Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Gast48661

Zitat von: Steve79 am 07. September 2021, 14:29:15
Wie gesagt: Vor 3 Wochen aus erster Hand: 5€ Tagessatz für ALG2 Empfänger.
Und? Du scheinst es nicht zu verstehen, dass es hier um einen Aufstocker geht, der ein monatliches Einkommen von 1.000,- € hat.

Im Übrigen:
OLG Braunschweig (Strafsenat), Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14   ---> 15,- € sind nicht zu beanstanden, bei monatlichem Einkommen von 450,-.
Und nochmal, weil es offenbar immer wieder verdrängt wird: Der TE hat mehr als das zweifache monatliche Einkommen.

Gast50147

OLG Urteile greifen zwar nicht in allen Bundesländern wegen der richterlichen Unabhängigkeit.
Mit 50 Tagessätzen scheint mir aber die Schuld zu schwer bemessen.
Immerhin ist nur 1 Fall des Nichttragens der Maske nachweisbar ist und der Gebrauch eines fehlerhaften Attestes ist einem medizinischen Laien nur bedingt anzulasten.

Bei einem einsichtigen (reumütigen) Schriftsatz an das LG dürfte er Erfolg haben
(obwohl ich selbst wohl die Berufung zurücknehmen würde)
Nimmt er aber Bezug auf die bisher ergangene Rechtsprechung / Urteile usw. wird er wohl keinen Erfolg haben

Gast48661

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 15:32:29OLG Urteile greifen zwar nicht in allen Bundesländern wegen der richterlichen Unabhängigkeit.
Mir war klar, dass du nicht ein einziges Mal zustimmen kannst. Muss dich ja echt triggern, wenn du Beiträge von mir liest.
Selbst im gleichen Bundesland "greifen" OLG-Urteile nicht, weil die richterliche Unabhängigkeit auch für die untergeordnete Gerichtsbarkeit gilt und kein AG- und LG-Richter dazu verpflichtet ist, sich dem Urteil des OLG anzuschließen.
Mir ging es auch nur darum, dass es obergerichtliche Entscheidungen zu der Thematik "Tagessatzhöhe" gibt, die der Info "aus erster Hand" von @Steve79 widersprechen. Und im Zweifelsfall orientiere ich mich eher an obergerichtlicher Rechtsprechung mit nachlesbarem Inhalt als an "aus erster Hand" ohne weitere Informationen oder Hintergründe.

Gast50147

Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 15:40:16Mir war klar, dass du nicht ein einziges Mal zustimmen kannst. Muss dich ja echt triggern, wenn du Beiträge von mir liest.
Ich habe dir in meiner Antwort # 224 mit 2 Links zugestimmt wie bereits vorher mehrmals in verschiedenen Antworten an TE.
Du übersiehst das TE mehrfach geschrieben hat, dass er unbedingt vor das LG will, egal welche Kosten dabei entstehen und gleichgültig wie es ausgeht.
Diesen Entschluss hatte er bereits vor Threaderöffnung gefällt.
Der TE hat eine eigene, aber unrichtige Rechtsauffassung und @ steve79 unterstützt ihn dabei.
Mir ist das egal denn ich habe ihn bis ins Detail aufgeklärt.
Ich schreibe ihm auf keine Berufungsbegründung.
TE ist erwachsen und muss selber wissen was er tut.


Gast48661

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 15:48:20Du übersiehst das TE mehrfach geschrieben hat, dass er unbedingt vor das LG will, egal welche Kosten dabei entstehen und gleichgültig wie es ausgeht.
Ich übersehe das nicht, nur ist es ja offensichtlich so, dass der TE ohnehin nicht davon abzubringen ist. Insofern arbeite ich mich nicht an Unbelehrbaren ab.  :zwinker:

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 15:48:20Der TE hat eine eigene, aber unrichtige Rechtsauffassung und @ steve79 unterstützt ihn dabei.
D'accord. Aber vielleicht ist ja wenigstens @Steve79 einsichtig. Beim TE dürfte das nicht mehr eintreten.

Gast50147

Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 16:03:00dass der TE ohnehin nicht davon abzubringen ist. Insofern arbeite ich mich nicht an Unbelehrbaren ab
Ja, diesen meinen Fehler der Einarbeitung in diese Sache habe ich auch erkannt.
Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 16:03:00Aber vielleicht ist ja wenigstens @Steve79 einsichtig.
Das glaubst du aber selber nicht. Lese nur mal die wenigen Beiträge von steve79
Hier ist einer:
https://hartz.info/index.php?topic=126069.msg1486458#msg1486458
https://hartz.info/index.php?topic=126069.msg1499324#msg1499324
https://hartz.info/index.php?topic=126069.msg1499359#msg1499359

Gast48661

Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 16:19:20Das glaubst du aber selber nicht.
Könntest du auch wieder recht haben. Naja, für weitere Ergüsse steht Popcorn schon bereit.  :grins:

Gast50147

Mir ist das alles klar wie das vor sich geht.
Mehrere User unterstützen ihn noch in seiner völlig falschen Rechtsanschauung.
Und unser TE sucht sich natürlich das für ihn passende aus und geht damit vors LG.

Für mich ist der Thread jetzt aber endgültig zu Ende. Schönen Abend dir bei Popcorn

jordan2sheepy

ich bin froh ueber jeden beitrag, und entschuldigt bitte, dass ich nicht immer gleich antworte. zur zeit habe ich viele probleme und schaffe es wegen "viel" arbeit beim nachhilfeinstitut nicht mal zum klinikum stuttgart um dort zu versuchen ein attest zu bekommen ((das klinikum stuttgart hat mir damals diese probleme mit der nase diagnosiziert)). ich hoffe ich schaffe es donnerstag, da kommt allerdings jemand vormittags zum prufen des trinkwassers sodass ich zuhause sein muss bis es durch ist. und ab 11 uhr kann man nicht mehr in die richtige abteilung ins klinikum.

ich will mich beeilen mit dem schriftsatz an das LG, weil sie sagten bitte innerhalb 2 wochen antworten, und moechte mich biegsam zeigen in meiner "kindlich trotzigen" haltung. harry meinte auch am anfang schon, wenn es rein um finanzen geht (und nicht um zb meine coronamaßnamenkritik-ideologie), dann waere es sinnvoll einfach zu zahlen.

ich wuerde eine neue hauptverhandlung nur mit psychischen nebenwirkungen ueberstehen, und eine finanzielle verschlechterung kann ich mir mal abgesehen von den ~400 euro mehrkosten ans LG kaum psychisch-finanziell leisten.

harry dein tipp waere doch immer noch es einfach zu zahlen, aber du siehst auch chancen durch die tagessatzhoehe (nicht die anzahl der tagessaetze, oder? mich hatte es irritiert dass du geschrieben hast "tagessaetze JA geht und die tagessatzhoehe NEIN geht nicht" -> es ist doch genau andersrum oder?) die strafe ohne neue hauptverhandlung zu reduzieren oder? waere das eine revision dann und keine berufung?

bei der hauptverhandlung vor dem AG habe ich meinen bewilligungsbescheid in den haenden gehabt und eben gesagt "bedarf 997 euro, zuschuss alg 2 in hoehe von 200 euro" und auf die frage was miete kostet "550 euro" gesagt. in deinem dokument (https://www.rademacher-rechtsanwalt.de/assets/files/tagessatzhoehe.pdf) stand ja auch dass es ueblich ist dass es kurz gehalten wird diese verhandlung um die tagessatzhoehe. die richterin wollte den bewilligungsbescheid allerdings nicht ausgehaendigt haben.

wuerde es sinn machen einen aktuellen bewilligungsbescheid dem LG zu schicken? da stehen ja saemtliche einkuenfte/berechnungen drin. und nochmal die frage: die akteneinsicht kann ich beim LG erhalten oder? dort liegt nun die akte und das amtsgericht ist schon raus, oder?

ich wuerde gerne wie Steve79 auch meint weniger tagessaetze haben, weil die tat nicht soo schlimm ist und kein uebliches "gebrauch unrichtiger gesundheitszeugnisse", es ist minderschwerer als standardfaelle, denke ich. aber das scheint nur durch eine neue haupverhandlung zu gehen?


Gast50147

Jetzt hat es mir die Sprache verschlagen! Zig mal habe ich dir alles erklärt und du als Schöffe hast es immer noch nicht begriffen.Und wieder wird deutlich, dass du unbedingt vor das LG ziehen willst.
Bester Rat:  Nimm dir einen versierten RA - alleine gehst du unter vor dem LG.
Und Vermögen hast du ja:
https://hartz.info/index.php?topic=121896.msg1497505#msg1497505

Zitat von: Steve79 am 06. September 2021, 21:31:05
Wenn man den Richter darauf hinweist, dass das unbedingt zum Leben notwendige nicht genommen werden darf kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.
Wobei man vom Existenzminimum eigentlich alles braucht und demnach 0€ Tagessatz hätte.
Und das Existenzminimum ist ja bereits von der Berechnung her 20% zu niedrig, demnach hätte man Minus 2-3€ Tagessatz.[/quote]

Was dümmeres als den Beitrag von @ steve79 habe ich nie vorher gelesen.
Demnach hast du ja beim LG ein Guthaben von 3 € mal 50 Tagessätze :lachen:

Also höre auf @ steve79 und sende dem LG deine Kontonummer damit die dein Guthaben 150 € endlich an dich auszahlen :lol:
Das ist dann "gelebte Demokratie" :heul:




Gast50147

Zitat von: steve79 am 05. September 2021, 16:06:26
Wenn man den Richter darauf hinweist, dass das unbedingt zum Leben notwendige nicht genommen werden darf kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.[/quote]
Das unerlässliche zum Leben beträgt 70 %  d.h. bei 1000 € Einnahmen 700 € minus 550 € Miete bleiben für Lebenshaltung 150 € pro Monat.

Steve79

Wieso gerade 70%?

Ich finde eigentlich sind Sozialstunden am schlimmsten, denn man muss pro Tagessatz 6 Stunden ableisten.
Und es gibt fast keine guten Stellen zum Ableisten. Es ist meistens knüppelharte schmutzige Arbeit und man muss mit teilweise richtigen Verbrechern arbeiten und nicht nur Maskenpflichtverbrecher

jordan2sheepy

ach waere das auch moeglich sozialstunden? ich arbeite gerne, koennen auch niedrigere arbeiten sein. (ok, hauptsache keine dixi klos reinigen xD)
das geld waere schon bezahlbar, aber ich habs psychologisch lieber so, dass ich ne gesamtgesellschaftlich nuetzliche arbeit leiste. will mein nachhilfejob eh bald kuendigen, weil die nun immer coronatests verlangen. ich habs satt mich von so nem staebchen penetrieren zu lassen. irgendwie gibts hier keine spuck- o. lollitests mehr.

aber gut, sowas kann ich auch vor dem landgericht einfach mal fragen. soll sich doch die richterin mit meinen fragen rumschlagen. da darf dann die staatsanwaltschaft zuhoeren. DIE haben es letztlich zu so einem kindergartenprozess hoch eskaliert  :lachen:

justine1992

Ja, viele Mörder pflastern lieber Straßen als einzusitzen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast48661

Zitat von: jordan2sheepy am 08. September 2021, 23:15:15DIE haben es letztlich zu so einem kindergartenprozess hoch eskaliert 
Genau. Die StA ist jetzt dafür verantwortlich, dass du mit einem erschlichenen Attest durch die Gegend gelaufen bist.  :lachen: