WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?

Begonnen von PetraL, 02. Juli 2026, 17:04:29

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PetraL

Erstmal ein kurzes Update, meine RA hat auf meine Email geantwortet:
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedaure aber, Ihnen aktuell nicht weiterhelfen zu können. Ich werde in 4 Wochen in den Urlaub gehen und habe keine Kapazitäten bis dahin. Besonders problematisch ist aber, dass mich während meines Urlaub in Sozialrechtssachen und schon gar nicht in Eilsachen ein Kollege vertreten kann. Es ist auch bei Eilanaträgen tendenziell nicht davon auszugehen, dass diese in 4 Wochen erledigt sein wird. Derartige Fälle kann ich meinen Kollegen nicht unerledigt hinterlassen.
Ob Sie tatsächlich die Unterlagen in doppelter Ausfertigung einreichen müssen, sollten Sie vorher erfragen, da das Gericht die Unterlagen eingescannt und dann mittels eines besonderen elektronischen Postfachs an das Jobcenter übermitteln wird. Eine postalische Zustellung an die Gegenseite erfolgt also nicht mehr, sodass möglicherweise auch die doppelte Einreichung obsolet ist. ..."

Ich denke, damit ist 1. das Thema "2-fache Ausfertigung einreichen" schon erledigt und
2. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert, kann ich mir auch genauso gut die teuren Tintenpatronen sparen (24,- € netto ohne USt.) und (un)geduldig auf das JC warten - das ist alles so sinnlos irgendwie ...  :heul:

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:48:06vermutlich drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.
Doch, doch, das sind schon nur 3 Seiten, incl. KdU, da es ja ein Online-WBA war, nix gestricktes.

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:48:06und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.
Ne, natürlich war das so nicht geplant. Bin ja nicht davon ausgegangen, dass das Geschäft so massiv rückläufig werden wird  :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:48:06Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.
Ein ganz normaler monatlicher Kontoauszug für das Girokonto. Anfangssaldo, Buchungen, Abschlusssaldo. Das, was ich auch beim JC immer einreiche.  :weisnich:

Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:06:59Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab?
Aber selbstverständlich. Hatte ich auch so in meinem Eröffnungspost geschrieben (direkt der 2. Satz).

Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:06:59Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
Ja, natürlich. An der abschließenden EKS für das letzte HJ bin ich gerade dran. Aber was hat die abschließende EKS (des letzten Bewilligungszeitraums) mit dem WBA (für den neuen Bewilligungszeitraum) zu tun? Das verstehe ich jetzt nicht  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am Heute um 15:10:56Wenn das eh wochenlang dauert

Das kann leider sein.

Darum ja auch der Rat, dem JC zusätzlich weiterhin permanent auf den Geist zu gehen.

Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?

Je nachdem, was die Antworten als Letztes eben zum SG.
Manchmal ist das eben die einzige Möglichkeit.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 15:22:01Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?
Ja. Beim Telefonat am 29. und dann auch nochmal schriftlich beim Nachreichen der Anlagen VM und EK.
Morgen werde ich den "Heißen Strich" (Hot line  :zwinker: ) nochmal "nerven" ...