Besuch einer MAT-Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Begonnen von MyTombone, 29. November 2021, 19:39:40

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MyTombone

Hallo an das Forum,

in Bezug auf den Betreff habe ich eine wichtige Frage.
Aktuell nehme ich an einer Maßnahme MAT zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger teil. Diese läuft bis kurz vor Weihnachten diesen Jahres. Nun ist es aber so, daß ich seit Wochen einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Arbeitsbeginn ab dem 1.1.22) vorweisen kann und dies auch dem Jobcenter schon (Änderungsmitteilung) gemeldet habe. Im Gespräch habe ich nun mit dem Maßnahmeträger und auch schon mit dem Jobcenter erläutert, daß ich diese Maßnahme abbrechen möchte, da das Ziel mich in Arbeit zu bringen nicht mehr eigentliche Inhalt/das eigentliche Ziel des Vertrages (Eingliederungsvereinbarung) ist. Das Jobcenter hat nun betont, daß der Arbeitsbeginn erst im Januar stattfinden würde und ich deshalb die Maßnahme beenden müsse! Ich selbst sehe nun kein Sinn mehr darin, zumal ich nun durch Corona ins Home-Office muss und dort irgendwelche unsinnigen Aufgaben lösen und mich im Portal etwas einlesen/schulen soll. Meiner Meinung nach ist das nur noch angeordneter "Zeitvertreib" und soll den Maßnahmeträger sozusagen finanziell am "Leben erhalten" (Jobcenter und Maßnahmeträger natürlich im gleichen Ort!!)! Da das Ziel mich in Arbeit zu bringen eigentlich erfüllt ist (auch wenn ich es ohne Hilfe des Amtes geschafft habe einen Job zu finden), wollte ich kurz in die Runde fragen, ob man gegen die bestehende Maßnahme nicht etwas unternehmen kann (vorzeitige Kündigung der Maßnahme, Widerspruch etc.)? Auch wenn der Arbeitsbeginn erst nach dem Ende der Maßnahme datiert ist!
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Gruß
Tombone

Reiner1970

Lass dich krank schreiben. Dann haste Ruhe vor diesem Blödsinn

MyTombone

Das war ich schon 5 Wochen aber mit triftigen Grund. Jetzt dachte ich, daß sie mir meine Ruhe lassen aber falsch gedacht. Und in die 6. Woche und das in Verbindung dann mit der Bezahlung über die Krankenkasse ist mir zu viel Aufwand am Ende. Ich mag das eigentlich auch nicht ohne Grund zum Arzt zu gehen. Mir würde es mehr Genugtuung bringen dem Amt und somit der Maßnahme rechtssicher den Rücken zu kehren! Zumal auch mittlerweile bei vielen Maßnahmeträgern Personen arbeiten, die die Menschlichkeit nicht mehr kennen und manchmal meinen, Sie sind Angestellte des Jobcenters, wenn man Aussagen und Verhalten betrachtet!!

crazy


justine1992

Wie ist denn das Maßnahmeziel? Dich in Arbeit zu bringen? Ziel erreicht...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast32644

Ist dein neuer Arbeitsvertrag Vollzeit oder nur Minijob?

Wenn Vollzeit, dann würde ich das denen mitteilen, dass das Maßnahmeziel erreicht ist und nix mehr besser werden kann.

Hast du nur einen Teilzeit- oder einen Minijob, dann musst bis zum Ende hingehen.

hotwert

Was meinst mit mit Home Office? Der Kurs ist Zuhause bei dir am PC?

Da würde ich anrufen und sagen der PC startet nicht mehr, scheint wohl was defekt zu sein, oder ein Virus drauf usw...

MyTombone

Danke für eure Antworten.

Ja, ich denke ja auch, daß das Ziel erfüllt bzw. erreicht wurde. Nur muss ich das dann 100%ig wissen, daß ich das beenden kann, um ein Widerspruch erstellen zu können. Die Eingliederungsvereinbarungen werden ja immer so schwammig geschrieben, dass man nicht herauslesen kann, welche Rechte man überhaupt hat (wenn man welche hat!). Und jetzt bin ich eben im Home-Office und muss in Teams arbeiten (Lernplattform etc). Urlaub? Hmm....wie viele Tage Urlaub hat man denn insgesamt oder pro Monat? Da kommen aber noch nicht so viele zusammen, denke ich, da ich ja vorher ALG1 hatte. Bin erst seit September/Oktober beim Jobcenter.
Wie gesagt, ...ich mache gerne alles mit und bin diesbezüglich auch pflegeleicht, aber wenn etwas einfach sinnlos ist, dann sträube ich mich vehement dagegen!

Sheherazade

Die Rechte und Pflichten bezüglich der Maßnahme stehen auch nicht in der EGV sondern im Maßnahmevertrag, der dir vorliegen müsste.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MyTombone

Da steht z.B. drin:
...im Falle einer Arbeitsaufnahme bei einem Dritten hat der Teilnehmer jedoch ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung!

Nur...meine Maßnahme endet 1 Woche VOR meinem Arbeitsantritt! Da liegt eventuell das Problem hinsichtlich einer Beendigung (laut Aussage des Jobcenters). Nur weiß man ja, daß man nicht alles 100% glauben muss, was die einem erzählen!

Sheherazade

Ja, dann ist das wohl so und du musst die Maßnahme bis zum Ende absolvieren. Und was steht da noch bezüglich Urlaub?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MyTombone

Urlaub habe ich noch keinen genommen, das wäre aber eine Idee. 21 Tage sind es im Jahr, glaube ich. Im Maßnahmevertrag steht diesbezüglich nichts!

Sheherazade

Ob du überhaupt Anspruch auf Urlaub hast, kommt auf die Maßnahmedauer an und ob du mit dem Job aus dem Leistungsbezug rauskommst. Ansonsten hilft ggf. nur eine AU.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MyTombone

insgesamt bin ich seit Anfang August im Bezug und die Maßnahmedauer ist ab Anfang Oktober bis Ende Dezember. Der Urlaubsanspruch ist doch abhängig von der ganzen Zeit des Bezugs und nicht von der Maßnahme oder?

Sheherazade

Du meinst jetzt die zu genehmigende Ortsabwesenheit im Leistungsbezug. Das ist kein Urlaub. Wenn der Maßnahmevertrag für eine 3-monatige Maßnahmedauer keine Urlaubstage vorsieht, nutzt dir das nichts.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"