Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Kaputt

Die Höhe vom Tagessatz richtet sich nach dem gesamten Einkommen.
Damals als ich in ALG II war, durfte aber die Höhe nur mit 10 € festgelegt werden.
War eine Verkehrssache damals bei mir

Steve79

Zitat von: Kaputt am 05. September 2021, 16:06:26
Die Höhe vom Tagessatz richtet sich nach dem gesamten Einkommen.
Damals als ich in ALG II war, durfte aber die Höhe nur mit 10 € festgelegt werden.
War eine Verkehrssache damals bei mir

Wenn man den Richter darauf hinweist, dass das unbedingt zum Leben notwendige nicht genommen werden darf kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.
Wobei man vom Existenzminimum eigentlich alles braucht und demnach 0€ Tagessatz hätte. Weniger als 1€ ist aber vom Gesetz her nicht möglich. Und die 1€ sind auch nur begrenzt auf bestimmte Ausnahmen.

Und das Existenzminimum ist ja bereits von der Berechnung her 20% zu niedrig, demnach hätte man Minus 2-3€ Tagessatz.

Rechtslage und Lebensrealität stimmen selten überein.




Gast50787

Zitat von: Steve79 am 06. September 2021, 21:31:05kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.
Aha und das bei 1.000,- € Gesamteinkommen. Weiter träumen.
Er braucht natürlich gar nichts zahlen und kann die Strafe auch absitzen

Gast50874

Tagessätze heißen nicht umsonst so.  Meistens wird 1/30 des Netzoeinkommens genommen.  Miete und Co sind irrelevant,  es ist eine Strafe und die soll weh tun. 

Wären also hier 900€ netto, passt doch.

Gast50147

Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 10:07:10Miete und Co sind irrelevant,
Das ist falsch. Miete zählt zum Gesamteinkommen. Das Nettoeinkommen ist irrelevant.

Steve79

Ich rede aber von ALG2-Beziehern: dort sind 5€ die Vorgabe, 10€ wird aber fast immer (fälschlicherweise) angewendet.

Bei niedrigem Einkommen ist man leider fast immer noch schlechter dran als wenn man gar nichts tut. So auch vor Gericht: nicht selten 30-40€ Tagessatz, obwohl man nur 100-200€ mehr hat als wenn man nicht arbeiten würde.
Aber bei vielen Richtern lohnt es sich auf die finanzielle Notlage aufmerksam zu machen, dann können die den Tagessatz durchaus senken. Zu empfehlen ist eine absolute Übertreibung aber ruhig vorgetragen.

Gast50147

Er ist aber kein H 4 Mann sondern Aufstocker. Mal erst genau lesen bitte

Kaputt

Alles was du das Monat über einnimmst wird zusammen gezählt und durch 30 Tage geteilt. Das ist dann der Tagessatz in €

Gast50874

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 10:23:07Das ist falsch. Miete zählt zum Gesamteinkommen. Das Nettoeinkommen ist irrelevant.


Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.

Gast50147

Auch wenn man falsches mehrfach behauptet wird es nicht richtig.
Solche Beiträge führen einen TE auf eine falsche Schiene und sind daher abzulehnen.
Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 12:09:59Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.

Tagessatz berechnen: Was zählt alles als Einkommen?
Als Nettoeinkommen zählen alle Einkünfte, die der TE hat (Mieteinnahmen, BAföG, ALG-II Einkünfte müssen nicht in bar zur Verfügung stehenwird die Miete ,,vom Amt" bezahlt, ist auch das anzurechnendes Einkommen.

Kaputt

Zitat von: Kaputt am 07. September 2021, 11:58:22Alles was du das Monat über einnimmst wird zusammen gezählt und durch 30 Tage geteilt
Mir wird sowas nicht geglaubt

Gast50874

Blöd wenn man nicht zwischen Einkommen und Ausgaben unterscheiden kann.

Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 12:09:59Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 12:23:20wird die Miete ,,vom Amt" bezahlt, ist auch das anzurechnendes Einkommen.


Gast48661

Ihr habt alle recht und zwar jeder von seiner Sichtweise aus.

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 12:23:20Als Nettoeinkommen zählen alle Einkünfte, die der TE hat (Mieteinnahmen, BAföG, ALG-II Einkünfte müssen nicht in bar zur Verfügung stehen – wird die Miete ,,vom Amt" bezahlt, ist auch das anzurechnendes Einkommen.
Ist richtig und gilt aus Sicht eines Leistungsempfängers.

Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 12:09:59Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.
Ist auch richtig und zwar aus Sicht desjenigen, der keine oder nur aufstockende Leistungen vom Amt erhält, denn in dem Fall gilt, dass die Ausgaben für "Miete und Co." nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden können.

:zwinker:

Steve79

Wie gesagt: Vor 3 Wochen aus erster Hand: 5€ Tagessatz für ALG2 Empfänger.

Gast50147

#224
https://www.rademacher-rechtsanwalt.de/assets/files/tagessatzhoehe.pdf
Wenn der TE das gelesen und verstanden hat ist er zudem anwaltlich aufgeklärt (deckungsgleich mit meiner Einschätzung der Rechtslage) und er hat den Weg der ihm vor dem LG Erfolg verspricht.
Allerdings ist es keine Kommentierung der h.M. und ob er abzugsfähige Kosten hat ist nicht bekannt.

Fundstellen: V 1., Abs. 2 S. 1  = alle Sozialleistungen also auch Miete
                   V 2.                   = Nettoeinnahmen hat oder haben könnte!!

Einfacher zu lesen:
https://strafbefehl-info.de/tagessatz-tagessaetze/