Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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justine1992

@RedChili
Ich halte es für nicht völlig ausgeschlossen, dass TE sich wirklich im Recht fühlt.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast48661

Natürlich ist das so. Aber wenn er der überwiegenden Mehrheit im Forum keinen Glauben schenkt, sondern dank einem einzelnen Unterstützer meint, dass es was bringt, weiter zu prozessieren, dann wird ihm halt das LG erklären, dass er auf dem Holzweg ist. Kriegt er dann sogar schriftlich mit Rechtskraftbescheinigung.  :grins:

jordan2sheepy

#242
denke das kommt extrem auf den richter an. das ist halt im deutschen rechtssystem so, da gibt es einzelfallentscheidungen und verweise auf andere urteile bringen nicht viel. die gutachten die im weimarer urteil Az.: 9 F 148/21 im volltext veroeffentlicht sind und beschreiben, dass man es medizinisch durchaus so bewerten kann, dass die masken nicht wirksam sind, hat die richterin auch nicht gejuckt. das ist halt politisch gerade so. ein julian assage kann davon ein lied singen  :cool:

Juljul

Also, ich finde es gut, was du machst @jordan2sheepy.

Selten hat mich ein Thread so gut unterhalten und wenn am Ende noch ein bisschen Gemeinnützigkeit bei rumspringt umso besser. Go for it  :clever: und berichte bitte, bitte weiter.

Achja, je nach Einsatzstelle wirst du dennoch eine Nasenpenetration erhalten. Ich bin ehrlich daran interessiert, ob eine Umwandlung in Sozialstunden in diesem Fall überhaupt möglich wäre. Denn eigentlich hast du ja genügend Geld um deine Strafe zu zahlen. Und die Gerichtskosten... lassen die sich auch umwandeln? Vielleicht mag Harry dazu doch noch etwas sagen. Lese seine Beiträge echt gerne (außer die gelegentlichen Verabschiedungen, die finde ich schade).
So oder so, auch eine Geldstrafe ist ja irgendwie gemeinnützig.

Gast50147

#244
Die Antworten # 236 und 238 sind an Einfältigkeit nicht mehr steigerungsfähig.
Ich kann nur den Kopf schütteln über die Rechtsansichten mancher Erwachsener.
Zitat von: justine1992 am 08. September 2021, 23:16:23
Ja, viele Mörder pflastern lieber Straßen als einzusitzen.
Auf Mord steht Haftstrafe nie etwas anderes.
Zitat von: justine1992 am 09. September 2021, 09:47:53
Ich halte es für nicht völlig ausgeschlossen, dass TE sich wirklich im Recht fühlt.
TE fühlt sich im Recht ohne im Recht zu sein. Das tut fast jeder.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. September 2021, 23:15:15
waere das auch moeglich sozialstunden? ich arbeite gerne, koennen auch niedrigere arbeiten sein.
Dazu braucht man kein LG. Da ist ein Antrag an das AG auf Strafumwandlung nötig.
Wer Geld hat zahlt und die Umwandlung wird nicht genehmigt.
Zugrunde gelegt wird hier der Pfändungsfreibetrag nach der Tabelle.
Liegt man unter 1.000 € wird die Umwandlung in aller Regel genehmigt.
Eine Genehmigungspflicht hat das AG nicht. Vor allem wenn er Raten zahlen kann.
Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 16:03:00
Aber vielleicht ist ja wenigstens @Steve79 einsichtig. Beim TE dürfte das nicht mehr eintreten.
Mit seinen Ratschlägen lässt er den TE ins offene Messer rennen.
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 11:41:14Und die Gerichtskosten... lassen die sich auch umwandeln?
Gerichtskosten kann man nicht abarbeiten, aber einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 11:41:14
Denn eigentlich hast du ja genügend Geld um deine Strafe zu zahlen.
Habe ich meine Zweifel daran
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 11:41:14

Vielleicht mag Harry dazu doch noch etwas sagen. Lese seine Beiträge echt gerne (außer die gelegentlichen Verabschiedungen, die finde ich schade).
TE wurde 3 mal im Detail aufgeklärt und ihm sämtliche Möglichkeiten aufgezeigt.
TE ist leider völlig uneinsichtig und irgendwann muss mal Schluss sein mit einem Thread







Juljul

Lieber Harry,

ich sprach von genügend Geld, nicht genügend monatliches Einkommen. Zumal er ja ohnehin seinen Job kündigen möchte. Zählt Erspartes bei dem Antrag auf Umwandlung nicht?

Die Strafe könnte doch auch gepfändet werden, wenn das ersparte Geld auf dem Konto liegt.


Gast50147

#246
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 12:55:48Zählt Erspartes bei dem Antrag auf Umwandlung nicht?
Nein, das Gesetzt spricht vom mtl. Nettoeinkommen, wobei das nicht das Nettoeinkommen ist, welches auf der Lohnabrechnung steht und auch nicht der RS allein
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 12:55:48Die Strafe könnte doch auch gepfändet werden, wenn das ersparte Geld auf dem Konto liegt.
Als erstes kommt der Antrag auf gemeinnützige Arbeit. Dafür sehe ich wenig Chancen bei 1.000 € Einnahmen und 30 € Tagessatz.

Dann folgt der Antrag auf Ratenzahlung. Dieser wird wohl genehmigt werden, d.h. der TE zahlt jeden 1. d.M. mind. 50 € an die Landeskasse.

Zahlt TE auch nach Mahnungen nicht kann natürlich Vollstreckung eingeleitet werden.
Staatsschulden sind immer vorrangig und auch in einer Inso nicht enthalten.
Ob die Landesjustizkasse beim Arbeitgeber oder bei der Bank vollstreckt kann sie sich aussuchen. Auch Erzwingungshaft ist möglich um die Zahlung zu realisieren.

Das ist alles möglich aber derzeit hypothetisch. Der sollte seine ca. 50 € abdrücken und das war es.
Eine Reduzierung der Tagessätze wäre mit superguter, reumütiger Begründung vor dem LG zwar möglich aber nicht garantiert.

Gerichtskosten vor dem LG sind bereits angefallen und die Kosten für Hin- und Rückfahrt muss man hinzuzählen. Ich meine der Aufwand lohnt sich nicht besonders unter Berücksichtigung seiner Einlassungen vor dem AG.

Das Verfahren vor dem LG kann sehr teuer werden wenn - wie bereits angedeutet - das LG einen Gutachter beizieht. Dafür zahlt TE einen Vorschuss von gut 1.000 €.

Steve79

Finde es erschreckend wie immer auf die getreten wird in der Gesellschaft die versuchen zu arbeiten.
Wenn TE nix machen würde dann hätte er 5€ Tagessatz und Sozialstunden wären null Nullproblemo (allerdings wie gesagt 6 Stunden pro Tagessatz lohnt sich bei 5€ mal so gar nicht)

Ich kann nur empfehlen wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu reden und die finanzielle Lage nicht nur zu erklären, sondern richtig selbstbemitleidend zu dramatisieren. Schulden erwähnen, Belastungen erwähnen und Perspektivlosigkeit erwähnen und mangelnde Aufstiegschancen.

Und:
Sozialstunden sind fast immer möglich einfach mal fragen. Ich rate allerdings dringend davon ab, ist wirklich nicht schön dort.

Gast50874

Zitat von: Steve79 am 09. September 2021, 20:51:11Finde es erschreckend wie immer auf die getreten wird in der Gesellschaft die versuchen zu arbeiten.

Einfach an Gesetze halten,  dann muss man auch keine Geldstrafen bezahlen.

Zitat von: Steve79 am 09. September 2021, 20:51:11sondern richtig selbstbemitleidend zu dramatisieren.

Bei dem Polster auf der Bank wird der SA nur laut lachen.  Private Schulden sind kein Freibrief für geringere Strafen! Das sollte man sich vorher überlegen.

Birgit63

Es kann ja nicht sein, dass man mit Schulden von Strafen befreit wird. Wo kommen wir denn da hin.

Gast50147

#250
https://hartz.info/index.php?PHPSESSID=66995138868882b40a048f5095bad99a&topic=121896.msg1497505#msg1497505

... dass ich hier jetzt einen bewilligungsbescheid von 10/2021 bis 03/2022 vorliegen habe. bei mir sind nur ~200 euro monatlich weil ich aufstocker bin. jedoch habe ich vermoegen ueber die normale grenze, allerdings unter der erheblichen grenze ...

Ich halte es für eine reine, völlig realitätsfremde Rechthaberei wegen 1.500 € Strafe ein Risiko von ca./rd. 1.500 € einzugehen.
(Gerichtskosten, Hin-u. Rückfahrt evtl. Gutachten ca. 1.000 € wie bereits vom Gericht vorgeschlagen)
Eine Herabsetzung der Tagessätze ist zwar möglich aber lange nicht garantiert.

Zitat von: Steve79 am 09. September 2021, 20:51:11Ich kann nur empfehlen wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu reden und die finanzielle Lage nicht nur zu erklären, sondern richtig selbstbemitleidend zu dramatisieren.
Viel Spaß dabei. Ein Angeklagter soll also vor der Entscheidung des LG mit der Staatsanwaltschaft beim LG einen Deal schließen. Hakt es jetzt völlig aus??

jordan2sheepy

also die 2 wochen sind fast rum, ich muss dem landgericht schreiben.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021.

Ich erkläre mich natürlich dazu bereit mich dem Gutachter für eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist es für mich nicht absehbar, zu welchem Ergebnis das Gutachten kommen würde. Bedingt durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis ist es wohl eine denkbare und medizinisch vertretbare Ansicht mir eine Maskenbefreiuung auszustellen. Genauso gut könnte aber auch der Gutachter argumentieren, dass ich durch vermehrte und regelmäßige Maskenpausen keine gesonderte Befreiuung benötige. Insofern möchte ich die Kosten auch im Falle der Erfolgslosigkeit nicht bezahlen."

jemand einwaende? :D


blaumeise

@jordan2sheepy: Wen willst du eigentlich alles veräppeln?

jordan2sheepy

mein schreibtisch ist voll mit so viel zeug!!! ich kann irgendwie nicht mehr :( also reumuetig schreiben dass ich den schuldspruch anerkenne und dann nur darum bitte die tagessaetze und tagessatzhoehe niedriger haben moechte wegen existenzminimum? ist das der tipp von euch oder? dann braucht es keine neue hauptverhandlung oder?