Klagen abgelehnt: Bundesverwaltungsgericht erklärt Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß

Begonnen von Meck, 16. März 2016, 16:27:13

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Meck

Den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, obwohl man gar keinen Fernseher hat - ist das gerecht? Oder verstößt das sogar gegen die Verfassung? Das Bundesverwaltungsgericht soll das klären.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft das nun. An diesem Mittwoch und Donnerstag werden die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Das empfinden die Kläger als Willkür und als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung.


-->> http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-prueft-rechtmaessigkeit-des-rundfunkbeitrags_id_5361497.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Meck

17,50 Euro zahlt ein Haushalt im Monat. Viele wollen aber nicht mehr zahlen. Fragen und Antworten zum Prozess.

Den Rundfunkbeitrag empfinden manche als willkürliche Zwangsabgabe und haben deswegen dagegen geklagt. Inzwischen beschäftigt das Thema das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am Mittwoch und Donnerstag konnten in mündlichen Verhandlungen vor dem 6. Senat beide Parteien ihre Standpunkte ausführlich darlegen. Am Freitag will das Gericht seine Entscheidung verkünden.


-->> http://www.shz.de/deutschland-welt/politik/rundfunkbeitrag-jetzt-entscheidet-das-bundesverwaltungsgericht-id13022071.html
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Meck

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Ihr entsprechendes Urteil verkündeten die Richter am Freitag in Leipzig. Vor dem 6. Senat des Gerichts waren am Mittwoch und Donnerstag die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt worden, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten.
"Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien"

Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Auch in den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der bisherigen Rechtsprechung an. Die Kläger können jetzt noch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.


-->> http://www.focus.de/finanzen/news/klagen-abgelehnt-bundesverwaltungsgericht-erklaert-rundfunkbeitrag-fuer-rechtens_id_5368550.html
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Quinky

Ironie an:

Ich werde Kindergeld beantragen, ich habe zwar kein Kind mehr, spielt ja keine Rolle!!

In Deutschland muß man etwas NICHT besitzen, um dafür zahlen zu müssen, also auch nicht besitzen, um dafür zu ´kassieren (Gleichbehandlungsgesetz)

Ironie aus:

Gruß
Ernie

mousekiller

 :ironie:

Ich beantrage Kindergeld, weil:

Kind gezeugt und großgezogen. Und das Gerät ist immer noch da.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Gast472

Kein Fernseher, kein Internet ...Klagen gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen

Mehrere Gegner des Rundfunkbeitrags sind erneut vor Gericht gescheitert. Die drei Kläger sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den WDR ins Feld gezogen. Sie hatten entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio.

http://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_78134144/klagen-gegen-rundfunkbeitrag-abgewiesen-bverwg-entscheidet-pro-wdr.html

zitat..

Eine ungerechte Abzocke für eine nicht nutzende oder staatlich aufgezwungene Sache mit - unverständlichem- richterlichen Segen ! Zwang in einer angeblichen Demokratie ! Und dann kommt noch hinzu, das man mit juristischer Absegnung wettbewerbs verzerrende Zwangswerbung sehen muß ! Wo sind hier die Wettbewerbshüter (Kartellbehörde) !?


Orakel

Zitat von: Gast472 am 16. Juni 2016, 17:39:05
Eine ungerechte Abzocke für eine nicht nutzende oder staatlich aufgezwungene Sache mit - unverständlichem- richterlichen Segen !

Wie das??? Stammt die Info nicht aus der Lügenpresse???

Gast472

Niemand muss Ware, die er nicht bestellt hat, annehmen oder gar bezahlen. Der Verkäufer erlangt durch die Zusendung unbestellter Ware oder die Erbringung nicht bestellter Leistungen keinen Anspruch auf Zahlung. Dies regelt § 241 a BGB. Das beweist doch eindeutig das die öffentlich rechtlichen sogar über dem Gesetz stehen.

Im Grundgesetz steht auch , Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Interssiert auch niemanden ^^

Orakel

Falls es dich beruhigt: Deutschland ist längst nicht das einzige Land auf dieser Welt, in dem eine Rundfunkgebühr erhoben wird. Das habe ich selbst in drei Ländern vor Ort über mehrere Jahre überprüft.

Deine überaus hohen juristischen Fachkenntnisse in allen Ehren, aber die verfassungsrechtlich geschützte Privatautonomie und § 241a BGB kannst du in diesem Zusammenhang vergessen.

AlterGaul

Zitat von: Gast472 am 16. Juni 2016, 17:44:41
Niemand muss Ware, die er nicht bestellt hat, annehmen oder gar bezahlen. Der Verkäufer erlangt durch die Zusendung unbestellter Ware oder die Erbringung nicht bestellter Leistungen keinen Anspruch auf Zahlung. Dies regelt § 241 a BGB. Das beweist doch eindeutig das die öffentlich rechtlichen sogar über dem Gesetz stehen.

Versuchen wir es doch einfach mal mit der Herleitung und ein paar Definitionen zu der oben getätigten Aussage, auch wenn mir jetzt schon klar ist, das es eigentlich überhaupt keinen Sinn machen wird, denn die Userin, hat schon vielfach ihre absoluten totalen Unkenntnisse hier im Forum unter Beweis gestellt. Vielfach kann sie einfach nur negative Sachen posten und bei genauerem Nachfragen kommt nix mehr.

Schauen wir uns als erstes mal den § 241a an:
Zitat§ 241a Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder
anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen
durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn
der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

Ich vermute mal sie hat auf bewegliche Sachen abgestellt. Dazu gibts natürlich auch im BGB eine Definition:

BGB § 90
Zitat§ 90 Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Aber das ist ja noch ein wenig zu unspezifisch, also verfeinern wir es mal:

Zitat§ 91 Vertretbare Sachen
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht
bestimmt zu werden pflegen.

Jetzt versuchen wir mal einen sinnvollen bzw. teleologischen Zusammenhang von dem Begriff "Sache" und "Bestellung" zu dem oben zitierten Text herzustellen.

ZitatNiemand muss Ware, die er nicht bestellt hat...

Jetzt könnten wir versuchen die GEZ-Beiträge unter bewegliche Sachen zu subsumieren.
Nach einer kurzen Überlegung stellen wir fest, hm können GEZ-Beiträge etwa laufen, haben ein Maß oder wiegen tatsächlich etwas?
Vollkommen überraschend lautet das Ergebnis, dass es nichts von dem ist, dieses bedeutet natürlich, dass der angegebene Paragraph totaler Mist ist und überhaupt gar nichts mit den GEZ-Beiträgen zu tun. Denn bestellen kann man sie schon mal gar nicht. Sie kommen höchstens automatisch zu einem  :grins:

Zitat von: Gast472 am 16. Juni 2016, 17:44:41
Im Grundgesetz steht auch , Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Interssiert auch niemanden ^^
Von welchem Vertrag redest du?

ZitatDas beweist doch eindeutig das die öffentlich rechtlichen sogar über dem Gesetz stehen.
Nach welchen Kriterien sollen sie über dem Gesetz stehen? Und vor allem über welches Gesetz?
Schaue mal in den Rundfunkstaatsvertrag rein, da wirste weitere Informationen drüber finden.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Meph1977

Wann werden diese ich Zahl kein GEZ weil ich keinen Vertrag abgeschlossen hab Fuzzies es endlich mal begreifen.

Ihr bezahlt keine Gebühr wegen eines Vertrages. Ihr bezahlt eine Gebühr aufgrund eines Gesetzes.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den öffentlich Rechtlichen und den Ländern. Diese Stimmen im Landtag darüber ab und wenn die Mehrheit für diesen Vertrag stimmt erlangt er Gesetzeskraft bzw. es wird ein Zustimmungsgesetz erlassen das dem Vertrag den Charakter eines Gesetzes verleiht. Es ist dann also ein Gesetz das nur Vertrag heist.

Diese ganze BGB Argumentation ist vollkommer Blödsinn.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Meck

Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: