Tochter von Arbeitskollegin möchte sich trennen/Alleinerziehend dann

Begonnen von Hexe, 30. März 2021, 12:18:28

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Gast50147

Zitat von: Hexe am 26. Juli 2021, 13:21:04Per Nachricht hat sie ihn nochmals aufgefordert es nicht stehen zu lassen. Seine Sprachnachricht war , laß es stehen.
Speicher die Nachrichten sicher ab, auch extern auf USB oder. 2. Festplatte.
Im Streitfall können sie Beweis für seinen Verzicht auf sein Eigentum sein.

"Nimm deine Sachen mit" und "Lass sie stehen" ist echt wichtig, denn alleine durch Diebstahl ist das Zeug u.U. schnell verschwunden

Hexe

Alles was der schreibt wird gespeichert .Er will das Kind besuchen, sie geht ins Bad, und er durchsucht ihr Handy.

Es sind seine Sachen die da noch in der Wohnung sind. Seit 3 Monaten kümmert er sich nicht. Um alles andere ja auch nicht.

Beschimpft die KM aufs übelste vor dem Kleinen,per Nachrichten beschimpft er die ganze Familie. Unterhalt ist auch nicht da, kann die Vereinbarungen entweder nicht lesen oder verstehen,oder beides.
Und an allem ist die KM schuld.

Mit dem werden die noch mehr Spaß haben.
LG Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

crazy

Das legt sich , dauert nur ein bischen.
Sobald man auf all das nur noch gar nicht oder mit "Klag doch, macht der Beistand "antwortet werden sie iwann ruhiger

Hexe

Zitat von: crazy am 26. Juli 2021, 19:56:35Das legt sich , dauert nur ein bischen.
Sobald man auf all das nur noch gar nicht oder mit "Klag doch, macht der Beistand "antwortet werden sie iwann ruhiger

Das kann bei dem Jahre dauern,das ist ein Selbstdarsteller und kümmert sich um nichts.
Die KM leiert alles an, feste Zeiten für das Umgangsrecht,er fotografiert sich den nächsten Termin ab für Gespräche und erscheint nicht.
Er braucht keine Ausreden mehr erfinden, weil die Dame von der Beratungsstelle das für ihn schon macht.

Er soll sich um das Kind kümmern an seinem Wochenende (jammert vorher rum)das man ihn das Kind vor enthält(war nie der Fall)und er läßt den Kleinen bei seiner Mutter und er geht feiern/saufen.

Und das schon am ersten abgesprochenen Wochenende mit der Beratungsstelle.
LG Hexe
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crazy

Nix neues, hab da 14 Jahre Erfahrung....Es legt sich, man muss nur aufpassen, wenn sie zu nett werden kommt in der Regel die nächste Keule

Hexe

Zitat von: crazy am 26. Juli 2021, 21:35:24Nix neues, hab da 14 Jahre Erfahrung....Es legt sich, man muss nur aufpassen, wenn sie zu nett werden kommt in der Regel die nächste Keule

Kenne ich auch alles.
LG Hexe
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Hexe

So weiter geht es. Das JC rechnet 283 € Unterhalt an, ist eigentlich auch korrekt.

Der KV hat für Juli keinen Unterhalt gezahlt. Jugendamt ist informiert.
Soll die KM jetzt eine Mitteilung ans JC schicken ?
LG Hexe
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crazy

Ja, und der Beistand im JuA muss die sofortige Lohnpfändung  veranlassen, wenn der Titel schon unterschrieben ist.
Ansonsten Unterhaltsvorschuss, dann holt sich diese Abteilung den KV ganz fix

Hexe

Und weiter geht es.

Der KV hat noch den Schlüssel.Für die Wohnungstür ist ein anderer Zylinder drin. Der KV wäscht noch seine  Wäsche  dort, wobei die Kosten auf die KM fallen.Kann sie ihn auffordern den Schlüssel abzugeben.

KV hat gestern das Kind abgeholt, KM hat wieder Sachen vom KV hingestellt auf dem Bürgersteig (Taschen/Tüten 2-3).
Der KV hat diese vor die Kellertür gestellt.

Dann ist er losgefahren mit dem Kind und hat die KM mit anrufen und Nachrichten zugemüllt.
In einer Nachricht hat er behauptet es wäre etwas mit dem Kind, bei Rückruf der KM hat er gesagt es wäre nur ein Test um zu wissen ob sie die Nachrichten liest.

Er hat von Suizid geschrieben, KM hat die Polizei informiert, die dort hingefahren ist,und er sagt die Mutter wäre gestört.

LG Hexe
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Fettnäpfchen

Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24Er hat von Suizid geschrieben, KM hat die Polizei informiert, die dort hingefahren ist,und er sagt die Mutter wäre gestört.
Fällt doch auf und der Polizei auch wenn man mir dem Finger drauf zeigt und die zwingt das zu lesen.

Mach Dir ein
schönes WE (und schone deine Nerven)
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hexe

Danke @ Fettnäpfchen.

Ich schreibe mal die Wohnverhältnisse. Er wohnt beim Freund. Das Kind soll da nicht hin wegen Drogen.
Der KV bringt sein Kind zu seiner Mutter, dort wird es versorgt.
Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.
LG Hexe
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Fettnäpfchen

Hexe

Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.
Da kenne ich mich nicht aus kann mir aber vorstellen dass das nicht ganz einfach sein dürfte.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34
Der KV bringt sein Kind zu seiner Mutter, dort wird es versorgt.
Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.

Wo ist der Grund für den Kindesentzug durch die KM? Ist die Großmutter auch im Drogenmillieu oder suizidgefährdet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24
Der KV hat noch den Schlüssel.Für die Wohnungstür ist ein anderer Zylinder drin. Der KV wäscht noch seine  Wäsche  dort, wobei die Kosten auf die KM fallen.Kann sie ihn auffordern den Schlüssel abzugeben.
Wie kann der KV einen Schlüssel haben, wenn doch der Zylinder gewechselt wurde?
Die KM wird doch hoffentlich nicht so  :wand: gewesen sein und ihm dafür einen Schlüssel gegeben haben?
Falls doch, kann ich nur dazu raten, den Zylinder nochmal zu wechseln und dann aber keinen Schlüssel mehr herauszugeben.
Rückforderung ist imho keine Option, denn Schlüssel kann man kopieren.

Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24
In einer Nachricht hat er behauptet es wäre etwas mit dem Kind, bei Rückruf der KM hat er gesagt es wäre nur ein Test um zu wissen ob sie die Nachrichten liest.

Er hat von Suizid geschrieben, KM hat die Polizei informiert, die dort hingefahren ist,und er sagt die Mutter wäre gestört.
Nachricht speichern und dem Jugendamt zeigen, dort das weitere Vorgehen zum Umgangsrecht erörtern.
Außerdem sollte sie eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den KV erwägen.
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Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 08. August 2021, 12:41:58
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24
Der KV hat noch den Schlüssel.Für die Wohnungstür ist ein anderer Zylinder drin. Der KV wäscht noch seine  Wäsche  dort, wobei die Kosten auf die KM fallen.Kann sie ihn auffordern den Schlüssel abzugeben.
Wie kann der KV einen Schlüssel haben, wenn doch der Zylinder gewechselt wurde?

Ich habe das so verstanden, dass der KV noch einen Schlüssel für die Haustür hat um an den Waschraum zu gelangen. In der Wohnungstür ist wohl der Zylinder gewechselt worden, da kommt er nicht mehr rein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"