Schulbuchkosten, welche zusätzlichen Angaben sind notwendig? Schulbuchlisten da

Begonnen von mystik-1, 14. August 2021, 14:45:27

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mystik-1

Hallo

ich habe für 2 Kinder jeweils getrennte Anträge Übernahme Schulbuchkosten gestellt.
Namen, ISBN, Gesamtbetrag
Für jedes Kind mit BG-Nummer zusätzlich die Originalschulbuchliste der Schule an das JC geschickt.
Auf diesen Listen steht ganz ob das Schullogo mit Adresse Telefonnummer, Name des Kindes Klasse, QR Code. Personalisiert!
Gelistet sind alle Bücher, dann folgt ein dicker Kasten mit Fettschrift geschrieben:
"Diese Bücher können nicht geliehen werden und MÜSSEN (unterstrichen) gekauft werden"
- Titel, ISBN, Kosten
Drunter steht ebenfalls in Fettschrift
"Dies gilt auch für Personen, die von der Leihgebühr befreit sind."

Alles nachweislich zugestellt beim Jobcenter.

Wie bei jedem Antrag folgten nun aber Aufforderung Mitwirkung. Versuche ein Schreiben anzuhängen.

Meines Erachtens handelt es sich hier um eine doppelte Datenerhebung. Das Schulsekretariat hat (ich finde zu Recht) wiederholt genervt telefonisch mitgeteilt, das die Listen online abrufbar ausreichend sind und das zusätzlich zu bestätigen ein Verwaltungsaufwand ist für eine Schule mit über 1000 Schüler:innen.

Sind diese umfangreichen Listen ausreichend?
Die Kosten habe ich nach Antragstellung bezahlen müssen. Es geht jetzt nur noch um Erstattung. Ein Widerspruchsverfahren könnte also für mich stattfinden ohne Kostendruck der Schule.

Ich ergänze zur Sicherheit: Niedersachsen. Antragstellung § 21 Abs. 6 SGB II, erwähnt im Antrag BSG, Urteil v. 8.5.2019, B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Bekommst du für diese 2 Kinder diese jährliche Schulgeld von €150 nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mystik-1

Schulbuchkosten sind nicht in den ~150€ enthalten und müssen zusätzlich übernommen werden.
Die ausgezahlten 103€ sind für persönliche Schulbedarfe bereits voll.

Sheherazade

Zitat von: mystik-1 am 14. August 2021, 14:45:27Sind diese umfangreichen Listen ausreichend?
Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mystik-1

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2021, 14:59:13
Zitat von: mystik-1 am 14. August 2021, 14:45:27Sind diese umfangreichen Listen ausreichend?
Ja.

Danke. Dann warte ich die Ablehnung ab.

mystik-1

Das Thema muss ich hochholen, da ich die Untätigkeitsklage angekündigt,  aber vergessen habe.

Bis heute wurden die Kosten nicht erstattet, aber heute kam ein Brief: Aufforderung Mitwirkung, ich soll eine Bestätigung der Schule einreichen, dass die Bücher notwendig sind und selber beschafft werden müssen.

Ich fasse es nicht, wie ein Amt alles ignorieren kann.

Die Schule verteilt Schulbuchlisten.
Dort ist der Name und die Anschrift der Schule drauf, dann folgt (personalisiert!)Nane und Anschrift des Schulkindes mit Strichcode (personalisiert!), Bücher zum Ausleihen und Bücher, die NICHT AUSGELIEHEN SELBER ANGESCHAFFT WERDEN MÜSSEN.

Das alles hat das Jobcenter nachweislich erhalten.

Primus von Quack

Spieß umdrehen

Mitteilen, dass es dir nicht möglich ist, die geforderten Unterlagen beizubringen. Die Grenzen der Mitwirkung sind damit grundsätzlich erreicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die Schule gezwungen ist, eine solche Bestätigung auszustellen.
Daher würde ich auch eine Vollmacht ausformulieren und die den Leistungsträger bevollmächtigen bei der Schule diese Daten zu erheben bzw. die Bestätigung einzufordern. Damit dürften dann tatsächlich die Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt sein.
Die Untätigkeitsklage kannst du natürlich dennoch stellen.

Bundspecht

Zitat von: Primus von Quack am 17. August 2022, 13:27:30Es ist aber davon auszugehen, dass die Schule gezwungen ist, eine solche Bestätigung auszustellen.

Und wer bitte soll die Schule dazu "zwingen" ???
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

mystik-1

Zumal die Schule das mit einer Liste, die alles enthält, personalisiert ist, doch getan hat.

Primus von Quack

Auch Schulen müssen sich an die Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Weisungen halten. Was genau wie geregelt ist, kann nur das regionale Schulamt mit Sicherheit sagen.

Zitat von: mystik-1 am 17. August 2022, 13:41:36Zumal die Schule das mit einer Liste, die alles enthält, personalisiert ist, doch getan hat.
Naja, ich kenne die Liste nicht, kann mir aber vorstellen, dass dort nichts zu lesen ist von wegen "zwingend notwendig".

Mit der Untätigkeitsklage erreichst du nur, dass über deinen Antrag beschieden wird. Eine Versagung aufgrund fehlender Mitwirkung kann dennoch erfolgen. Entscheidet das Jobcenter noch im Klageverfahren, dann kannst du deine Klage zwar umstellen, aber das JC nicht auf Leistung verklagen, sondern den Versagungsbescheid lediglich anfechten. Erst danach wäre eine Leistungsklage möglich. Wartet das JC die Entscheidung des Gerichts ab, können wieder einige Monate bis weiter über ein Jahr vergehen und auch dann wird das Gericht das Jobcenter nur verpflichten den Verwaltungsakt zu erlassen. Dann fängst mit dem Verfahren gegen die Versagung oder erneut an.

Wie hoch sind denn die Kosten? Denn daran würde ich es fest machen wie es weitergeht.
Seine Mitwirkungsmöglichkeiten auszuschöpfen um spätestens vor dem SG ein gutes Bild zu bieten kann grundsätzlich aber nicht verkehrt sein.

Außerdem ganz ehrlich, wenn das JC nicht mit der Liste zufrieden ist, sollen die sich eben selbst mit der Schule rumärgern.

mystik-1

Auf dieser Liste steht in Fettschrift, was konkret mit Titel, ISBN, Kosten
"Diese Lernmittel müssen selbst beschafft werden!"


Schule: An die Erziehungsberechtigten von, Name/Anschrift/Datum


Lag meinem Antrag bei. Nebst Hinweis, dass die Schule die Listen öffentlich (ohne personalisierten Code) pro Klasse für jeden einsehbar hat und das JC auch dort nachsehen kann -> Grenzen der Mitwirkungspflichten

Wie zwinge ich die Schule denn zu bestätigen, dass ihre Schulbuchlisten, personalisiert,  echt sind?

Primus von Quack

Ich glaube, mit dem bloßen Menschenverstand bist du hier fehl am Platz.
Wie gesagt, dreh den Spieß einfach herum, gib dem JC selbst die Möglichkeit sich mit der Schule rumzustreiten und schon haste die Kacke selbst nicht mehr am Schuh.

Wie viel Geld war das denn 2021?

mystik-1

Zitat von: Primus von Quack am 17. August 2022, 17:07:17Ich glaube, mit dem bloßen Menschenverstand bist du hier fehl am Platz.
Wie gesagt, dreh den Spieß einfach herum, gib dem JC selbst die Möglichkeit sich mit der Schule rumzustreiten und schon haste die Kacke selbst nicht mehr am Schuh.

Wie viel Geld war das denn 2021?

Pro Kind über 100€
Das JC interessiert sich doch auch nicht für den umgedrehten Spieß  :weisnich:

Primus von Quack

Hier ist übrigens auch die Rede von einem Nachweis
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-schulbuecher-und-schulmaterialen-als-mehrbedarf-beantragen

Was als Nachweis dient, steht erst einmal im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers.
Dagegen steht, dass die Mitwirkungspflichten verletzt sind, wenn die Ermittlung erheblich erschwert ist. Im Zweifel liegt die objektive Beweislast bei dir. Wenn du jetzt hergehst und ermöglichst dem JC die weitere Ermittlung durch die Vollmacht/Erlaubnis der Datenerhebung etc., dann ist die Ermittlung zwar erschwert, aber nicht erheblich erschwert.
Ich würde dann danach eine kurze Zeit verstreichen lassen und Untätigkeitsklage erheben und parallel das Eilverfahren vor dem Sozialgericht eröffnen. Dort einen Darlehensvertrag mit Rückzahlungsverpflichtung auspacken von der Oma oder Bekannten etc., die mir das Geld vorgestreckt hat und die Quittungen, die Liste und die Vollmacht beilegen. Oma will endlich ihr Geld haben. Ein Jahr ist auch mal langsam genug etc. Dann soll das JC mal dem SG gegenüber erklären, was und was nicht ausreicht.

Yavanna

Bist du bei einer Optionskommune? Die kochen leider immer ihr eigenes Süppchen  evtl hilft es darauf hinzuweisen,  dass Schulbuchkosten, wenn keine Lehrmittelfreiheit gilt,  in gemeinsamen Einrichtungen ein anerkannter Härtefall Mehrbedarf sind
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bsg-jobcenter-muss-kosten-fuer-schulbuecher-tragen#:~:text=Die%20Kosten%20f%C3%BCr%20Schulb%C3%BCcher%20sind,AS%2013%2F18%20R).

So ein Urteil muss für alle gelten.

Personalisiert und ISBN Nummer sind Pflicht,  und es müssen Bücher sein, keine Workbooks oder Arbeitshefte