doppelte Datenerhebung durch Jobcenter

Begonnen von TrulliLiesel, 14. November 2021, 19:26:37

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TrulliLiesel

Hallo zusammen. Ich hätte mal eine Frage bezüglich Datenerhebung vom JC. Und zwar war ich bis vor Kurzem noch beim JC gemeldet. Bin mittlerweile Gott sei Dank in einer Festanstellung und raus aus dem Verein. Ich war selbstständig (durch Corona in Schwierigkeiten) und hatte zusätzlich noch einen 450 Euro Job.

Ich habe sowohl für das erste als auch für das zweite Halbjahr 2020 die abschließende EKS eingereicht mit allen vollständigen Unterlagen (auch Abrechnungen vom Minijob). Daraufhin habe ich auch für beide Abrechnungszeiträume jeweils eine abschließende Bewilligung bekommen mit dem Hinweis, dass alle Unterlagen vollständig vorgelegen haben.

Nun fordert das Jobcenter erneut alle Abrechnungen des Minijobs von 2020. Angeblich sollen diese nicht vorliegen. Da ich diese aber ja bereits alle schon mal eingereicht hatte und daraufhin ja auch die abschließende Bewilligung erhalten habe, sehe ich keinen Grund, alle Unterlagen nun noch mal einzureichen. Es wurde ja offensichtlich anhand der von mir eingereichten Unterlagen bereits geprüft, ob und wie hoch ein Leistungsanspruch bestand. Dies habe ich ja sogar schwarz auf weiß. Außerdem heißt abschließend für mich, die Sache ist erledigt.

Ich versuche nun seit gut 4 Wochen dies meiner ehemaligen Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung beizubringen. Leider ohne Erfolg  :wand: Nun habe ich ein weiteres Schreiben bekommen, in dem mir gedroht wird, dass die Unterlagen, sollte ich die Frist zur Abgabe nicht einhalten direkt beim Arbeitgeber (AG 450 Euro Job) angefordert werden.

Nun meine Frage. Darf die nette Dame das, obwohl die Unterlagen ja bereits vorliegen oder was auch immer in der Zwischenzeit damit passiert ist? Das wäre ja dann eine doppelte Datenerhebung oder nicht? Ist mein Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet, die Unterlagen noch mal rauszugeben? Droht ihm eine Strafe, wenn er es verweigert? Er weiß, dass ich bereits alles vorgelegt habe.

Würde es was bringen, wenn ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden würde? Die Frist endet Ende nächster Woche. Wie lange würde es dauern, bis der Datenschutzbeauftragte aktiv wird? Hat da jemand Erfahrung?

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es natürlich kein großer Akt wäre, die Unterlagen noch mal einzureichen, aber ich sehe es einfach nicht ein. Ich habe in der Zeit, die ich beim Jobcenter war so unendlich viele Datenanforderungen erhalten, die definitiv nicht rechtens waren, habe immer klein beigegeben, aber ich sehe es einfach nicht mehr ein. Ich finde es einfach nur noch zum Kotzen wie einige Sachbearbeiter mit den Leuten umgehen.

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wie ich mich nun am besten verhalte. Ich möchte einfach nicht mehr klein beigeben. Und ändern tut sich so ja auch nie was an deren Verhalten.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend wünsche ich noch.

BigMama

Hast du einen Nachweis, dass die Unterlagen bereits eingereicht wurden und wann?

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jetzt die Anforderung der Daten? Wenn die Zeiträume aus 2020 bereits abschließend bewilligt waren und du die Bescheide vor mehr als 1 Monat erhalten hast, sind sie bestandskräftig und daran kann nicht so einfach gerüttelt werden.

Ich würde mich umgehend an den Datenschutzbeauftragen wenden und auch an den Vorgesetzten der SB. Da du bereits seit vier Wochen versuchst die Angelegenheit zu klären wäre der Vorgesetzte der nächste Schritt. Ich würde alles schriftlich mit Nachweis des Eingangs einreichen. Du solltest auch auf jeden Fall hinweisen, dass du der Kontaktaufnahme mit deinem AG widersprichst, da die Unterlagen bereits von dir eingereicht wurden und das JC zum Aktenstudium verpflichtet ist. Alternativ kannst du dich bei einer gemeinsamen Einrichtung auch an das Kundenreaktionsmanagement wenden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

TrulliLiesel

Zitat von: BigMama am 14. November 2021, 19:35:32Hast du einen Nachweis, dass die Unterlagen bereits eingereicht wurden und wann?
Ich habe die Abschließende Bewilligung in der folgende Begründung steht: "Nach der vorläufigen Entscheidung vom... ergeht nunmehr eine abschließende Entscheidung. Nach Beantragung der endgültigen Festsetzung für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 und Einreichen der vollständigen Unterlagen wurde Ihr Anspruch für genannte Zeit neu berechnet. Sie erhalten eine Nachzahlung von ... Euro.

Für die Zeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 liegt mir auch eine Abschließende Bewilligung mit gleichem Inhalt vor.

Zitat von: BigMama am 14. November 2021, 19:35:32Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jetzt die Anforderung der Daten?
Die einzige Begründung die mir in jedem Schreiben um die Ohren gehauen wird ist meine Mitwirkungspflicht bei der abschließenden Klärung   :smile: Und die gute Frau versteht einfach nicht, dass der Drops durch sie selbst schon lange gelutscht ist :wand: Sie versteht es einfach nicht

Zitat von: BigMama am 14. November 2021, 19:35:32Wenn die Zeiträume aus 2020 bereits abschließend bewilligt waren und du die Bescheide vor mehr als 1 Monat erhalten hast, sind sie bestandskräftig und daran kann nicht so einfach gerüttelt werden.
Den Bescheid vom ersten Zeitraum 2020 habe ich im Juli 2020 erhalten und den vom zweiten Zeitraum habe ich im Januar 2021 erhalten. Also beide lange her.

Zitat von: BigMama am 14. November 2021, 19:35:32Ich würde mich umgehend an den Datenschutzbeauftragen wenden und auch an den Vorgesetzten der SB. Da du bereits seit vier Wochen versuchst die Angelegenheit zu klären wäre der Vorgesetzte der nächste Schritt. Ich würde alles schriftlich mit Nachweis des Eingangs einreichen. Du solltest auch auf jeden Fall hinweisen, dass du der Kontaktaufnahme mit deinem AG widersprichst, da die Unterlagen bereits von dir eingereicht wurden und das JC zum Aktenstudium verpflichtet ist. Alternativ kannst du dich bei einer gemeinsamen Einrichtung auch an das Kundenreaktionsmanagement wenden.

Das werde ich tun. Vielen lieben Dank   :ok::mail:

Simone-

Kurz reingereicht:


1. Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zum Aktenstudium

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
§ 65 Grenzen der Mitwirkung Punkt 3 der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.


2. Datenschutz

Schreibe, dass die angeforderten Unterlagen bereits eingereicht wurden (Nachweis beilegen). Dann schreibe, dass man man im JC die NACHWEISLICH bereits eingereichten Unterlagen suchen soll - mit Fristsetzung.
Dann schreibe: Sollte sich herausstellen, dass nachweislich eingereichte und im Hinblick auf den Datenschutz höchst sensible Unterlagen im JC verloren gegangen sind, du 1. die Kostenerstattung für die erneute Einreichung (Kopien, Porto für Einschreiben mit Rückschein) beantragst und gleichzeitig den Datenschutzbeauftragten über diesen Vorgang informieren und zu Rate ziehen wirst.

Wie erwähnt, mit Fristsetzung.


Habe ich ein paar mal so gemacht, und jedes mal waren die angeblich nicht vorhandenen Unterlagen doch da, zudem haben sie sich abgewöhnt, Unterlagen mehrfach zu verlangen. 
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Sheherazade

Zitat von: TrulliLiesel am 14. November 2021, 19:26:37
Ich versuche nun seit gut 4 Wochen dies meiner ehemaligen Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung beizubringen.

Telefonisch oder schriftlich?

Ich würde es mir es mir einfach machen und diese Bescheide
Zitat von: TrulliLiesel am 14. November 2021, 22:19:03Ich habe die Abschließende Bewilligung in der folgende Begründung steht: "Nach der vorläufigen Entscheidung vom... ergeht nunmehr eine abschließende Entscheidung. Nach Beantragung der endgültigen Festsetzung für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 und Einreichen der vollständigen Unterlagen wurde Ihr Anspruch für genannte Zeit neu berechnet. Sie erhalten eine Nachzahlung von ... Euro.

Für die Zeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 liegt mir auch eine Abschließende Bewilligung mit gleichem Inhalt vor.

mit dem maßgelblichen Inhalt kopieren und ihr zusenden.

Außerdem, was wollen die denn überhaupt noch machen, wenn du gar nicht mehr im Leistungsbezug bist?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"