LSG: Jobcenter muss Kosten für tatsächlich genutzte Wohnung übernehmen

Begonnen von Meck, 01. Februar 2017, 12:04:16

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Meck

Jobcenter muss Kosten für tatsächlich genutzte Wohnung übernehmen. Wohnungs­besichtigung lässt auf dauerhafte Abwesenheit des Leistungsbeziehers schließen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Grund­sicherungs­empfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) nur Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer Unterkunft haben, die auch tatsächlich genutzt wird. (AZ:  L11 AS 1138/16 B ER)


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