Komplette Leistungseinstellung wegen Meldeversäumnis

Begonnen von Martin, 04. Dezember 2021, 22:07:29

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Martin

Hallo an Alle :)

Ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle und ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.

Mein Partner ist mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft und er hat mehrfach einen Meldetermin beim Jobcenter verpasst.

Er ist Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Der Berater hatte schon zuvor angekündigt, dass er am liebsten die Leistung komplett einstellen möchte, falls mein Partner nicht zum Meldetermin erscheint und wiederholt nachgefragt, ob er sich denn noch in Deutschland aufhalte und bei mir wohne. Außerdem wiederholt angedroht bei Leistungseinstellung die Krankenkasse und das Ausländeramt zu informieren um eine Ausweisung zu erwirken.

Jetzt hat das Jobcenter mir einen Brief geschickt in dem angekündigt wird, die Leistung für meinen Partner komplett einzustellen. Begründung:

> Die Zahlung ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk der für sie bisher zuständigen, im Briefkopf genannten Stelle, haben dürften.

Den Brief habe ich auch nochmal als Scan angehangen. Desweiteren wurde ein Auszug von $ 40 SGB II und $ 331 SGB III mitgeschickt.

Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Meiner Meinung nach dürfte das nicht rechtmäßig sein, zumal uns auch nicht wie es im Gesetzestext heißt unverzüglich die Grundlagen für die Mutmaßung er "dürfte" seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr hier haben mitgeteilt wurde.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

Und welchen Grund hat dein Partner nicht zum Termin zu erscheinen?
Vorwarnung an euch war doch schon deutlich!!!

Yavanna

Er muss zu Terminen erscheinen, außer es gibt einen wichtigen Grund. Wenn mehrfach ohne Rückmeldung verpasst, kann das JC schon davon ausgehen,  dass er nicht mehr da ist.
Was wäre denn die Alternative? Ohne Prüfung einfach weiter laufen lassen?

blaumeise

@Martin: Hier findest du ausführliche Infos in Sachen "Vorläufige Zahlungseinstellung" und wie du bzw. ihr ggf. dagegen vorgehen könnt. Das Beste wäre jedoch, dass dein Freund endlich mal beim JC vorstellig wird und ein Lebenszeichen von sich gibt.

==>  http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Vorlaeufige-Zahlungseinstellun/vorlaeufige-zahlungseinstellung.html

Martin

@ Blaumeise, danke für den Link zur vorläufigen Zahlungseinstellung. Er war ja schon bei mehreren Terminen beim Jobcenter und ist jetzt aber die letzten 3 Male nicht mehr erschienen. Das Verhältnis zum Betreuer ist zerrüttet, wir vermuten auch - ohne das weiter belegen zu können - wegen diverser Kommentare eine ausländerfeindliche Einstellung.

Wenn ich die Informationen richtig verstehe, sollte doch nur das nicht erscheinen zum Meldetermin - für das es ja übrigens auch Sanktionen gab - gerade nicht für die Mutmaßung, er habe seinen üblichen Aufenthalt nicht mehr hier, reichen.

> Das Jobcenter muss Kenntnis von Tatsachen erhalten, die zum Ruhen oder zum Wegfall des Hartz-IV-Anspruchs führen, etwa dass Einkommen oder Vermögen erzielt wird. Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen sind aber für eine vorläufige Zahlungseinstellung keinesfalls ausreichend.

Wie ist jetzt hier das beste weitere Vorgehen? Bleibt nur direkt der Gang zum Sozialgericht oder ließe sich evt das Jobcenter auch so darauf hinweisen? Sollte vielleicht nachgefragt welche Kenntnisse das Jobcenter vorweisen kann?

Vielen Dank!

Hartzer mit Herz

Zitat von: Martin am 06. Dezember 2021, 16:17:10

Wie ist jetzt hier das beste weitere Vorgehen?

Jetzt ganz laienhaft, logisch gedacht: morgen früh hingehen um das zu klären???  :weisnich: :weisnich: :scratch: :scratch:

jeschik

Zitat von: Hartzer mit Herz am 06. Dezember 2021, 16:39:45Jetzt ganz laienhaft, logisch gedacht: morgen früh hingehen um das zu klären??? 
ich würde da auch den schnellen und direkten Kontakt zum Jc suchen um zumindest erstmal zu versuchen die sache so klären zu können.