Akuter Notfall – Nur noch 180 € zum Leben / Umzugsunfähigkeit / Intransparenz

Begonnen von TORTI1977, 13. Mai 2026, 13:55:19

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TORTI1977

Hallo zusammen,

ich benötige dringend fachkundigen Rat zum Vorgehen gegen das Jobcenter Bocholt. Trotz rechtlicher Betreuung ist die Lage völlig eskaliert:

1. Akute Mittellosigkeit (Bescheid ab 01.05.2026):
In meinem neuen Bescheid wurden die Nebenkosten ohne jede Begründung auf 0,00 € gesetzt. Nach Abzug eines Darlehens und der direkten Zahlung von Strom/Gas an die Stadtwerke wurden mir insgesamt 833 € ausgezahlt. Davon muss ich jedoch die volle Miete von 610 € selbst überweisen. Nach Abzug von Miete, Telefon und Internet bleiben mir für den gesamten Monat faktisch nur noch 180 € zum Leben. Das Existenzminimum ist damit massiv unterschritten!

2. Hintergrund & Umzugsunfähigkeit:
Nachdem meine Partnerin letztes Jahr nach einer für mich sehr belastenden, toxischen Beziehung ausgezogen ist, zahlte das Amt zunächst die Angemessenheit für zwei Personen (525 €) weiter. Nun soll ich bis 10/2026 auf 425,50 € senken. Dem steht jedoch entgegen:

Ärztliches Attest: Meine Psychologin bescheinigt ausdrücklich meine Umzugsunfähigkeit (chronische kPTBS, Wohnung als notwendiger Schutzraum nach den traumatischen Erfahrungen). Ein Umzug würde meine Gesundheit massiv gefährden.

Wohnungsmarkt & Schufa: Ich finde in Bocholt schlichtweg keinen angemessenen Ersatzwohnraum. Ein negativer Schufa-Eintrag macht die Suche zusätzlich unmöglich.

3. Intransparente Rückforderung:
Das Amt fordert ca. 500 € Nebenkostenguthaben aus dem vorletzten Jahr zurück. Laut einem Bescheid von Juli 2025 wurde bereits festgestellt, dass ich dieses Guthaben durch meine monatliche Zuzahlung aus dem Regelsatz selbst erwirtschaftet habe. Eine Begründung oder Aufstellung für die jetzige Rückforderung fehlt völlig.

4. Blockadehaltung des Amtes:
Ich bin seit vielen Jahren im Bezug und fühle mich massiv gegängelt. Der Sachbearbeiter ignoriert sämtliche Schreiben meiner rechtlichen Betreuerin. Die Bescheide sind völlig intransparent und unbegründet.

Frage: Wie kriege ich hier am schnellsten einen Eilantrag beim Sozialgericht durch? Es besteht akute Mittellosigkeit und der Sachbearbeiter verweigert jeglichen Dialog mit der Betreuung.

Vielen Dank für jede Hilfe! :smile:

Kopfbahnhof

Zitat von: TORTI1977 am 13. Mai 2026, 13:55:19Wie kriege ich hier am schnellsten einen Eilantrag beim Sozialgericht durch?
Am besten hingehen und eine einstweilige Anordnung bei deinem SG stellen.
Deine Betreuerin sollte wissen, wie man das am besten macht.

Wenn es dort einen Urkundsbeamten gibt, geht das sogar mündlich.

Alles was es dazu gibt, mitnehmen und eine gute Begründung dazu.

Zitat von: TORTI1977 am 13. Mai 2026, 13:55:19In meinem neuen Bescheid wurden die Nebenkosten ohne jede Begründung auf 0,00 € gesetzt.

Irgendeine Begründung sollte es aber geben.

Zitat von: TORTI1977 am 13. Mai 2026, 13:55:19dass ich dieses Guthaben durch meine monatliche Zuzahlung aus dem Regelsatz selbst erwirtschaftet habe

Was du daraus selbst zur Miete dazugegeben hast, darf vom JC nicht angerechnet werden.

Enno

Viel Glück!
Vielleicht kann man Dir weiterhelfen....drücke die Daumen

Dwight Manfredi

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. Mai 2026, 17:25:25Am besten hingehen und eine einstweilige Anordnung bei deinem SG stellen.

Parallel dazu müsst du zwingend Widerspruch gegen den neuen Bescheid beim Jobcenter einlegen, da der Eilantrag sonst unzulässig ist.
Um am schnellsten Geld zu erhalten, musst du sofort einen Eilantrag auf Einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b Abs. 2 SGG beim zuständigen Sozialgericht Münster stellen. Da dein Existenzminimum bei nur 180 € verbleibendem Bargeld massiv unterschritten ist, liegt eine akute Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) vor.

An das Sozialgericht Münster
Alter Steinweg
4548143 Münster

ANTRAG AUF EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ

In Sachen: [Ihr Name, Adresse] ./. Antragsgegner: Jobcenter [Name der Stadt/Kreis Borken]

Ich beantrage im Wege der einstweiligen Anordnung:

1. Die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs vom [Datum] gegen den Bescheid vom [Datum] anzuordnen.
2. Den Antragsgegner zu verpflichten, mir vorläufig die ungekürzten Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher    Höhe zu zahlen.

Begründung:
I. Anordnungsanspruch (Dein rechtlicher Anspruch)

Nebenkostenkürzung: Das Jobcenter hat die Nebenkosten ohne Begründung auf 0,00 € gesetzt. Dies verletzt die Begründungspflicht nach § 35 SGB X. Die tatsächlichen Mietkosten betragen 610 €.

Umzugsunfähigkeit: Eine Kostensenkung ist subjektiv unzumutbar (§ 22 Abs. 1 SGB II). Das beigefügte ärztliche Attest bescheinigt eine schwere kPTBS und absolute Umzugsunfähigkeit. Ein Umzug gefährdet meine Gesundheit massiv.

Unmöglichkeit des Umzugs: Auf dem Wohnungsmarkt in Bocholt existiert kein freier, angemessener Wohnraum. Die Wohnungssuche ist zudem durch einen negativen Schufa-Eintrag objektiv unmöglich.

Rückforderung: Das Guthaben von ca. 500 € wurde laut Bescheid vom Juli 2025 aus dem Regelsatz selbst angespart. Es darf nicht als Einkommen angerechnet werden (BSG-Rechtsprechung). Die erneute Rückforderung entbehrt jeder Rechtsgrundlage.

II. Anordnungsgrund (Die akute Eilbedürftigkeit)
Durch die rechtswidrigen Abzüge verbleiben mir nach Abzug der Fixkosten real nur 180 € für den gesamten Monat Mai 2026. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum ist akut unterschritten. Es drohen massive Hungerleiden und die Gefährdung des Mietverhältnisses.

Anlagen:
Kopie des Bescheids, Kopie des Widerspruchs, aktueller Kontoauszug (als Beweis der Mittellosigkeit), ärztliches Attest, Nachweise über erfolglose Wohnungssuche/Schufa.

Ottokar

Die Fähigkeit, zielführende Klagen oder Widersprüche zu formulieren, gehört nicht zum Anforderungsprofil eines gerichtlich bestellten Betreuers. Dafür gibt es Anwälte.
Wenn das JC hier sogar so weit geht, den Betreuer zu ignorieren, ist es höchste Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Das zu erkennen und zu veranlassen, gehört zu den Aufgaben einer Betreuers, sofern dieser den entprechenden Aufgabenkreis (Vertretung ggü Behörden) hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TORTI1977

Hallo,

Vielen Dank für die raschen Antworten. Das hilft mir schon weiter! Ich werde meine rechtliche Betreuerin dahin gehend kontaktieren einen Anwalt zu kontaktieren! Leider stellt mich das vor weitere Herausforderungen:

- ich bräuchte einen Beratungshilfeschein (Leider kann ich mir die 10 Euro dafür momentan nicht einmal leisten, weil das Geld nach 2 Wochen aufgebraucht ist.

- um den Beratungshilfeschein zu bekommen brauche ich vermutlich einen Personalausweis (Meiner ist aber abgelaufen und ich kann mir es nicht leisten einen neuen zu beantragen, mittlerweile mit Fotos etc. über 50 Euro)

Ich werde meine rechtliche Betreuerin aber beten alle Widersprüche schon einmal zu tätigen, damit die Fristen nicht verstreichen, sonst würde es vor dem Gericht schwer werden.

Außerdem hat meine Betreuerin bei einer wohltätigen Organisation für eine Spende einen Antrag gestellt, vielleicht könnte ich dann endlich meinen Ausweis verlängern!

Trotzdem Vielen Dank euch!

LG

Ottokar

Einen gültigen Ausweis benötigst du dafür nicht.
Würde man für einen Anwalt oder eine Klage einen (gültigen) Ausweis benötigen, könnten die ganzen Ausländer, die ohne Papiere nach D kommen und hier mit von NGOs bezahlten Anwälten Bleiberecht einklagen, gar nicht klagen.
Abgesehen davon kann deine Betreuerin an deiner Stelle in deinem Namen den Anwalt beauftragen, wenn ihr Aufgabenkreis der Vertretung ggü Behörden auch die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen umfasst.
Schon wegen der Klage (Eilantrag) wirst du PKH beantragen müssen, nicht Beratungshilfe, alles Weitere wird dann mit darüber abgerechnet. Der Eigenanteil von 10€ fällt dabei nicht an.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.