Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme

Begonnen von Greenbay, 31. Oktober 2021, 15:46:52

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Greenbay

Hallo zusammen
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Nachdem mir durch meine Vermieterin fristgerecht die Einliegerwohnung gekündigt wurde, hat sie mir vorher eine andere angeboten, da sie mehrere Mietobjekte hat. Diese überschreitet jedoch die geforderten Auflagen des JC. Ich hätte damit kein Problem da ich Aufstocker bin. Jetzt schießt das JC quer bezüglich Umzugskosten übernahme. Ich bin körperlich nicht in der Lage das selbst zu machen, auch besitzte ich kein Fahrzeug. Auch ist die Erwerbsunfähigkeit am laufen, das liegt dem JC auch alles vor. Kann es sein das bezüglich der Kaltmiete/55m2 , die Umzugskosten nicht übernommen werden ? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Vermietern, sie meinten auch das sie das alles ganz offiziell im Mietvertrag so anpassen würden, so das das alles vom Amt abgesegnet wird.
Was ist eure Meinung?
Schon einmal danke im voraus!
Grüße, GB

crazy

Wenn deine Vermieterin deine Miete den KdU des JC anpasst hast Du dochballes.
Grundsätzlich müssen Kaution,Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit bezuschusst werden wenn der Umzug notwendig ist.
Dein Umzug ist notwendig, kannst ja schlecht auf der Straße campieren, wenn die Kündigung rechtswirksam ist

Greenbay

OK, danke ! Muss man die Umzugskosten separat beantragen? Gibt es bei der Kdu noch Spielraum oder sind das zu 100 Prozent feste Sätze? Meiner würde 377 € betragen, die neue Kaltmiete beträgt 420 €

crazy

Bruttokaltmiete plus HK.= Gesamtangemessenheit
Bruttokalt ist Kaltmiete inkl. Nebenkostenvorauszahlung!
Also vergleich mal das mit deinem JC

Umzugskosten nebst 3 Angeboten für Auto und Helfer extra beantragen

Fettnäpfchen

Greenbay

Mal den passenden Lesestoff reinreichen:
Ratgeber Umzug

Zitat von: Greenbay am 31. Oktober 2021, 15:46:52Kann es sein das bezüglich der Kaltmiete/55m2 , die Umzugskosten nicht übernommen werden ?
Die qm sind nur hinsichtlich der max. zu übernehmenden HK wichtig ansonsten gilt seit fünf Jahren die
Zitat von: crazy am 31. Oktober 2021, 16:21:41Bruttokaltmiete plus HK.= Gesamtangemessenheit
s. dazu auch im Anhang nach!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Greenbay

Guten Morgen
Danke für eure Antworten!
Mein Vermieter hat mir die m2 im Mietvertrag angepasst, somit dürfe das erledigt sein. Da mir ja die alte Wohnung gekündigt wurde, hole ich nun 3 Kostenvoranschläge bezüglich des Umzuges ein und schicke das mit einem Schreiben an das JC.

Greenbay

Guten Abend zusammen
So , jetzt habe ich doch das Problem das das Jobcenter nicht die Umzugskosten übernehmen will.
Noch mal kurz zusammen gefasst:
- Alte Wohnung ist mir gekündigt worden
- die Miete der neue Wohnung liegt komplett in der KDU
- aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht selbst mit anpacken, Befunde, Atteste, Behandlungen liegen dem Jobcenter immer alle aktuell vor.
- 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen liegen dem JC vor.

Jetzt habe ich  die Miete eines Sprinters, wenn ich 3 Kostenvoranschläge vorlege, genehmigt bekommen.

Was soll ich nun machen? Die ganze Corona Situation macht die Sache auch nicht leichter. Umzug wäre im Dezember zum 01.01. 22

Bin für jede Hilfe dankbar!

Grüße, Greenbay


Yavanna

Was willst du denn noch, wenn der Sprinter doch genehmigt wurde?

crazy

TE kann seine Kisten und Moöbel nicht selber tragen!
Er braucht also Sprinter plus Helfer!
Hast Du Freunde,Familie,nette Nachbarn?

Greenbay

Über die Weihnachten ist es halt schwierig Leute zu mobilisieren, da ja auch der genaue Termin noch nicht fest steht, da der Vormieter ja noch ausziehen muss. Und Corona macht das ganze auch nicht einfacher.

Fettnäpfchen

Greenbay

Zitat von: Greenbay am 19. November 2021, 16:38:50Was soll ich nun machen?
Stell mal den Ablehnungsbescheid anonymisiert(Datum stehen lassen) ein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Greenbay am 19. November 2021, 16:38:50
Jetzt habe ich  die Miete eines Sprinters, wenn ich 3 Kostenvoranschläge vorlege, genehmigt bekommen.

Steht da auch was von Entlohnung für Helfer, wenn feststeht, wann du umziehst und wieviele Leute helfen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Greenbay

Hallo
Ich Versuche mal den Ablehnungsbescheid anzuhängen, da das Foto so groß ist und ich keine Ahnung habe wie ich das kleiner machen kann. Und es steht nichts dabei bezüglich Freunde, Entlohnung !

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

und was hast Du beantragt?
Es ist ja keine Ablehnung, sondern eine Zustimmung, dass man Dir den Sprinter zahlt.

Greenbay

Noch mal kurz zusammen gefasst:
- Alte Wohnung ist mir gekündigt worden
- die Miete der neue Wohnung liegt komplett in der KDU
- aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht selbst mit anpacken, Befunde, Atteste, Behandlungen liegen dem Jobcenter immer alle aktuell vor.
- 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen liegen dem JC vor.

Jetzt habe ich  die Miete eines Sprinters, wenn ich 3 Kostenvoranschläge vorlege, genehmigt bekommen.