stimmt und eigentlich auch in meiner Akte entsprechend vermerkt sein müsste ...
Aber mit dem Lesen hat es diese SB augenscheinlich nicht so  :zwinker:
Hab den Antrag natürlich sofort formlos gestellt, so wird das Ganze dann in den nächsten Monaten/Jahren seinen Lauf nehmen.

Das Wichtigste ist ja doch, dass ich endlich Geld bekomme - ich war wieder mal echt fix und fertig deswegen.

Ich danke euch allen vielmals für eure Hilfe und euren Zuspruch. :danke:
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2026, 12:16:37
PetraL

Zitat von: PetraL am 10. Juli 2026, 15:05:20Ich habe meinen Bescheid bekommen
Danke für die Rückmeldung!

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 14. Juli 2026, 12:26:31
Ich habe zwar den Bescheid am 10.7. bekommen - aber immer noch kein Geld auf dem Konto.
Lt. Hotline dauert das bis zu 5 Arbeitstagen bei Behörden (ich hatte das Stichwort "Sofortüberweisung" eingebracht) und "sollte dann am Freitag dem 17. spätestens drauf sein".
Frage: Ist das tatsächlich korrekt? Geht das nicht schneller? Oder wollen die mich (mal wieder) veräppeln?
Freitag stehe ich dann 3 Wochen ohne Geld da ...  :heul:
Muss das JC eigentlich für die ganzen Kosten (Rückbuchungs-, Mahngebühren, Verzugszinsen etc.) aufkommen? Oder bin ich (wie immer) die Gear...te?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 31. Juli 2026, 13:30:08
Mittwochs (15.07.) hatte ich dann tatsächlich endlich das Juli-Geld drauf.
Was ist nun aber mit den ganzen Kosten, die diese Verspätung verursacht hat?

Zitat von: PetraL am 14. Juli 2026, 12:26:31Muss das JC eigentlich für die ganzen Kosten (Rückbuchungs-, Mahngebühren, Verzugszinsen etc.) aufkommen? Oder bin ich (wie immer) die Gear...te?
Muss das JC "Schadenersatz" leisten?
Weiß da niemand etwas zu?
Und falls ja: Was muss ich tun, um diesen Schaden ersetzt zu bekommen?
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Juli 2026, 16:31:13
Zitat von: PetraL am 31. Juli 2026, 13:30:08Muss das JC "Schadenersatz" leisten?

Ja, muss es, wenn es schuldhaft gehandelt hat.

Allerdings musst du den entstandenen Schaden nachweisen.

Schreiben an das JC mit BG-Nummer und deiner Forderung und allen Nachweisen darüber.

Danach weiter sehen und notfalls zum SG.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: PetraL am 31. Juli 2026, 17:48:24
Danke dir.  :sehrgut:
Den nächsten Kontoauszug für das private Girokonto gibt's erst am 11.08., da sollte dann auch drauf stehen, was mir an Überziehungszinsen berechnet wurde.
Dann mache ich das fertig - bin mal gespannt  :zwinker:
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Juli 2026, 17:55:02
Zitat von: PetraL am 31. Juli 2026, 17:48:24was mir an Überziehungszinsen berechnet wurde

Ja, alles, was damit zusammenhängt, auch mögliche Rücklastschriften.
Titel: Aw: WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. August 2026, 13:03:37
PetraL

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2026, 13:30:08Muss das JC "Schadenersatz" leisten?
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derje  (weiterlesen...)

MfG FN