WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?

Begonnen von PetraL, 02. Juli 2026, 17:04:29

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PetraL

Erstmal ein kurzes Update, meine RA hat auf meine Email geantwortet:
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedaure aber, Ihnen aktuell nicht weiterhelfen zu können. Ich werde in 4 Wochen in den Urlaub gehen und habe keine Kapazitäten bis dahin. Besonders problematisch ist aber, dass mich während meines Urlaub in Sozialrechtssachen und schon gar nicht in Eilsachen ein Kollege vertreten kann. Es ist auch bei Eilanaträgen tendenziell nicht davon auszugehen, dass diese in 4 Wochen erledigt sein wird. Derartige Fälle kann ich meinen Kollegen nicht unerledigt hinterlassen.
Ob Sie tatsächlich die Unterlagen in doppelter Ausfertigung einreichen müssen, sollten Sie vorher erfragen, da das Gericht die Unterlagen eingescannt und dann mittels eines besonderen elektronischen Postfachs an das Jobcenter übermitteln wird. Eine postalische Zustellung an die Gegenseite erfolgt also nicht mehr, sodass möglicherweise auch die doppelte Einreichung obsolet ist. ..."

Ich denke, damit ist 1. das Thema "2-fache Ausfertigung einreichen" schon erledigt und
2. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert, kann ich mir auch genauso gut die teuren Tintenpatronen sparen (24,- € netto ohne USt.) und (un)geduldig auf das JC warten - das ist alles so sinnlos irgendwie ...  :heul:

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06vermutlich drei Blätter beidseitig ist sechs Seiten.
(Ansonsten dürfte es sich um selbstgestrickte Anträge einer Optionskommune handeln.)
Da sollte eigentlich auch stehen wie sich dein ALG 2 zusammensetzt also auch deine KduH mit aufgelistet sein auch wenn es nur darum geht was das JC für dein Haus bezahlt.
Doch, doch, das sind schon nur 3 Seiten, incl. KdU, da es ja ein Online-WBA war, nix gestricktes.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06und dafür bist du selbstständig geworden und nimmst den Zusatzstress der in Verb. mit dem JC steht in Kauf. Aber egal dass geht mich ja nichts an.
Ne, natürlich war das so nicht geplant. Bin ja nicht davon ausgegangen, dass das Geschäft so massiv rückläufig werden wird  :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Juli 2026, 12:48:06Das verstehe ich überhaupt nicht. Was sollen das für Auszüge sein die bei 11 Seiten nicht mal den Kontostand in Summe anzeigen.
Das wäre nämlich das aktuellste was du dann hättest und muss reichen.
Ein ganz normaler monatlicher Kontoauszug für das Girokonto. Anfangssaldo, Buchungen, Abschlusssaldo. Das, was ich auch beim JC immer einreiche.  :weisnich:

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 13:06:59Da nach x-dutzend Beiträgen hier beiläufig die neue Information erwähnt wurde, dass du scheinbar noch eine selbstständige Tätigkeit führst, habe ich mal zwei Nachfragen: Gibst du mit dem WBA auch eine vorausschaunde EKS ab?
Aber selbstverständlich. Hatte ich auch so in meinem Eröffnungspost geschrieben (direkt der 2. Satz).

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 13:06:59Reichst du nach Ende des letzten (vorläufigen?) Bewilligungszeitraumes eine abschließende EKS ein, damit der letzte Bewilligungszeitraum neu berechnet werden kann?
Ja, natürlich. An der abschließenden EKS für das letzte HJ bin ich gerade dran. Aber was hat die abschließende EKS (des letzten Bewilligungszeitraums) mit dem WBA (für den neuen Bewilligungszeitraum) zu tun? Das verstehe ich jetzt nicht  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:56Wenn das eh wochenlang dauert

Das kann leider sein.

Darum ja auch der Rat, dem JC zusätzlich weiterhin permanent auf den Geist zu gehen.

Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?

Je nachdem, was die Antworten als Letztes eben zum SG.
Manchmal ist das eben die einzige Möglichkeit.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Juli 2026, 15:22:01Hast du es schon mal mit einem Vorschuss beim JC versucht?
Ja. Beim Telefonat am 29. und dann auch nochmal schriftlich beim Nachreichen der Anlagen VM und EK.
Morgen werde ich den "Heißen Strich" (Hot line  :zwinker: ) nochmal "nerven" ...

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:562. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert,
Dann warte ich mal ab bis dein heutiges Telefonat und deine Aussage dazu ab.

Wegen der Aussage es kann wochenlang dauern würde ich selber sicher nicht abwarten. Hier gibt es auch de Aussage dass das sehr schnell gehen kann, zumindest wenn ich mich richtig erinnere.
Sprich am ersten Beim SG heute am siebten könnte es erledigt sein.

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juli 2026, 09:42:02PetraL

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2026, 15:10:562. Das Thema "Eilantrag" an sich:
Wenn das eh wochenlang dauert,
Dann warte ich mal ab bis dein heutiges Telefonat und deine Aussage dazu ab.

Wegen der Aussage es kann wochenlang dauern würde ich selber sicher nicht abwarten. Hier gibt es auch de Aussage dass das sehr schnell gehen kann, zumindest wenn ich mich richtig erinnere.
Sprich am ersten Beim SG heute am siebten könnte es erledigt sein.

MfG FN
Gestern hatte ich niemanden erreicht, war dann aber auch fast den ganzen Tag unterwegs.

Wegen der Dauer kommt es sicherlich auch auf das SG an, d.h. ist bestimmt individuell unterschiedlich. Meine RA ist eigentlich grundsätzlich immer sehr optimistisch eingestellt bzgl. Dauer etc., so dass ich ihre Zeitschätzung für durchaus realistisch halte

Ich habe gerade eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, die ich jetzt erstmal ganz schnell bearbeiten werde. Ich versuche mal, das Ding hier anonymisiert anzuhängen - zumindest lässt sich erkennen, dass diese SB (jetzt wieder die von früher, mit der ich vor Jahren schon nur Scherereien hatte), Null Durchblick hat bzgl. der eingereichten Unterlagen ...  :wand:

P.S..: mit dem Anhängen hat es scheinbar wieder nicht geklappt - k.A., warum. versuche es später nochmal in separatem Post.

PetraL

#35
 

ich glaube, jetzt hat es funktioniert?

Sheherazade

Zum Anonymisieren der Daten gehören auch die Daten des Jobcenters bzw. dessen Mitarbeiter.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 11:45:07zumindest lässt sich erkennen, dass diese SB (jetzt wieder die von früher, mit der ich vor Jahren schon nur Scherereien hatte), Null Durchblick hat bzgl. der eingereichten Unterlagen

Stimmt es nicht, dass du seit 2023 keine Gewinne machst mit deiner Selbstständigkeit?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 14:43:42Zum Anonymisieren der Daten gehören auch die Daten des Jobcenters bzw. dessen Mitarbeiter.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 11:45:07zumindest lässt sich erkennen, dass diese SB (jetzt wieder die von früher, mit der ich vor Jahren schon nur Scherereien hatte), Null Durchblick hat bzgl. der eingereichten Unterlagen

Stimmt es nicht, dass du seit 2023 keine Gewinne machst mit deiner Selbstständigkeit?
Doch, das stimmt. Geht auch nicht, weil ich jeden Cent sofort wieder investiere, um mein Geschäft überhaupt erstmal aufzubauen - hab im September 2023 nahezu bei 0 angefangen, ohne Eigenkapital, ohne nennenswerte Geschäftsausstattung und bin somit jetzt im 3. Jahr.
Dauert auch alles länger bei mir durch meine gesundheitlichen Einschränkungen - kann halt nur max. 2-3 Stündchen arbeiten und das auch nicht jeden Tag.

Habe ich aber auch nie bestritten.
Hat aber alles mit meinem WBA nichts zu tun - oder wo ist da der Zusammenhang, den ich übersehe?  :weisnich:

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 14:43:42Zum Anonymisieren der Daten gehören auch die Daten des Jobcenters bzw. dessen Mitarbeiter.
ops, sorry, hab ich übersehen. kann ich das irgendwie korrigieren? bin ja schon froh, dass ich es überhaupt geschafft habe, die datei hochzuladen

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05Hat aber alles mit meinem WBA nichts zu tun

Doch, man stellt die Wirtschaftlichkeit deiner Selbstständigkeit in Frage. Das Jobcenter prüft deine Betriebsausgaben, dafür möchte man jetzt von dir die aufgeführten Nachweise und Belege haben. Wenn die Ausgaben in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen, werden sie als "vermeidbar" gestrichen. Dein anrechenbares Einkommen steigt dadurch, das Bürgergeld sinkt.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05kann ich das irgendwie korrigieren?

Wenn es schon gespeichert ist, nur über einen Moderator.
Ihn darum bitten, es zu korrigieren oder zu löschen.

Das mit dem SG sollte wohl auch erst mal zur Seite gestellt werden.
Das JC scheint ja den Antrag zu bearbeiten und nur noch auf die Nachweise zu warten.

Rotti

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05ops, sorry, hab ich übersehen. kann ich das irgendwie korrigieren? bin ja schon froh, dass ich es überhaupt geschafft habe, die datei hochzuladen
deine Bedarfsgemeinschaftsnr. ist zu sehen wenn der SB mitliest weiß er jetzt das du nicht klein beigibst von daher lass es einfach stehen
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 17:19:14
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05Hat aber alles mit meinem WBA nichts zu tun

Doch, man stellt die Wirtschaftlichkeit deiner Selbstständigkeit in Frage. Das Jobcenter prüft deine Betriebsausgaben, dafür möchte man jetzt von dir die aufgeführten Nachweise und Belege haben. Wenn die Ausgaben in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen, werden sie als "vermeidbar" gestrichen. Dein anrechenbares Einkommen steigt dadurch, das Bürgergeld sinkt.

Hmmm ...  :scratch: ja, klingt schon halbwegs logisch - nur, wie soll ich denn Belege zu zukünftig geplanten Ausgaben vorlegen, die es noch gar nicht gibt?
Und auf die "Wirtschaftlichkeit" kann ich ja nunmal keinen wirklichen Einfluss nehmen - ich kann ja niemanden zwingen, bei mir zu kaufen. Und ein Geschäft muss halt nun einmal auch erstmal aufgebaut werden: um etwas verkaufen zu können, muss man erst einmal produzieren. Und Werbung betreiben etc. Und aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen kann ich das Ganze auch nicht einfach mal aus dem Hut zaubern - wenn Leute, die Vollzeit (min. 40 h die Woche) arbeiten können, schon 3 Jahre brauchen, um ein Geschäft aufzubauen, wie soll ich dann eines mit ca. 10 h die Woche innerhalb von 2,5 Jahren aus dem Boden stampfen?  :weisnich:
Also, jeder vernünftig denkende und mit der Materie vertraute Mensch sollte eigentlich schon in der Lage sein, das realistisch einzuschätzen ... denk ich mal so ...

Aber egal, hab alles beantwortet und der lieben Frau eine gute Sammlung an Unterlagen geschickt -
und so habe ich jetzt schonmal eine ganze Menge an Zeugs für die Abschließende EKS, die ich ja noch fertigmachen muss, eingereicht.
Mal schauen, ob die liebe Dame darüber genügend erbaut ist, um meinen WBA endlich zu bescheiden.

Ich würde den ganzen Aufwand und die Fragerei ja auch noch nachvollziehen können, wenn es sich um die abschließende EKS handeln würde (da gibts ja schließlich Buchungen und Belege), aber bei der vorläufigen finde ich das doch schon irgendwie befremdlich  :weisnich:

Eigentlich sollte sich das JC doch freuen, dass ich nicht den ganzen Tag nur rumgammele sondern versuche, etwas Sinnvolles zu tun, das mir hoffentlich mal bald auch ein (zusätzliches) Einkommen generiert - spätestens in 3 Jahren, wenn ich in Rente gehe, damit ich dann nicht weiter beim Sozialamt hänge.

Finde ich auch nicht wirklich spaßig, dass die Verkäufe so dermaßen eingebrochen sind und ich das Geschäft mit mühsam vom Munde abgesparten Euros aus dem Würger/Grundsicherungsgeld am laufen halten muss.

P.S.:
Zitat von: Rotti am 07. Juli 2026, 17:54:47
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 16:44:05ops, sorry, hab ich übersehen. kann ich das irgendwie korrigieren? bin ja schon froh, dass ich es überhaupt geschafft habe, die datei hochzuladen
deine Bedarfsgemeinschaftsnr. ist zu sehen wenn der SB mitliest weiß er jetzt das du nicht klein beigibst von daher lass es einfach stehen
Ohhh .... hab ich auch nicht gesehen ...  :sad:
Die SB kann ruhig mitlesen - ich schreibe ja hier nichts, was ich ihr nicht schreibe oder schreiben würde oder sie nicht ohnehin schon wüsste - was Neues gibt es hier also nicht für die liebe Frau zu lesen  :zwinker:

Und nach dem xten Durchsuchen hab ich die Nummer auch gefunden - die war für mich zu klein geschrieben, ich seh ja nicht mehr so gut

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 17:56:21Eigentlich sollte sich das JC doch freuen, dass ich nicht den ganzen Tag nur rumgammele sondern versuche, etwas Sinnvolles zu tun

Mütter freuen sich, wenn ihre Kinder ein erfüllendes Hobby gefunden haben, dem Jobcenter ist das egal. Die sehen das wie das Finanzamt.
Das Finanzamt stuft ein Gewerbe als Hobby (sogenannte Liebhaberei) ein, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Wenn du dauerhaft Verluste machst und nicht auf einen Totalgewinn (Gewinn über die gesamte Lebensdauer des Betriebs) hinarbeitest, wertet das Finanzamt die Tätigkeit als Hobby.
Liegt dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) unter €410 im Jahr, geht das Finanzamt oft von einem Hobby aus und fordert keine Steuern. Bei Liebhaberei musst du deine Einnahmen zwar nicht versteuern, aber du kannst deine Ausgaben auch nicht von der Steuer absetzen. Das Finanzamt gibt dir meist 3-5 Jahre Zeit, um einen Gewinn zu erzielen. Passiert das nicht und du änderst dein Geschäft nicht, wird das Gewerbe nachträglich zum Hobby erklärt.

Das Jobcenter wird gerade aktiv, weil du in den vergangenen 3 Jahren noch nicht mal 100€ (anrechnungsfreien) Gewinn im Monat erzielt hast.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 07. Juli 2026, 17:54:47von daher lass es einfach stehen

Kein guter Rat.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 17:56:21Eigentlich sollte sich das JC doch freuen

Was dem sicherlich ziemlich egal ist.




PetraL

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 18:16:29Das Jobcenter wird gerade aktiv, weil du in den vergangenen 3 Jahren noch nicht mal 100€ (anrechnungsfreien) Gewinn im Monat erzielt hast.
Und warum werden die jetzt gerade bei meinem WBA "aktiv" und nicht bei meiner abschließenden EKS, die ich ja noch machen muss?

Kann ich jetzt irgendwie nicht so wirklich nachvollziehen...

Und wenn das Finanzamt 3-5 Jahre gibt, warum kommt das JC schon nach 2,5 Jahren an? Eigentlich könnte ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen gar nichts arbeiten.

Selbstverständlich habe ich die Absicht, Gewinn zu erzielen - sonst hätte ich das Ganze überhaupt nicht auf mich genommen. Ich kann aber keinen aus dem Hut zaubern.

Dass die ausgerechnet jetzt ankommen, wo sie meinen WBA ohnehin schon 6 Wochen vertrödelt haben und ich ohne Geld für Juli dastehe, ist ... da fehlen mir die Worte ...

Trotzdem danke an alle für eure Hilfe