Aufrechnung wegen Minijob, Aufrechnung höher als Erstattungsbetrag?

Begonnen von mic89, 03. November 2021, 19:46:10

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mic89

Hallo,

erst einmal ein Danke an alle hier für dieses Forum. Ich finde es wirklich Klasse das Hilfesuchenden einfach und vor Allem auch ohne Gegenleistung geholfen wird, ist in der heutigen Zeit ja leider nicht mehr normal.

Zu meiner Frage:

Ich habe einen Minijob ausgeführt, im Juni, einmalig 60€ Gehalt dafür bekommen, ich war für einen Bekannten eingesprungen, weil diesem Personal fehlte. Daneben habe ich noch einen anderen Minijob, dieser wird pauschal mit 450€ minus des Freibetrags (170€) als Einkommen angerechnet. Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen beträgt also 280€, diese bekomme ich jeden Monat weniger. Wenn ich die Gehaltsabrechnung einreiche, bekomme ich die Differenz, die mir zu wenig ausgezahlt wurde, zurück. Bei dem Minijob bekomme ich nämlich nur ca. 185€.

Eigentlich geht es mir um folgenden Sachverhalt:
Ich habe die Gehaltsabrechnung des 60€ Minijobs erst später eingereicht, ich hatte die Aufforderung diese bis zum 30.09. abzugeben. Diese habe ich per E-Mail am 27.09. abgeschickt und auch eine Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten. Nun habe ich vor ein paar Tagen einen Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung erhalten. Einen Bescheid für mich und einen für meine Frau und beide Kinder.
Bei mir beträgt die Erstattungssumme 16,55€, die Höhe der monatlichen Aufrechnung 120,30€.
Bei meiner Frau: Erstattungssumme 16,55€, die Höhe der monatlichen Aufrechnung 120,30€.
Bei beiden Kindern jeweils: Erstattungssumme 7,45€, die Höhe der monatlichen Aufrechnung 92,70€.
Wurde also mit 30% gerechnet.
Die Begründung hierfür:
Sie haben während der genannten Zeit Einkommen aus der Beschäftigung bei ... erzielt.
Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sind Sie in geringerer Höhe hilfebedürftig.
Die Entscheidung ist außerdem wegen Verletzung der Mitteilungspflicht aufzuheben.
Sie müssen dem Jobcenter alle Änderungen in den Verhältnissen mitteilen, die für den Bezug der Leistungen erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind die zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen.
Die Entscheidung ist außerdem wegen Erzielung von Einkommen aufzuheben.
Bei Ihnen ist Einkommen anzurechnen. Dies hat zur Minderung des Anspruchs geführt. Einkommen ist in dem Monat anzurechnen in dem es zufließt. Hierbei kommt es nicht auf persönliches Verschulden an.
Die Entscheidung ist außerdem wegen Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis über die Minderung beziehungsweise des Wegfalls der LEistungen aufzuheben. Sie wussten beziehungsweise hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch ganz oder teilweise weggefallen ist.

Also, bin ich der Verpflichtung nicht nachgekommen, weil ich die Gehaltsabrechnung erst nach Aufforderung zugesendet habe? Ich habe ja die Frist gewahrt, am 27.09 wurde die Mail abgeschickt, die Frist war der 30.09.
Und warum wird soviel mehr aufgerechnet als der Erstattungsbetrag? Zusammengerechnet ist der Erstattungsbetrag 48€. Die Aufrechnung hingegen ist 426€. Das verstehe ich nicht so ganz, kann mir das hier bitte einer erklären?
Würde mich super über Antworten freuen. Danke!

crazy

Du hast im Juni extra verdient und hast es nicht für nötig erachtet dies unverzüglich zu melden.
Unverzüglich meint ohne Verzögerung, nicht erst nachdem man es iwie seitens des JC rausbekommen hat und dich aufgefordert hat die Mitwirkung nachzuholen.
War das beim selben AG?

Tina2405

Zitat von: mic89 am 03. November 2021, 19:46:10Also, bin ich der Verpflichtung nicht nachgekommen, weil ich die Gehaltsabrechnung erst nach Aufforderung zugesendet habe? Ich habe ja die Frist gewahrt, am 27.09 wurde die Mail abgeschickt, die Frist war der 30.09.

Du musst unabhängig von irgendwelchen Aufforderungen, jede Veränderung unverzüglich anzeigen. Wenn das mal 14 Tage dauert, ist es halt so.
Also vergiss die Frist von der Aufforderung zur Mitwirkung.


Zitat von: mic89 am 03. November 2021, 19:46:10Und warum wird soviel mehr aufgerechnet als der Erstattungsbetrag? Zusammengerechnet ist der Erstattungsbetrag 48€. Die Aufrechnung hingegen ist 426€. Das verstehe ich nicht so ganz, kann mir das hier bitte einer erklären?


Ohne den Bescheid jetzt gesehen zu haben, gehe ich davon aus, dass einfach die 30% ige Aufrechnung eingegeben wurde.

Wenn die Gesamtforderung aber nur 48,00 Euro beträgt, dann wird auch nicht mehr aufgerechnet.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

mic89

Ja, das ist richtig. Ich hielt es nicht für nötig, weil ich ja die 280 € jeden Monat weniger bekomme, weil ja der erste Minijob mit 280 € zu berücksichtigendem Gesamteinkommen angerechnet wird. Ich verdiene ja nur ca. 185 € brutto beim ersten Minijob, plus die 60 € sind wir bei 245€. Ich dachte mir, dass es dann halb so wild ist, wenn ich die Abrechnung erst später einreiche, war ja immer noch nicht bei den 280€ die ich sowieso weniger bekomme. Aber ich verstehe, dass das falsch und dumm war. Das wird in Zukunft nicht mehr passieren, ab Dezember beginne ich sowieso eine Umschulung in Vollzeit.
Und nein, es war ein anderer AG.

Zitat von: Tina2405 am 03. November 2021, 20:16:53Wenn die Gesamtforderung aber nur 48,00 Euro beträgt, dann wird auch nicht mehr aufgerechnet.

Das hoffe ich und die Aussage beruhigt mich auch gerade, danke. Ich versuche das morgen telefonisch zu klären und melde mich dann erneut.

Tina2405

Zitat von: mic89 am 03. November 2021, 20:30:23Das hoffe ich und die Aussage beruhigt mich auch gerade, danke.

Ja, ruf ruhig mal an.
Dann geht es dir besser.

Ist auch alles nicht so wild. Nur die Textbausteine sind halt so.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

Maunzi

Wenns am Telefon geklärt wurde, schick ne Mail hinterher mit den Stichpunkten des Gesprächs zB "danke für das freundliche Gespräch bezüglich ... bitte senden Sie mir den geänderten Bescheid - gerne vorab per Mail - zu" um noch was schriftliches in der Hand zu haben später.

Dazu kommt, dass du selbst sagst, dass dir bei Einreichen der jeweiligen Abrechnung die Differenz ausbezahlt wird vom Amt. Nun hast du das vermutlich eingereicht, die Differenz bekommen und DAMIT ist es zur Überzahlung durch das Amt gekommen.

Ganz so einfach würde ich das mit dem Textbaustein nicht sehen, klar ist es ein Fehler seitens des Amtes, aber lass das mal dumm laufen und der Sachbearbeiter hat es wirklich bei 30% angeklickt, dann hast du ein Problem wenn das nächste Geld kommt. Daher zeitnah klären und dir schriftlich geben lassen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Tina2405

Zitat von: Maunzi am 03. November 2021, 23:15:46Ganz so einfach würde ich das mit dem Textbaustein nicht sehen, klar ist es ein Fehler seitens des Amtes, aber lass das mal dumm laufen und der Sachbearbeiter hat es wirklich bei 30% angeklickt, dann hast du ein Problem wenn das nächste Geld kommt. Daher zeitnah klären und dir schriftlich geben lassen.

Das Programm kann nicht mehr aufrechnen, als Forderungen eingegeben sind.

Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky