Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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jordan2sheepy

das sind ja ganz schoen viele handlungsoptionen, danke @harry!

ich hab mir den § 313 nun durchgelesen aber bin langsam schwer von begriff, bzw. psychisch gerade auch ziemlich down. albtraeume wegen sozialen problmen und nicht schlafen koennen weil vor dem fenster die stadtbahn bis halb 2 nachts und morgens ab halb 5 mit 95 db vorbeirauscht... aber das soll nicht das thema hier sein.

also meine frage waere ob ich die berufungsbegruendung nun zwingend benoetige, damit es ueberhaupt zur neuen hauptverhandlung kommt? nicht dass das fehlen nach § 313 abs. 2 dazu fuehrt, dass dieser weg verbaut wird.

dann klingt die moeglichkeit "c) sich auf einen direkten Rechtsirrtum zu berufen (geringe aber vorhandene Erfolgsaussicht)" auch sehr gut.

ich stelle mir das so vor: ich schreibe an das amtsgericht folgenden zweizeiler: sehr geehrte damen und herren, hiermit begruende ich meine anfechtung zum urteil wie folgt: Für mich wie auch für Dr. Weber gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Ein Unschuldiger kann solange kein unrichtiges Attest ausstellen, bis ihm bis die Unrichtigkeit in einem Strafprozess rechtskräftig nachgewiesen ist.
Die hierzu gemachten Angaben des AG dürften einer Inhaltskontrolle nicht stand halten. ich bitte daher um sorgfaeltige pruefung."

wer wuerde sich in diesem fall dem moeglichen irrtum annehmen? schaltet sich hier schon das OLG an wegen sprungrevision? (das LG wuerde uebersprungen werden weil keine hauptverhandlung mehr stattfinden muss?)

bei dieser moeglichkeit c) wuerde das urteil nicht auf "Verfahrensfehler und materiell rechtliche Fehler und die richtige Rechtsanwendung" überprüft werden sondern nur auf diese "kurzpruefung" wegen offensichtlicher fehler: die begruendung dass wenn der arzt nicht verurteilt ist wegen ausstellen richtiger gesundheitszeugnisse, dann kann ich nicht wegen gebrauch unrichtiger gesundheitszeugnisse belangt werden, wenn es von ihm ist!








Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 15. August 2021, 12:19:40ich stelle mir das so vor: ich schreibe an das amtsgericht folgenden zweizeiler:
Du schreibst diesen Blödsinn bitte nicht.
Ich äußere mich zur Sache später in ca. 30 Minuten noch ein leetztes Mal.

Bis dahin erkläre mir warum du die Klagebegründung unbedingt selber scheiben willst wenn es doch Sache eines RA ist

jordan2sheepy

der anwalt moechte wie gesagt 700 euro haben. oder kann ich einfach zu einem anwalt und sagen "hier sind 100 euro. schreibst du mir das professionell?" da wuerde ich dich gerne buchen!

am 20.08. telefoniere ich nochmal mit dem arzt. mal sehen was der sagt.

Gast50147

Das beantwortet meine Frage nicht
Zitat von: Gast50147 am 15. August 2021, 12:27:10Bis dahin erkläre mir warum du die Klagebegründung unbedingt selber scheiben willst wenn es doch Sache eines RA ist

jordan2sheepy

ach meinst du es ist zwingend sache eines rechtsanwalts auf einen rechtsirrtum aufmerksam zu machen? sorry das ich so auf dem schlauch stehe :(

Gast50147

#185
Also nochmal, diesmal langsam zum mitdenken.
Dein Angebot dich vor Gericht zu vertreten muss ich ablehnen, denn ich bin nicht aktivlegitimiert und zugelassen.
Ja, ein RA ist zwingende Voraussetzung in oberen Instanzen.
Seine Kostennote erfolgt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Ausnahme wenn eine Honorarvereinbarung getroffen wird.
______________________________________________
Die Entscheidung ob Berufung oder Sprungrevision liegt bei dir nach anwaltlicher Einschätzung an die du nicht gebunden bist.
Du bist der Herr des Verfahrens und gibst die Marschrichtung vor - nicht der RA.
Vorsicht: ein RA kann auch ein Mandat während der Verhandlung niederlegen.

Mit Dr. Weber würde ich nicht mehr telefonieren. Er ist Querdenker wie du :sad:
______________________________________________
In der Berufung kannst du neue Tatsachen z.B. Rechtsirrtum vortragen,
bei der Sprungrevision geht das nicht.
Da wird das AG Urteil auf falsche Rechtsanwendungen überprüft.
Sind Fehler vorhanden wird das Urteil vom OLG aufgehoben,
sind keine vorhanden wird die Revision abgewiesen und das AG Urteil wird rechtskräftig.
Vorsicht: Dem Rechtsirrtum sind enge Grenzen gesetzt !!
______________________________________________
Bei der Berufung wird keine Begründung vorausgesetzt. Die angeblichen Fehler des AG kannst du aber nur mit einer sehr detaillierten Begründung angreifen.
Auf welcher Grundlage sollte der LG Richter sonst entscheiden?

Bei der Sprungrevision ist eine sehr substantiierte Begründung zwingend erforderlich. Gründe können nicht mehr nachgeschoben werden
§ 313 ist bei dem Rechtsstand nicht relevant.
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Ein neues korrektes Attest entlastet dich dann wenn die Erkrankung als chronisch bezeichnet wird, denn dann war sie bereits zum Zeitpunkt der polizeilichen Überprüfung vorhanden.
Von einem rückdatierten Attest durch Dr. Weber rate ich dringendst ab !!!
Dieser Schuß bringt dir schnell eine Bewährungsstrafe ein.
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Ein möglicher Rechtsirrtum ist nur in der Berufung vorzutragen, nicht in der Revision. Über vorhandenen (oder nicht) Rechtsirrtum entscheidet das LG.
Die Revision wäre hier die allerletzte Möglichkeit wenn das LG Fehler macht
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Das alles ist jetzt zum 3. Mal ausführlich geschrieben.
Nachdem Anwaltszwang herrscht sind das alles Aufgaben des RA.
Dein Vorhaben, einem RA 100 € anzubiten für das Schreiben einer Klagebegründung vergiss bitte, denn ohne RA gibt es auch keine Berufung und eine Revision sowieso nicht.
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Mehr als bisher hier schon getan wurde, kann keiner mehr für dich tun,
auch dann nicht wenn sich hier ein niedergelassener RA tummeln sollte.

Wir bewegen und jetzt schon über dem Abgrund einer verbotenen Rechtsberatung.
Sei froh dass der Admin dass Ganze nicht gelesen hat.

P.S. Mich wundert nur dass diese ganzen Querdenker nicht schon längst Verfassungsbeschwerde eingelegt haben wo sie doch ihre Grundrecht gröblichst verletzt sehen :lachen:




blaumeise

Zitat von: kämpfer am 14. August 2021, 16:39:39@Blaumeise
Ich finde es garnicht verkehrt im Forum mir Forum mit Farben zu arbeiten, man sollte schon alles nutzen was möglich ist.

Dann hast du dies hier wohl nicht gelesen: Bitte verzichtet auf unnötige Formatierungen von Beiträgen!  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=267.0

Gast50147

#187
Also ich verabschiede mich endgültig aus diesen Thread und wünsche dem TE dass er die richtige Entscheidung trifft.
Für Berufung/Sprungrevision drücke ich dir die Daumen (wohl vergebens)?

Es ist alles besprochen worden - auch Nutzen, Risiken und Erfolgsaussichten.
Weiteres wären nur Wiederholungen die nicht mehr zielführend sein können.

@ jordan2sheepy mach´s gut und besser als beim letzten Prozess.
Um klar zu sehen reicht oft ein Wechsel der Blickrichtung.(A. de Saint-Exupéry)

Am besten für dich halte ich die Ratenzahlung der 1500 €-Strafe.
:flag: :flag:

jordan2sheepy

habe schon post vom landgericht erhalten, siehe anlage.

also es wuerde wohl prozesse beim landgericht abkuerzen und beschleunigen wenn ich eine berufungsbegruendung einreiche.

dann wird gefragt ob ich einem aerztlichen gutachter zur untersuchung zur verfuegung stehen wuerde. meine persoenlichen medizinischen gesundheitsschwierigkeiten sind meiner ansicht nach ausreichend um befreit zu werden von der maskenpflicht, da ich staendig eine verstopfte nase habe und mit offenem mund unter der maske kommt dann doch zu wenig frischluft rein. aber das steht und faellt letztendlich mit dem gutachter, was er dazu sagt. er kann ja auch messen inwieweit ich normal atmen kann nehme ich an.

im schreiben vom landgericht steht jetzt nix davon drin, ob ich den arzt walter weber nicht doch von der schweigepflicht entbinden wuerde. das wuerde ich bei der neuen hauptverhandlung nun doch bejahen. sollte ich das vorab in meiner antwort ans landgericht schreiben?

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast50147

LG bietet letzte Chance - allerletzte !!! Danach geht nichts mehr !!!
Ich äußere mich nicht mehr weil mir gleich von 2 "Damen" Geltungssucht vorgehalten wurde.

Steve79

#190
Ich kann jetzt aus erster Hand berichten von einem aktuellen Fall von vor 2 Wochen:
Tagessatz von 5€ wurde einem Hartz4Empfänger gegeben.
Möglich ist alles von 1-30.000€
1€ jedoch nur in Ausnahmefällen (Häftlinge)

jordan2sheepy

danke dir, steve79, dann werde ich auch wegen der hoehe nochmal rummosern, und auch meinen aktuellen bewilligungsbescheid einreichen. damit kann das landgericht dann anfangen was es will.
sowieso muss einfach das landgericht selber wissen, was es will.

ich werde jetzt in der naechsten woche mir die finger wund tippen. schreiben, dass ich mich schon von einem aerztlichen gutachter untersuchen lassen kann, aber dass ich dann nicht mehrere tausend euro bezahlen will, wenn das ganze zu meinen lasten ausgeht. dass ich sozusagen nur durch ein nasenloch atmen kann wird er dann feststellen. wenn er meint das ist ein zu grosses hindernis, dass ich durch eine maske atme: super. dann brauche ich keine maske und die staatskasse zahlt das gutachten.

aber wenn er zu dem ergebnis kommt, dass das schon zumutbar ist mit der maske, diese zumindest 1-2 stunden am stueck zu tragen, was ist dann? dann ist das attest ungueltig und ich habe das gutachten und die strafe zu zahlen?

meinem kumpel und mir kam der vergleich, dass man beim kauf von klamotten aus china ja vlt bezichtigt werden koennte wegen arbeitsbedingungen in china (kinderarbeit usw). da muesste man dann auch haftbar gemacht werden koennen. primark traegt vlt keine strafe (so wie mein arzt dr. walter weber), aber die nutzer/kaeufer der kleidung (bzw des attestes).

vlt helfen diese argumente, ich werde es glaub echt der richterin ueberlassen, was sie machen will.

harry, ich verzweifel hier gerade :(

Ansichtskarte

Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22
meinem kumpel und mir kam der vergleich, dass man beim kauf von klamotten aus china ja vlt bezichtigt werden koennte wegen arbeitsbedingungen in china (kinderarbeit usw). da muesste man dann auch haftbar gemacht werden koennen. primark traegt vlt keine strafe (so wie mein arzt dr. walter weber), aber die nutzer/kaeufer der kleidung (bzw des attestes).

Das wird das Gericht auch nicht überzeugen.

Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22
... ich werde es glaub echt der richterin ueberlassen, was sie machen will.

Dir bleibt nichts anderes übrig

Nirvana

Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22
meinem kumpel und mir kam der vergleich, dass man beim kauf von klamotten aus china ja vlt bezichtigt werden koennte wegen arbeitsbedingungen in china (kinderarbeit usw). da muesste man dann auch haftbar gemacht werden koennen. primark traegt vlt keine strafe (so wie mein arzt dr. walter weber), aber die nutzer/kaeufer der kleidung (bzw des attestes).
Es gibt kein Gesetz, das den Kauf von Bekleidung aus China mit Strafe bedroht. Es gibt aber ein Gesetz, das den Gebrauch unrichtiger Gesundheitserzeugnisse mit Strafe bedroht.

Gast50787

#194
Ich hab mal aus Neugir den ganzen Thread gelesen.
So wie du es vorhast vor allem in deiner Antwort 191 hast du das Verfahren schon verloren bevor du die Eingangstür zum Gericht aufmachst.

Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22vlt helfen diese argumente, ich werde es glaub echt der richterin ueberlassen, was sie machen will.
Da möchte ich 100,-- € wetten, das die das Urteil vom AG bestätigt.
Wie kann man nur so blauäugig sein?  :wand: