WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?

Begonnen von PetraL, 02. Juli 2026, 17:04:29

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PetraL

Ja klar, beim Erstantrag schon. Aber nicht bei WBA. Jedenfalls bisher nicht. Vor dem Digitalisierungs-Wahn bei den alten Vordrucken, die man sogar vom JC zugeschickt bekam, stand das sogar ausdrücklich bei den Ausfüllhinweisen. Aber sei's drum: eine fehlende Anlage VM wurde ja gar nicht bemängelt und ich habe sie prophylaktisch auch noch nachgereicht. Sie war definitiv - zumindest bei meinem JC - bisher bei WBAs nicht erforderlich. Muss mann/frau ja auch erstmal wissen, dass sich da was geändert hat - ein Hinweis beim Online-WBA wäre da sicherlich hilfreich gewesen.
Aber, wie gesagt: Das Fehlen einer Anlage VM wurde ja überhaupt nicht bemängelt (offensichtlich nicht einmal festgestellt - s. mein Eröffnungspost)

Bis zum Wochenende dauert's bei mir noch - aber auch dir ein schönes WE und vielen Dank <3

Ich habe jetzt folgenden Text:
....
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder wegen meiner chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente kaufen und auch die seit 01.07.26 fälligen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich gefälligst abzuwarten hätte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit. .

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45Ja klar, beim Erstantrag schon. Aber nicht bei WBA. Jedenfalls bisher nicht.
Doch auch bei einem WBA der rechtlich gesehen auch ein Neuantrag ist. Schließlich wollen/müssen die kontrollieren ob du beschei..t.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34Die vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Wenn du das nicht dazu nehmen willst ist das deine Sache, allerdings gibst du damit auch einige gute Begründungen auf die zu deinem Vorteil wären.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:54:45Aber sei's drum: eine fehlende Anlage VM wurde ja gar nicht bemängelt und ich habe sie prophylaktisch auch noch nachgereicht.
was auch das beste war was du machen konntest!
Dann nämlich haben sie etwas zu bemängeln bzw. jetzt nicht mehr weil du ihn ja nachgereicht hast. Und selbst da können sie sagen das die Anlage und EKS so spät nachgereicht wurden. (Der Richter schaut da nur auf das Datum und nicht ob es gefordert wurde oder nicht.) Die sind schon geschult wenn es darum geht Zahlungen zu verzögern wenn es nur sein muss um den "Haushaltsplan" zu beschönigen.

Denn ansonsten könnte das JC behaupten das die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Spätestens im nächsten Mitwirkungsschreiben zu deinem WBA was die Bearbeitung noch mehr in die Länge zieht.
oder
wenn sich aufgrund des Klageweges das SG einschaltet. Die machen dann dicht wenn behauptet wird das die Anlage gefehlt hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Doch auch bei einem WBA der rechtlich gesehen auch ein Neuantrag ist. Schließlich wollen/müssen die kontrollieren ob du beschei..t.
Okeee ... hab ich noch nie von gehört, stand auch früher ganz ausdrücklich anders in den Ausfüllhinweisen (nur abzugeben, wenn noch nicht eingereicht), aber ist ja für jetzt auch egal eigentlich

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Wenn du das nicht dazu nehmen willst ist das deine Sache, allerdings gibst du damit auch einige gute Begründungen auf die zu deinem Vorteil wären.
Oh, hatte ich jetzt nur als Erklärung für mich verstanden. OK, dann schreib ich das natürlich noch

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Dann nämlich haben sie etwas zu bemängeln bzw. jetzt nicht mehr weil du ihn ja nachgereicht hast. Und selbst da können sie sagen das die Anlage und EKS so spät nachgereicht wurden.
Nene, die Anlage EKS nebst sämtlichen Unterlagen wie immer habe ich selbstverständlich direkt mit eingereicht - gehört ja grundsätzlich zu jedem WBA bei mir dazu. (s. Eröffnungspost)

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19Denn ansonsten könnte das JC behaupten das die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Spätestens im nächsten Mitwirkungsschreiben zu deinem WBA was die Bearbeitung noch mehr in die Länge zieht.
Ja, genau deswegen habe ich sie direkt noch fix fertig gemacht und nachgereicht, ebenso wie die Anlage EK (obwohl die auch nie beim WBA gefordert wurde, nur beim allerersten Mal nach Beginn meiner Selbständigkeit) - lieber 1 Anlage zuviel als zuwenig, hab ich gedacht  :weisnich:

Also hab ich jetzt folgenden Text:
...
Antragsbegründung:

Am 30.06.2026 endete mein Bewilligungsbescheid in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.05.2026.
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder wegen meiner chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente kaufen und auch die seit 01.07.26 fälligen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich gefälligst abzuwarten hätte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit.
Vorgeschobene Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger nicht von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.

--------------

Wie sieht es mit Anlagen aus? Was muss ich an Nachweisen alles beifügen? Ich müsste das Ganze ja per Fax (max. 4 oder 5 Seiten gratis pro Monat, aber habe 3 Email-Adressen dafür, kann also bis zu 12 oder 15 Seiten insgesamt) schicken. Die langsamere und kostenpflichtige Alternative per Einschreiben mit Unterschrift scheidet aus, da kein Geld vorhanden.

PetraL

Ich habe beim Stöbern jetzt noch folgendes gefunden:
Zitat von: Ottokar am 15. Mai 2026, 08:32:03Schon wegen der Klage (Eilantrag) wirst du PKH beantragen müssen, nicht Beratungshilfe, alles Weitere wird dann mit darüber abgerechnet. Der Eigenanteil von 10€ fällt dabei nicht an.
(aus https://hartz.info/index.php/topic,138372.0.html #6 )
Muss ich die für meinen Eilantrag auch beantragen?  :schock:

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Oh, hatte ich jetzt nur als Erklärung für mich verstanden. OK, dann schreib ich das natürlich noch
Dann mach den letzten Absatz auch noch dazu dann hast du gut für das SG argumentiert, denn die zwei § sind wichtig erwähnt zu werden.:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 14:20:19ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Nene, die Anlage EKS nebst sämtlichen Unterlagen wie immer habe ich selbstverständlich direkt mit eingereicht -
Die meinte ich gestern, habe versehentlich EK geschrieben, sorry
 :schaem:

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Wie sieht es mit Anlagen aus?
Den alten Bewilligungsbescheid / den neuen WBA mit den Anhängen /
Was du als schriftl. Antworten dazu bekommen hast / einen aktuellen Kontoauszug um die Mittellosigkeit zu belegen. Mehr wüsste ich jetzt nicht, aber das war es glaube ich auch.
falls ein mitlesender User noch weiß was fehlt bitte dazu antworten!
Das alles in zweifacher Ausfertigung da es beim SG so verlangt wird.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45Ich müsste das Ganze ja per Fax
oder wenn es nicht zu weit weg ist in den Hausbriefkasten das kostet gar nichts und ist richtig gemacht die beste Absicherung wenn du es folgendermaßen machst:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 15:25:45ja per Fax (max. 4 oder 5 Seiten gratis pro Monat, aber habe 3 Email-Adressen dafür,
Fax auf E-Mailadresse ? Da kenne ich mich nicht aus. Ich mache es immer wie oben geschrieben.
Geht E-Mail überhaupt noch, viele haben das anscheinend abgeschafft was ich hier so lese.
Wenn du es bis jetzt immer "gesplittet"hast und es funktioniert hat dann OK. Ich hätte da schon Sorgen das irgend etaws nicht ankommt, bzw. es behauptet wird.

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 17:01:53Muss ich die für meinen Eilantrag auch beantragen?  :schock:
Nein das ist ein anders gelagerter Fall mit Betreuer
und beim SG ist auch keine Anwaltspflicht.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

oldtom

Also ich verwende nur noch mein Hardwarefax und lasse mir den sendebericht mit seitenvorschau ausdrucken..

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Dann mach den letzten Absatz auch noch dazu dann hast du gut für das SG argumentiert, denn die zwei § sind wichtig erwähnt zu werden.:
OK, hab ich.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Den alten Bewilligungsbescheid
Reicht da die 1. Seite?

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34den neuen WBA mit den Anhängen
Den kompletten WBA mit allen Seiten und allen Anlagen (ebenfalls mit allen Seiten, auch Unterlagen)???
Das ist ja ein halber Ordner  :schock:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Was du als schriftl. Antworten dazu bekommen hast
OK, das ist wenig - nämlich nichts.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34einen aktuellen Kontoauszug um die Mittellosigkeit zu belegen
Kontoauszug vom Privatkonto gibt es den nächsten erst am/ab dem 11.07., vom Geschäftskonto am/ab 01./02.08. Ich kann höchstens was aus dem Online-Banking bzw. der Buchhaltung andrucken.
Nur für mein Privat-Konto oder auch für das Geschäftskonto? Und ab welchem Datum am Besten? Ab 01.06.? Oder noch weiter rückwirkend?

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Das alles in zweifacher Ausfertigung da es beim SG so verlangt wird.
:schock:  :scratch:  Spätestens jetzt wird es schwierig mit dem Gratis-Fax. Da ist die kostenlose Seitenzahl sehr limitiert, hatte ich ja schon geschrieben ...  :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34oder wenn es nicht zu weit weg ist in den Hausbriefkasten das kostet gar nichts und ist richtig gemacht die beste Absicherung wenn du es folgendermaßen machst:
Für mich als kranke und gehbehinderte Person mit Rollator ist es auf jeden Fall sehr weit - nämlich eine Tagesreise mit Öffis. Nach jeder dieser Reisen bin ich 2-3 Tage außer Gefecht gesetzt. Selbst wenn die Aufzüge in den Bahnhöfen funktionieren. Wenn nicht, bin ich eh aufgeschmissen ...
Und woher soll ich einen Zeugen nehmen? Den nächstbesten Passanten anbaggern?  :grins: Oder hoffen, dass einer von der Einlass-Security das macht? Möglicherweise ja nicht so die optimale Lösung ... :scratch:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Fax auf E-Mailadresse ? Da kenne ich mich nicht aus. Ich mache es immer wie oben geschrieben.
Ja, das ist son Gratis-Fax-Ding. Faxe kosten ja normalerweise. Allerdings muss ich zugeben, dass ich nicht einmal weiß, ob das überhaupt noch funktioniert (muss halt sonst ein Alternativ-Programm suchen), hab das vor 2 Jahren das letzte Mal benutzt. Seit dem ja nur noch JC-Online und Gerichte über RA.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Geht E-Mail überhaupt noch, viele haben das anscheinend abgeschafft was ich hier so lese.
Nein. Emails gehen bei meinem Jobcenter (zumindest für mich) seit dem 01.05.24 definitiv nicht mehr. Deshalb ja das ganze blöde Faxen-Machen :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Ich hätte da schon Sorgen das irgend etaws nicht ankommt, bzw. es behauptet wird.
Na, denkst du etwa, ich nicht?  :zwinker:

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2026, 11:34:34Nein das ist ein anders gelagerter Fall mit Betreuer
Puh, da bin ich aber schonmal erleichtert. Danke.

Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 11:47:56Also ich verwende nur noch mein Hardwarefax
Hm, sowas hab ich leider nicht. D.h., ich habe einen Scanner. Aber ich hab keine Ahnung, wie ich darüber Faxen könnte, bin leider nicht sehr Technik-affin  :sad:
Aber das wäre natürlich die optimale Lösung - solange ich dafür nicht oder wenigstens nicht mehr in diesem Monat bezahlen muss...

Könnte mir da jemand evtl. Hilfestellung leisten?

oldtom

Naja, scanner er ist eine voraussetzung - ich hab halt soon alten HP Laserjet PRO - das ist zwar in 1. Linie auch ein Laserdrucker /scanner , hat aber auch ein eigenes wahlfeld und Telefonanschluss, arbeitet unabhängig vom PC...als "echtes" Fax mit internem puffer ...

Ich würde den Enthusiasmus mit dem SG  aber eh dämpfen... Liegst du nicht wegen Unterernährung gerade von 2 Ärzten attestiert im Sterben, lehnen die den Anordnungsgrund mangels Eilbedürftigkeit ab -  oder hast du schon eine Räumungsklage oder Ankündigung der unmittelbar bevorstehenden Stromsperre?

Wenn nein...

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Reicht da die 1. Seite?
Wenn da der komplette Bewilligungszeitraum abgebildet ist sollte es reichen.

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Den kompletten WBA mit allen Seiten und allen Anlagen
Mein WBA von der BA enthält sechs Seiten. KdU+EK ist enthalten
dann fehlt nur noch die VM und EKS
Als Anlagen wüsste ich jetzt nicht was du da noch anhängen willst. Das kannst du ja mal in der nächsten Antwort schreiben.
Damit sind eher die letzten Kontoauszüge und zwar passend zur Antragstellung der letzte Monat in dem das Guthaben oder Soll zu dem Zeitpunkt ersichtlich ist gedacht.
Da du keine Schreiben vom JC bekommen hast kannst du da nichts anhängen das halt in der Klageschrift erwähnen.
Du bist sicher das nach Abgabe des WBA keine Antwort o. Mitwirkungsaufforderung an dich ergangen ist?

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Kontoauszug vom Privatkonto gibt es den nächsten erst am/ab dem 11.07., vom Geschäftskonto am/ab 01./02.08. Ich kann höchstens was aus dem Online-Banking bzw. der Buchhaltung andrucken.
Die letzten die sind sind dann die älteren, da sollte halt ersichtlich sein das kein oder fast kein Geld mehr zur Verfügung steht.
Du brauchst deine Leistungen und jeden Tag den du nicht nutzt um den Antrag zu stellen ist ein verlorener Tag. Und je nach SG Richter sieht es dann nicht mehr nach Eilbedürftigkeit aus.
Also schau das du da nicht zu lange dafür brauchst und es die nächsten Tage abschickst!

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Nur für mein Privat-Konto oder auch für das Geschäftskonto? Und ab welchem Datum am Besten? Ab 01.06.?
Meiner Meinung nach nur das private denn das Geschäftskonto ist für das Geschäft und nicht für die Lebenshaltung.
Zwecks Datum habe ich oberhalb schon geschrieben.

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2026, 13:04:50Möglicherweise ja nicht so die optimale Lösung ... :scratch:
in deinem Fall wohl nicht also doch den Postweg, oder über das www.

MfG FN

oldtom

Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56Ich würde den Enthusiasmus mit dem SG  aber eh dämpfen... Liegst du nicht wegen Unterernährung gerade von 2 Ärzten attestiert im Sterben, lehnen die den Anordnungsgrund mangels Eilbedürftigkeit ab - 
Du sollst nicht dämpfen sondern motivieren. Niemand weiß was von einem SG entschieden wird wenn man es nicht versucht. Für mich ist der Fall so dass er zu 100% gewonnen werden sollte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

#24
Zitat von: oldtom am 04. Juli 2026, 23:52:56Naja, scanner er ist eine voraussetzung - ich hab halt soon alten HP Laserjet PRO - das ist zwar in 1. Linie auch ein Laserdrucker /scanner , hat aber auch ein eigenes wahlfeld und Telefonanschluss, arbeitet unabhängig vom PC...als "echtes" Fax mit internem puffer ...
Hmmm... ne, sowas hat meiner nicht. Ist son Multi-Funktions-Dingen von Canon, pixma ts3350 - falls das irgendwem was sagt.  :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Wenn da der komplette Bewilligungszeitraum abgebildet ist sollte es reichen.
Der letzte Bescheid ist nur ein Änderungsbescheid für Mai und Juni. Dann müsste ich auch noch die vorherigen Bescheide dazu tun, damit vom 01.01. an alles dabei ist? Denn in dem Änderungsbescheid vom 15.05. steht nur "Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 17.12.2025 und 13.02.2026 werden insoweit aufgehoben."

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Mein WBA von der BA enthält sechs Seiten. KdU+EK ist enthalten
dann fehlt nur noch die VM und EKS
Als Anlagen wüsste ich jetzt nicht was du da noch anhängen willst.
Der WBA ganz pur ohne irgendwelche Nachweise waren 3 Seiten.
Anlage EKS ohne Nachweise 8 Seiten plus Berechnungsbogen, aus dem die Zahlen hervorgehen, 2 Seiten.
KdU 2 Seiten ohne Nachweise.
Anlage EK 5 Seiten ohne Nachweise.
Anlage VM 6 Seiten ohne Nachweise.
Dazu kamen dann noch die Nachweise, die dem JC noch nicht vorlagen und Kontoauszüge (k.A. wieviele Seiten - jedenfalls sehr, sehr viele: 3 Monate für insgesamt 4 Konten)
Also ohne einen einzigen Nachweis oder Kontoauszug bin ich da schon bei 24 Seiten - was das Gratis-Fax-Budget schonmal sprengt.
Dazu dann noch 3 Seiten alte Bewilligungen und
zumindest letzten Kontoauszug vom Privatkonto 5 Seiten (aus dem die aktuelle Situation jedoch nicht ersichtlich ist, da er nur bis 05.05.26 geht).
Also müsste ich doch eigentlich aus dem Online-Banking noch den aktuellen Stand andrucken?
Das Ganze dann x2 = halber Aktenordner  (oder zumindest beinahe)

Und die Frage bezog sich auf die Nachweise, die ich beim WBA eingereicht habe bzw. die dem JC schon vorlagen und für den WBA relevant sind, ob ich die dann auch an das Gericht schicken müsste...  :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Du bist sicher das nach Abgabe des WBA keine Antwort o. Mitwirkungsaufforderung an dich ergangen ist?
Aber absolut !
Das hatte ich in meinem Eingangs-Post aber auch geschrieben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45Also schau das du da nicht zu lange dafür brauchst und es die nächsten Tage abschickst!
Ja, ist schon klar - fragt sich halt nur noch, wie ich diesen ganzen Wust dahin bekommen soll ...  :sad:  :weisnich:  :heul:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45also doch den Postweg
Geht nicht, da ich kein Geld für Porto habe

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2026, 11:43:45oder über das www.
Ja, aber wie? Mein Gratis-Fax mit "PDF24-Fax" geht ja wegen der vielen Seiten nicht...
Das ist ja die große "Gretchen-Frage"...  :weisnich:
Stehe voll auf dem Schlauch ... :heul:  :help:  :heul:  :help:  :heul:

P.S.: Ich hab jetzt was gefunden im Netz: "Das eFax-Probe-Abo (Komplett kostenlos & sofort startklar) https: // ww2(.)efax.com /de/" -
Kennt das jemand? Taugt das was? Ist das seriös? Klappt das mit der Kündigung während der 14tägigen Probezeit?

PetraL

P.P.S.: Hab mir die Trustpilot-Bewertungen zu diesem eFax angesehen - hat sich damit erledigt.

Stehe also wieder an dem Punkt, dass ich nicht weiß, wie ich diese riesige Papiermenge zum Gericht bekommen soll, ohne dass es etwas kostet (ich weiß ja nicht, wann ich endlich mal mein Geld bekomme) ...  :heul:  :help:

Kopfbahnhof

#26
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 16:39:36dass ich nicht weiß, wie ich diese riesige Papiermenge zum Gericht bekommen soll

Letzte Möglichkeit wäre dann noch ein Anwalt inkl. PKH, welche der Anwalt gleich mit beantragt.


PetraL

#27
Tja ... oder aufgeben und (un)geduldig warten, bis es dann irgendwann mal endlich Geld gibt für Juli ...

Ich schicke meiner Anwältin gleich mal eine Email und dann mal hören, was sie sagt. Denn sonst weiß ich wirklich nichts mehr ...

Vielleicht gibt es ja aber doch noch irgendwen hier, der eine andere/bessere Idee hat??? @Ottokar vielleicht? :sad:

P.S.: Kleine Korrektur: Der letzte Kontoauszug für das Privatkonto ist der vom Juni, geht bis 10.06.26 (bildet aber trotzdem die aktuelle Situation nicht ab) und besteht aus 11 Seiten

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Der letzte Bescheid ist nur ein Änderungsbescheid für Mai und Juni.
Ein Änderungsbescheid erklärt die vorigen Bescheide für ungültig. Also reicht der Änderungsbescheid schon mal.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Anlage EKS ohne Nachweise 8 Seiten plus Berechnungsbogen, aus dem die Zahlen hervorgehen, 2 Seiten.
dann lass die Geschäftssachen einfach weg. Es geht ja um die Wiederaufnahme deiner Leistungen zum überleben also dass was das JC zahlen muss.
Wenn das SG nicht zufrieden ist fordern sie schon nach was fehlt.
Hauptsache "der Antrag kommt endlich ins rollen."

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27KdU 2 Seiten ohne Nachweise.
Anlage EK 5 Seiten ohne Nachweise.
hast du einen anderen WBA als der von der BA denn da ist KdUH+EK enthalten darum ja sechs Seiten bzw wie bei dir:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Der WBA ganz pur ohne irgendwelche Nachweise waren 3 Seiten.
vermutlich drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Anlage VM 6 Seiten ohne Nachweise.
dann nimm eine Kopie des aktuellen Haben Standes von den Kontoauszügen und eine vom evtl. Sparbuch. Sind auch sechs Seiten weniger.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Dazu dann noch 3 Seiten alte Bewilligungen und
Die alte Bewilligung lässt du weg wie oben geschrieben
Beim Privatkonto
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Also müsste ich doch eigentlich aus dem Online-Banking noch den aktuellen Stand andrucken?
Nur den aktuellen Stand wie geschrieben.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Und die Frage bezog sich auf die Nachweise, die ich beim WBA eingereicht habe bzw. die dem JC schon vorlagen und für den WBA relevant sind, ob ich die dann auch an das Gericht schicken müsste... 
:scratch:
schreib doch mal was für Nachweise du zum WBA abgegeben hast vllt. verstehe ich dann was genau du meinst. Sonst schreiben wir aneinander vorbei.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Ja, ist schon klar - fragt sich halt nur noch, wie ich diesen ganzen Wust dahin bekommen soll ... 
derart reduziert wie es nach dem von mir beschriebenen ist wirst du nicht mehr viele Blätter brauchen
und zur Not gibst du nicht alles doppelt ab. Woher sollst du als Laie auch wissen das es so gemacht werden soll. Ich weiß es nur weil ich a) es selber beim SG so gemacht habe und dann darauf aufmerksam gemacht wurde und b) habe ich es hier im Forum gelernt.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 15:19:27Geht nicht, da ich kein Geld für Porto habe
und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08@Ottokar vielleicht? :sad:
Dann solltest du ihn um Mithilfe bitten. Das kannst du über den Button "Mehr" unten rechts machen.
Würde mich nicht wundern das es leichter geht denn sein Wissen ist so umfangreich da bin ich ein ganz kleines Licht dagegen.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2026, 17:13:08Kleine Korrektur: Der letzte Kontoauszug für das Privatkonto ist der vom Juni, geht bis 10.06.26 (bildet aber trotzdem die aktuelle Situation nicht ab) und besteht aus 11 Seiten
Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29In dem Schreiben vom Jobcenter zum "Ablauf des Bewilligungszeitraums" zum 30.06.26 (online in der Bescheidablage 17.05.26 20:06 Uhr) war dieses Mal gar nichts angegeben, was sie an Unterlagen wollen.

Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab? Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"