Merkwürdigerweise scheint das Problem ein "Einzelfall" zu sein, da ich hier im Forum außer dem Beitrag https://hartz.info/index.php/topic,138455.0.html
nicht einen Fall gefunden habe:
Ich habe am 25.05.26 online meinen WBA gestellt, nebst Anlage EKS und Unterlagen.
In dem Schreiben vom Jobcenter zum "Ablauf des Bewilligungszeitraums" zum 30.06.26 (online in der Bescheidablage 17.05.26 20:06 Uhr) war dieses Mal gar nichts angegeben, was sie an Unterlagen wollen. Davon, dass eine Anlage VM notwendig wäre, stand weder was in diesem Schreiben, noch wurde es bei dem Online-WBA irgendwo erwähnt - erfahren habe ich es erst nachträglich durch den Hartz4-Newsletter. - Naja, habe ich gedacht, die werden sich schon melden, wenn was fehlt. Machen sie ja schließlich immer. Und das auch - normalerweise - sehr zügig. Manchmal sogar schon am nächsten Tag, wenn ich abends angefangen hatte und noch nicht alles fertig hochgeladen hatte (dieses Online-System braucht manchmal "etwas länger").
Kam aber nichts.
Am 18.06.26 deshalb "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht. Reaktion: keine
Am 24.06.26 deshalb 2. "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht. Reaktion: keine
Am 30.06.26 deshalb bei der "Hotline" angerufen:
Mein WBA sei noch nicht in der Bearbeitung, einen Grund könne sie (die HL-Dame) nicht erkennen.
(eine fehlende Anlage VM war es also schonmal nicht)
Kurze Recherche-Pause seitens der HL-Dame, dann: Die Bearbeitungszeit läge aktuell bei 7 Wochen.
Ein ungläubiges "Wie bitte??? Es hat sich doch bis auf die Gebäudeversicherung um ca. 2 Euro überhaupt nichts gegenüber der Monate Mai und Juni geändert." meinerseits wurde mit
"Die Kollegen haben im Moment (vielleicht sagte sie auch "zur Zeit") viel zu tun. Die Bearbeitungszeit liegt bei 7 Wochen, auch wenn sich nichts geändert hat."
Auf mein "Heißt das, Sie lassen mich zum 1.7. ohne Geld dastehen??!!?!" meinte sie nur ja, das sähe wohl so aus (oder so ähnlich).
Und zu meinem "Aber ich muss doch meine Rechnungen bezahlen, die am 1.7. fällig sind. Und auch etwas einkaufen!" kam der absolute Knaller:
"Dann sagen Sie den Leuten eben, Sie zahlen ein paar Tage später."
(vielleicht benutzte sie auch das Wort "einfach" statt "eben" - ich weiß es nicht mehr genau.
Dazu fiel mir dann nichts mehr ein außer "Das wird abgebucht. Von einem leeren Konto... Dann brauche ich wenigstens einen Vorschuss.." meinte sie dann, sie würde einen Dringlichkeitsvermerk machen und den SB auffordern, sich telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen, fragte ob ich unter den Telefonnummern (Handy und Festnetz) erreichbar wäre und versprach, der SB würde sich innerhalb der nächsten 2 Tage (also Dienstag oder Mittwoch nach meinem Kalender) bei mir melden.
Der versprochene Rückruf kam aber bis dato (Donnerstag Nachmittag 17 Uhr) nicht ...
Wenn es sich nicht wirklich genau so zugetragen hätte, würde ich es für Satire halten!
Wie kann es sein, dass ein JC-Mitarbeiter so einen Spruch vom Stapel lässt??? "Ignorant" ist in meinen Augen noch untertrieben - oder seh nur ich das so? Kann man gegen solche Leute etwas unternehmen? Das ist doch keine Art, mit Menschen umzugehen - oder sehe ich das "zu eng"?
Gestern Nachmittag (01.07.26) dann 3. "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht, "+ Beschwerde" in den Betreff und den Satz zitiert, und nochmal Vorschuss, endlich beschleunigte Bearbeitung und Erstattung der wegen der verschleppten Bearbeitung entstehenden Kosten (Rückbuchungs- und Mahngebühren etc.) beantragt. (Mehr als "Nö" können sie ja nicht sagen.)
Außerdem habe ich - prophylaktisch - noch eine Anlage VM und eine Anlage EK nachgereicht. Damit denen dann, wenn sie endlich mal geruhen, meinen WBA zu bearbeiten, nicht auch noch ganz plötzlich einfällt, dass sie den doch nicht bearbeiten können, weil diese Anlagen fehlen ...
Aber ich stehe ohne Geld da, alle Abbuchungen laufen auf leere Konten (privat und geschäftlich)...
Ausgenommen das Mal, wo mein WBA nicht bearbeitet wurde, weil ich ihn wie gewohnt per Email eingereicht und das JC (ohne jede Information) die Bearbeitung von Emails 4 Tage vorher eingestellt hatte, dauerte die Bearbeitung meiner WBAs bisher immer so 1-2 Wochen, maximal 3.
Haben alle Anderen im laufenden Bezug ihren WBA tatsächlich schon über 7 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums schon abgegeben (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), so dass sie pünktlich ihre Zahlungen am 30.06.26 erhalten haben???? Bin ich "selbst schuld", weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?
Und was kann ich nun sonst noch tun? Außer warten? Wie stelle ich korrekt einen "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist?
Einen "Eilantrag" gemäß der Vorlage hier aus dem Forum beim SG Düsseldorf stellen? Was muss ich dabei beachten?
Bin für jeden Rat und Trost dankbar
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?
Eher nicht, es dauert aktuell eben einfach so lange.
Darum rate ich auch immer dazu, den WBA mind. 8 Wochen vor Ablauf beim JC einzureichen.
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Einen "Eilantrag" gemäß der Vorlage hier aus dem Forum beim SG Düsseldorf stellen?
Kann schwierig werden, wenn derart zu spät eingereicht.
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Und was kann ich nun sonst noch tun?
Auf jeden Fall das JC auf die Dringlichkeit hinweisen, notfalls auch persönlich.
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?
Ich glaube, das war ironisch gemeint (siehe Anführungszeichen), sie hat den Antrag ca. 5 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes gestellt. Was normalerweise ausreichend sein sollte.
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51Ich glaube, das war ironisch gemeint
Korrekt: Habe ich komplett übersehen.
@PetraL
In dem Fall natürlich sofort zum Sozialgericht und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?
Ich glaube, das war ironisch gemeint (siehe Anführungszeichen), sie hat den Antrag ca. 5 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes gestellt. Was normalerweise ausreichend sein sollte.
So ist es.
Ich habe die Vorlage bearbeitet. Bei dem letzten Absatz bräuchte ich aber eure Hilfe, was ich da anführen oder streichen soll
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45Darum rate ich auch immer dazu, den WBA mind. 8 Wochen vor Ablauf beim JC einzureichen.
Jaaa ... wie gesagt: bisher 1-2 Wochen, max. 3. Und ich war gesundheitlich und privat sehr stark eingeschränkt bzw. verhindert - hab so schnell gemacht wie ich konnte.
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Wie stelle ich korrekt einen "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist?
Noch eine kleine Korrektur, bevor man den Weg zum SG geht.
Noch einmal Kontakt mit dem JC aufnehmen, auch persönlich.
Darauf hinweisen, dass es dringend ist, und wenn keine positive Antwort kommt, auf zum SG.
Kann man beim JC auch so sagen, dass du dann gezwungenermaßen den Weg gehen müsstest.
Mh... kann es sein, das sie im Juli versucht haben, möglichst jeden Bescheid im Juli erst zu verschicken?
Eine Antwort auf diese Frage hilft der TE jetzt inwieweit?
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 18:06:46Noch einmal Kontakt mit dem JC aufnehmen, auch persönlich.
Darauf hinweisen, dass es dringend ist, und wenn keine positive Antwort kommt, auf zum SG.
Kann man beim JC auch so sagen, dass du dann gezwungenermaßen den Weg gehen müsstest.
Äh ... wie oft denn noch Kontakt mit JC?
Und wie "persönlich" meinst du das? Einen persönlichen Termin für in ein paar Wochen beantragen, um dann mit Rollator mit Bus und Bahn dort hin zu reisen (ich bin gehbehindert)? Mir reicht es schon, dass ich am 7.7. zum LSG Essen und am 28.7. zum SG D'dorf muss - da bin ich anschließend jeweils 2-3 Tage außer Gefecht gesetzt ... :heul:
Also, ich habe schon bei der 1. und 2. Anfrage geschrieben, dass es dringlich ist, beim Telefonat gesagt, dass es dringlich ist, bei meiner 3. Anfrage ebenso, beim Nachreichen meiner EK und VM noch einmal ... Das sollte doch eigentlich ausreichend oft sein?
Und so richtig dringlich dringlich, mit DRINGEND !! und EILT EILT EILT !!! ... - das sollte auch eigentlich jeder als "dringlich" verstehen, denke ich. Mehr geht da doch schon eigentlich nicht mehr? :weisnich:
Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 18:07:37Mh... kann es sein, das sie im Juli versucht haben, möglichst jeden Bescheid im Juli erst zu verschicken?
Wohl kaum - sonst hätten sich hier doch hier im Forum schon längst sehr viel mehr Betroffene zu Wort gemeldet. Deshalb ja meine Fragen:
"Haben alle Anderen im laufenden Bezug ihren WBA tatsächlich schon über 7 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums schon abgegeben (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), so dass sie pünktlich ihre Zahlungen am 30.06.26 erhalten haben???? Bin ich "selbst schuld", weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?"
Und was ist mit diesem "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist? Wie stelle ich den formal korrekt?
Ich würde ja gerne meinen ersten Entwurf der überarbeiteten Vorlage hier als Datei reinstellen - aber kriege das nicht gebacken, gibt keinen Button ... (Sorry, bin nicht sehr technikaffin)
Bis jetzt habe ich:
Eilantrag
Fax-Nr. 0211 7770-2373
An das Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Hiermit erhebe ich
xxx, geb. xxx
wohnhaft xxx,
Telefon
BG-Nr. xxx
Klage gegen das
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Karl-Arnold-Straße 20
41462 Neuss
und beantrage:
1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines Arbeitslosengeld II zu verurteilen,
2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit (incl. Rückbuchungs- und Mahngebühren etc. wg. nicht erfolgter fristgerechter Zahlung) zu verurteilen.
Antragsbegründung:
Am 30.06.2026 endete mein Bewilligungsbescheid in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.05.2026.
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder notwendige Medikamente kaufen und auch die monatlichen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich/wir die Umstände zu vertreten habe/n, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.
Und bei diesem letzten Absatz weiß ich nicht, wie ich den bearbeiten muss, damit er zutreffend wird. Was ist mit diesem Antrag nach § 41a SGB II? Und die Beklagte äußert sich zu den Gründen ja gar nicht außer mit "Viel zu tun, Bearbeitungszeit 7 Wochen" ...
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Und wie "persönlich" meinst du das? Einen persönlichen Termin für in ein paar Wochen beantragen
Geht bei euch auch per Mail?
Denn per Telefon ist es eher wertlos, weil man selbst nichts Nachweisbares in der Hand hat.
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Äh ... wie oft denn noch Kontakt mit JC?
Gut, irgendwann ist es schon genug mit den Versuchen beim JC.
Dachte nur so als letzte Hoffnung? :weisnich:
Immerhin ist es ja auch einiges an Kram, was das SG dann als Nachweise haben will und braucht.
Bin kein Jurist ... du musst aber wahrscheinlich im Antrag zwei dinge darlegen: Anordnungsgrund. Warum ist das eilbedürftigt. Also: es drohen , zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit etc ... was halt zutrifft --- unddann erst der Antrag.
Das JC (Antragsgegner) wird erstmal erwidern: Dem Antragssteller ist zuzumutn , das Hauptverfahren abzuwarten....
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 20:11:43Geht bei euch auch per Mail?
Nein, das geht schon lange nicht mehr.
Die Bearbeitung von Emails hat mein JC stillschweigend am 01.05.24 eingestellt - und deshalb damals ja auch nicht meinen damaligen WBA bearbeitet. (s. Eröffnungspost)
Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43du musst aber wahrscheinlich im Antrag zwei dinge darlegen: Anordnungsgrund. Warum ist das eilbedürftigt. Also: es drohen , zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit etc ... was halt zutrifft
Habe ich versucht darzulegen. s. #8
Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43Dem Antragssteller ist zuzumutn , das Hauptverfahren abzuwarten....
Was ist denn das "Hauptverfahren"? Die Hoffnung, dass das JC in 1 Woche (wenn die "Wartezeit" von 7 Wochen rum ist) vielleicht endlich mal anfängt, meinen WBA zu bearbeiten?
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich/wir die Umstände zu vertreten habe/n, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.
Und bei diesem letzten Absatz weiß ich nicht, wie ich den bearbeiten muss, damit er zutreffend wird. Was ist mit diesem Antrag nach § 41a SGB II? Und die Beklagte äußert sich zu den Gründen ja gar nicht außer mit "Viel zu tun, Bearbeitungszeit 7 Wochen" ...
Was muss ich denn da schreiben?
Oder verstehe ich dich richtig, dass ein Eilantrag gar keinen Sinn macht, weil es zumutbar ist, 2-3 Wochen (im besten Fall) ohne einen Cent da zu stehen?
Wer kommt für die ganzen Kosten auf? Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren etc. ?
PetraL
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Davon, dass eine Anlage VM notwendig wäre, stand weder was in diesem Schreiben, noch wurde es bei dem Online-WBA irgendwo erwähnt - erfahren habe ich es erst nachträglich durch den Hartz4-Newsletter.
Die Anlage VM gehört zu jedem Antrag auf ALG 2 Leistungen dazu.
Egal ob es dir dein JC schreibt oder nicht.
Im Prinzip ist es so dass das JC gesetzlich verpflichtet ist vor Monatsbegin spätestens zum 01. die Leistungen auf dein Konto zu überweisen.
Passiert das nicht kannst du gleich beim SG den EA stellen. Selbst Ottokar hat schon geschrieben das es da nicht mehr nötig ist nachzufragen oder sonstige Bemühungen zu unternehmen. Das JC ist seiner Pflicht nicht nachgekommen und da du dadurch mittellos geworden bist reicht das für eine Klage.
Da habe ich etwas ausgebessert bzw dazugeschrieben:
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17und auch die monatlichen Mietzahlung sowie Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Dadurch besteht sogar die Gefahr der Kündigung meiner Whg. und drohende Obdachlosigkeit
da auch
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht mehr zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, das ich gefälligst abzuwarten habe bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit.
Die vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Quelle der Nachbesserung:
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34Die Anlage VM gehört zu jedem Antrag auf ALG 2 Leistungen dazu.
Dass die auch bei jedem WBA nochmal neu eingereicht werden muss, ist aber neu - im Hellsehen war ich aber noch nie gut und ich bin vor dem Abgeben meines WBAs auch nirgendwo zufällig über diese Information gestolpert :weisnich:
Miete gibt es bei mir nicht, wohne in meiner eigenen baufälligen Hütte. Deshalb hatte ich die Vorlage entsprechend geändert.
Danke <3
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:35:59Dass die auch bei jedem WBA nochmal neu eingereicht werden muss, ist aber neu
Nicht wirklich. Zumindest nicht bei mir, ist allerdings auch eine O.-Kommune.
Manches JC verzichtet aber, kenne ich aus den Beiträgen von hier, warum auch immer.
Ich kann mich nicht mehr erinnern aber ich denke dass das sogar im Merkblatt steht das man beim Erstantrag mitbekommt.
Ein schönes WE
FN
Ja klar, beim Erstantrag schon. Aber nicht bei WBA. Jedenfalls bisher nicht. Vor dem Digitalisierungs-Wahn bei den alten Vordrucken, die man sogar vom JC zugeschickt bekam, stand das sogar ausdrücklich bei den Ausfüllhinweisen. Aber sei's drum: eine fehlende Anlage VM wurde ja gar nicht bemängelt und ich habe sie prophylaktisch auch noch nachgereicht. Sie war definitiv - zumindest bei meinem JC - bisher bei WBAs nicht erforderlich. Muss mann/frau ja auch erstmal wissen, dass sich da was geändert hat - ein Hinweis beim Online-WBA wäre da sicherlich hilfreich gewesen.
Aber, wie gesagt: Das Fehlen einer Anlage VM wurde ja überhaupt nicht bemängelt (offensichtlich nicht einmal festgestellt - s. mein Eröffnungspost)
Bis zum Wochenende dauert's bei mir noch - aber auch dir ein schönes WE und vielen Dank <3
Ich habe jetzt folgenden Text:
....
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder wegen meiner chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente kaufen und auch die seit 01.07.26 fälligen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich gefälligst abzuwarten hätte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit. .
PetraL
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45Ja klar, beim Erstantrag schon. Aber nicht bei WBA. Jedenfalls bisher nicht.
Doch auch bei einem WBA der rechtlich gesehen auch ein Neuantrag ist. Schließlich wollen/müssen die kontrollieren ob du beschei..t.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34Die vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Wenn du das nicht dazu nehmen willst ist das deine Sache, allerdings gibst du damit auch einige gute Begründungen auf die zu deinem Vorteil wären.
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45Aber sei's drum: eine fehlende Anlage VM wurde ja gar nicht bemängelt und ich habe sie prophylaktisch auch noch nachgereicht.
was auch das beste war was du machen konntest!
Dann nämlich haben sie etwas zu bemängeln bzw. jetzt nicht mehr weil du ihn ja nachgereicht hast. Und selbst da können sie sagen das die Anlage und EKS so spät nachgereicht wurden. (Der Richter schaut da nur auf das Datum und nicht ob es gefordert wurde oder nicht.) Die sind schon geschult wenn es darum geht Zahlungen zu verzögern wenn es nur sein muss um den "Haushaltsplan" zu beschönigen.
Denn ansonsten könnte das JC behaupten das die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Spätestens im nächsten Mitwirkungsschreiben zu deinem WBA was die Bearbeitung noch mehr in die Länge zieht.
oder
wenn sich aufgrund des Klageweges das SG einschaltet. Die machen dann dicht wenn behauptet wird das die Anlage gefehlt hat.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Doch auch bei einem WBA der rechtlich gesehen auch ein Neuantrag ist. Schließlich wollen/müssen die kontrollieren ob du beschei..t.
Okeee ... hab ich noch nie von gehört, stand auch früher ganz ausdrücklich anders in den Ausfüllhinweisen (nur abzugeben, wenn noch nicht eingereicht), aber ist ja für jetzt auch egal eigentlich
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Wenn du das nicht dazu nehmen willst ist das deine Sache, allerdings gibst du damit auch einige gute Begründungen auf die zu deinem Vorteil wären.
Oh, hatte ich jetzt nur als Erklärung für mich verstanden. OK, dann schreib ich das natürlich noch
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Dann nämlich haben sie etwas zu bemängeln bzw. jetzt nicht mehr weil du ihn ja nachgereicht hast. Und selbst da können sie sagen das die Anlage und EKS so spät nachgereicht wurden.
Nene, die Anlage EKS nebst sämtlichen Unterlagen wie immer habe ich selbstverständlich direkt mit eingereicht - gehört ja grundsätzlich zu jedem WBA bei mir dazu. (s. Eröffnungspost)
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Denn ansonsten könnte das JC behaupten das die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Spätestens im nächsten Mitwirkungsschreiben zu deinem WBA was die Bearbeitung noch mehr in die Länge zieht.
Ja, genau deswegen habe ich sie direkt noch fix fertig gemacht und nachgereicht, ebenso wie die Anlage EK (obwohl die auch nie beim WBA gefordert wurde, nur beim allerersten Mal nach Beginn meiner Selbständigkeit) - lieber 1 Anlage zuviel als zuwenig, hab ich gedacht :weisnich:
Also hab ich jetzt folgenden Text:
...
Antragsbegründung:
Am 30.06.2026 endete mein Bewilligungsbescheid in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.05.2026.
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder wegen meiner chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente kaufen und auch die seit 01.07.26 fälligen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich gefälligst abzuwarten hätte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit.
Vorgeschobene Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger nicht von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.
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Wie sieht es mit Anlagen aus? Was muss ich an Nachweisen alles beifügen? Ich müsste das Ganze ja per Fax (max. 4 oder 5 Seiten gratis pro Monat, aber habe 3 Email-Adressen dafür, kann also bis zu 12 oder 15 Seiten insgesamt) schicken. Die langsamere und kostenpflichtige Alternative per Einschreiben mit Unterschrift scheidet aus, da kein Geld vorhanden.
Ich habe beim Stöbern jetzt noch folgendes gefunden:
Zitat von: Ottokar am 15. Mai 2026, 08:32:03Schon wegen der Klage (Eilantrag) wirst du PKH beantragen müssen, nicht Beratungshilfe, alles Weitere wird dann mit darüber abgerechnet. Der Eigenanteil von 10€ fällt dabei nicht an.
(aus https://hartz.info/index.php/topic,138372.0.html #6 )
Muss ich die für meinen Eilantrag auch beantragen? :schock:
PetraL
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Oh, hatte ich jetzt nur als Erklärung für mich verstanden. OK, dann schreib ich das natürlich noch
Dann mach den letzten Absatz auch noch dazu dann hast du gut für das SG argumentiert, denn die zwei § sind wichtig erwähnt zu werden.:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Nene, die Anlage EKS nebst sämtlichen Unterlagen wie immer habe ich selbstverständlich direkt mit eingereicht -
Die meinte ich gestern, habe versehentlich EK geschrieben, sorry
:schaem:
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Wie sieht es mit Anlagen aus?
Den alten Bewilligungsbescheid / den neuen WBA mit den Anhängen /
Was du als schriftl. Antworten dazu bekommen hast / einen aktuellen Kontoauszug um die Mittellosigkeit zu belegen. Mehr wüsste ich jetzt nicht, aber das war es glaube ich auch.
falls ein mitlesender User noch weiß was fehlt bitte dazu antworten!
Das alles in zweifacher Ausfertigung da es beim SG so verlangt wird.
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Ich müsste das Ganze ja per Fax
oder wenn es nicht zu weit weg ist in den Hausbriefkasten das kostet gar nichts und ist richtig gemacht die beste Absicherung wenn du es folgendermaßen machst:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45ja per Fax (max. 4 oder 5 Seiten gratis pro Monat, aber habe 3 Email-Adressen dafür,
Fax auf E-Mailadresse ? Da kenne ich mich nicht aus. Ich mache es immer wie oben geschrieben.
Geht E-Mail überhaupt noch, viele haben das anscheinend abgeschafft was ich hier so lese.
Wenn du es bis jetzt immer "gesplittet"hast und es funktioniert hat dann OK. Ich hätte da schon Sorgen das irgend etaws nicht ankommt, bzw. es behauptet wird.
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 17:01:53Muss ich die für meinen Eilantrag auch beantragen? :schock:
Nein das ist ein anders gelagerter Fall mit Betreuer
und beim SG ist auch keine Anwaltspflicht.
MfG FN
Also ich verwende nur noch mein Hardwarefax und lasse mir den sendebericht mit seitenvorschau ausdrucken..
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Dann mach den letzten Absatz auch noch dazu dann hast du gut für das SG argumentiert, denn die zwei § sind wichtig erwähnt zu werden.:
OK, hab ich.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Den alten Bewilligungsbescheid
Reicht da die 1. Seite?
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34den neuen WBA mit den Anhängen
Den kompletten WBA mit allen Seiten und allen Anlagen (ebenfalls mit allen Seiten, auch Unterlagen)???
Das ist ja ein halber Ordner :schock:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Was du als schriftl. Antworten dazu bekommen hast
OK, das ist wenig - nämlich nichts.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34einen aktuellen Kontoauszug um die Mittellosigkeit zu belegen
Kontoauszug vom Privatkonto gibt es den nächsten erst am/ab dem 11.07., vom Geschäftskonto am/ab 01./02.08. Ich kann höchstens was aus dem Online-Banking bzw. der Buchhaltung andrucken.
Nur für mein Privat-Konto oder auch für das Geschäftskonto? Und ab welchem Datum am Besten? Ab 01.06.? Oder noch weiter rückwirkend?
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Das alles in zweifacher Ausfertigung da es beim SG so verlangt wird.
:schock: :scratch: Spätestens jetzt wird es schwierig mit dem Gratis-Fax. Da ist die kostenlose Seitenzahl sehr limitiert, hatte ich ja schon geschrieben ... :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34oder wenn es nicht zu weit weg ist in den Hausbriefkasten das kostet gar nichts und ist richtig gemacht die beste Absicherung wenn du es folgendermaßen machst:
Für mich als kranke und gehbehinderte Person mit Rollator ist es auf jeden Fall sehr weit - nämlich eine Tagesreise mit Öffis. Nach jeder dieser Reisen bin ich 2-3 Tage außer Gefecht gesetzt. Selbst wenn die Aufzüge in den Bahnhöfen funktionieren. Wenn nicht, bin ich eh aufgeschmissen ...
Und woher soll ich einen Zeugen nehmen? Den nächstbesten Passanten anbaggern? :grins: Oder hoffen, dass einer von der Einlass-Security das macht? Möglicherweise ja nicht so die optimale Lösung ... :scratch:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Fax auf E-Mailadresse ? Da kenne ich mich nicht aus. Ich mache es immer wie oben geschrieben.
Ja, das ist son Gratis-Fax-Ding. Faxe kosten ja normalerweise. Allerdings muss ich zugeben, dass ich nicht einmal weiß, ob das überhaupt noch funktioniert (muss halt sonst ein Alternativ-Programm suchen), hab das vor 2 Jahren das letzte Mal benutzt. Seit dem ja nur noch JC-Online und Gerichte über RA.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Geht E-Mail überhaupt noch, viele haben das anscheinend abgeschafft was ich hier so lese.
Nein. Emails gehen bei meinem Jobcenter (zumindest für mich) seit dem 01.05.24 definitiv
nicht mehr. Deshalb ja das ganze blöde Faxen-Machen :sad:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Ich hätte da schon Sorgen das irgend etaws nicht ankommt, bzw. es behauptet wird.
Na, denkst du etwa, ich nicht? :zwinker:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Nein das ist ein anders gelagerter Fall mit Betreuer
Puh, da bin ich aber schonmal erleichtert. Danke.
Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 11:47:56Also ich verwende nur noch mein Hardwarefax
Hm, sowas hab ich leider nicht. D.h., ich habe einen Scanner. Aber ich hab keine Ahnung, wie ich darüber Faxen könnte, bin leider nicht sehr Technik-affin :sad:
Aber das wäre natürlich die optimale Lösung - solange ich dafür nicht oder wenigstens nicht mehr in diesem Monat bezahlen muss...
Könnte mir da jemand evtl. Hilfestellung leisten?
Naja, scanner er ist eine voraussetzung - ich hab halt soon alten HP Laserjet PRO - das ist zwar in 1. Linie auch ein Laserdrucker /scanner , hat aber auch ein eigenes wahlfeld und Telefonanschluss, arbeitet unabhängig vom PC...als "echtes" Fax mit internem puffer ...
Ich würde den Enthusiasmus mit dem SG aber eh dämpfen... Liegst du nicht wegen Unterernährung gerade von 2 Ärzten attestiert im Sterben, lehnen die den Anordnungsgrund mangels Eilbedürftigkeit ab - oder hast du schon eine Räumungsklage oder Ankündigung der unmittelbar bevorstehenden Stromsperre?
Wenn nein...
PetraL
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Reicht da die 1. Seite?
Wenn da der komplette Bewilligungszeitraum abgebildet ist sollte es reichen.
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Den kompletten WBA mit allen Seiten und allen Anlagen
Mein WBA von der BA enthält sechs Seiten. KdU+EK ist enthalten
dann fehlt nur noch die VM und EKS
Als Anlagen wüsste ich jetzt nicht was du da noch anhängen willst. Das kannst du ja mal in der nächsten Antwort schreiben.
Damit sind eher die letzten Kontoauszüge und zwar passend zur Antragstellung der letzte Monat in dem das Guthaben oder Soll zu dem Zeitpunkt ersichtlich ist gedacht.
Da du keine Schreiben vom JC bekommen hast kannst du da nichts anhängen das halt in der Klageschrift erwähnen.
Du bist sicher das nach Abgabe des WBA keine Antwort o. Mitwirkungsaufforderung an dich ergangen ist?
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Kontoauszug vom Privatkonto gibt es den nächsten erst am/ab dem 11.07., vom Geschäftskonto am/ab 01./02.08. Ich kann höchstens was aus dem Online-Banking bzw. der Buchhaltung andrucken.
Die letzten die sind sind dann die älteren, da sollte halt ersichtlich sein das kein oder fast kein Geld mehr zur Verfügung steht.
Du brauchst deine Leistungen und jeden Tag den du nicht nutzt um den Antrag zu stellen ist ein verlorener Tag. Und je nach SG Richter sieht es dann nicht mehr nach Eilbedürftigkeit aus.
Also schau das du da nicht zu lange dafür brauchst und es die nächsten Tage abschickst!
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Nur für mein Privat-Konto oder auch für das Geschäftskonto? Und ab welchem Datum am Besten? Ab 01.06.?
Meiner Meinung nach nur das private denn das Geschäftskonto ist für das Geschäft und nicht für die Lebenshaltung.
Zwecks Datum habe ich oberhalb schon geschrieben.
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Möglicherweise ja nicht so die optimale Lösung ... :scratch:
in deinem Fall wohl nicht also doch den Postweg, oder über das www.
MfG FN
oldtom
Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56Ich würde den Enthusiasmus mit dem SG aber eh dämpfen... Liegst du nicht wegen Unterernährung gerade von 2 Ärzten attestiert im Sterben, lehnen die den Anordnungsgrund mangels Eilbedürftigkeit ab -
Du sollst nicht dämpfen sondern motivieren. Niemand weiß was von einem SG entschieden wird wenn man es nicht versucht. Für mich ist der Fall so dass er zu 100% gewonnen werden sollte.
Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56Naja, scanner er ist eine voraussetzung - ich hab halt soon alten HP Laserjet PRO - das ist zwar in 1. Linie auch ein Laserdrucker /scanner , hat aber auch ein eigenes wahlfeld und Telefonanschluss, arbeitet unabhängig vom PC...als "echtes" Fax mit internem puffer ...
Hmmm... ne, sowas hat meiner nicht. Ist son Multi-Funktions-Dingen von Canon, pixma ts3350 - falls das irgendwem was sagt. :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Wenn da der komplette Bewilligungszeitraum abgebildet ist sollte es reichen.
Der letzte Bescheid ist nur ein Änderungsbescheid für Mai und Juni. Dann müsste ich auch noch die vorherigen Bescheide dazu tun, damit vom 01.01. an alles dabei ist? Denn in dem Änderungsbescheid vom 15.05. steht nur "Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 17.12.2025 und 13.02.2026 werden insoweit aufgehoben."
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Mein WBA von der BA enthält sechs Seiten. KdU+EK ist enthalten
dann fehlt nur noch die VM und EKS
Als Anlagen wüsste ich jetzt nicht was du da noch anhängen willst.
Der WBA ganz pur ohne irgendwelche Nachweise waren 3 Seiten.
Anlage EKS ohne Nachweise 8 Seiten plus Berechnungsbogen, aus dem die Zahlen hervorgehen, 2 Seiten.
KdU 2 Seiten ohne Nachweise.
Anlage EK 5 Seiten ohne Nachweise.
Anlage VM 6 Seiten ohne Nachweise.
Dazu kamen dann noch die Nachweise, die dem JC noch nicht vorlagen und Kontoauszüge (k.A. wieviele Seiten - jedenfalls sehr, sehr viele: 3 Monate für insgesamt 4 Konten)
Also ohne einen einzigen Nachweis oder Kontoauszug bin ich da schon bei 24 Seiten - was das Gratis-Fax-Budget schonmal sprengt.
Dazu dann noch 3 Seiten alte Bewilligungen und
zumindest letzten Kontoauszug vom Privatkonto 5 Seiten (aus dem die aktuelle Situation jedoch nicht ersichtlich ist, da er nur bis 05.05.26 geht).
Also müsste ich doch eigentlich aus dem Online-Banking noch den aktuellen Stand andrucken?
Das Ganze dann x2 = halber Aktenordner (oder zumindest beinahe)
Und die Frage bezog sich auf die Nachweise, die ich beim WBA eingereicht habe bzw. die dem JC schon vorlagen und für den WBA relevant sind, ob ich die dann auch an das Gericht schicken müsste... :sad:
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Du bist sicher das nach Abgabe des WBA keine Antwort o. Mitwirkungsaufforderung an dich ergangen ist?
Aber absolut !
Das hatte ich in meinem Eingangs-Post aber auch geschrieben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Also schau das du da nicht zu lange dafür brauchst und es die nächsten Tage abschickst!
Ja, ist schon klar - fragt sich halt nur noch, wie ich diesen ganzen Wust dahin bekommen soll ... :sad: :weisnich: :heul:
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45also doch den Postweg
Geht nicht, da ich kein Geld für Porto habe
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45oder über das www.
Ja, aber wie? Mein Gratis-Fax mit "PDF24-Fax" geht ja wegen der vielen Seiten nicht...
Das ist ja die große "Gretchen-Frage"... :weisnich:
Stehe voll auf dem Schlauch ... :heul: :help: :heul: :help: :heul:
P.S.: Ich hab jetzt was gefunden im Netz: "Das eFax-Probe-Abo (Komplett kostenlos & sofort startklar) https: // ww2(.)efax.com /de/" -
Kennt das jemand? Taugt das was? Ist das seriös? Klappt das mit der Kündigung während der 14tägigen Probezeit?
P.P.S.: Hab mir die Trustpilot-Bewertungen zu diesem eFax angesehen - hat sich damit erledigt.
Stehe also wieder an dem Punkt, dass ich nicht weiß, wie ich diese riesige Papiermenge zum Gericht bekommen soll, ohne dass es etwas kostet (ich weiß ja nicht, wann ich endlich mal mein Geld bekomme) ... :heul: :help:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 16:39:36dass ich nicht weiß, wie ich diese riesige Papiermenge zum Gericht bekommen soll
Letzte Möglichkeit wäre dann noch ein Anwalt inkl. PKH, welche der Anwalt gleich mit beantragt.
Tja ... oder aufgeben und (un)geduldig warten, bis es dann irgendwann mal endlich Geld gibt für Juli ...
Ich schicke meiner Anwältin gleich mal eine Email und dann mal hören, was sie sagt. Denn sonst weiß ich wirklich nichts mehr ...
Vielleicht gibt es ja aber doch noch irgendwen hier, der eine andere/bessere Idee hat??? @Ottokar vielleicht? :sad:
P.S.: Kleine Korrektur: Der letzte Kontoauszug für das Privatkonto ist der vom Juni, geht bis 10.06.26 (bildet aber trotzdem die aktuelle Situation nicht ab) und besteht aus 11 Seiten
PetraL
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Der letzte Bescheid ist nur ein Änderungsbescheid für Mai und Juni.
Ein Änderungsbescheid erklärt die vorigen Bescheide für ungültig. Also reicht der Änderungsbescheid schon mal.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Anlage EKS ohne Nachweise 8 Seiten plus Berechnungsbogen, aus dem die Zahlen hervorgehen, 2 Seiten.
dann lass die Geschäftssachen einfach weg. Es geht ja um die Wiederaufnahme deiner Leistungen zum überleben also dass was das JC zahlen muss.
Wenn das SG nicht zufrieden ist fordern sie schon nach was fehlt.
Hauptsache "der Antrag kommt endlich ins rollen."
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27KdU 2 Seiten ohne Nachweise.
Anlage EK 5 Seiten ohne Nachweise.
hast du einen anderen WBA als der von der BA denn da ist KdUH+EK enthalten darum ja sechs Seiten bzw wie bei dir:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Der WBA ganz pur ohne irgendwelche Nachweise waren 3 Seiten.
vermutlich
drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Anlage VM 6 Seiten ohne Nachweise.
dann nimm eine Kopie des aktuellen Haben Standes von den Kontoauszügen und eine vom evtl. Sparbuch. Sind auch sechs Seiten weniger.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Dazu dann noch 3 Seiten alte Bewilligungen und
Die alte Bewilligung lässt du weg wie oben geschrieben
Beim Privatkonto
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Also müsste ich doch eigentlich aus dem Online-Banking noch den aktuellen Stand andrucken?
Nur den aktuellen Stand wie geschrieben.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Und die Frage bezog sich auf die Nachweise, die ich beim WBA eingereicht habe bzw. die dem JC schon vorlagen und für den WBA relevant sind, ob ich die dann auch an das Gericht schicken müsste...
:scratch:
schreib doch mal was für Nachweise du zum WBA abgegeben hast vllt. verstehe ich dann was genau du meinst. Sonst schreiben wir aneinander vorbei.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Ja, ist schon klar - fragt sich halt nur noch, wie ich diesen ganzen Wust dahin bekommen soll ...
derart reduziert wie es nach dem von mir beschriebenen ist wirst du nicht mehr viele Blätter brauchen
und zur Not gibst du nicht alles doppelt ab. Woher sollst du als Laie auch wissen das es so gemacht werden soll. Ich weiß es nur weil ich a) es selber beim SG so gemacht habe und dann darauf aufmerksam gemacht wurde und b) habe ich es hier im Forum gelernt.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Geht nicht, da ich kein Geld für Porto habe
und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08@Ottokar vielleicht? :sad:
Dann solltest du ihn um Mithilfe bitten. Das kannst du über den Button "Mehr" unten rechts machen.
Würde mich nicht wundern das es leichter geht denn sein Wissen ist so umfangreich da bin ich ein ganz kleines Licht dagegen.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08Kleine Korrektur: Der letzte Kontoauszug für das Privatkonto ist der vom Juni, geht bis 10.06.26 (bildet aber trotzdem die aktuelle Situation nicht ab) und besteht aus 11 Seiten
Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.
MfG FN
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29In dem Schreiben vom Jobcenter zum "Ablauf des Bewilligungszeitraums" zum 30.06.26 (online in der Bescheidablage 17.05.26 20:06 Uhr) war dieses Mal gar nichts angegeben, was sie an Unterlagen wollen.
Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab? Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
Erstmal ein kurzes Update, meine RA hat auf meine Email geantwortet:
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedaure aber, Ihnen aktuell nicht weiterhelfen zu können. Ich werde in 4 Wochen in den Urlaub gehen und habe keine Kapazitäten bis dahin. Besonders problematisch ist aber, dass mich während meines Urlaub
in Sozialrechtssachen und schon gar nicht in Eilsachen ein Kollege vertreten kann.
Es ist auch bei Eilanaträgen tendenziell nicht davon auszugehen, dass diese in 4 Wochen erledigt sein wird. Derartige Fälle kann ich meinen Kollegen nicht unerledigt hinterlassen.
Ob Sie tatsächlich die Unterlagen in doppelter Ausfertigung einreichen müssen, sollten Sie vorher erfragen, da das Gericht die Unterlagen eingescannt und dann mittels eines besonderen elektronischen Postfachs an das Jobcenter übermitteln wird. Eine postalische Zustellung an die Gegenseite erfolgt also nicht mehr, sodass möglicherweise auch die doppelte Einreichung obsolet ist. ..."
Ich denke, damit ist 1. das Thema "2-fache Ausfertigung einreichen" schon erledigt und
2. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert, kann ich mir auch genauso gut die teuren Tintenpatronen sparen (24,- € netto ohne USt.) und (un)geduldig auf das JC warten - das ist alles so sinnlos irgendwie ... :heul:
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:48:06vermutlich drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.
Doch, doch, das sind schon nur 3 Seiten, incl. KdU, da es ja ein
Online-WBA war, nix gestricktes.
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:48:06und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.
Ne, natürlich war das
so nicht geplant. Bin ja nicht davon ausgegangen, dass das Geschäft so massiv rückläufig werden wird :sad:
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:48:06Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.
Ein ganz normaler monatlicher Kontoauszug für das Girokonto. Anfangssaldo, Buchungen, Abschlusssaldo. Das, was ich auch beim JC immer einreiche. :weisnich:
Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:06:59Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab?
Aber selbstverständlich. Hatte ich auch so in meinem Eröffnungspost geschrieben (direkt der 2. Satz).
Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:06:59Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
Ja, natürlich. An der abschließenden EKS für das letzte HJ bin ich gerade dran. Aber was hat die abschließende EKS (des letzten Bewilligungszeitraums) mit dem WBA (für den neuen Bewilligungszeitraum) zu tun? Das verstehe ich jetzt nicht :weisnich:
Zitat von: PetraL am Heute um 15:10:56Wenn das eh wochenlang dauert
Das kann leider sein.
Darum ja auch der Rat, dem JC zusätzlich weiterhin permanent auf den Geist zu gehen.
Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?
Je nachdem, was die Antworten als Letztes eben zum SG.
Manchmal ist das eben die einzige Möglichkeit.
Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 15:22:01Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?
Ja. Beim Telefonat am 29. und dann auch nochmal schriftlich beim Nachreichen der Anlagen VM und EK.
Morgen werde ich den "Heißen Strich" (Hot line :zwinker: ) nochmal "nerven" ...