LSG: Ehemaliger Sicherungsverwahrter - Massnahmeträger und Lücke im Lebenslauf

Begonnen von Meck, 31. Dezember 2016, 18:16:36

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Meck

Ein ehemaliger Sicherungsverwahrter muss einem Maßnahmenträger eine 17-jährige Lücke im Lebenslauf nicht erklären. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 16. Dezember 2016 Az.: L 32 AS 2523//16 B ER entschieden.

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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
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