SG Berlin: Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 28. Mai 2016, 11:30:19

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Meck

Hartz IV Beziehende bekommen keinen Zuschuss, wenn der Betroffene eine größere Wohnung mietet, um das Kind des Ex-Partners zu beherbergen. Das gilt vor allem, wenn der / die Wohnungsinhaber / kein rechtliches oder leibliches Elternteil ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.

Im verhandelten Fall ging es um zwei Frauen, die gemeinsam mit einem Kind in einer 4-Zimmer-Wohnung auf 97 Quadratmetern für 774 Euro warm lebten. Das Jobcenter zahlte ab Juli 2013 nur 603 Euro mit der Begründung, die Miete sei zu hoch.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-miet-zuschuss-fuer-kinder-von-ex-partnern.php
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye:

Quinky

Immer wieder interessant!

soziale Elternschaft zählt nicht, jedoch eine BG zwischen unverheirateten (also keine Unterhaltspflicht), da sagt das Gericht, es muß gezahlt werden!!

Gruß
Ernie