Zuzahlungsbefreiung für KK beim SGB 12 ?

Begonnen von Fettnäpfchen, 06. November 2021, 11:19:40

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Fettnäpfchen

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Ich frage für meinen Kumpel nach weil ich es nicht mehr weiß.
Wie schaut es denn aus kann man sich von den KK Beiträgen vollständig befreien lassen. Momentan gibt es (anscheinend) die 1% Regelung.
Wie ich gestern gehört habe hat er rumgejammert das er Pleite ist weil die Betreuerin sein "Taschengeld" für die Überweisung an die KK hergenommen hat.

Leider hat mein Kumpel null Ahnung und lässt sich sowieso alles gefallen und unternimmt eigtl. seltenst etwas um zu seinem Recht zu kommen, falls es die Möglichkeit überhaupt gibt. Ich hege die Hoffnung dass er seine Betreuerin zumindest dahingehend auffordert das "auzubessern" falls die Möglichkeit besteht komplett befreit zu werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Meinst du die Zuzahlungen oder die KV-Beiträge?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 06. November 2021, 11:24:58Meinst du die Zuzahlungen oder die KV-Beiträge?
Ich habe es leider nur über einen Dritten erfahren der mit ihm am Telefon gesprochen hat und ich gerade mit Brotzeit herrichten beschäftigt war.

Im SGB 12 gibt es ja die ca. 110.- Taschengeld für Heimbewohner die über das SGB 12 finanziert werden wegen zu wenig Vermögen o.ä.

Bei meiner Mutter war es damals so das sie die 1% regelung zur Medikamentenzuzahlung hatte und das waren so ca. 100.- die ich dann jährlich an die KK bezahlt habe damit war dann alles an zusätzlichen Rezeptkosten für meine Mutter frei.

Ich vermute dass es genau das ist was die Betreuerin auch gemacht hat, daher also vermutlich die Zuzahlung.
KV Beiträge werden ja sicherlich vom SGB 12 erbracht weil kein Geld und Rente dürfte bei dem seinem Arbeitsleben eher bei so gut wie nix liegen.

MfG FN
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Gast50147

Eine generelle Befreiung von Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmitteln usw.  gibt es nicht.
die 1 %-Regelung gilt auch für Grusi-Empfänger. Müssten so um die 55 €/Jahr sein.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 11:50:26
Bei meiner Mutter war es damals so das sie die 1% regelung zur Medikamentenzuzahlung hatte und das waren so ca. 100.- die ich dann jährlich an die KK bezahlt habe damit war dann alles an zusätzlichen Rezeptkosten für meine Mutter frei.

Ich vermute dass es genau das ist was die Betreuerin auch gemacht hat, daher also vermutlich die Zuzahlung.

Die "normale" Zuzahlungsbefreiung auf Antrag bei der Krankenkasse liegt bei 2%, bei Anwendung der Chronikerregelung sind es nur noch 1%. Eine vollständige Befreiung gibt es nicht.
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Kaputt

Die 1 % oder 2 %-Regelung wird bereits als Härtefallregelung bezeichnet und gilt für alle.

Fettnäpfchen

Okay 

Ein :danke: an alle.

Das mit den ca. 55.- Euro würde beim SGB 12 passen?

Wie erwähnt waren es bei meiner Mutter um die 100.- allerdings war die nicht auf das SGB 12 durch den Hausverkauf abhängig.
Und bei meinem Kumpel werden schnell mal aus 55.- Euronen 100.- Euronen, je nach dem wie es ihm gerade rein passt damit man entweder Mitleid hat oder man sieht was für ein toller "Hecht" er ist......
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Kaputt

446,-- € RS x 12 Monate = 5.352,-- €. Davon 1 % = 53,52 € Zuzahlung
wenn chronisch krank, andernfalls sind es 2 %

Fettnäpfchen

Kaputt

Zitat von: Kaputt am 06. November 2021, 13:08:54446,-- € RS x 12 Monate = 5.352,-- €. Davon 1 % = 53,52 € Zuzahlung
:danke:  und

Ein schönes WE an Alle
FN
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justine1992

Aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Zuzahlung jetzt an die KK gezahlt wurde. Dazu müsste die KK schon vor dem ersten Rezept im Januar eine Befreiung erteilt haben. Und das fällige Geld dann nicht sofort eingezogen haben. Und auch im Laufe des Jahres nicht weiter darauf bestanden haben, es zu kriegen. Sehr unwahrscheinlich, dass es um die Zuzahlung geht.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kaputt

Der Befreiungsantrag kann zu jeden Zeitpunkt im Jahr gestellt werden.
Hat der Betreffende z.B. von Januar bis 20.05. eine Zuzahlung von 30,-- € geleistet, zahlt er ab Befreiung nur noch den Rest von 23,-- €.
Die Befreiung gilt auch rückwirkend immer vom 01.01.- 31.12.

Gast45217

1% ist für Chronisch kranke. Oft muss das noch von einem Arzt mit einem passenden Formular bestätigt werden.

Wir haben schon seit zwei Monaten unsere Zuzahlungsbefreiung für 2022. Sowohl DAK als auch AOK.
Also wir können das schön lange im Voraus machen. =)

Maunzi

Zitat von: Gast45217 am 10. November 2021, 00:04:05Oft muss das noch von einem Arzt mit einem passenden Formular bestätigt werden.

Mach aus "oft" mal ein "alle zwei Jahre". Hab das Thema schon ca 20x gehabt für mich / meinen Lebensgefährten mit allem drum und dran.

Die Wahrscheinlichkeit, dass gegen Ende des Jahres für die Zuzahlungsbefreiung der volle Jahresbeitrag (2021 waren das bei chronisch krank 53,52, ohne das Doppelte) fällig wird geht gegen 0. Denn wenn er eh keine Medikamente oder Krankenhausaufenthalte hat / hatte, lohnt die Befreiung nicht. Hatte er jedoch welche, wäre das davon in Abzug gekommen, ggf gäbe es sogar ein Rückzahlung.

ABER was ich hier vermute: der Zeitpunkt passt sehr gut für die Vorauszahlung für das kommende Jahr (2022 sind es 53,88 bei chronisch krank, sonst das Doppelte) und die wäre natürlich komplett zu leisten.

So oder so: da kann der Kumpel jammern wie er mag, das liegt im Bereich dessen, was der Betreuer sinnvollerweise zu tun hat (sofern regelmäßig Zuzahlungen anfallen für Medikamente / Klinikaufenthalte) damit er eben nicht plötzlich mal eben für 15 Tage in die Klinik muss und dann 150€ an die Klinik zu zahlen hat (klar kriegt er die dann auf eben diesen Antrag zurück, nur muss er sie vorab bezahlt haben!), was bei 110€ Taschengeld faktisch ziemlich eng wird.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)